28 II. Abschnitt. Das Seitalter Napoleons l.

in Condon die Erklärung abgegeben, der Einmarsch in Han—
nover habe nur bezweckt, einem Einrücken von Russen oder
Franzosen zuvorzukommen, und die Preußen wurden aus
hannover zurückgezogen. Der antienglische Bund brach zu—
sammen, kaum daß er geschlossen worden war; der Ansturm
auf Karthago war abgeschlagen. —
Wie der Friede von Campo Formio ein Nachspiel im Kon⸗
greß zu Rastatt gehabt hatte, so wurde die Ausführung der
Bestimmungen des Friedens von Luneville einer außerordent⸗
lichen, in Regensburg tagenden Reichsdeputation übertragen,
wie solche seit alten Zeiten im heiligen RKömischen Reich Deut⸗
scher Nation gebräuchlich waren und seit dem Westfälischen
Frieden nach dem Grundsatz der kirchlichen Parität zusammen—
gesetzt wurden. Durch Reichstagsbeschluß vom 2. Oktober
1801 wurden aus dem kurfürstlichen Kollegium von katho—
lischer Seite Mainz und Böhmen, von evangelischer Seite
Brandenburg und Sachsen, aus dem FSürstenkollegium von
katholischer Seite Bayern und der Hoch- und Deutschmeister,
von evangelischer Seite Württemberg und Hessen-Kassel in
die Deputation gewählt. Die wirkliche Entscheidung über die
VDerteilung des Reichsgebiets war jedoch nicht den deutschen
Staaten überlassen, sondern den Vertretern von Frankreich
und Rußland, welche die gütige „Vermittlung“ übernommen
hatten. Am 23. November einigte sich die Deputation zu
einem „Beschluß“, doch gelang es nicht, die Zustimmung des
Raisers dafür zu erwirken. Erst nachdem zwischen Frankreich
und Osterreich in Paris eine Übereinkunft über die Ent—
schädigungen des habsburgisch-lothringischen Hauses getroffen
worden war, kam der Reichsdeputations-Hauptschluß vom
25. Sebruar 1803 zustande, dem die kaiserliche Bestätigung
zuteil wurde. Das wichtigste Moment war die Aufhebung
aller geistlichen Fürstentümer, nur der Kurfürst von Mainz,
Karl Theodor von Dalberg, war von der Säkularisierung
ausgenommen, doch wurde die erzbischöfliche Würde von
Mainz auf Regensburg übertragen, und dem neuen Metro—
politan die Würde eines Kurfürsten, sowie des Reichserz—
kanzlers und Primas von Deutschland übertragen. Von den
48 freien Reichsstädten blieben nur 6, hamburg, Bremen,
Cübeck, Frankfurt am Main, Augsburg und Nürnberg er—
halten, die übrigen wurden benachbarten Fürsten überlassen.