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        <title>Moderne Rechtsprobleme</title>
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            <surname>Kohler</surname>
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      <div>Laienmitwirkung.

79

photographische Aufspeicherung sinnlicher Geschehnisse sei, so daß
—ARV
und die Retouchen zu vermeiden. Das ist eben unrichtig.

3. Schwurgericht.

8 31.

Ein prozessualisches Hauptproblem der heutigen Zeit ist das,
ob die Schwurgerichte beibehalten werden sollen oder nicht. Man
hat sich dagegen ausgesprochen, und die Strafprozeßkommission
will die Schwurgerichte beseitigen und durch eine besondere Art
von Schöffengerichten ersetzen, deren Konstruktion aber in der Luft
schwebt und als völlig unpraktisch erscheint.
Die ganze Frage gipfelt darin: ist es für die Rechtspflege
von Vorteil, wenn das Laienelement und zwar nicht etwa bloß
als Zierat, sondern durch maßgebende Tätigkeit daran beteiligt
ist? Ich glaube, es bedarf nur der richtigen Fragestellung, um sie
zu bejahen. Allüberall, wo in Sachen der Lebenserfahrung und Lebens⸗
beurteilung der Laienstand zugezogen worden ist, wie z. B. bei den
Handelsgerichten, Gewerbegerichten usw., hat er sich als segensreich
erwiesen, und nun erst in Strafsachen, welche noch viel mehr die
Lebenserfahrungen und praktische Lebenspsychologie erfordern als
die Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts! Sowohl die Prüfung
der Indizien oder Inzichten, aus denen Schuld oder Unschuld
ermittelt werden soll, als auch die Bemessung der inneren Schuld
und der äußeren Umstände, in welche sich die Schuld mit ihrer
Sozialwidrigkeit hineingetaucht hat, setzen vor allem eine Vertraut⸗
heit mit dem Volke und seiner Denkweise und eine Kenntnis jener
Seelenstimmungen voraus, welche den verschiedenen Kreisen des
Volkes bei ihrem Tun und Lassen innewohnen. Auch alles, was
den physischen und den moralischen Schaden angeht, der aus der
Untat stammt, Schrecken, Bestürzung, Furcht, verderbliches Bei—
spiel wird am besten von denjenigen beurteilt, die im Volke leben
und darum wissen, wie es denkt und fühlt.
Allerdings stehen die Naturen, welche die Schuld auf sich
geladen haben, häufig als Verbrechernaturen außerhalb des Kreises
der staatserhaltenden Gesellschaft und gehören zur negativen Klasse
der Bevölkerung; allein einerseits sind die zu beurteilenden Untaten
nur zum Teil Untaten dieses schmarotzerhaften Gesindels, großen—</div>
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