Staat

Schweden..........

Schweiz .....-.. ..

Tschechoslowakei ..

Vereinigte Staaten. .

Tabelle 658 (Fortsetzung)
Feriengewährung

Nach einjähriger in im Betriebe beträgt der tarifliche
 Urlaub unter Fortzahlung des Lohnes 4 Tage,
Gesetzliche Urlaubsregelung besteht nicht. Durch Betriebstarife
 schwankt der Grlaub zwischen 2 Tagen nach
dreijähriger und 12 Tagen nach 25jähriger Tätigkeit im
Betriebe,

Gesetzliche Regelung. Tarifliche Regelung überschreitet
den gesetzlichen etanb unter Fortzahlung des Lohnes
nach ein- bis zehnjähriger Tätigkeit 6 Tage; Höchsturlaub
 nach 15jähriger Tatigkeit 12 Tage.
Gesetzliche oder tarifliche Ferien sind nicht festgelegt.
Fast sämtliche Firmen gewähren nach zweijähriger
Tätigkeit einen Urlaub von 2 Tagen, steigend nach zehnjähriger
 Tätigkeit auf 14 Tage, jedoch ohne Lohnzahlung.

3. Der Lohnanteil an der Mengen- und Werteinheit
der Produktion

Einen Einblick in die Lohngestaltung, bezogen auf die Mengen- und
Werteinheit der Produktion ermöglichen für den Durchschnitt der
papiererzeugenden Industrie und ihrer Produktionszweige die Lohnangaben
 in den Jahresberichten der Papiermacherberufsgenossenschaft.
Die Summen der umlagepflichtigen Löhne ergeben für die Gesamtindustrie
1929 eine Lohnsumme von rd. 5,20 RM je 100 kg Produktionsmenge
und von rd. 16,85 RM je 100 RM Produktionswert.
Im Durchschnitt der. einzelnen Produktionszweige zeigt die .Lohnsumme
 je 100 kg größere Abweichungen vom Durchschnitt der Gesamtindustrie:
 1929 beträgt die Lohnsumme je 100 kg Papier 6,70 RM, je
100 kg Pappe 5,60 RM, je 100 kg Strohzellstoff 5,40 RM, je 100 kg Holzzellstoff
 4,30 RM und je 100 kg Holzschliff 2,30 RM. Die Lohnsumme
je 100 RM liegt 1929 für Pappe und Strohzellstoff über dem Durchschnitt
 der Gesamtindustrie, während sie für Papier, Holzzeilstoff und
Holzschliff darunter bleibt.
Gegenüber der Vorkriegszeit ist im Jahre 1929 die Lohnsumme je
100 kg im Durchschnitt der Gesamtindustrie und der Papier- und Holzzellstoffindustrie
 um rd. 80 bis 90 %i gestiegen. Darunter liegen mit
einer Steigerung von rd. 75% die Strohzellstoff- und die Holzschliffindustrie,
 stark darüber liegt mit rd. 145 % die Pappenindustrie. Die
Lohnsteigerung je Arbeitsstunde hat sich somit in der Lohnsteigerung
je 100 kg, als Folge der Rationalisierung, nur zum Teil ausgewirkt.
Ebenso bleibt auch die Steigerung der Lohnsumme je 100 RM
zurück hinter der Steigerung der Lohnsumme je 100 kg, und zwar infolge
des in der papiererzeugenden Industrie verhältnismäßig hohen Anteiles
der anderen Unkostenfaktoren und ihrer Veränderung gegenüber der

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