Einleitung.

a) Die Entwickelung der Bürgergemeinde zur Einwohnergemeinde.

Die Bildung des Wahlkörpers, d. h. des Kreises der bei den
Gemeindewahlen stimmberechtigten und wählbaren Personen, er—⸗
folgt in den deutschen Gemeinderechten entweder nach dem Grund⸗
satze der Bürgergemeinde oder dem der Einwohnergemeinde. Die
Bürgergemeinde ist die historisch ältere, früher allein gültige Ge—
meindeverfassung. Sie hat allgemein bis in das 19. Jahrhundert
hinein geherrscht, und ist erst in diesem durch die Einwohner—
gemeinde, auch heute noch nicht in allen Bundesstaaten, er—
setzt worden. In der Bürgergemeinde war die Gemeindeangehörig-
keit geknüpft an das Bürgerrecht, das von den Nachkommen der
Bürger durch die Abstammung, von den Ortsfremden durch Ver—
leihung erworben wurde. Nur die Bürger waren berechtigt, an
dem Genuß des Gemeindevermögens, der Benutzung der Gemeinde—
anstalten und an der Gemeindeverwaltung teilzunehmen. Im Laufe
der Entwickelung wurde der Inhalt des Bürgerrechtes ein reicherer;
schließlich enthielt es außer den genannten Rechten das Recht des
Aufenthaltes und der Niederlassung, der Verehelichung, des Grund—
besitzes und Gewerbebetriebes im Gebiete der Gemeinde, wie das
Recht, im Falle der Dürftiakeit Unterstützungen von ihr zu ver—
langen.

Die Entwickelung der Bürgergemeinde vollzog sich in doppelter
Richtung. Es schied sich von der Bürgerschaft häufig ein besonderer
Kreis von Berechtigten ab, die eigentlichen Vollbürger, denen in
diesem Falle die politischen Rechte und die besonderen Nutzungs⸗
rechte an dem Gemeindevermögen ausschließlich zustanden. Auf der
anderen Seite wuchs an die Bürgergemeinde ein Kreis von Ein—
wohnern heran, die als Beisitzer, heimatsberechtigte Insassen und
unter anderem Namen zu Bürgern zweiten Grades gemacht wurden
und dementsprechend ein minderwertiges Bürgerrecht erhielten.
Hatte ursprünglich die Bürgerschaft an Zahl die zugewanderten
Einwohner beträchtlich überwogen, so änderte sich dieses Verhältnis
an zahlreichen, namentlich an den wirtschaftlich und an Bevölke—
rungszahl wachsenden Orten in sein Gegenteil. Durch die moderne
wirtschaftliche Entwickelung wurden die Menschen aus der engen
Verbindung mit dem Boden, ihrem Heimatsorte, gelöst und die
früher stagnierenden Bevölkerungsmassen in Bewegung gesetzt. Es
entstanden neue, große Städte, teils durch Weiterentwickelung der