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        <title>Moderne Rechtsprobleme</title>
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            <surname>Kohler</surname>
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      <div>830 MI. Probleme des Strafprozesses.

teils stammen sie von Personen, welche eine aktive Beschäftigung
haben und nur nebenbei in ihr gedeihliches Tun auch sozial⸗
widriges Gift einmischen; aber auch was die Verbrecherseele be—
trifft, so kann der Mann aus dem Volke sie viel leichter be—
urteilen, denn diese Entartungen sind häufig die Folgen negativer
Strömungen, erkeimend aus sozialen Schäden, für die der Laie
meist besseres Verständnis hat als der der Wissenschaft (wenn auch
der praktischen Wissenschaft) sich widmende Jurist.
Sodann kommt noch eines in Betracht. Die viele Be—
schäftigung mit den strafrechtlichen Elementen bewirkt unwillkür—
lich eine gewisse Voreingenommenheit. Wer mit lauter Unregel—
mäßigkeiten zu tun hat, wird überall Unrechtmäßigkeiten finden
und nicht selten das Gefühl verlieren für die vielen Abstufungen,
welche zwischen dem wahrhaft Positiven und dem wahrhaft Nega—
tiven in der menschlichen Tätigkeit liegen. Das Benehmen von
Verbrechern hat vielfach solche gemeinsame Züge, daß der Ver—
such nahe liegt, allüberall, wo gewisse Ähnlichkeiten hervortreten,
eine Verbrecherseele und ein verbrecherisches Tun zu wittern und
nicht daran zu denken, daß sehr häufig der Schein trügt und das
ständig mit der Nacht arbeitende Auge sich auch wieder an das
Tageslicht gewöhnen muß, will es den Erscheinungen des Lebens
gerecht werden. Gegen diese Einseitigkeit ständiger kriminalistischer
Tätigkeit gibt es kein besseres Gegenmittel als das Heranziehen
des Laienelementes, das in seiner Lebenserfahrung stets schwarz und
weiß zugleich sieht und von selbst erkennen muß, wie das durchaus
Böse nur vereinzelt ist und die verbrecherischen Persönlichkeiten
meist eine Mischung von Gut und Schlecht enthalten. Wieviel
Züge von Menschlichkeit, welche Summe wohlwollenden Humors
liegt nicht oft in der Verbrecherseele, was alles dem technischen
Juristen mehr und mehr verloren geht.
Noch nach einer anderen Seite hin muß ich die Heranziehung
des Laienelements für glücklich halten, nämlich als Gegenmittel
gegen jene Inquisitionsweise, von der ich bereits (S. 69 f.) ge—
sprochen habe. Diese wird bei Laien wohl kaum auf so günstigen
Boden fallen wie bei Juristen, und namentlich wird die Verteidi—
gung, die beste Abwehr dieser Inquisitionsbedrängung, bei den Ge—
schworenen meist einen dankbaren Boden finden.
Alles was man gegen das Geschworenengericht ausgeführt
hat, namentlich in bezug auf mißverständliche Wahrsprüche, be—
weist immer nur die menschliche Fehlerhaftigkeit im einzelnen.</div>
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