ã * —A DB5 * — 2 88 & — 2— B VBVB — — 0 * 8* M * 0 — 2 2 J. Das Problem der Rechtsphilosophie. 81. Nachdem man 50 Jahre lang die Philosophie vollftändig aus der Rechtswissenschaft zurückgedrängt hatte und kaum noch von der Rechtsphilosophie sprach, sie meist auch nur deshalb in den Vorlesungen mit führte, weil es einmal so üblich war, nachdem wir vollständig in das unphilosophische Zeitalter eingerückt waren, bis schließlich durch die Plattheiten Iherings auf einmal die Welt er— schrocken aufgerüttelt wurde und man bestürzt fragte, ob denn der— artige Seichtigkeiten die Blüte des neuzeitlichen Denkens seien, ist nunmehr ein erfreulicher Umschwung eingetreten, und man hat eingesehen, daß das Recht vor allem der Philosophie bedarf und daß ohne sie alle unsere Bestrebungen nur die aufgelösten Teile sind, denen jede zusammenfassende Kraft fehlt. Der Satz der geschichtlichen Rechtsschule von der Relativität des Rechts, den ja auch wir in der vergleichenden Rechtswissenschaft immer und immer wieder betonen, ist völlig mißverstanden worden. Weil das Recht relativ und durch die Kulturinteressen beeinflußt ist, glaubte man, daß es überhaupt der Grundgedanken entbehrte; man ließ alle Unterschiede zwischen dem sein sollenden und dem seienden Recht fahren und kam schließlich zu dem abenteuerlichen Ergebnis: das Recht, das besteht, ist das sein sollende und vas eine ist so gerecht wie das andere. Es wäre daher ebenso gerecht, wenn ein Gesetz bestimmt, daß die kleinen Kinder auf⸗ gezogen werden müssen, als wenn ein anderes die Vorschrift gäbe, daß man die Zwillinge ermorden oder jedes dritte Mädchen in das Wasser werfen solle. Und wenn ein Gesetz etwa ver— langte, daß die Bürger in den Figuren der Sechsundsechzig⸗ karten auf der Straße zu erscheinen hätten, so wäre dies ebenso gerecht, als wenn man den Mörder im Rathaus bewirtete und den bravsten Mann an den Galgen knüpfte. Derartige Auswüchse des Positivismus waren so haarsträubend. daß die ANuc 128 Hohler Rechtsproblseme 2 D —2 7 J3 — * 2 — C 0 * * 7 9 — —R 2 F 2 Id R VG * 75 —*— —2 3