Reine Verbrecher. 63 des skandinavischen Rechtes zum „Waldgänger“ wurde. Natürlich mußte ein solcher Mensch doch leben, und da man ihm jeden Verkehr abschnitt, so mußte er sich auf verkehrswidrige Weise seinen Unter— halt verschaffen. So erwuchs das Banditentum, und mit dem so Ausgestoßenen verbündeten sich andere: es entstanden die Wegelagerer, die Maffia Siziliens, die Gamorra Neapels, oder wie es die Carolina nennt, es entstand die Rotte derer, so böslich austreten. Solche reinen Verbrecher finden sich auch bei uns; aller— dings nicht mehr in den Wäldern, sondern in den Schlupf— winkeln unserer Großstädte. Es ist das Gewerbe der Nacht— schwärmer und Nachtfrevler, die in den Höhlungen der die Stadt umgebenden Wildnis oder in den Kellern ihre Pläne aushecken und von da die Menschheit brandschatzen; es sind dies jene In— dustrieritter, die sich unter bestimmte Arbeitszweige verteilen und in einzelnen Verbrechergewerben eine Virtuosität ohnegleichen er— werben und insbesondere die Bestrebungen der Polizei zuschanden zu machen wissen trotz ihrer ungeheuren Dreistigkeit und scham— losen Frechheit; es sind dies die Hochstapler, die von Ost nach West das Abendland durchstreifen, überall als gewiegte Gentlemen auf— treten und die höchsten Schwindeleien ausführen; es sind dies die Landstreicher und Tagediebe, die das Betteln als Vorwand ge— brauchen, um in die fremden Taschen zu greifen und die fremden Wohnungen zu bestehlen, die bald auftauchen, bald wieder verschwinden; es sind dies die Rowdies, die hauen, morden und plündern.*) ) Eine besondere Art bilden die Erpresserbanden, die sich im Reiche der Mitte ebenso finden Gettlergenossenschaften, die sich abfinden lassen), wie in der guten Kaiserstadt Wien. Hier besteht die besondere Verbrecherform der „Platten“, von denen uns neuerdings Herz in Aschaffenburgs 8. III, S. 694f. berichtet. Es sei hier aus der dort mit— geteilten Darstellung des Polizeipräsidiums Wiens folgendes mitgeteilt: „Die einzelnen Plattenmitglieder erscheinen zu einer Zeit im Lokale, da dasselbe besucht ist. Jeder Gastwirt, jeder Kellner weiß, daß dieser Besuch nichts Gutes zu bedeuten hat, weiß aber auch, daß mit Gewalt gegen die Erpresser nichts auszurichten ist, da sonst ein Skandal unvermeidlich wird. Ein solcher hätte nur zur Folge, daß die an— ständigen Gäste das Lokal sofort verlassen und nicht wiederkehren wür⸗ den; der Wirt hätte damit sein Stammpublikum verloren und wäre ruiniert. Er ist daher gezwungen, sich mit den Strolchen abzufinden, damit sie sein Lokal ruhig verlassen, sei es, daß er ihnen ein Geld— geschenk macht oder ihnen unentgeltlich Speisen und Getränke vorsetzen