106 VI. Abschnitt. Das Seitalter Bismarcks.

dert international auf Grundlage des Marxismus, und diesmal
war es nicht ein romanisches Land, diesmal war es Deutsch⸗
land, von welchem die hauptströmung ausging, um sich in
alle Kulturländer zu verbreiten.
Da die neue Partei als staatsfeindliche Macht auftrat, mußte
Bismarck gegen sie den Kampf eröffnen. Überdies drängte
ihn dazu nach den fluchwürdigen Attentaten auf den greisen
Kaiser Wilhelm auch noch persönliche Gemütsbewegung. In
diesen beiden Faktoren ist die Ursache für die große Wendung
in Bismarcks innerer Politik gegen Ende der siebziger Jahre
zu suchen. Das Erste und Höchste war ihm die Befestigung
des Reiches auf den von ihm gelegten Fundamenten. Den
Kampf mit den Ultramontanen brach er ab, sobald er sah,
daß ihre Macht nicht ein für allemal als Feindin seiner Keichspolitik
 betrachtet werden müsse. Dagegen glaubte er um so
entschlossener gegen die rote Internationale vorgehen zu
müssen. Das Sozialistengesetz vom 21. Oktober 1878 verbot
alle den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschafts—
ordnung bezweckenden Vereine, alle solchen Z3wecken dienenden
Versammlungen, Schriften, Zeitungen usw. Damit wurde die
öffentliche Organisation der Partei unterdrückt, doch nun
traten die „Fachvereine“ der Arbeiter, welche die Polizei zu—
lassen mußte, aushilfsweise für die politische Organisation
ein. Das Jahrzehnt des Ausnahmegesetzes förderte nur die
Sammlung der inneren Kräfte, und mit elementarer Wucht
brachen sie sich Bahn, als nach Bismarcks Sturz die Schran—
ken aufgehoben wurden.
Mit der aggressiven Wendung gegen die Klassenpolitik des
Arbeiterstandes hing auch der Umschwung der Bismarckschen
Wirtschaftspolitik zusammen. In der öffentlichen Meinung
war die Auffassung, daß dem Wohlstand in Deutschland nur
durch Aufgeben des Freihandels aufgeholfen werden könne,
weit verbreitet. Da sich insbesondere die deutsche Landwirt⸗
schaft unbestreitbar in schlimmer Notlage befand, wählte der
—
duktion! zur Losung, um eine gesündere Wirtschaftspolitik zur
Hherrschaft zu bringen. Im Solltarifgesetz vom 12. Juli 1879
war diesen Wünschen Rechnung getragen. Um so leidenschaft—
licher scharten sich die Vertreter der verlassenen Kichtung gegen
den neuen Rurs, und der Streit um die praktischen Interessen