Aufgabe, als sie sich nach den Statuten auch mit der Rohstoffbeschaffung
 für ihre Mitglieder befassen soll. Ferner ist die Lieferungspflicht
 ihrer Mitglieder etwas freier gestaltet. Verbraucher, die schon
jahrelang von den Mitgliedern der Ringfreien Druckpapierfabriken beziehen,
 können ihren Bedarf nach wie vor direkt bei diesen Unternehmungen
 decken, und ein Teil der Produktion wird durch eine von den
Zeitungsverlegern selbst geschaffene, mit den Fabriken in direktem
Verkehr stehende Organisation vertrieben. Außerdem spielt im Gegensatz
 zum Verband Deutscher Druckpapierfabriken, dessen Absatz zu
rd. 20 % ins Ausland geht, bei den Ringfreien Druckpapierfabriken der
Export nur eine geringe Rolle.
Die Abnehmerschaft der Papierindustrie steht deren Kartellen
 und Kartellierungsbestrebungen überwiegend zurückhaltend gegenüber
 und findet sich mit ihnen meist nur unter dem Zwang der Verhältnisse
 ab. Nur von einem Teil des Packpapiergroßhandels wird
eine kartellfreundlichere Einstellung vertreten; man glaubt, daß wenigstens
 auf einzelnen Gebieten festgefügte Syndikate auch den Interessen
des Großhandels dienen, und daß insbesondere eine Ordnung der
Marktverhältnisse nur mit Hilfe von Syndikaten erzielt werden kann.
Durchweg ablehnend dagegen zeigt sich der Feinpapiergroßhandel. Er
vertritt die Ansicht, daß der Großhandel seine volkswirtschaftlichen
Funktionen als Anreger der Produktion und als Lieferant für die
mannigfaltigen Bedürfnisse der Verarbeitung und des Verbrauches nur
erfüllen kann, wenn seine Selbständigkeit und seine Unabhängigkeit
weitgehend gewahrt bleiben. Doch sind gegenwärtig nach Auflösung
der Pergamentersatz G. m. b. H. von den Absatzorganisationen der
Papierindustrie nur noch die für Kunstdruckpapier und Zeitungsdruckpapier
 von Bedeutung. Alle anderen Kartelle der Papierindustrie sind
auch nach dem Urteil der Abnehmerschaft nicht fest genug geschlossen
und zudem zu sehr durch Außenseiter bedrängt, als daß sie sich wesentlich
 marktgestaltend auswirken könnten.
Einen Hauptangriffspunkt der Kartellgebarung bilden die Zahlungsbedingungen.
 Sie lauteten vor dem Kriege auf 30 Tage 2 % oder
90 Tage netto und sind jetzt im allgemeinen verkürzt auf 14 Tage 2%
oder 30 Tage netto. Die Abnehmerschaft verlangt die Vorkriegszahlungsbedingungen.
 Doch sieht die Industrie in der jetzigen Regelung
einen unbedingt notwendigen Ausgleich für das erhöhte, mit der Kreditierung
 verbundene Risiko und für ihre ungleich stärkere Kapitalanspannung.
 Die Zahlungsbedingungen sind auch der einzige wesentliche
 Angriffspunkt, den die Kunstdruckpapier G. m. b. H. der Abnehmerschaft
 bietet. Die Preispolitik der Kunstdruckpapier G. m. b. H.
dagegen wird als durchaus tragbar anerkannt. Klagen der Großverbraucher
 über eine zu schematische Regelung sind nach Einführung
eines gestaffelten Mengenrabattes behoben. Der Gedanke einer möglichst
 engen Zusammenarbeit mit der Abnehmerschaft war von vornherein
 mit der Gründung der Pergamentersatz G. m. b. H. verbunden.
Die Abnehmerschaft für Pergamentersatzpapier besteht neben einigen
„reinen‘ Verarbeitungsbetrieben im wesentlichen aus dem Großhandel

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