Segen und Unsegen der französischen Revolution. 5

Auch nach Rankes Uuffassung wurde durch den unglücklichen
Tudwig XVI. die Revolution oder vielmehr die Entartung
der Kevolution verschuldet, infofern er zuerst selbst den
dritten Stand aus politischer Ohnmacht hervorzog, dann aber
verschmähte, mit diesem Faktor zu rechnen und die Hilfe
des Buürgertums gegen die zügellosen Gelüste des Pöbels in
Anspruch zu nehmen.
am 5. mai 1789 war den Vertretern des dritten Standes
in ihrer geschmacklosen Leichenbittertracht im hintersten Winkel
der Salle des menus in vVersailles ihr Platz angewiesen;
weitab von ihnen saßen um den Thron die CEdelleute mit
blitzenden Degen, wallenden Federbüschen und reicher Ritter⸗
tracht und die Prälaten in violetten Seidengewändern. Doch
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Am 20. Juni leisten die Bürgerlichen im Ballspielhaus den
Schwur, nicht auseinandergehen zu wollen, bevor eine Ver—⸗
fassung für das Land geschaffen sein würde, und fortan stellt
die konstituierende Versammlung die erste, maßgebende Ge⸗
walt des Staates dar. Der 14. Juli bringt die Erstürmung
der Bastille. Die vielgefeierte „heldentat des erwachten
volkes“ war, wie Funck Prentano nachgewiesen hat, nur das
traurige Schauspiel der Entmenschtheit eines Pöbels, der
seinen Tyrannenhaß an einem Häuflein wehrloser Gardisten
kühlte, — aber der geschichtliche Niederschlag des Ereignisses
war nichtsdestoweniger eine ungeheure Wohltat für die bis
dahin jeder Willkür, jedem Übermut preisgegebenen Völker.
Unmitielbar darauf folgt jene denkwürdige Nachtsitzung der
Nationalversammlung vom 4. August, die vom dankbaren
Bürger- und Bauernstand die göttliche, von den Legitimisten
später die ruchlose genannt worden ist, in welcher aber die
bertreter der privilegierten Stände selbst sich überboten, der
Aufklärung, der Gerechtigkeit, dem Gemeinsinn ihre Vorrechte
zum Opfer zu bringen. Es sollte allem entsagt werden, was
den Franzofen vom Franzosen trennte: Abschaffung der Leib—
eigenschaft, Abschaffung der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit,
Einschränkung des Jagdrechts, Abschaffung aller Steuer—
befreiungen, Zulassung aller Bürger zu allen Amtern in
ztaat und Heer, Abschaffung des Zunftwesens, Aufhebung
der Sonderrechte von Städten und Provinzen, Ubschaffung
des Zehnten und des Besitzrechts der toten Hand. Welch