Tabelle 650
Gesetzlich oder tariflich zugelassene Mehrarbeitsstunden in den
wichtigsten papiererzeugenden Industrien der Welt
(Stichtag 1. Januar 1929)*)

Belgien ..-Dänemark

 .........

Deutschland........

England 0... «4...
Estland............
Finnland.... ......
Holland. . - ...
Kanada..- ...
Lettland ...........
Litauen...- ......
Norwegen .. HER
Österreich ... .
Rußland ...........
Schweden..........
Schweiz . Ve

Tschechoslowakei ..
Vereinigte Staaten. .

Die Bach zulässige Mehrarbeitszeit beträgt wöchentlich
 8 Stunden oder im Jahre 416 Stunden, doch muß
für 8 Überstunden 1 Tag Ferien gewährt werden.
Gesetzlich sind wöchentlich 8, monatlich 22 und jährlich
244 Überstunden zulässig.
Gesetzlich sind wöchentlich 12 Stunden, tariflich auf Anordnung
 des Arbeitgebers nach Anhörung des Arbeiterrats
 6 Stunden, darüber hinaus mit Zustimmung des
Arbeiterrats bis zu 12 Stunden die Woche zulässig,
die zulässige Mehrarbeitszeit beträgt demnach unter
Umständen bis zu 600 Stunden im Jahr.
Die tariflich zulässige Mehrarbeitszeit beträgt wöchentlich
6%, und jährlich 350 Stunden,
Keine Angaben.
Die gt zulässige Mehrarbeitszeit beträgt wöchentlich
 12 und jährlich 250 Stunden.
Gesetzlich zulässig an 60 Tagen im Jahr 3 Überstunden
täglich, insgesamt 180 jährlich.
Weder eine gesetzliche noch tarifliche Regelung. Über:
stunden werden nach Bedarf geleistet.
Keine Angaben.
Überstunden können ohne gesetzliche und tarifliche Beschränkung
 geleistet werden.
Überstunden sind zulässig mit Zustimmung der Betriebsvertretung
 ohne Festsetzung einer Höchstzahl.
Gesetzlich sind bis zu 60 Überstunden im Jahr zulässig.
Gesetzlich sind bis zu 1990 Überstunden im Jahr zulässig.
Gesetzlich sind 7 Stunden die Woche, 50 Stunden im
Monat und 200 Stunden im Jahr zulässig.
Gesetzlich sind wöchentlich 4 und jährlich 308 Überstunden
 zulässig.
Gesetzlich sind bis zu 240 Überstunden im Jahr zulässig.
Weder gesetzliche noch tarifliche Regelung. Überstunden
werden nach Bedarf geleistet.

) Angaben des Verbandes der Fabrikarbeiter Deutschlands.

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