36 VI. Abschnitt. Das Zeitalter Bismarcks.

herzogtümer vorbehalten hatten. Gleichzeitig erhielt der
Sührer der noch in Holstein stehenden österreichischen Truppen,
v. Gablenz, den Befehl, die Stände des Herzogtums einzu—
berufen. Das preußische Kabinett erklärte die österreichischen
Maßnahmen für einen Bruch des Gasteiner Vertrags und ließ
seine in Schleswig stehenden Truppen in Holstein einmar—
schieren. Da sich dies nur als Bruch des Bundesfriedens auf⸗
fassen lasse, beantragte Osterreich am Bundestag die Mobilmachung
 des nichtpreußischen Bundesheeres zum Zweck der
Erekution gegen den Störenfried. Am 14. Juni wurde der
Antrag mit neun gegen sechs Stimmen angenommen; ganz
Ssüddeutschland, sowie Kurhessen, Nassau, Sachsen und Hhan⸗
nover stimmten dafür, die übrigen norddeutschen Staaten
schlossen sich an Preußen an. Am 15. erfolgten die Kriegserklärungen.
 Als nun der Kanonendonner in den Tagen vom
26. Juni bis 3. Juli über die böhmischen Felder bei Gitschin,
Nachod, Trautenau und Röniggrätz roilte, da lebte trotz alle—
dem in Preußen der Geist von 1813 wieder auf. Wo par—
teiung und Serrissenheit gewesen war, da machte die Gefahr
einig und stark. Es trat zutage, daß EOsterreichs Entwicklung
nicht gleichen Schritt gehalten mit der des jugendlicheren,
kräftigeren Nebenbuhlers. Damit war die Frage der führer⸗
schaft erledigt, und kein deutscher Patriot konnte sich der Kon—
——
Das hatte Napoleon nicht erwartet. Er selbst hatte, wie
wir jetzt aus den Depeschen von Drouin de CLuys und Graf
Goltz wissen, im April 18606 der preußischen Regierung An—
nexions⸗ und Vergrößerungsgedanken entgegengebracht, um,
wie er sich ausdrückte, große Dinge gemeinsam mit der von ihm
besonders geschätzten preußischen Kegierung in Europa durch—
zusetzen, oder vielmehr, wie es aufrichtiger lauten müßte, um
Preußens Waffen gegen Osterreich zur Befreiung Venetiens
zu verwenden. Worin die „großen Dinge“ bestanden, das ver⸗
kündigte ein Rundschreiben des Kaisers vom 11. Juni an seine
Diplomaten. Er behalte sich vor, die deutsche ängelegenheit
in dem Sinne zu ordnen, daß Osterreich jedenfalls in seiner
großen deutschen Position bleibe, Preußen Schlesien an Oster—
reich, die Kheinprovinz an Frankreich abtrete und dafür Schles—
wig⸗Holstein, hannover und Uurhessen einverleibe, daß den
übrigen deutschen Staaten eine feste Organisation gegeben,