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Körperschaften eine ersprießliche und für die Gesamtheit segens—
reiche Tätigkeit entfaltet haben. So sagt z. B. der Oberbürger—
meister Fuß⸗Kiel in einer Festschrift zur Jahrhundertfeier der
preußischen Städteordnung (1908): „Aus vorurteilsloser Beobach—
tung darf anerkannt werden, daß sogialdemokratische Stadt⸗
verordnete mit Fleiß, Ernst und Verständnis friedlich mit ihren
andersgesinnten Kollegen und den Magistratsvertretern zu
arbeiten vermögen, wo sie nicht in besonderen Fällen ihre straffe
Parteidisziplin zu einem dann freilich schwer auszugleichenden
Mißklang führt.“ Aehnlich äußerte sich der Oberbürgermeister
von Frankfurt a. M., Herr Adickes, in seinem Vortrag auf dem
ersten Deutschen Städtetag in Dresden: es sei längst anerkanni,
daß gesunde und bedeutungsvolle moderne Entwickelungen aus
dem sogzialistischen Ideenkreise herausgewachsen sind, und man
müsse ohne weiteres anerkennen, „daß manche in deutschen Städten
neuerdings geschaffene Ginrichtungen, wie insbesondere Arbeits—
vermittelungsstellen, namentlich aber die zur Verbesserung der
Lage der städtischen Arbeiterschaft unternommenen Maßnahmen
und die Einfügung von Arbeiterschutzbestimmungen in die Sub—
missionsbedingungen u. a. m. sozialistischen Anregungen zu ver—
danken sind. Eine Zurückweisung sozialistischer Gedanken, nur
ihres Ursprungs wegen, kann daher gar nicht in Frage kommen.“
—Ohne Uebertreibung kann man sagen, daß, wenn die Ge—
meinden allmählich anfangen, sich ihrer Pflichten und Aufgaben
auf sozialem Gebiete bewußt zu werden, dies einzig und allein
auf Anregungen aus den Reihben der Sogialdemokratie zurück—
zuführen ist.

Es ist eine völlige Verkennung der Aufgaben der Gemeinden,
wenn man glaubt, daß sie vorwiegend wirtschaftliche Zwecke zu ver⸗
folgen haben und daß deshalb derjenige, der nicht mittatet, auch nicht
mitraten soll. Nicht einzig und allein auf wirtschaftlichem, sondern
auch auf geistigem und vor allem auf sogialpolitischem Gebiete
haben die Komunen eine Reihe von Aufgaben zu lösen, und hierzu
önnen sie unter den heutigen Verhältnissen die Mitarbeit der Ar⸗
beiterklasse gar nicht mehr entbehren. Wer den Arbeitern
ihr Recht nimmt, wer sie daran hindert, den
ihnen gebäührenden Einfluß in den Gemeinden
ruszuüben, der schädigt das Gemeinwohl, der
hemmt die Entwickelung der Kommunen.

Die nachstehende Schilderung der Wahlgesetze in den größten
deutschen Bundesstaaten soll zeigen, ein wie schweres Unrecht den
Minderbemittelten zugefügt wird.

Ehe wir aber diese Aufgabe in Angriff nehmen, seien die
hauptsächlichsten Mittel, mit denen die Bourgeoisie die Fernhaltung
der Arbeiterklasse von der Gemeindeverwaltung anstrebt, im Zu⸗
sammenhange besprochen. Es sind im wesentlichen vier: Plural⸗
wahlrecht, hohe Bürgerrechtsgebühren, hoher Zensus und Drei⸗
klassenwahlrecht.