Rechtsphilosophie und Rechtslehre. 17 die Materialsammlungen Posts, sich schleunig so viel Kenntnis verschaffen zu können, um über diese Dinge zu urteilen. Die ganze Merkelsche Rechtslehre entbehrt völlig des wissenschaftlichen Charakters; von Bedeutung ist nur eine wirkliche, ernstlich durch— gearbeitete Rechtsvergleichung, und diese allerdings ist die notwendige Vorstufe für eine wissenschaftliche Rechtsphilosophie. 88. Noch sei auf einen Einwurf eingegangen, den Berolz-— heimer in seinem übrigens sehr verständnisvollen und tüchtigen Werk über die Rechts- und Wirtschaftsphilosophie P S. 439 gegen meine Lehre erhoben hat. Er nimmt an, daß meine Ent— wicklungslehre zu einer Art von Qui etismus führe und daß damit die Bedeutung der ein zelnen Persönlichkeit unterschätzt werde; daß bei ihr die Gegenwart zu kurz komme, denn diese gehe vollkommen in der Zukunft auf, da das Gegenwärtige nur als eine Entwicklungsform zur Bildung der Zukunft be— trachtet werde. Aber dies ist nicht zutreffend. Allerdings nehmen wir einen steten Fluß der Dinge an, aber wir schätzen darum nicht minder die Gegenwart, denn sie ist die Trägerin der Zukunft; und indem wir in der Gegenwart wirken, haben wir das freudige Zukunftsgefühl, daß es weiter und weiter gehe und auf der Gegenwart sich eine lebhafte Fortbildung der Kultur aufbaue. Wir sehen auch in der Gegenwart die Übermacht des Geistes und die stets wachsende Gottähnlichkeit. Mephisto mag die Ansicht aufstellen: „Vorbei — ein dummes Wort.“ Wir aber haben die Zuversicht, daß das Wort „vorbei“ nur die Ankündigung einer weiteren Entwicklungsreihe ist, die in einer höheren Welt des Geistes aufgeht. Auf ständigen Sprossen steigen wir aufwärts; gilt aber die Sprosse, auf der wir stehen, für nichts, wenn wir uns auf solche Weise dem Ziel des Ganzen nähern? Sie ist bedeutsam, und das Wirken auf diesem Stand— punkte ist vernünftig. Auch erkennen wir in der Gegenwart die reifen Früchte der Vergangenheit; wir genießen den Augenblick, voraus- und rückwärtsschauend, aber wir sagen nicht zum Augenblick: „Ver— weile doch, du bist so schön,“ wir haben zu viel von der gött⸗ lichen Unruhe in uns, als daß wir uns auf ein Faulbett legen ANuG 128: Kohler, Rechtsprobleme.