die Produktion anderer Papiersorten, oder wenn ihre Kapazität nicht
voll ausgenutzt wird. Zudem wird man an eine Umstellung jeweils
um so zögernder herangehen, als die Aussicht auf einen Preiskampf mit
dem Verband sie von vornherein als nicht lohnend erscheinen
lassen wird.
Die Klagen der Verbraucher über eine Monopolgebarung müssen
auf Grund der Preispolitik beurteilt werden. Seit der Inflation zeigt
die Preisbildung für Zeitungsdruckpapier folgendes Bild:

Tabelle 84 S
Die Inlandsverkaufspreise für maschinenglattes Zeitungsdruckpapier
 1924—1930
(RM je 100 kg frei Station des Empfängers)

Jahr | Januar | April | Juli | Oktober

1924 27,30
1925 a
1926 ka
1927 On.
1928 =
1929 *) 54,95
1930 31/25

Di
88,—
88, —
SE
21,95
81.95

31,50
33,50
21,50
D—
25
Y%.-29,50


34,40
81,—
31,—
31,—
31,25
30. —

*) Die Erhöhung um 0,25 RM ab 1. Januar 1929 ist auf Frachtverteuerungen
 zurückzuführen.

Nach Angabe der Ringfreien Druckpapierfabriken G. m. b. H. vollzieht
 sich ihre Preisfestsetzung derart, daß die Kalkulationen sämtlicher
Mitglieder eingefordert werden und aus diesen im Ausgleich mit einer
vom Verein vorgenommenen Kalkulation die Kalkulation eines durchschnittlich
 leistungsfähigen Werkes der Preisfestsetzung zugrunde gelegt
wird. Im Gegensatz dazu werden bei dem die Preispolitik beherrschenden
 Verband Deutscher Druckpapierfabriken, ebenfallg nach dessen
eigener Angabe, bereits seit 1924 von den ihm eingereichten Kalkulationen
 die niedrigsten genommen, in Krisenzeiten wird von dem
niedrigsten Ergebnis noch der Gewinn abgestrichen, und zu diesen
Preisen verkauft, so daß einschließlich der Abschreibungen oft nur die
Selbstkosten der besten Werke durch den Syndikatspreis gedeckt werden. —
Im einzelnen geht die Verrechnung des Verbandes mit den Fabriken
derart vor sich, daß die Fabriken für ihre Lieferungen in Form eines
sogenannten Verrechnungspreises zunächst eine Art Vorschuß erhalten.
Dieser Verrechnungspreis wird aus einem durchschnittlichen Grundpreis
 gewonnen, der in gewissen Zeitabständen aus den Selbstkosten
der Fabriken errechnet wird. Der Grundpreis ist für alle Fabriken
gleich. Da aber die Versandkosten als solche vom Syndikat getragen
werden, wird der Verrechnungspreis aus dem Grundpreis derart gewonnen,
 daß die Differenz zwischen der tatsächlich entstandenen Fracht
jeder Lieferung und der sogenannten Durchschnittsfracht des Verbandes
mit 70% ihres Betrages dem Grundpreis zugeschlagen oder von ihm
abgezogen wird. Jede einzelne Lieferung erhält somit ihren besonderen

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