der Gesellschafterversammlung erfolgte nach Kontingenten mit Stimmenmehrheit.
 Doch war wegen der starken Betriebsgrößendifferenzierung
 die Höchststimmenzahl je Gesellschafter auf 25%! des Gesellschaftskapitals
 begrenzt.
Alle Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrage unterlagen einer
schiedsgerichtlichen Entscheidung, deren Ermessen ebenfalls die Festsetzung
 der Vertragsstrafen in den Fällen vorsätzlicher oder fahrlässiger
 Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Alleinverkaufsvertrages
 oblag. Der Austritt aus der Gesellschaft geschah durch Kündigung,
 die alle zwei Jahre mit halbjähriger Frist zulässig war.
Schlossen sich der Kündigung die übrigen Gesellschafter nicht an, so
sollte die Gesellschaft fortgesetzt werden. Der ausscheidende Gesellschafter
 hatte seine Gesellschaftsanteile an die Gesellschaft abzutreten.
Besaßen die verbleibenden Gesellschafter mindestens 75% des Stammkapitals,
 so erhielten die ausscheidenden Gesellschafter lediglich ihre
Stammeinlage zurück und verloren jeden Anspruch auf Rücklagen oder
Gewinn.
Die bedeutendste und wichtigste Kartellorganisation der papiererzeugenden
 Industrie ist die des Druck- bzw. Zeitungspapieres. Die
Zusammenschlußbestrebungen der Zeitungsdruckpapierfabrikanten führten
 als erste in der papiererzeugenden Industrie zu dem Erfolg einer
syndikatsmäßigen Absatzorganisation. Nachdem im Jahre 1890 bereits
eine kurze Zeit lang eine lose Preiskonvention für Zeitungsdruckpapier
 bestanden hatte, wurde im Jahre 1900 der Verband Deutscher
 Druckpapierfabriken G. m. b. H. gegründet. Gegenwärtig
 umfaßt das Druckpapiersyndikat 42 anteilsmäßig an einem
Stammkapital von 3 924 000 RM beteiligte Mitgliedsfirmen. Als lieferungspflichtiges
 Verbandspapier dieser Firmen gilt mit wenigen Ausnahmen
 alles maschinenglatte holzhaltige Druckpapier, es sei denn, daß
sein Verkaufspreis frei Verkaufsort 10% höher liegt als der jeweils
entsprechende Verkaufspreis des Verbandes, ferner Kalenderpapier,
billiges Notizbücherpapier, Emballagedruckpapier und Kassenblockund
 Billettdruckpapier in Rollen.
Wie bei der Pergamentersatz G. m. b. H., so ist auch beim Druckpapiersyndikat
 der Aufsichtsrat, der in der Höchstzahl von 12 Mitgliedern
 jeweils auf 2 Jahre gewählt wird, das entscheidende Organ.
Er entscheidet vor allem über die Abgrenzung des Verbandspapieres,
über die Festsetzung der Arbeitsquote und der Berechnungspreise.. Doch
wird der zur Deckung der Betriebskosten gegebenenfalls notwendige
Einlaß von der Gesellschafterversammlung festgesetzt. In der Differenz
 von Verkaufs- und Berechnungspreis und in dem Abzug vom Berechnungspreis,
 dem Einlaß, liegt die Quelle eines Verbandsvermögens,
das den einzelnen Lieferfirmen im Verhältnis ihrer Lieferungen zusteht
und seit Anfang 1928 auf Bestimmung des Aufsichtsrates im halbjährigen
 Turnus auszuzahlen ist. Neben der Festsetzung des Einlasses
 steht der Gesellschafterversammlung als wichtigste Aufgabe die
Bemessung der Berechtigungsanteile der einzelnen Gesellschafter zu.
Die Berechtigungsanteile sind maßgebend für das Stimmrecht — je 10 t

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