50 II. Probleme des Strafrechts. System auflehnen, welches ihnen eine verderbliche Konkurrenz bereitet. Mit dem Augenblich aber war das Schicksal der Verbrecherkolonie in Australien besiegelt, als sich infolge der Auffindung der Gold— lager ein ungeheurer Strom von Einwanderern dorthin ergoß; denn schließlich waren die Verbrecher, welche auf Staatskosten hin— gebracht wurden und welche man dort nicht genügend zu über— wachen vermochte, in besserer Lage als der Freie, der auf seine Kosten hinüberreisen mußte. So wälzte sich eine Menge von freien Einwanderern nach Neusüdwales und Viktoria, siedelte sich dort an, und diese konnten natürlich mit den dort weilenden Verbrechern nicht mehr im Einvernehmen wohnen. Auf solche Weise wird jede Verbrecherkolonie unerträglich werden, wenn man sie nicht von der freien Riederlassung gründlich abscheidet. Im übrigen haben die Franzosen in Neukaledonien trotz vieler Fehler und manchen UÜngeschickes günstige Erfahrungen gemacht. Die Zwangsverschickung hat, wie unten durchzuführen, zur Verminderung der Kriminalität im Mutterland und zur Kuͤltur Neukaledoniens geführt; man denkt nicht daran, die Strafkolonien zu streichen; und ebenso sind die Erfolge der Portugiesen günstig gewesen, am günstigsten die Erfolge der Russen in Sibirien und auf Sachalin.*) Ein Haupterfordernis einer gesunden Politik wird es sein, Landstriche zu finden, in welchen der Verbrecher die Möglichkeit einer geregelten Arbeit findet und sich schließlich die Mittel einer eigenen Eristenz erwerben kann; denn unser wefent liches Bestreben ist, daß der Verbrecher sich selbst ernährt und die Kosten seines Unterhalts von sich aus deckt, daß er auf diese Weise zu einer für sein künftiges Leben maßgebenden völligen Existenz gelangt. Auch die Verbindung der Geschlechter in ehelicher Weise wird anzubahnen sein, so daß sich ein Familiendasein bildet mit seiner sittigenden Kraft. Eine Ansiedlung von Männern allein wird zu Perversionen und widernatürlichen Geschlechtsver⸗ hältnissen von Mann zu Mann führen. Die Befürchtung aber, daß sich aus regelmäßigen Geschlechtsverbindungen eine schlechte 7 Nachweise in: Deutsche Kolonialreform II (1905) S. 1238 ff., 1243 ff.