830 MI. Probleme des Strafprozesses. teils stammen sie von Personen, welche eine aktive Beschäftigung haben und nur nebenbei in ihr gedeihliches Tun auch sozial⸗ widriges Gift einmischen; aber auch was die Verbrecherseele be— trifft, so kann der Mann aus dem Volke sie viel leichter be— urteilen, denn diese Entartungen sind häufig die Folgen negativer Strömungen, erkeimend aus sozialen Schäden, für die der Laie meist besseres Verständnis hat als der der Wissenschaft (wenn auch der praktischen Wissenschaft) sich widmende Jurist. Sodann kommt noch eines in Betracht. Die viele Be— schäftigung mit den strafrechtlichen Elementen bewirkt unwillkür— lich eine gewisse Voreingenommenheit. Wer mit lauter Unregel— mäßigkeiten zu tun hat, wird überall Unrechtmäßigkeiten finden und nicht selten das Gefühl verlieren für die vielen Abstufungen, welche zwischen dem wahrhaft Positiven und dem wahrhaft Nega— tiven in der menschlichen Tätigkeit liegen. Das Benehmen von Verbrechern hat vielfach solche gemeinsame Züge, daß der Ver— such nahe liegt, allüberall, wo gewisse Ähnlichkeiten hervortreten, eine Verbrecherseele und ein verbrecherisches Tun zu wittern und nicht daran zu denken, daß sehr häufig der Schein trügt und das ständig mit der Nacht arbeitende Auge sich auch wieder an das Tageslicht gewöhnen muß, will es den Erscheinungen des Lebens gerecht werden. Gegen diese Einseitigkeit ständiger kriminalistischer Tätigkeit gibt es kein besseres Gegenmittel als das Heranziehen des Laienelementes, das in seiner Lebenserfahrung stets schwarz und weiß zugleich sieht und von selbst erkennen muß, wie das durchaus Böse nur vereinzelt ist und die verbrecherischen Persönlichkeiten meist eine Mischung von Gut und Schlecht enthalten. Wieviel Züge von Menschlichkeit, welche Summe wohlwollenden Humors liegt nicht oft in der Verbrecherseele, was alles dem technischen Juristen mehr und mehr verloren geht. Noch nach einer anderen Seite hin muß ich die Heranziehung des Laienelements für glücklich halten, nämlich als Gegenmittel gegen jene Inquisitionsweise, von der ich bereits (S. 69 f.) ge— sprochen habe. Diese wird bei Laien wohl kaum auf so günstigen Boden fallen wie bei Juristen, und namentlich wird die Verteidi— gung, die beste Abwehr dieser Inquisitionsbedrängung, bei den Ge— schworenen meist einen dankbaren Boden finden. Alles was man gegen das Geschworenengericht ausgeführt hat, namentlich in bezug auf mißverständliche Wahrsprüche, be— weist immer nur die menschliche Fehlerhaftigkeit im einzelnen.