Die an dem Streit beteiligten Parteien haben das Recht, je einen Verbandsvertreter zu den Verhandlungen hinzuzuziehen, Alle Entscheidungen des Schiedsausschusses erfolgen mit ein- facher Stimmenmehrheit, Bei Stimmengleichheit gilt ein Schiedsspruch als nicht zustande gekommen. Kommt ein Schiedsspruch nicht zustande. so steht der ordentliche Rechtswee frei. S 10. Allgemeine Bestimmungen. Arbeitsordnungen oder einzelne ihrer Bestimmungen, die mit liesem Vertrage im Widerspruch stehen, verlieren mit Inkrafttreten lieses Vertrages ihre Cültigkeit, Die Ausführung von anderweitigen Arbeiten gegen Entschä- Jigung für einen anderen Arbeitgeber ist verboten. S$ 11. Dauer des Vertrages, Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1927 in Kraft und kann ınit monatlicher Frist jeweils zum Monatsende ge- kündigt werden. Mit der Kündigung sind die Abänderungsvorschläge einzureichen. Düren, den 25. November 1927. Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren und Umgegend e. V, Dr. M. Renker, 1. Vorsitzender. Kamphausen Geschäftsführer. Graphischer Zentral-Verband, Ortsgruppe Düren. W. Mockel Verband der Buchbinder und Papierarbeiter, Ortsgruppe Düren. Drerer.