Die Freiheitskämpfe der europäischen Nationen. 37 folgschaft, die der preußische Staat dem „weströmischen“ Kaiser seit den Tagen von Jena und Auerstedt hatte leisten müssen. Die kühne Tat Horks inauguriert denn auch die äußere Wiedergeburt des preußischen Staatswesens, dessen innere schon mit den Keformen Steins und Scharnhorsts be— gonnen hatte. Man hat die Konvention von Tauroggen auf geheime Befehle Friedrich Wilhelms III. an seinen General zurückgeführt, mithin das Verdienst an der entscheidenden Wendung für den König beanspruchen wollen, doch der byzan⸗ tinische Versuch ist gescheitert. Die Aufregung des Königs über den „Verrat“ Horks, — „Da möchte einen ja der Schlag rühren!“ —, der Groll über den strafwürdigen Ungehorsam eines preußischen Soldaten waren sicherlich nicht bloß „er⸗ heuchelt“. Erst nachdem es zur Gewißheit geworden war, daß auf ausdauernde hilfe Rußlands und auf den Beitritt Osterreichs zu zählen sei, gewann der Entschluß zu kraft— vollem Handeln bei hofe Freunde, wenn es auch dem allzeit bedächtigen, ängstlichen, wankelmütigen König noch lange Zeit geboten schien, „äußerlich nach wie vor mit Frankreich auf dem Fuß vollkommenster harmonie zu bleiben“. Noch am 4. Februar 1813 schreibt Hardenberg in sein Tagebuch: „Der UNönig weiß noch nicht recht, was er will. Entschieden, die russische Partei zu ergreifen, hält es doch noch immer schwer, die Anstalten und Anstrengungen zum Kriege, wie es doch hoch nötig ist, einzuleiten.“ Dagegen hatte ein Aufruf, der zur Bildung von Freiwilligenbataillonen aufforderte, ohne daß der Gegner näher bezeichnet war, eine Massenerhebung des Bürgertums, vor allem der akademischen Jugend zur Folge. Bisher hatte es in Preußen nur herrisches Befehlen und stummes Gehorchen gegeben; nun waren plötzlich alle Volks— schichten einig in freiwilligem Opfermut und freudigem En— thusiasmus, einig im festen Entschluß, mit allen Kräften die Befreiung zu erkämpfen. Nun riß diese Begeisterung endlich auch jene Kreise mit, die bisher nur ein kühles Abwägen von Vorteil und Gefahr gekannt hatten. Am 26. Sebruar wurde in Breslau ein Vertrag abgeschlossen, wodurch sich Preußen und Rußland zu gemeinsamem Kampf verbanden und Rußland sich verpflichtete, nicht eher die Waffen nieder—⸗ zulegen, bis Preußen wieder in seine Machtstellung vor 1806 eingefetzt wäre. Am 20. März brachte die Schlesische Seitung