Laienmitwirkung. 79 photographische Aufspeicherung sinnlicher Geschehnisse sei, so daß —ARV und die Retouchen zu vermeiden. Das ist eben unrichtig. 3. Schwurgericht. 8 31. Ein prozessualisches Hauptproblem der heutigen Zeit ist das, ob die Schwurgerichte beibehalten werden sollen oder nicht. Man hat sich dagegen ausgesprochen, und die Strafprozeßkommission will die Schwurgerichte beseitigen und durch eine besondere Art von Schöffengerichten ersetzen, deren Konstruktion aber in der Luft schwebt und als völlig unpraktisch erscheint. Die ganze Frage gipfelt darin: ist es für die Rechtspflege von Vorteil, wenn das Laienelement und zwar nicht etwa bloß als Zierat, sondern durch maßgebende Tätigkeit daran beteiligt ist? Ich glaube, es bedarf nur der richtigen Fragestellung, um sie zu bejahen. Allüberall, wo in Sachen der Lebenserfahrung und Lebens⸗ beurteilung der Laienstand zugezogen worden ist, wie z. B. bei den Handelsgerichten, Gewerbegerichten usw., hat er sich als segensreich erwiesen, und nun erst in Strafsachen, welche noch viel mehr die Lebenserfahrungen und praktische Lebenspsychologie erfordern als die Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts! Sowohl die Prüfung der Indizien oder Inzichten, aus denen Schuld oder Unschuld ermittelt werden soll, als auch die Bemessung der inneren Schuld und der äußeren Umstände, in welche sich die Schuld mit ihrer Sozialwidrigkeit hineingetaucht hat, setzen vor allem eine Vertraut⸗ heit mit dem Volke und seiner Denkweise und eine Kenntnis jener Seelenstimmungen voraus, welche den verschiedenen Kreisen des Volkes bei ihrem Tun und Lassen innewohnen. Auch alles, was den physischen und den moralischen Schaden angeht, der aus der Untat stammt, Schrecken, Bestürzung, Furcht, verderbliches Bei— spiel wird am besten von denjenigen beurteilt, die im Volke leben und darum wissen, wie es denkt und fühlt. Allerdings stehen die Naturen, welche die Schuld auf sich geladen haben, häufig als Verbrechernaturen außerhalb des Kreises der staatserhaltenden Gesellschaft und gehören zur negativen Klasse der Bevölkerung; allein einerseits sind die zu beurteilenden Untaten nur zum Teil Untaten dieses schmarotzerhaften Gesindels, großen—