15. Vereinigung Flor-und Durchschlagpost,
umfaßt satinierte und maschinenglatte, meist holzfreie Papiere,
die vorwiegend für Durchschlagzwecke Verwendung finden und als
Ersatz für die früheren Kopierpapiere in steigendem Umfange herangezogen
 werden.
Vereinigung Dünn-Pergamynund Pergamentersatz.
Hierunter fallen die dünnen Pergamyn- und Pergamentersatzpapiere
in Gewichten von etwa 18 bis 30 g/am.
Vereinigung Kabelpapier und Isolierpapier,
umfaßt solche Papiere, die für Kabel und Isolierzwecke Verwendung
 finden.
Vereinigung Seidenpapier.
Hierzu gehören die regelrechten Seidenpapiere, die zur Herstellung
von Blumen sowie zum Füttern von Briefumschlägen dienen. In
die gleiche Kategorie fallen noch die Spezialpapiere für Zigarettenund
 für Karbonpapier, ferner Kopierpapiere und Kopierrollen.
Vereinigung Kartonpapier,
umfaßt Elfenbeinkartons ungeklebt und geklebt aus holzfreien
Papieren sowie Einlagekartons mit holzhaltiger Einlage.
Außer diesen Vereinigungen bestehen noch folgende Syndikate:
Verband Farbig-Holzhaltig G. m. b. H.,
Pergamentersatz G. m. b. H. (aufgelöst im Jahre 1930),
Verkaufsstelle Westdeutscher Packpapierfabrikanten G.m.b. H.,
Wirtschaftsstelle für Kunstdruckpapier G. m. b. H., Abt. Übersee,
Verband Deutscher Druckpapierfabriken G. m. b. H.,
Ringfreie Druckpapierfabriken G. m. b. H.

Die gesamten Vereinigungen kontrollieren rd. 70% des Inlandabsatzes.
 Die verbandsmäßigen Bindungen in der Ausfuhr sind ungleich
 geringer. Die Syndikate allerdings regeln durchweg auch den
Export kartellmäßig. Der übrige Rohpapierexport dagegen wird nur
in wenigen Ausnahmen kartellmäßig erfaßt. Bei Dünn-Pergamyn und
bei Streichpapier sind auch die Exportpreise geregelt, und bei einigen
wenigen andern Papieren ist darüber hinaus die kartellmäßige Exportpreisregelung
 zugleich mit internationalen Abmachungen verbunden.
Für farbige Seidenpapiere und Durchschlag- und Florpostpapiere bestehen
 Abmachungen über feste Mindestpreise, Fabrik- und Länderquoten
 zwischen Deutschland, Schweden, Norwegen, Österreich, Finnland
 und der Schweiz, mit dieser jedoch ohne Quote. Für Elfenbeinkarton
 haben Deutschland, Österreich, die Tschechoslowakei und
Schweden ein zur Zeit allerdings ruhendes Abkommen getroffen, das sich
auf einen fortlaufenden Austausch von Markt- und Verkaufsberichten,
früher auch auf Preisfragen, bezieht. Für holzfreies Schreib- und Druckpapier
 besteht mit Einbezug von Finnland und Belgien eine ähnliche,
verhältnismäßig lockere Einrichtung wie für Elfenbeinkarton. Der
internationale Statistikenaustausch dieses Abkommens vollzieht sich auf
Grund eines Fragebogens, der von allen Fabriken monatlich auszu-+3

