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        <title>Moderne Rechtsprobleme</title>
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            <surname>Kohler</surname>
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      <div>76 III. Probleme des Strafprozesses.

ist oft tragisch geworden, er war schon die Quelle von tausenden
von Irrtümern.
Sofern aber auch der Eindruck genau war, bleibt er in
unserem Jnnern nicht unangetastet. Auch was scheinbar verborgen
in unserem Innern ruht, nimmt an unserem Seelenleben regen
Anteil, und wenn es nach einiger Zeit hervorbricht, erscheint es
vielfach umgestaltet und umgewandelt, namentlich dadurch, daß
Teile des Erinnerungsbildes verwischen, andere bestehen und haften
bleiben, und unser Geist unwillkürlich überall da, wo durch
die Vergeßlichkeit Lücken entstehen, das Fehlende ergänzt: dies
geschieht unbewußt, also unterhalb der Schwelle unseres Erkennens,
so daß wir sicher vermeinen, etwas aus dem Gedächtnis hervor⸗
zuholen, was unangetastet, von der Zeit der Beobachtung an,
darin ruhte. Namentlich Dinge, die uns viel beschäftigen, werden
in unserem Innern umgewandelt: mit jedem Male, wo wir das
Bild zurückrufen, treten die einen Momente mehr hervor, die
anderen zurück, und es entsteht schließlich ein Subiektipbbild statt
der Wirklichkeit.
Bei dieser ganzen Umwandlung kommt das Bedürfnis
unserer Phantasie sehr wesentlich in Betracht. Der phantasiebegabte
Mensch hat die dringende Sehnsucht, in seinem Innern fertige,
gefestigte Bilder zu schauen. Er will nichts verschwommen und
halb, er will alles klar und rein sehen; deshalb wird gerade das
Streben phantasieerregter Naturen unwillkürlich dahin wirken, daß
die Erinnerungsbilder geändert und verschoben werden. Es ijt
ebenso, wie wenn ich aus dem Gedächtnis etwas abzeichne: habe
ich es dann abgezeichnet, dann wird das Erinnerungsbild mehr
und mehr dem gezeichneten Bilde weichen, und so muß des
Phantasiebild schließlich obsiegen.
Hierbei kommt auch der Einfluß des Traumes auf die Vor⸗
stellung des Wachenden in Betracht. Vielfach haften Traumbilder
so fest in uns, daß wir das hier Geschaute als ein wirklich Beob⸗
achtetes ansehen und es uns wie ein sinnlich wahrgenommenes
Begebnis erscheint. In vielen Fällen können wir das wirklich
Gesehene von dem Geträumten nicht unterscheiden, und diese Ver—
wechslung wird um so verhängnisvoller sein, als das Geträumte
vielfach mit den wirklichen Bildern zusammenhängt, so daß das
Traumgeschaute und das Wirklichgeschaute nicht schon durch seinen
Inhalt voneinander geschieden ist oder auch hur duseinauder ge⸗
halten werden kann</div>
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