Tabelle 65d
Die Zuschläge für Mehrarbeit in den wichtigsten papiererzeugenden
 Industrien der Welt!)
fin % des Lohnes)

Staat

Belgien....
Dänemark asc.0...0.000000
Deutschland. .............
Di
DE
7olland. .. en... ......
Canada .. KEE MEERE
itauen... ....
Norwegen «..........0..
Österreich ... .
Schweden... -
Schweiz ........
Tschechoslowakei ........
Vereinigte Staaten .......

Überstunden

25
383— 50
20— 25
5— 30
50—100
10— 50
50
25— 50
25— 50
50—100
50
25
25— 50 |
=0

Nachtarbeit |

5 Öre

Sonntagsarbeit


Feiertagsarbeit


100
50
50—100
100
50—100
50
50
50—100 | 100
100 100
50—100 | 100
50 50

100
100
100
109
10)
0
LOO

Tabelle 65e
Die Regelung der Ferien in den wichtigsten Papiererzeugenden
Industrien der Welt!)
(Stichtag 1. Januar 1929)
Feriengewährung- ;
Weder gesetzliche noch tarifliche Ferienfestlegung; doch
muß für 8 Überstunden. 1 Ferientag gewährt werden.
Weder gesetzliche noch tarifliche Ferienfestlegung.
Unter Fortzahlung des Lohnes nach einjähriger Tätigkeit
3 Tage, steigend bis auf 9 Tage nach zehnjähriger
Tätigkeit.
Weder gesetzliche noch tarifliche Ferienfestlegung.
Nach einjähriger Tätigkeit unter Eye hlung des Lohnes
7 Tage, ohne Rücksicht auf die Dauer der Beschäftigungsjahre.

Die tarifliche Regelung bei Einzelfirmen sieht Urlaubsgewährung
 unter Fortzahlung des Lohnes von 8 bis
6 Tagen vor,
Weder gesetzliche noch tarifliche Ferienfestlegung. Die
Firmen gewähren nach armer Tätigkeit 2 Tage
Urlaub, steigend nach zehnjähriger Tätigkeit auf 14 Tage,
jedoch ohne Lohnzahlung.
Die Ferien betragen 3—9 Tage unter Fortzahlung des
Lohnes wie in Deutschland.
Unter Torben des Lohnes nach 12 Wochen ununterbrochener
 Besc. äftigung 8 Tage Urlaub.

‘) Angaben des Verbandes der Fabrikarbeiter Deutschlands.

WR