Vorbeugungsmittel. 53 negatives, nämlich den Täter zu verhindern, in gewisser Weise die Menschheit zu schädigen. Kann der Täter hier nicht von seinem Vermögen leben, so wird man ihn in bestimmter Weise wirtschaftlich beschäftigen und ihm die Möglichkeit verschaffen, sich seinen Unterhalt und sonstige Lebensgenüsse zu verdienen, wie er solches in der Freiheit vermöchte. Natürlich kommt hier nicht etwa bloß eine Einsperrung in den Umfassungsmauern einer Sicherheitsanstalt in Betracht. Unsere Vorfahren kannten noch andere Mittel: sie bedienten sich ins— besondere der Verbannung — diese ist aber, als Verbannung in ein fremdes Land, aus völkerrechtlichen Gründen aus— geschlossen: nur den Ausländer weisen wir über die Grenzen. Auch das früher viel verbreitete barbarische Mittel, den Täter zu blenden und dadurch hilflos zu machen, fällt für uns außer Berücksichtigung. Aber immerhin ist es noch heute möglich, daß man den Un— verbesserlichen auf eine Insel verbannt, auf welcher die durch sein Tun bedrohten Gegenstände gar nicht vorhanden sind, daß man ihn einer Bewachung unterwirft, daß man ihm dasjenige weg— nimmt, wodurch er schaden kann: beispielsweise kann auch die Sicherung in einem bloßen Waffenverbot bestehen oder, sofern es sich um einen Menschen handelt, der nur im angetrunkenen Zu— stande Schlimmes tut, in einem Wirtshausverbot, in einem Ver—⸗ bot geistiger Getränke. In dieser Beziehung ist für die verschiedenen Verbrecherarten ein Verschiedenes auszudenken; denn eine größere Entbehrung, als nötig ist, um den Zweck der Sicherung zu erreichen, soll nicht erstrebt werden. Natürlich ist auch hier die Zwangsverschickung das Allerbeste und Zweckdienlichste, denn sie gibt die Möglichkeit, den Menschen von den normalen Kulturstätten zurückzuhalten, ohne ihn wie im Gefängnis einer allzu schweren Freiheitsberaubung zu unterwerfen. 4. Kriminalität und Vorbeugungsmittel. 8 24 Man spricht und schreibt viel von der Zunahme der Kriminalität, und in Deutschland läßt sich eine gewisse Steige— rung namentlich an Roheitsverbrechen nicht in Abrede stellen.