bei der vielfach „verbundenen“ Produktion die Zurechnung der Kosten
für jede einzelne Sorte häufig kaum möglich ist, und daß notwendig auch
aus der fortlaufenden Zurechuung Schwierigkeiten entetehen werden.
So sind in den meisten Konventionen trotz starker Veränderung der
einzelnen Kostenelemente die 1925 ermittelten Preise die noch heute
gültigen Listenpreise.
Die Aufstellung der Listenpreise hatte in den meisten losen Preiskartellen
 bisher nur geringen Erfolg. Nur die weniger bedeutenden
Spezialpapiervereinigungen vermögen ihre Listenpreise zu halten. Dagegen
 lagen Mitte 1929 die effektiven Preise der großen Vereinigungen
bis zu 15% unter den 1925 ermittelten Listenpreisen. Neben dieser
Unterschreitung des Gesamtpreisniveaus macht sich eine in gleicher
Richtung wirkende Verschiebung innerhalb des Listenpreissystems
geltend. Die Vielgestaltigkeit der Sorten verlangt eine eingehende Spezialisierung
 der Listenpreise in Qualitäts- und Preisstufen. Dies hat
zur Folge, daß bei steigender Konjunktur die geringeren Stoffklassen
die Tendenz zeigen, sıch in die nächsthöheren Preisstufen zu schieben
und bei sinkender Konjunktur umgekehrt ein Abfallen der besseren
Stoffklassen in die nächsttieferen Preisstufen zu verzeichnen ist.
Nur wenigen Vereinigungen ist es bisher gelungen, ihr gesamtes
Listenpreisniveau und seine Gradetufen fest zu verankern. Es sind dies
außer den Syndikaten die qualifizierten Preiskartelle.
Sie erfassen den Inlands- und Europaabsatz von Kunstdruckpapier, den
In- und Auslandsabsatz von farbig Seiden- und den Auslandsabsatz von
Durchschlag- und Florpostpapier. Insgesamt unterliegen damit einer
festen kartellmäßigen Regelung durch die qualifizierten Preiskartelle
und die Syndikate rd. 7 %, des Produktionswertes, und seit Auflösung der
Wirtschaftsstelle für Pergamentersatz rd. 4 %, wobei von der Zeitungspapierproduktion
 und deren Syndikaten abgesehen ist.
Die qualifizierten Preiskartelle arbeiten durchweg mit Kontingentierung
 und mengen- oder geldmäßigem Umsatzausgleich. Die entwickelte
 Form eines qualifizierten Preiskartells in der papiererzeugenden
Industrie stellt die Wirtschaftsstelle für Kunstdruckpapier
 G. m. b. H. dar. Ihrer Bewirtschaftung unterliegt zweiseitig
 gleichmäßig gestrichenes Kunstdruckpapier unter 220 g/qm. Die
Preise des Verbandspapieres werden durch die Gesellschafterversammlung
 festgesetzt. Zur Stützung der Preise unterliegen sämtliche Auslieferungen
 der Gesellschafter einer Kontingentierung. Die Kontingentsanteile
 sind nicht nach der Kapazität, sondern nach dem vorhergegangenen
 durchschnittlichen Produktionsumfang festgelegt und können nur
durch einstimmigen Beschluß sämtlicher Mitglieder geändert werden.
Für Über- und Unterschreitung der Kontingente ist ein halbjährlicher
Ausgleich vorgesehen. Der Ausgleich vollzieht sich sowohl als Mengenwie
 auch als Geldausgleich, wobei die Möglichkeit von Überschreitungen
der Anteile absolut begrenzt ist. Außerdem hat man in das Ausgleichenische

 Normalbuchführung in Papierfabriken. II und MI: Richtlinien für eine
Betriebsbuchhaltung in Papierfabriken und Allgemeine Grundsätze der Selbstkostenrechnung.
 Dazu Anlage zu I: Kontenplan. Sachverzeichnis und Anhang zu II und DIT.

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