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        <title>Moderne Rechtsprobleme</title>
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            <surname>Kohler</surname>
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      <div>Suggestion und Zeugnis.

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Ein weiteres trübendes Element ist die Suggestion, und
zwar auch die Autosuggestion, indem dasjenige, was wir wünschen,
in uns mehr oder weniger dem bereits Verwirklichten entgegentritt
und es überwindet. Wir glauben dann, daß nicht das Ge—
sehene, sondern dasjenige was wir gern gesehen haben wollen,
das Richtige ist. Noch viel wichtiger aber ist die Suggestion
durch andere. Die tausendfältige Beeinflussung durch die Über—
zeugung dritter, durch ihr Wort, ihre Tat, verbunden mit dem
Nachahmungstriebe: alles das wird unsere Erinnerung wesentlich
beeinflussen, denn der Nachahmungstrieb erstreckt sich nicht nur
auf das Tun, sondern auch auf das Glauben und fälscht un—⸗
willkürlich die Vorstellung unseres Innern. Daher ist steis das
Bereden eines Vorganges mit anderen gefährlich: hier wird die
Suggestion sehr leicht mächtig, und dasjenige, was andere meinen
und behaupten, wird mehr und mehr in die Seele des Zeugen
übergehen und der Reflex dessen wird das in ihm aufgespeicherte
Bild trüuben. So hat man insbesondere auch mit Recht hervor—
gehoben, daß, wenn die Presse sich eines Skandalprozesses, einer
causo célobro, bemächtigt, die Preßlektüre für die Zeugen in
hohem Maße verderblich sein kann.
Betrachten wir z. B. die Protokolle aus der Zeit der Hexen—
verfolgungen, so ist es nicht anders denkbar, als daß die ungeheure
Suggestion der damaligen Dämonologie die Tausende von Ver—
folgten ebenso wie die Zeugen beherrschte. Es ist völlig un—
geschichtlich und unpsychologisch, anzunehmen, daß alle diese Aus—
sagen in die Personen hineingefoltert wurden. Nicht nur stammen
sie auch von einer Menge von Zeugen her, welche keine Folter
zu fürchten hatten, sondern die Erklärungen sind vielfach so ins
einzelne gehend und zeigen solche merkwürdige Sonderlichkeiten,
daß es gar nicht anders möglich ist, als daß schließlich die Per—
sonen unter der ungeheuren Macht der allaemeinen Meinung
selber daran geglaubt haben.
Daß schließlich in bewegten Seelen und in aufgeregtem Zu—
stande Illusionen und Halluzinationen entstehen und das dort
Wahrgenommene als wirklich erscheint, braucht kaum besonders
dargelegt zu werden.
Hiernach hat der Richter eine schwierige und verantwortungs—
volle Aufgabe bei der Prüfung der Aussagen des Verfolgten wie
der Zeugen. Er erfüllt seine Pflicht nicht, wenn er alles einfach dem
Zeugen in den Eid hineinschiebt und das von dem Zeugen unter</div>
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