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        <title>Moderne Rechtsprobleme</title>
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II. Probleme des Strafrechts.

er hat insbesondere dahin geführt, daß sich viele als ganz be—
sonders fortschrittlich wähnten, weil sie die Willensfreiheit ver⸗
neinten, während wir, die Verteidiger von Schuld und Willens—
freiheit, uns begnügen müßten, die klassische Schule zu heißen.
Das „Klassisch“ soll natürlich hierbei kein Lob sein, sondern ein
herber Vorwurf; denn man will damit unsere Richtung als aka⸗—
demisch und zurückgeblieben kennzeichnen, als eine wissen⸗
schaftliche Schule, die nicht mehr auf der Höhe der Gegen—
wart stünde. Nichts ist irriger; denn was sich als neue krimina⸗
listische Richtung darstellt, ist nichts anderes als ein Strafrecht
auf Grundlage des Positivismus, und der Positivismus
ist, wie S. 10 gezeigt, nicht Fortschritt, sondern der größte Rückschritt,
er geht zurück hinter den Materialismus und hinter denjenigen
Stand, der dereinst der wissenschaftliche Stand der Enzyklopä—
disten war.
Und das soll heutzutage Fortschritt heißen, wenn man
ein Jahrhundert zurückgeht auf eine Denkweise vor Kant
und Hegel, als wie wenn die ungeheure Tat der deutschen
Philosophie nicht vorhanden wäre! Es soll ein Fortschritt
heißen, die undeutsche Verödung der Philosophie durch Comte,
Stuart Mill und andere nach Deutschland zu verpflanzen!
Das ist so wenig ein wahrer Fortschritt, wie wenn man
etwa heutzutage die Schwerkraft leugnen wollte, weil sie
nicht auf Sinnesbeobachtung, sondern auf Abstraktion und
mathematischer Ideenverbindung beruht, und wenn man unsere
naturwissenschaftliche Weltanschauung auf die Zeit vor Kepler
zurückzuführen versuchte! Der wahre Fortschritt besteht in
dem Weiterbauen auf der von unseren großen Denkern ge—
schaffenen Grundlage. Leicht ist es natürlich, die Philosophie
einfach hinwegzustreichen und sie in das Gebiet des Glaubens
zu verweisen, schwer ist es, philosophische Studien zu machen;
und dies muß umsomehr hervorgehoben werden, als eine Reihe
der Jüngeren sich eben darauf etwas zugute tut, das Strafrecht
vollkommen von der Philosophie abzusondern und es auf den
gesunden Menschenverstand zu bauen; und doch will man von
Kausalität sprechen und ein Kausalitätsgesetz aufstellen — als
ob dies anders als philosophisch geschehen könnte. Und diese
Kriminalisten wollten gar behaupten, ich stelle statt eines
zwei oder drei Kausalbegriffe auf! Wer den sogenannten
gesunden Menschenverstand höher stellt als die Ergebnisse jahr—</div>
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