Anlage zu Tabelle 119. Anmerkung 4: Rumänien (Fortsetzung)
' in Papierlei je 100 ke

Tarif-Nr. |

191811929

733

734

735

7836

494 d

737

788

739

Zölle für Pappe

Höchst- Mindestzollsatz
 | zollsatz

1090

Pappe, geleimt, geglättet, geglänzt......

Zuschlag Zuschlag
25% auf den|15% auf den
Zoll der Zoll der .
Tarif-Nr.732|/Tarif-Nr.732

Dieselbe; in der Masse oder auf der Oberfläche
 auf einer oder beiden Seiten gefärbt,
 auch geglättet, geglänzt ........
Pappe, gewöhnliche, Duplex-, Triplexkartons,
 aus zwei oder mehr Lagen
Papierstoff, von denen eine oder beide
äußeren Schichten weißen oder auf einer
oder beiden Seiten gefärbten Zellstoff
enthalten ........ 144 42
Pappe aus Stroh, mechanisch bereitetem
Holzstoft, Papierstoff aus Lumpen,
Papierabfällen, Zellstoff oder anderen
Stoffen, auch untereinander vermischt,
zur Herstellung von BP AT
Pappe, ungebleichten Zellstoff und mechanisch
 zubereiteten Holzstoff enthaltend,
 aus einer einzigen Lago hergestellt,
 auch geglättet, auch gefärbt ..
Pappe, feine, aus gebleichtem Zellstoff,
Aus ein, zwei oder mehr Blättern hergestellt,
 kaschiert, auch gefärbt, wie:
Bristol, Export, IVO ae. ea e Kir 4 EG
Papiermasse (papier mach6), Steinpappe.
Üiherkarton, Vulkanfiber, Preßspan und
anderer derartiger Karton, nicht besonders
 genannt

Zuschlag Zuschlag
45% auf den|30% auf den
— Zoll der Zoll der
Tarif-Nr_739/Tarif-Nr.732

Kr
-

1500.—

1000. —

975,—

650. —

X
a0
M
&gt;
DS
za

1500.—

1000.—

2400.—

1600.—

800.—

1918

30,

Anmerkung 5: Argentinien

Zölle für Pappe
Ver des Finanzministers vom 15. Juni 1928 (Boletin Oficial vom 15. Juli
1928). (Vgl. Handelsarchiv 1926 S. 1284, Handelsarchiv 1928 S, 2841.)
Feine Graupappen unterliegen nach Nr. 2369 des Zollwertschätzungstarifs einem
Einfuhrzoll von 832 v.H. (25 v. Br v. H. Zuschlag) des auf 0,192 (0,12 + 60 v. H.
Zuschlag) Goldpesa für 1 kg festgesetzten Zollschätzungswerts. Gewöhnliche Graupappen
 werden nach der Tarit-Nr, 2368 mit 17 v. H. (15 v.H.-+2 v. EB. Zuschlag)
des auf 0,096 (0,06 -- 60 v. H. Zuschlag) Goldveso für 1 kg festgesetzten Zollschätzungswerts
 verzollt.
Die Beurteilung der Qualität der unter die Nr. 2869 und 2868 fallenden Pappen
erfolgte bei ihrer erzollun bisher nach Wert, Typ und äußerlich erkennbarer
Beschaffenheit der Pappen. Nach der Verfügung des Finanzministers vom 15. Juni
1928 soll künftig die  asummensetzung der Pappen für die Beurteilung der Qualität
maßgebend sein, indem als feine Pappen der Nr. 2869 solche zu verzollen sind, bei
denen der Gehalt an Zellstoff (pasta quimica) 25 v. H. der in der Pappe enthaltenen
 Fasermasse (Zellstoff und Holzsehliff) Et Alle Pappen, die weniger
als 25 v. H. Zellstoff aufweisen, sind als gewöhnliche der Nr. 2868 anzusehen.
Die beiden Nummern haben folgenden Wortlaut:

‚E&amp;

Enauete-Ausschuß. I 5, Band 10.

41!

2...