832 II. Probleme des Strafrechts. eines Menschen, sondern seine Einwirkung auf die Kultur— entwicklung und die Art, wie er die Menschheit fördert, in Be— tracht kommt. Insoweit steht der Übermensch über Gut und Böse, soweit er geschichtlich behandelt werden soll; allein auch der über— menschliche Verbrecher wurzelt in seinem Volke, in seiner Zeit, in seiner Umgebung und vor allem in seiner menschlichen Wesenheit. Will ihn daher der Dichter zeichnen, so muß er zuerst diese Grundlagen der Persönlichkeit richtig erkennen und das Charakter⸗ bild der Person darnach gestalten. Wollte der Dichter eine Schilderung geben, die mit der menschlichen Natur in Widerspruch stünde, wollte er den Angehörigen eines Volkes anders zeichnen, als er kraft der Volkspsychologie gestaltet sein muß, mit anderen Worten, würde er das Menschliche und das Volkliche nicht richtig treffen, dann müßte seine ganze Schöpfung in der Luft schweben und dessen entbehren, was den wahren Dramatiker kennzeichnet, nämlich der Realität. Und hiernach muß auch der übermenschliche Ver⸗ brecher als Verbrecher betrachtet werden, und der wahre Dramatiker wird vor allem diese Verbrechernatur als Verbrechernatur richtig zeichnen. Erst wenn dies der Fall ist, kann er, von dem all— gemeinen Typus ausgehend, eine über das Gewöhnliche hervor⸗ ragende Person in Gestalt eines tragischen Helden zeichnen: wer einen schuldbeladenen Helden kennzeichnen will, muß ihn zunächst als Verbrecher und nach den Grundsätzen der Verbrecherseele be⸗ handeln. Das ist so klar, daß eine weitere Ausführung über— flüssig wäre. 828. Unter den Verbrechertypen ist eine Abstufung, die bei Shakespeare weniger in Betracht kommt: die Schar derjenigen, die, aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschieden, keine ersprieß— liche Tätigkeit betreiben, sondern sich lediglich dem Verbrechen widmen. Es sind das die reinen Verbrecher, also diejenigen, bei denen das Verbrechen nicht neben der regelmäßigen Tätigkeit einhergeht, sondern die ausschließliche oder wenigstens haupi⸗ sächliche Beschäftigungsform des Menschen bildet. Solche Verbrecher hat es zu allen Zeiten gegeben, sobald es vorkam, daß Menschen aus der Gesellschaft ausgewiesen wurden. Es hängt dies zusammen mit der Art der Verbannung alter Zeiten, mit der Friedlosigkeit, kraft welcher der einzelne völlig aus der Gesellschaft ausscheiden mußte und nach dem Sprachgebrauch