Tabelle 85 (Fortsetzung)

Nummern des
Ausfuhrtarifs
1918 | 1929

Papierart

| Zollsatz je dz
(in M/RM)
1929 | 1918

chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, .
ZellulosS®) seen nn
— Stroh-, Esparto- und and. Faserstoff.
chemisch bereiteter Holzstoff mit 50%
Wasser und darüber... ..,.0000004
Pappen (Pappdeckel), geformt (geschöpft) od.
gegautscht, auch aus zusammengeklebten
 Pappen hergestellt:
Glanzpappe (Preßspan) und andere hochgeglättete
 Pappe, Kunstlederpappe sowie
 andere feine Pappen, auch in der
Masse gefärbt 0.....00000000000000050
Pappen aus mechanisch od. chemisch bereitetem
 Holzstoff, auch aus solchem
von gedampftem Holz, festgewalzt
Apr ps sog. Lederpappe),
5troh-, Schrenz- und Torfpappe und
anderweit nicht genannte grobe Pappen,
auch in der Masse gefärbt ..........
Pappen aus mechanisch od. chemisch bereitetem
 Holzstoff, auch aus solchem
von gedämpftem Holz, festgewalzt
(Braunholzpappe, sog. Lederpappe),
auch in der Masse gelärbt ..........
Strohpappe, auch in der Masse gefärbt.....
Gelbes Strohpapier; ganz grobes, graues
Löschpapier «......0.00.000-- 1
gelbes Strohpapier.........0...0.0.
ganz grobes, graues Löschpapier ..
Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf
einer Seite glatt............0.0000004
Zigarettenpapier, unbedruckt, auch mit Metalldruck
 versehen od. sonst bedruckt,
od. gummiert in Rollen (Bobinen) od.
losen Blättchen ........00000000000040
Papier, nicht unter andere Nummern fallend,
einschl. des Kartonpapieres, auch linijert,
 ne mpentiert od. gekörnt, mit
Ausnahme des gerippten od. gekreppten
Papieres und des Seidenpapieres a
gorppb gekreppt........0..00.000004
eidenpapier (bis 30 g je qm) .....
Pergamentpapier ........0..00000000
Dackpapier (sog. Kraftpapier),
dessen Gewicht auf 1 m im Geviert
mehr als 50, aber weniger als 350 g
beträgt, nicht mit Gebrauchsanweisungen,
 ‚Warenanpreisungen,
Mustern od. dgl. bedruckt, sofern
es den hinterlegten Mustern ent- |
spricht....... 00.000000 1V, 5,550 vv. 8
*) Ab 1980 v. 1,50 RM, Handelsabkommen mit Finnland vom 27. Nov. 1930. — **) Ab 1930
2,25 RM, Handelsabkommen mit Finnland vom 27. Nov, 1930. — **#*) Ab 1930 v, 2,25 RM, Handelsabkommen
 mit den Niederlanden von 19. Sept. 1930.

650 b

vy.1,25

Tr

| Se