Der deutsche Krieg 1866. 95

Königs im andern Cager“ sei, und nach dem vorzeitigen Freu⸗
denruf eines Liberalen stand der Minister wirklich eine Zeit⸗
lang „auf dem Wipp“. Doch sobald König Wilhelm die ge—
wohnte Ruhe der Überlegung wiedergewonnen hatte, fügte
er sich den Mahnungen Bismarcks und Moltkes, die darauf
hinwiesen, daß die seit den Anfängen deutscher Geschichte heiß
umstrittene Nordmark, das norddeutsche Elsaß, nur durch Ver—
bindung mit einem mächtigen Staat dauernd für Deutschland
gesichert werde.
Dieser Beschluß mußte aber zu Reibungen zwischen den
Waffengenossen von 1864 führen, und daraus entspann sich
ein neuer Krieg, so furchtbar in seiner Erscheinung und so
fruchtbar in seinen Folgen, wie kein anderer in deutscher
Geschichte.
Wie unendlich schwer es auch diesmal dem König fiel, die
„gewalttätige“, die „abenteuerliche Politik“ des leitenden Mi—
nisters, — so urteilte die gesamte Umgebung des Königs in
UÜbereinstimmung mit dem Landtag — gutzuheißen, ist aus
den Denkwürdigkeiten des Kriegsministers Roon zu ersehen.
Nicht nur herzog Ernst von Koburg stellte dem König in be—
weglichen Worten vor, welche Verantwortung er auf sich lade,
wenn er den Bürgerkrieg entzünde; auch der Kronprinz sagte
sich förmlich und feierlich los von einer ebenso verwerflichen
wie verhängnisvollen Politik. Erzbischof Melchers, der höchste
katholische Würdenträger des Staates, führte drohende Sprache.
Fast alle Zeitungen und sonstigen Organe der öffentlichen
Meinung gaben dem Unwillen und der Entrüstung Ausdruck.
Doch wieder siegte die Beharrlichkeit Bismarcks über alle
hindernisse und Bedenken. Er ließ es nicht zweifelhaft, daß
es sich nicht bloß um Recht oder Unrecht in dem speziellen,
an und für sich unbedeutenden Streitfalle handle, sondern um
ein Größeres: Es mußte einmal abgestimmt werden, ob
Preußen, ob Osterreich die Führung der deutschen Nation zu—⸗
stehe, und die Lösung dieser Frage konnte nicht am grünen
Tisch und nicht bei Schützen- und Turnerfesten erfolgen —
die Waffentüchtigkeit mußte entscheiden!
Am 1. Juni 1866 brachte Osterreich die schleswig-holsteinsche
Angelegenheit vor den Bundestag, obwohl nach Beendigung
des Krieges im Gasteiner Vertrag vom 14. August 1864 die
beiden Großmächte sich allein die Entscheidung über die Elb—