oder mit dem Großhandel eng zusammenhängenden „gemischten“ Betrieben
 der Tüten- und Verpackungsindustrie. Es war geplant, im Einvernehmen
 mit den Organisationen der Abnehmerschaft, dem Reichsverband
 Deutscher Papiergroßhändler e. V., Fachgruppe Packpapier,
und dem Reichsverband Deutscher Papierwarenfabriken, die innerhalb
Deutschlands unmittelbar zu beliefernden Firmen festzustellen. Das
Syndikat sollte zur ausschließlichen Belieferung nur dieser Firmen, die
Firmen selbst zum ausschließlichen Bezug nur vom Syndikat verpflichtet
sein. Das Syndikat sicherte den Firmen Mengen- und Treurabatte zu,
diese ihrerseits Einhaltung der Syndikatspreise und vor allem Nichtabtretung
 der Rabatte. Der Vertragsentwurf entsprach im allgemeinen
den Interessen der Abnehmerschaft, die in seiner Durchführung eine
Möglichkeit sah, eine für alle Abnehmer gleichmäßige Preisstellung zu
erreichen und den legitimen Großhandel vor unlauterem Wettbewerb
zu schützen. Doch erwuchs noch vor Abschluß der Verträge dem Syndikat
 eine unvorhergesehene Bedrohung. Die wichtigsten Konkurrenten
der deutschen Pergamentersatzindustrie, die Tschechoslowakei, Schweden,
 Norwegen und Finnland, drangen in den deutschen Markt ein und
zerstörten das Preisniveau. Der Grund des Einbruchs lag nicht in überhöhten
 deutschen Inlandpreisen, sondern in Dumpingofferten der Auslandsindustrien,
 deren Binnenmarktpreise für Pergamentersatz durchweg
 bedeutend höher waren als die deutschen Preise. Schon Mitte 1929
fehlte der Abnehmerschaft jede Preisnorm zur Beurteilung des Syndikates
 und seines Einflusses auf den Markt, und im Jahre 1930 kam der
Verband zur Auflösung.
Am stärksten umstritten von den Absatzorganisationen der Papierindustrie
 ist die Kartellbildung der Zeitungsdruckpapierproduktion.
Schon von Anfang seiner Gründung an war der Verband Deutscher
Druckpapierfabriken einer heftigen Fehde seitens der Abnehmer ausgesetzt.
 Er wurde im Jahre 1903 in die damalige Kartellenquete einbezogen,
 ohne daß ihm jedoch eine ungerechtfertigte Preisstellung oder
schädliche Ausfuhrpolitik nachzuweisen war. Eine Übersicht über die
Preisentwicklung während der Dauer der Verbandstätigkeit bis zum
Kriege läßt erkennen, daß — von den Schwankungen der Konjunkturwendejahre
 1900 bis 1902 abgesehen — sich das Syndikat eine gleichmäßig
 nivellierende Preispolitik hat angelegen sein lassen.
Während der Kriegs- und Nachkriegszeit war das Syndikat durch
die Kriegswirtschaftestelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe G. m.
b. H. vielfach einbezogen in die staatliche Regelung: der Zeitungsdruckpapilerversorgung,
 und in der Preisfestsetzung war es der Reichsstelle
für Druckpapier unterworfen. Erst im Jahre 1921 konnte der Verband
Deutscher Druckpapierfabriken seine selbständige Verkaufstätigkeit
wieder aufnehmen. Er unterlag aber weiterhin hinsichtlich der Preisfestsetzung
 wiederholt amtlichen Prüfungen.
Die gegenwärtige, nahezu vollständige Kartellierung des Zeitungsdruckpapieres
 durch den Verband Deutscher Druckpapierfabriken und
die Ringfreien Druckpapierfabriken stellt ohne Zweifel eine überaus
starke Bindung des Absatzes dar. Großhändler und Verbraucher
können im wesentlichen nur von einem dieser beiden Verbände kaufen.

152