Suggestion und Zeugnis. 77 Ein weiteres trübendes Element ist die Suggestion, und zwar auch die Autosuggestion, indem dasjenige, was wir wünschen, in uns mehr oder weniger dem bereits Verwirklichten entgegentritt und es überwindet. Wir glauben dann, daß nicht das Ge— sehene, sondern dasjenige was wir gern gesehen haben wollen, das Richtige ist. Noch viel wichtiger aber ist die Suggestion durch andere. Die tausendfältige Beeinflussung durch die Über— zeugung dritter, durch ihr Wort, ihre Tat, verbunden mit dem Nachahmungstriebe: alles das wird unsere Erinnerung wesentlich beeinflussen, denn der Nachahmungstrieb erstreckt sich nicht nur auf das Tun, sondern auch auf das Glauben und fälscht un—⸗ willkürlich die Vorstellung unseres Innern. Daher ist steis das Bereden eines Vorganges mit anderen gefährlich: hier wird die Suggestion sehr leicht mächtig, und dasjenige, was andere meinen und behaupten, wird mehr und mehr in die Seele des Zeugen übergehen und der Reflex dessen wird das in ihm aufgespeicherte Bild trüuben. So hat man insbesondere auch mit Recht hervor— gehoben, daß, wenn die Presse sich eines Skandalprozesses, einer causo célobro, bemächtigt, die Preßlektüre für die Zeugen in hohem Maße verderblich sein kann. Betrachten wir z. B. die Protokolle aus der Zeit der Hexen— verfolgungen, so ist es nicht anders denkbar, als daß die ungeheure Suggestion der damaligen Dämonologie die Tausende von Ver— folgten ebenso wie die Zeugen beherrschte. Es ist völlig un— geschichtlich und unpsychologisch, anzunehmen, daß alle diese Aus— sagen in die Personen hineingefoltert wurden. Nicht nur stammen sie auch von einer Menge von Zeugen her, welche keine Folter zu fürchten hatten, sondern die Erklärungen sind vielfach so ins einzelne gehend und zeigen solche merkwürdige Sonderlichkeiten, daß es gar nicht anders möglich ist, als daß schließlich die Per— sonen unter der ungeheuren Macht der allaemeinen Meinung selber daran geglaubt haben. Daß schließlich in bewegten Seelen und in aufgeregtem Zu— stande Illusionen und Halluzinationen entstehen und das dort Wahrgenommene als wirklich erscheint, braucht kaum besonders dargelegt zu werden. Hiernach hat der Richter eine schwierige und verantwortungs— volle Aufgabe bei der Prüfung der Aussagen des Verfolgten wie der Zeugen. Er erfüllt seine Pflicht nicht, wenn er alles einfach dem Zeugen in den Eid hineinschiebt und das von dem Zeugen unter