Trotz seiner nur den Vorkriegsstand haltenden Packpapierausfuhr
ist Deutschland nächst Schweden nach wie vor der wichtigste Packpapierexporteur
 auf dem Weltmarkt. Ihm folgen erst in weitem Abstande
Norwegen, Finnland, die Tschechoslowakei, die Vereinigten Staaten,
Österreich, Kanada, die Niederlande und Großbritannien. Doch zeigen
im Gegensatz zu Deutschland die meisten der anderen Ausfuhrländer.
eine starke Exportsteigerung. Es ist festzustellen, daß die deutsche
papiererzeugende Industrie auch auf dem Packpapiermarkt gegenüber
den Papierholzländern verloren hat (vgl. Tab. 106 u. 107).
Selbst auf ihrem Binnenmarkt hat die deutsche Packpapierindustrie
unter der Auslandskonkurrenz stark zu leiden. Die Einfuhr von
besserem Packpapier (655 B 4) ist im Jahre 1930 gegenüber der Vorkriegszeit
 auf über das Dreifache gestiegen und hat mit über drei
Vierteln der Menge und über der Hälfte des Wertes den größten Anteil
an der deutschen Papiereinfuhr. Der Zollsatz für besseres Packpapier
betrug 1913: 10 M; v. 6 und 3 M, ab 1927: 12,50 und 9 RM; v..9.00,
5,50 und 4:50 RM’). Speziell die Einfuhr von Kraftpackpapier aus
Schweden, dessen Zollsatz von v. 5,50 RM (rd. 11 % des Wertes) nach
Aussage der Industrie keinen Schutz zu bieten vermag, drückt auf den
deutschen Markt. Zwar ist die Einfuhr nur auf Grund besonderer
Musterbücher und über bestimmte Eingangsstellen gestattet, in der
Praxis aber hat diese Regelung zu für die Industrie untragbaren
Folgen geführt. Zu dem ursprünglich nur für Schweden eingeführten
Musterbuch sind durch die Meistbegünstigung solche für Norwegen,
Finnland und die Tschechoslowakei hinzugekommen. Außerdem haben
die Musterbücher an Umfang dauernd zugenommen und sind die Grundlage
 dafür geworden, daß nicht nur Kraftpackpapier aus Sulfatzellstoff
zu dem ermäßigten Zollsatz Eingang findet, sondern jedes Papier aus
Sulfatzellstoff wie Kabelpapier, Isolierpapier, gefärbtes Packpapier aus
gebleichtem Natronstoff und sogar auch Papier aus Sulfitzellstoff,
sofern das Papier nur unter der Bezeichnung Kraftpapier von den
interessierten Exportländern angemeldet wird. Die Packpapiereinfuhr
unter dem Zollsatz von v. 5,50 RM — sie betrug nach der amtlichen
Statistik 1929 mit rd. 10000 £ rd. 90 7%, 1930 mit rd. 12 500 € rd. 75 De
der Position 655 B4 — hat die im Verhältnis zum Verbrauch schon
geringe Sulfatzellstoffproduktion Deutschlands zum Export gezwungen
und bedroht die besonders leistungsfähige Kabelpapierindustrie, die
vielfach ihre aus skandinavischem Importsulfatzellstoff hergestellten
Kabelpapiere nach England ausführt, auf dem Binnenmarkt. Bei der
Substitutionsmöglichkeit von Sulfitpackpapieren durch Sulfatpackpapiere
 zieht sie auch die Sulfitzellstoffindustrie und die Sulfitpackpapierindustrie,
 außerdem anch die Braunholzpanpierproduktion in Mitleidenschaft.

Ein ähnlicher Einbruch wie für bessere Packpapiere droht durch
die Zollposition 654 auch dem groben Packpapier, dessen Zollsatz wie
in der Vorkriegszeit 4 RM, v. 3 RM beträgt. Die Position 654 soll
durch das finnische Abkommen auch auf ungefärbte Packpapiere erıy

 Vol. den dritten Teil, II1a., Tab. 85,

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