regelt indessen nicht den gesamten Verkauf, sondern nur den inländischen
 Absatz, der rd. 45% der Gesamterzeugung beträgt. Von den restlichen
 55% entfallen ungefähr 35 %' auf den Eigenverbrauch und 20%
auf den Export. Der Zellstoffexport liegt überwiegend in den Händen
von im Auslande seßhaften Agenten oder Zellstoffhandelshäusern, die
gegen Vergütung das Delkredere übernehmen, und nur zum Teil in
den Händen von inländischen Exporteuren. Im Inlande vollzieht sich
der Absatz unter Kontrolle des Kartells direkt zwischen den Zellstoffproduzenten
 und den Abnehmern, teilweise auch durch Vermittlung von
auf Provision angestellten Vertretern.
Die Geschäftsführung des Sulfitzellstoff-Verbandes liegt in den
Händen der Sulfitzellstoff G. m. b. H. Die Sulfitzellstoff G. m. b. H. hatte
von Anfang an einen recht straffen Kartellcharakter. Neben einer
leichten Preiserhöhung, wie sie durch die Weltmarktlage bedingt war,
brachte sie Produktionskontingente auf Grund der Erzeugungsziffern
von 1927. Ergibt sich bei der jeweils halbjährlichen Abrechnung eine
Quotenüberschreitung, so sind Zahlungen an eine Ausgleichskasse zu
leisten, doch hat die Sulfitzellstoff G.. m. b. H. bisher nicht die Möglichkeit,
 die Produktion selbst einzuschränken, Auch hat sich das Kartell
weder als solches noch mit den Mitteln seiner Ausgleichskasse in den
Dienst der Exportpolitik gestellt. Dagegen ergab sich durch die Auslandskonkurrenz
 auf dem deutschen Markt ein Übereinkommen mit, der
Tschechoslowakei, das den tschechischen Absatz nach Deutschland
gegen die Zusage eines kleinen Preisvorsprunges auf 30 000 t Jährlich
begrenzt. Mit den nordischen Lieferanten ist bis jetzt keine Einigung
über den deutschen Markt getroffen worden‘). Mit Finnland scheint, es
noch am ehesten möglich, da der Zellstoffexport Finnlands nach
Deutschland zur Hauptsache aus Sulfatzellstoff besteht, worin Deutschland
 gegenwärtig vor allem infolge der gewerbepolizeilichen Vorschriften
 eine nur unzulängliche Eigenproduktion hat.
Die durch Organisation und vielfach durch Personalunion enge
Verbundenheit zwischen der Zellstoffindustrie und der Papierindustrie
und die wirtschaftlich starke gegenseitige Abhängigkeit beider Industrien
 läßt die Abnehmerschaft die Gründe anerkennen, die zur Kartellgründung
 im Zellstoffabsatz geführt haben. Auch die Preispolitik
des Zellstoffkartells wird grundsätzlich als maßvoll bezeichnet. Die
Zahlungsbedingungen allerdings, 2% %, bei Barzahlung, 2% bei 14-tägiger
 Zahlung und 30 Tage netto, werden als schwer tragbar
empfunden, da die Papierindustrie ihrerseits meist nicht in der Lage
ist, ihren Abnehmern gegenüber entsprechende Bedingungen durchzusetzen.
 Die Rabattpolitik des Kartells stößt auf größeren Widerstand.
Für Monatsbezüge von 1 bis 249 t, 250 bis 499 t, 500 bis 749 t, 750 bie
999 t und 1000 t und darüber sind Rabatte von 1, 2, 3, 4 und 5 %, vorgesehen,
 so daß vor allem die Verbraucher kleiner Mengen dagegen Bedenken
 erheben. Doch wird demgegenüber geltend gemacht, daß große
Umsätze in einheitlichen Bezügen gerade in der Zellstofferzeugung Vorteile
 bringen, die dem Großverbraucher zugute kommen zu lassen durch-1)

 Doch vgl. Dritter Teil I, 1b. S. 1711.

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