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        <title>Moderne Rechtsprobleme</title>
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            <forname>Josef</forname>
            <surname>Kohler</surname>
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        </author>
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            <idno>188250917X</idno>
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Natur und Gewelt

rammlung wiffenschaftlich⸗ gemeinverstͤndlicher Parltellungen

ö— — 6

⸗

—ñr ——— — —
8

Moderne Rechtsprobleme

verlag von B. G. Teubner in Lelpzig
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        —

aun

Ein vollstãndiges Verzeichnis der Sammlung „Aus Natur
und Geisteswelt“ befindet sich am Schluß dieses Bandes.

9 1000: 807.
        <pb n="3" />
        Berroa von B. 6G. Teubner in Leipzig, Postitratze 3
Künstlerischer Wandschmuck

für Baus und Schule. Farbige Künstlersteinzeichnungen

Kerade Werke echter Heimatkunst, die einfache Motive ausgestalten, bieten nicht nur
dem Erwachsenen Weripolles, sondern find emn Uinde verftändlich. Ste ne
ich deshalb hesonders für das deutsche haus und können seinen schönsten Schmuck dilden.
Her Versuch hat gezeigt, daß sie sich in vornehm ausgestatteten Räumen ebensogut zu
behaupten vermögen, wie sie das einfuchfte Wohnzimmer schmücken.
Auch in der Schule finden die Bilder immer mehr Eingang. Maßgebende Pdpagogen
haben den hohen Wert der Bilder anertannt, mehrere Regierungen haben das Unter⸗
nehmen durch Ankauf und Empfeblung unterstüßst

* J. Bexqmann Seerosen
Größe 100 70 em. Préeis 6 Mark. Ohne Glas gerahimt 14 Mark. Mit Glas gerahmt
⁊q Mark. Palssende Rahmenfarbe dunfelron

„Es läßt sich kaum noch etwas zum NKuhme dieser wirklich künstlerischen Steinzeichnungen
jagen, die nun schon in den weitesten Kreisen des Polles ollen Beitfall gefunden uünd
was ausschlaggebend ist — von den anspruchvollsten Kunstfreunden ebenso begehrt
werden wie von jenen, denen es ugt ein vergeblicher Wunsch war, das heim
dniggtens mit einem sarbigen Original zu schinlicken. Was sehr selten vortommnt:
* egegnet sfich wirklich einmal des Volkes Tust am Beschauen umd des UNeuners
reude an der künstlerischen Wiedergabe der Außenwelt.“ (Munst fur Alle XIi.

„.. Alt und I war boegelltert. geradezu glüchlich über die Uraft malerischer Wir—
kungen, die ier ür verhälmismäßig billigen Preis dargeboten wird. ECnduch einmal
etwas. was dem öden NMbldruckbilde mit u gegenübertreten kann.“
s(Pfarrer Raumann in der Kilffee)

—·

Kataloo mit ca. Iab farbigen Abbildungen gegen Eins. von 20Pf. postfrel vom Verlas.
        <pb n="4" />
        Verlag von B. G. Ceubner in Leipzig.

Künstlerischer Wandschmuck

für haus und Schule. Farbige Künstlersteinzeichnungen

Größere Blötter: Budagröße 1003070 em und 752xSö em M. — und Aä. —
Erschlenen sind ca. 80 Blätter, darunter:
Liebermann, Im Park.
iner, Abendfrieden.
Natthaei, Uordseeidyll.
Munscheid, Winternacht.
Drlit, Rübezahl — Hänsel und Gretel.
Ntto. Chrijtũs u. Nilodem. Natia u.Martha.
hacztka. Keigen.
onan, Paestum — Röm. Campagna.
sSchucht, Einsume Weide,
Schiunerer, Waldwiese — Winterabend.
Schramm⸗Zittau, Schwäne.
Strich⸗ Chapell, Cieb Heimatland ade
— Hexbst im Land Dorf in dDünen
Frühlingsgaste — Mondnacht.
Süß, Sanft Georg.
PDoigt, Kirchgang
v. Holtmann, Wogendes Kornfeld.
Wieland. Matterhorn — Lekies Feuchlten

Bantzer, Abend.
Bergmann, Seerosen.
Biese, hünengrab Im Stahlwerkb. Krupp.
Conz, Schwatzwaldtanne.
Dettmann, Vultkanwerft bei Stettin.
Hu Bois:Reymond Fltt. Candsch. sAtropolis).
Genzmer, Volkslled
Heorgi, Ernte — pflügender Bauer.
Georgi, Postkutsche giroler Dörichen.
Hecker. Am Meeresstrand Mühle am
Weiher.
Hetin, In Wasgenwald — Am Webstuhl.
Herotle, Heimtehr.
hoch, Fischerboote — Gletscher — Kiefern.
——— Mondaufgang.
Kanppmann, Abendrot“ herbstabend,
Kanoldt, Eichen.
Leiber, Sonnaasstille.

Kleinere Blätter:
Bildgröße 41530 cm. Erschienen sind
32 Blätter, je M 250, darunter⸗
Heckert, Säãchsische Dorfstraße.
—— 5t. Marien in
Danzig — Jakobskirche in Thorn —
Hrdensbhurge marienverder Die
Narienburg — Ruine Rheden.
Biese, Christmarkt Einsamer Hof.
Daur,. Beschne ite Höhen — Rapelle
gitenischer, Maimorgen.
hein. Das Tal.
huldenbrand, Was der Mond erzãhlt.
Rampmann, herbststürme Selerabend
Luntz, Altes Stadtden.
Ortlieb, herbsiluft
Petzet, Am Stoditor.
Strich⸗ Chapell, Blůhende Kastanten.
Strich⸗ Chapell, henernte.
v. Volkmann, SFrühling auf der Weide.
Zeising, Dresden in der cCifel.
Teinwandmappe m. 10 Bl. n. Wahl M 28.
Uar: manve m. s Blaite n. 12.—

Bunte Bläaͤtter:
Rleinste Künstlersteinzeichnungen
Blattgröße 332523 em.
Erichienen sind 16 Blätter,
je M. I.-, darunter
Blese, Verschneit.
Daur, Am Neer.
Fitentscher, Am Waldesrand.
bluck, Norgensonne im Hochgebirge.
Fildenbrand, Stilles Gähchen
fampmann, Baumblute Bergdorf.
Antpp. Unter dem Apfelbaum.
Matthaei, In den maͤrschen.
zchroedter, Bergschloͤhchen. J—
In 5urnterrahmen. .. Ad 1. 80
In massivem Kahmen Al. 3.
CLeinwandmappe mit 10 Blüttern nach
Wahl.. 5
Rartonmappe mit s Blättern nach
Wahl. ———
Dorträts: Gröhe 602050 om M 8. -
Bauer, Goethe — 5chiller — Luther.
Kampf, Kaiser WilhelmII.
Bauer, Uleines Schillerbisd Größe
19ꝛ 9 e. Preis 1esc, in Furnler⸗
rahmen 2.245 in massivem Rahmen 3.

Wand⸗Sriese:
Bildgroße 10544 em je MA. 4. -
Rehm⸗ hietor, Wer will unter dle Soldaten
— Wir wollen die goldene Brücke bauen
— Schlaraffenland Schlarafsenleben
— Englein 3. Wacht — Euglein 3. But.
Lang, Um die Wurst Heiteres vpiel.
herrmanu, Im Roor — Aiche rdet
Rotkãppchen.
Rahmen v.AM ι— laut Kataloo

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bis M I7 — 3u d. kletneren M2. b4
        <pb n="5" />
        Aus Natur und Geisteswelt
Sammlung wissenschaftlich⸗ gemeinverständlicher Darstellungen
128. Bändchen

Moderne Rechtsprobleme

DVon

Josef Kohler
ord. Prof. an e Berlin

A

Druck und Verlag von B. G. Teubner in Leipzig 1907
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——
8

Alle Rechte, einschließlich des Übersetzungsrechts, vorbehalten.
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        herrn

Professor Carlo Fadda

an der Universität Neapel

ehrerbietigst gewidmet vom Verfasser
        <pb n="8" />
        Inhalt.

J. Das Problem der Rechtsphilosophie.
II. Probleme des Strafrechts ..
1. Das Problem der Willensfreiheit
2. Strafrecht und sittliche Hilfe
3. Strafe und Sicherung...
4. Kriminalität und Vorbeugungsmittel
5. Verbrechertypen.....
III. Probleme des Strafprozesses
1. Allgemeines..
2. Beweiserhebung und Seelenlehre
3. Schwurgericht ...
IV. Probleme des Genossenschaftsrechts
V. Probleme des Zivilprozesses
VI. Probleme des Völkerrechts

Seite
1
19
19
44
51
53
60
67
67
74
79
X
91
39
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2

J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

81.

Nachdem man 50 Jahre lang die Philosophie vollftändig
aus der Rechtswissenschaft zurückgedrängt hatte und kaum noch
von der Rechtsphilosophie sprach, sie meist auch nur deshalb in den
Vorlesungen mit führte, weil es einmal so üblich war, nachdem wir
vollständig in das unphilosophische Zeitalter eingerückt waren, bis
schließlich durch die Plattheiten Iherings auf einmal die Welt er—
schrocken aufgerüttelt wurde und man bestürzt fragte, ob denn der—
artige Seichtigkeiten die Blüte des neuzeitlichen Denkens seien, ist
nunmehr ein erfreulicher Umschwung eingetreten, und man hat
eingesehen, daß das Recht vor allem der Philosophie bedarf
und daß ohne sie alle unsere Bestrebungen nur die aufgelösten
Teile sind, denen jede zusammenfassende Kraft fehlt. Der Satz
der geschichtlichen Rechtsschule von der Relativität des Rechts,
den ja auch wir in der vergleichenden Rechtswissenschaft immer
und immer wieder betonen, ist völlig mißverstanden worden.
Weil das Recht relativ und durch die Kulturinteressen beeinflußt
ist, glaubte man, daß es überhaupt der Grundgedanken entbehrte;
man ließ alle Unterschiede zwischen dem sein sollenden und dem
seienden Recht fahren und kam schließlich zu dem abenteuerlichen
Ergebnis: das Recht, das besteht, ist das sein sollende und vas
eine ist so gerecht wie das andere. Es wäre daher ebenso
gerecht, wenn ein Gesetz bestimmt, daß die kleinen Kinder auf⸗
gezogen werden müssen, als wenn ein anderes die Vorschrift
gäbe, daß man die Zwillinge ermorden oder jedes dritte Mädchen
in das Wasser werfen solle. Und wenn ein Gesetz etwa ver—
langte, daß die Bürger in den Figuren der Sechsundsechzig⸗
karten auf der Straße zu erscheinen hätten, so wäre dies ebenso
gerecht, als wenn man den Mörder im Rathaus bewirtete
und den bravsten Mann an den Galgen knüpfte. Derartige
Auswüchse des Positivismus waren so haarsträubend. daß die
ANuc 128 Hohler Rechtsproblseme

2

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        2

J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

richtige Idee, die ich schon seit Jahren gelehrt, nicht mehr ver—
borgen bleiben konnte, nämlich: das Recht ist zwar relativ, aber
es hat seine allgemeine Bestimmung im Kulturleben
des Volkes und soll eine Förderung des Kulturlebens sein.
So verschieden es im einzelnen ist, so gleichartig ist die Grund—
bestrebung, nämlich die Kulturförderung durch die Zwangsordnung
der Dinge, und wenn es kein absolutes Recht gibt für alle Zeiten,
so gibt es doch eine für alle Zeiten giltige Beziehungsnorm,
nämlich die Beziehungsnorm zwischen dem Recht und zwischen
der Kultur, die nur eben bei der unendlichen Verschiedenheit der
menschlichen Bildungszustände einen verschiedenen Inhalt annehmen
muß; ganz ebenso wie die organischen Wesen von einem einheit⸗
lichen Triebe erfaßt sind, der aber nach Maßgabe der Daseinshbedingungen
 zu den mannigfaltigsten Einzelgestaltungen führen wird.
Dies ist die einzig richtige Versöhnung zwischen der Rechtsphilosophie
 und der Rechtsgeschichte, und diese Versöhnung war
angebahnt durch den Gedanken, daß das Recht eine Kultur—
erscheinung, und durch den zweiten Gedanken, daß die Kultur
der Menschen eine ungeheuer mannigfaltige ist.
Die Kultur aber ist die Entwicklung der in der
Menschheit liegenden Kräfte zu einer der Bestimmung
der Menschheit entsprechenden Gestaltung.
Ist auf solche Weise das Recht in den Strom der Kultur
hineingestellt, so ist es zu gleicher Zeit hineingestellt in die ganze
Entwicklungsgeschichte der Menschheit, denn Kulturgeschichte
ist Entwicklungsgeschichte; und mithin kann das Recht nur
erkannt werden als geschichtliches Ergebnis des menschlichen
Bildungsbestrebens und als ein den Erfordernissen der Welt⸗
entwicklung entsprechendes Mittel der Weiterbildung und des
Weltfortschritts.
Wer daher das Recht erkennen will, der muß die Kultur
erkennen und muß erkennen, welche Ziele die menschliche
Kultur verfolgt; dies führt uns sofort in die Philosophie
hinein, und wie jeder Teil der Philosophie, so kann auch dieser
nur im Zusammenhang erkannt werden. Nur wer eine
Weltanschauung die seinige nennt, nur der kann die Kultur⸗
entwicklung in ihrer Bedeutung erfassen und die Elemente
würdigen, die teils Erzeugnisse der Kultur, teils Förderungsmittel
ihrer Weiterbildung sind. Das hätte nie verkannt werden sollen,
und völlig verkehrt ist die Anschauung, als ob eine Weltphilosophie
        <pb n="11" />
        Philosophie und Glauben.

4

überhaupt nur Sache des Glaubens, nicht auch des Wissens sein
könne; denn wenn der Glaube in Gefühlsweise die Denkbahnen
überspringt und sich eine intuitive Brücke baut zu den höchsten
Problemen, so ist damit nicht ausgeschlossen, daß unser eigenstes
Denken ebenfalls die Probleme der Welt ins Auge
faßt und daß wir mit den Hilfsmittteln der strengsten Wissen—
schaft sie in Angriff nehmen und zu lösen suchen.

8

2

Nichts Verkehrteres gibt es als jene positivistische Welt—
anschauung, die einfach von gegebenen Daten ausgeht und nicht
glaubt, daß wir in das Innere eindringen können. Was man
in dieser Hinsicht behauptet, ist schon längst vorher durch die
griechischen Sophisten aufgestellt und schon längst durch die
tiefere griechische Philosophie widerlegt worden.“)
Vor allem kann keine Weltanschauung der einen großen
Frage entraten, wie wir uns zur Außenwelt stellen sollen,
ob wir sie nur als das Ergebnis unserer eigenen inneren Vor—
stellung zu betrachten haben, oder ob unserer Vorstellung
etwas Außeres zugrunde liegt, das in gleicher Weise auch
besteht, wenn wir uns selbst und unser ganzes Wesen weg—
denken. Nehmen wir an, daß die ganze Anschauung, die wir von
den Dingen haben, ein einziger großer Trug unseres Inneren sei
oder daß die Dinge der Außenwelt nach ihrer Einwirkung
auf uns in unserem Inneren eine solche Fälschung er—
fahren, daß wir nicht in der Lage sind, durch Verbesserung der
Fehler das Richtige herauszufinden, dann müssen wir überhaupt
unsere Wissenschaft aufgeben und uns dem öden Skeptizismus
widmen. Keine Wissenschaft kann daher über diese erkenntnis—
theoretische Frage hinauskommen. Diese Frage aber kann
nur auf philosophischem Wege, nicht durch die Mittel der Sinnes⸗
erkenntnis gelöst werden; denn es handelt sich hier gerade darum,
zu erforschen, welche Beziehung diese Sinneserkenntnis zur Außenwelt
hat, und diese Frage liegt über der sinnlichen Wahrnehmung.

*) Treffend bemerkt auch neuerdings Adolfo Levi, L'indeterminismo:
 l'esperienza non pùd mai dare qualche cosa di logicamente
 necessario ed universale; e quindi se la concreta nocione
dei fenomeni è un puro dato empirico. non ne è dimostrabile la
necessità assoluta.
        <pb n="12" />
        J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

Dazu kommt noch das Weitere, daß, selbst wenn man nicht
so weit in das Wesen der Sache dringt, man doch erkennen
muß, daß all unsere Wissenschaft niemals bei den sinn—
lichen Wahrnehmungen stehen bleibt, sondern die Wahr—
nehmungen verbindet und daraus Gesetze abzuleiten sucht, sei es
nun auf dem Wege des auflösenden Schlusses oder auf dem
Wege der Zusammenfassung; und wenn man insbesondere
kraft der Beobachtung (Induktion) schließen will, so muß
dem Induktionsschluß eine Beziehung des Geistes zur Welt des
Geschehens zugrunde liegen: denn wir müssen doch eine Grund⸗
lage dafür haben, daß unsere Schlußfolgerungen keine
müßigen Hirngespinste sind, sondern uns auf Ergebnisse
bringen, die mit der Welt außer uns übereinstimmen. Wer sich
keine Brücken baut zwischen unserem Denken und der Außenwelt,
der arbeitet zum Voraus schon ohne Halt und ohne jeden Stand⸗—
punkt. Wem Begriffe und Denken nichts sind, der kann auch
nicht über die erste Beobachtung hinaus! Wer irgend etwas
Wissenschaftliches leisten will, muß sich klar werden, was das
menschliche Denken bedeutet und in welchem Verhältnis
es zur Welt der Erscheinungen steht. Das ist aber nur
möglich durch die Philosophie.
Die ganze Anschauung also, welche die Philosophie aus
der Wissenschaft entfernen und die Wissenschaft einfach auf den
sinnlichen Daten aufbauen will, ist unhaltbar; nicht nur ist
die Philosophie eine Wissenschaft, sondern ohne Philosophie
keine Wissenschaft.
Wenn wir nun aber doch in der Wissenschaft Gesetze auf—
stellen, die niemand sieht und hört, wenn wir einen Raum—
begriff annehmen, den niemand mit den Sinnen wahr—
genommen hat, wenn wir aus der Vielheit der ähnlichen Ein—
drücke Induktionsfolgerungen ziehen, so ist es nur ein
weiterer Schritt, daß wir auch in das Gebiet der Metaphysik
steigen. Wir schließen aus dem Sein und Werden, daß dem
Ganzen eine mit unbewußtem Zweckbestreben ausge—
stattete Gesamtkraft zu grunde liegt, und wie wir die
Organe des Einzelwesens zu einem Gesamtorganismus darstellen,
so kommen wir zur Überzeugung, daß auch der Geschichte eine
organische Entwicklung zu grunde liegt; und wenn wir die zeit⸗
liche Entfaltung der Dinge betrachten, so nehmen wir das merk⸗—
würdige Schauspiel wahr, daß wir in der späteren Entwicklung
        <pb n="13" />
        Metaphysik.

die Weiterbildung der Keime erblicken, die in der Anlage bereits
vorhanden waren. Wir ersehen, daß nicht nur Pflanzen und
Tiere, sondern daß auch Gesamtheiten, daß ganze Völker
einen bestimmten Fortschritt aufweisen, daß in der Ge—
samtheit sich ein Völkercharakter darstellt,“) und daß jedes Volk
gewisse Eigentümlichkeiten zeigt, die es von andern unterscheiden;
und auf solche Weise gelangen wir dazu, das zeitliche Werden
nach einer gewissen Kausalität zu verknüpfen und den Satz auf—
zustellen, daß es undenkbar ist, daß eine solche Entwicklung sich
in atomistischer Weise vollzöge und daß die Einzelwesen ohne
inneren Zusammenhang neben einander stünden.
Auf solche Weise gelangen wir zu den Grenzen des sog. em—
pirischen Erkennens, und die Frage über die Bedeutung und
Bestimmung der Kultur führt uns über die Schranken des
empirischen Wissens hinaus, in die Welt der sog. Meta—
physik hinein. Hier ist manches problematisch, denn wie
können wir auf diesen Höhen zur letzten Erkenntnis gelangen?
Aber immerhin ist das eine sicher, daß die Menschheit Be—
ziehungen zum Weltganzen hat und die Kulturentwicklung
der Menschheit mit den Zwecken des Weltgeschickes in
Verbindung steht. Wer daher in der Schöpfung nur ein
zusammenhangloses Weben äußerlicher Kräfte sieht, der zeigt, daß
er nicht bis zu dieser Stufe des Denkens gelangt ist; er kann hier
überhaupt nicht mitreden: ihm fehlt jedes Erkennungsvermögen,
um die Bedeutung der ganzen Menschheitsentwicklung auch nur
zu ahnen; ihm bleibt aber auch die ganze Kultur unverständlich:
er vermag jedenfalls keine Anknüpfung zu finden und kann im
Ganzen nur ein Kaleidoskop erblicken, das ein beliebiges pris—
matisches Bild gibt, alles mit Zufälligkeiten und ohne Sinn
und Folge.
Diese ganze Verknüpfung zwischen Kultur und zwischen
Weltentwicklung verdanken wir zunächst den großen Denkern des
Altertums; sie war die Idee des Plato ebenso wie die des
Aristoteles, aber am glänzendsten und nachdrücklichsten hat sie
Hegel in seinen gewaltigen Gedanken zum Ausdruck gebracht.

So treffend Gineor de los Rios, Pilosofia y Sociologia
S. 8 ff: Que la soeiedad no es una simplé yuxtaposicion de individuos....
 podria decir que es hoy upo dé ésos principios
domunes.
        <pb n="14" />
        J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

8

3.

Man hat Hegel mit Darwin verglichen; aber die Ent—
wicklungslehre Hegels greift viel tiefer als die mechanische und
äußerliche Entwicklungslehre Darwins. Sie sagt nicht etwa, daß
sich kraft gewisser Zufälligkeiten die verschiedenen Arten vom Un—
vollkommenen zum Vollkommenen herangebildet haben, sondern sie
geht davon aus, daß nichts wird, zu was die Beftimmung nicht in
dem Vorhandenen bereits gelegen ist. Die Entwicklung ist daher
eine weitere Entfaltung der im Innern liegenden Kräfte, und es
handelt sich hier nicht etwa um bloße zoologische oder botanische
Artenentwicklung, sondern es handelt sich um die ganze Ent—
wicklung im Fortgang des Weltprozesses und vor allem um die
Entwicklung der menschlichen Kultur.
Die Entwicklungslehre ist daher mit dem Problem der Zeit
insofern verbunden, als dasjenige, was sich in der Zeit entwicelt,
bereits an der Schwelle der Erscheinung im Keim vorhanden sein
muß und nur in der Zeit seine weitere Entfaltung findei. Die Ent—
wicklungslehre setzt daher zwar die Wirklichkeit der Zeit voraus, allein
sie beruht andererseits auf der Erkenntnis, daß das Zeitliche auf
einem Außerzeitlichen und Außerräumlichen beruht und daß über
Raum und Zeit eine höhere Wesenheit schwebt. Die Entwicklungs⸗
lehre beruht ferner auf dem Grundgedanken von Einheit und
Mannigfaltigkeit und ihrer Versöhnung durch das Ursächlichkeits⸗
gesetz: die Ursächlichkeit verbindet das Gestrige mit dem Heutigen
zu einer irdischen⸗überirdischen Einheit.
Nur wem diese Probleme vertraut sind, der kann über die
Philosophie des Rechtes mitsprechen. Die Lösung der letzten
Frage der Entwicklung liegt in der Relativität von Raͤum
und Zeit, in der Relativität des Einheits- und Mannigfaltigkeits—
begriffes.
Raum und Zeit walten in der Welt der Erscheinung:
sie sind kein Schein; sie sind Wirklichkeit. Die Ansicht, als
ob sie nur subjektive Zutat unseres Geistes wären, ist irrig. Ihre
Wirklichkeit wird nicht nur durch die Sinnfälligkeit unserer Beob—
achtung dargelegt, sondern auch durch unsere Körperlichkeit inmitten
des gleichzeitigen oder verschiedenzeitigen Andersseins. Von selber
zeigt unsere Körperlichkeit in der Welt der Erscheinungen ein Sonder⸗
dasein nach der Richtung von Raum und Zeit. der Zweifel an
einem solchen Sondersein wäre daher schließlich der Zweifel an
        <pb n="15" />
        Schein und Erscheinung.

unserer eigenen Körperlichkeit und damit an unserem eigenen
Wesen. Unser eigenes Wesen kann sich nicht aus Raum und
Zeit herausflüchten, so daß es sich ihnen gegenüber als etwas
anderes darstellen könnte: es muß in Raum und Zeit walten,
und wenn wir daher an uns selbst glauben, so müssen wir auch
an das Vorhandensein von Zeit und Raum glauben.
Wir nehmen Zeit und Raum an, und ebenso nehmen wir
eine Einheit und Vielheit der Wesen an*); die Lösung
des Gegensatzes zwischen Einheit und Vielheit liegt in
dem Gesetz der Ursächlichkeit, in dem Kausalgesetz: das
Kausalgesetz verbindet die Einzelheiten zu einem großen Ganzen,
es gibt damit zugleich der Geschichte ihren Halt; denn auch in
der geschichtlichen Entwicklung sind die Einzelheiten durch das
Gesetz des Grundes miteinander verknüpft, und dieses bildet die
Gelenke und Fasern, welche die einzelnen Entwicklungsorgane zu—
sammenhalten.
Aber wir glauben an alles dieses in relativer Weise;
denn wir sind überzeugt, daß der zeitlich-räumlich-ursächlichen Ent—
wicklung ein zeit- und raumloses Ganze zu grunde liegt,
daß die Entwicklung im Lichte dieser Gesamtheit zu erkennen ist,
ja daß die Entwicklung erst durch die Annahme eines
solchen Ganzen verstanden werden kann, da die Entwicklung
voraussetzt, daß die Zukunft bereits im Schoße der Vergangenheit
und Gegenwart liegt.

84

Wir gehen von Hegel aus, aber wir bleiben nicht bei
Hegel stehen. Die Weltauffassung Hegels ist eine rein ratio⸗—
nalistische: Hegel findet, daß in unserem Denken ein stetes
Setzen und Aufheben von Begriffen zu vermerken ist, und daß
sich unsere geistige Entwicklung in der Art vollzieht, daß von
dem einmal gesetzten Begriff das Richtige bleibt und das Un⸗
richtige zerfällt. Die begriffliche Aufhebung ist aber nie eine
volle Aufhebung, sondern nur die Reinigung des Gesetzten von
seinen unlauteren Bestandteilen. Dies hat Hegel nun zu

H Eine geistreiche, aber nicht überzeugende Ausführung über die
Idealität der Zeit als eines lediglich seelischen Gesetzes findet sich bei
Bergson, données de la conscience (1888), worüber Adolfo Lepi,
L'indéterwinismo S. 81 f. zu vergleichen ist.
        <pb n="16" />
        J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

einer völligen Vergleichheitlichung in der Weltentwick—
lung geführt: das Sein ist Denken und das Denken ist
Sein, und mithin ist die Entwicklung der Welt ebenfalls ein
solches Setzen und Aufheben von Begriffen. Diese Vergleichheit⸗
lichung ist insofern richtig, als man das Weltdenken von unferem
menschlichen Denken scheidet und die zweckstrebenden Bewegungen
im Weltall als eine Art unbewußten Denkens betrachiet,
sofern auch in ihnen ein geistiger Gehalt, ein vernünftiges Fort—
schreiten, eine vernunftentsprechende Entfaltung zu bemerken ist.
Unrichtig wird aber die Vergleichheitlichung, wenn man sie in
vermenschlichender Weise gestaltet, indem man das Denken des
Weltalls dem Denken des Menschen vollständig an—
gliedert. Das ist ebenso unrichtig wie die Annahme der
Scholastiker, welche der Gottheit menschliches Denken und Wollen
zuschrieben. In diese Irrung ist aber die Hegelsche Philosophie
ausgelaufen. Erhebt man sich darüber, dann erkennt man die
Richtigkeit seines Systems, und dann ist es einem jeden sicher,
daß die Weiterentwicklung der Philosophie hiervon und nur hier⸗
von ausgehen muß: wir müssen nur eben das Denken des Welt—
alls von dem menschlichen Denken scheiden; das Denken des
Weltalls in Bezug auf den Menschen ist Kultur:
Mein Schlaf ist Träumen,
Mein Träumen Sinnen,
Mein Sinnen Walten des Wissens.
Doch wenn ich schlafe,
Wachen Nornen:
Sie weben das Seil
Und spinnen fromm, was ich weiß! — — —
[Wagner, Siegfried.]
Hegels Philosophie war ja nur insofern ein fehlgeschlagener
Versuch, als sie die Kategorien des menschlichen Denkens auf die
Art der Weltentwicklung übertrug. Wir müssen tiefer greifen,
wir müssen durch eine reichliche Erfahrung die Gesetze der Welt—
entwicklung in der menschlichen Kultur kennen lernen; und
erst von da aus kann es uns gelingen, über die Grundzüge der
Entwicklung auf empirischem Wege das Nötige zu erfahren. Das
ist das Wesen unseres Neuhegelianismus.“ Wir haben die
große Hegelsche Entwicklungstheorie, die Idee von der Einheit in
der Vielheit, die Idee von der Relativitat der Zeit aufrecht er⸗
halten, suchen aber diese Idee durch eine reiche Erfahrung, durch
tausendfältiges Studium der Völker mit Inhalt zu erfüllen und
        <pb n="17" />
        Hegel und Neuhegelianismus.

9
—3
9—

durch empirische Beobachtungen die Gesetze des Weltalls zu er—
kennen. Der Mißgriff Hegels war seinerzeit unvermeidlich, da
man damals noch nicht die nötige Kulturkenntnis hatte, um
die Kulturentwicklung und ihre Kräfte zu erfassen, und um zu
erforschen, in welcher Weise sich empirisch die Kulturentwicklung
gestaltet. Das ist alles Sache der neueren Wissenschaft gewesen,
und wir sind so weit gekommen, um sowohl für das Recht wie
für die Religion gewisse in der menschlichen Seele liegende Bildner
aufzuweisen, welche kulturschaffend wirken. Wer behauptet, daß
die Hegelsche Philosophie mit diesem Hegelschen Irrtum stehe und
falle, der zeigt, daß er Hegel nicht erfaßt hat und Kern und
Schale nicht zu unterscheiden weiß. Das mochte einem Manne
wie Stahl hingehen — er hatte nicht nur seine eigene Flachheit,
sondern auch seine Zeit zur Entschuldigung; heutzutage geht dies
nicht mehr an.
Zur näheren Kennzeichnung des Neuhegelianismus gegenüber
dem Althegeltum füge ich eine Ausführung bei, die ich ander—
wärts gegeben habe.*)
„Unrichtig war es allerdings von Hegel, anzunehmen, daß
die große Welt mit ihrem Werden und Vergehen sich nach einer
bestimmten Begriffsschablone abspiele. Wir haben uns daran ge—
wöhnt, die in der vernünftigen Entwicklung enthaltenen, außer⸗
ordentlich mannigfaltigen Lebenskeime nicht apriorisch zu betrachten,
sondern die ungeheure Gestaltung der Tat in ihrer Wirklichkeit
zu erkennen: die ihr entsprechende Vernünftigkeit ist eben ihr
metaphysischer Hintergrund. Dem Wollen und Walten des Lebens
ist ein ungeheurer Freipaß gegeben, und nicht „jeden Wochentag
macht Gott die Zeche'. Nur in größeren Zwischenräumen läßt
sich die Gesetzlichkeit des Vernünftigen verstehen. Dies begreift
der Neuhegelianismus: er weiß, daß eine unendliche Fülle von
Einzelheiten die Weltgeschichte ausmacht, er sucht sie zu erkennen
und erhebt sie zum Gegenstand seines Studiums; er weiß aber
auch, daß hinter ihnen ein großes Ganzes steht: das Ganze ist
die menschliche Kultur, die sich nach festen Gesetzen entwickeln
muß.“
„So wird die Hegelsche Vernunft zur menschlichen Kultur,
und statt der dialektischen Bewegung haben wir die Kultur—
geschichte in dem Sinne, daß ein Vielfaches, Mannigfaches ge⸗

9

Im „Tag“, 4. Februar 1906.
        <pb n="18" />
        10 J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

schieht, daß aber hinter allem Geschehen ein zeit- und raumloses
Ganzes steht, das sich in der Zeit entwickelt, das die in ihm
liegenden Lebenskeime zur Entfaltung bringt, so daß das geschicht—
liche Geschehen nicht etwa ein Chaos blinder Einzelheiten,
nicht ein Hin- und Herwirbeln zufälliger Vernunftatome ist,
sondern daß das geschichtliche Walten einem großartigen Zwecke
dient und daher vernünftig ist. Nur auf solche Weife wird die
Geschichte zur Wissenschaft. Ein großes Verdienst war es nament⸗
lich, daß neuerdings Dilthey durch Studium der Werke des
jungen Hegel uns einen neuen Blick in das Werden dieses Geistes
verschafft hat, dessen Religionsphilosophie, Rechtsphilosophie und
Asthetik noch jetzt unsere Bewunderung erregen“
„Der aus Frankreich herübergebrachte Positivismus ist eine
dürftige und ungenügende Weltanschauimg oder vielmehr das
Gegenteil einer Weltanschauung: er ist nichts anderes als
ein verwässerter Materialismus und ein Rückschritt gegenüber
der Tat der Enzyklopädisten. Er gleicht dem Beobachter, der bei
einem aufgeführten Musikwerk nur die Schallwellen erkennt und
sie etwa in ihre feinsten Einzelheiten erforscht, aber nichts hört
und von der Bedeutung des Ganzen keine Ahnung hat. Der
Philosoph aber ähnelt dem, der zu hören versteht, und der mit
einem Schlage erkennt, was die ungeheure Menge der mannig⸗
faltigen und verschlungenen Schallwellen zu bedeuten hat: er er⸗
faßt die Tragweite dieser Bewegungen, und er begreift die un⸗
endliche Tiefe des Musikstückes, das durch ihr Wirken verkörpert
wird. Die Verbindung der beiderseitigen Erkenntnis, der Er—
kenntnis des Einzelnen wie des Ganzen, das ist die Tat des
Neuhegelianismus
„Daß auch die Schopenhauersche Philosophie, sosehr sich
Schopenhauer dagegen verwahrte, im' Grund und Wesen auf Hegel
beruht, insofern als der Schopenhauersche Weltwille, soll er uͤber
haupt haltbar sein, nichts anderes als die Entwicklung der ab⸗
soluten Vernunft im realen Werden ist, kann keinem Zweifel
unterliegen. Weniger bekannt dürfte es sein, daß auch der
Nietzschische Grundgedanke auf Hegel zurückführt. Das Hauptverdienst
 Nietzsches ist die Kennzeichnung der geschichtlichen Ent⸗
wicklung und der in ihr waltenden Menschenseele in der Art, daß
die Persönlichkeit durchaus nicht in ihrer einzelpersönlichen Wert⸗
schätzung betrachtet werden darf, sondern nur in dem, was ihr
Wirken für die Geschichte bedeutet. In der geschichtlichen Bedeu⸗
        <pb n="19" />
        Weltgeschichte und Entwicklung.

11

tung gewinnt die Persönlichkeit ihren absoluten Wert, der wohl
zu unterscheiden ist von der individuellen Moralschätzung im Ge⸗
diete des kleinen, beschränkten, zeitlichen Kreises, in dem die ein—
zelnen leben. Unvergleichlich wird dies von Hegel in der Rechts⸗
philosophie (Werke, Band VIII, S. 424 f) dargestellt:
„Gerechtigkeit und Tugend, Unrecht, Gewalt und Laster,
Talenle und ihre Taten, die kleinen und die großen Leidenschaften,
Schuld und Unschuld, Herrlichkeit des individuellen und des Volks⸗
— DDDDD—
einzelnen haben in der Sphäre der bewußten Wirklichkeit ihre be—
stimmte Bedeutung und Wert und finden darin ihr Urteil und
ihre, jedoch unvollkommene, Gerechtigkeit. Die Weltgeschichte fällt
außer diesen Gesichtspunkten; in ihr erhält dasjenige notwendige
Moment der Idee des Weltgeistes, welches gegenwärtig seine
Stufe ist, sein absolutes Recht, und das darin lebende Volk und
dessen Taten erhalten ihre Vollführung und Glück und Ruhm.“
„Besser kann es nicht ausgedrückt werden: Die Weltgeschichte
ist das Weltgericht, und der Übermensch ist nach dem zu beur—
teilen, was er der Weltgeschichte gewesen ist. Das hat also
hbereits der Begründer der Geschichtsphilosophie, Hegel, aus—
gesprochen.“ — —
Wenn man geltend gemacht hat, daß in unserem System
ein Widerspruch bestehe zwischen der realen rechtsver—
gleichenden und universalrechtsgeschichtlichen Wissenschaft
einerseits und der Ideenlehre andererseits, die uns aus Hegels
Philosophie erwächst, so ist dies ein kurzsichtiger Irrtum; denn
gerade in der Versöhnung der rationellen Idee mit der
Wirklichkeit liegt das Große der heutigen Forschung; wir
dürfen in der Fülle der Einzelheiten das Gesamte der Idee nicht
vergessen, wir müssen in ihr die Ausflüsse des großen Gottesgedankens
 erkennen; das ist das Wesen des Neuhegelianis—
mus: was wir im Einzelnen entdecken, schließt sich zum großen
Ganzen.
Man hat noch einen anderen Widerspruch entdecken wollen,
daß nämlich unser Pantheismus keinen Fortschritt ermögliche,
indem die Weltentwicklung von Anfang bis zu Ende eine gött—
liche sei, so daß der Anfang ebenso vernünftig sei wie die Folge.
Dies ist unrichtig: die Pflanze ist vernünftig vom Samen bis
zum Schößling und bis zur Frucht, und doch zeigt sich darin
eine Entwicklung, und so besteht eine Entwicklung des Weltfort—
        <pb n="20" />
        12 J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

schrittes von Anfang bis zu Ende, und gerade sie ist das
Vernünftige: denn Fortschritt ist das Wesen der Welt.
Eben weil das Ewige sich im Zeitenschoße zutage ringt, so muß
eine Entwicklung walten; denn sonst wäre der ganze Prozeß kein
Entwicklungsprozeß und das Walten der Gottheit wäre nicht ein
dem Prozesse entsprechendegß, es wäre im Widerspruch mit
ihrem vernünftigen Sein.
Das hat allerdings Spinoza noch unvollkommen erkannt:
allein Spinoza ist auch nicht das Musterbild unseres Pantheismus,
sondern nur ein unvollständiger Vertreter; unser Pantheismus
reicht in die geweihten Zeiten der großen indischen Philosophie
hinein und berührt sich mit den Ideen der Sufiten, des
Averroes und des Mystikers Ekkehard! Des weiteren kann
ich auf meine Schrift „Geist des Christentums“ verweisen.

85.

Mit der Kulturentwicklung nun tritt das Recht in Verbin—
dung: hier zeigt sich sofort seine gewaltige Aufgabe. Wie es
keine Kultur ohne Religion gibt, so keine Kultus ohne Recht.
Das Recht beruht auf der genossenschaftlichen Natur der Mensch—
heit, welche von selber dazu führt, daß das Einzelwesen sich den
Entwicklungsgesetzen der Gesamtheit fügt, so daß die Gesamtheit
der Elemente eine gewisse Ordnung darstellen muß. Nur der—⸗
jenige kann nach der inneren Begrundung des Bestehens einer
Rechtsordnung fragen, der die Menschheit atomistisch als eine
Schar von Einzelwesen betrachtet und jedes dem Einzelwesen auf—
liegende Gesetz als eine Beschränkung und Fessel fühlt. Wer
aber den Einzelnen als Glied des Ganzen erkennt, wer die Gott⸗
heit in seinen Willen aufnimmt, der kann die Frage nach dem
Grunde des Rechts gar nicht mehr aufwerfen, denn er weiß, daß
th solche Ordnung zu den Daseinsbedingungen der
Menschheit und der menschlichen Kultur gehört.
Auf der andern Seite ist sofort ersichtlich, daß nicht jedes
Recht, welches irgendwie denkbar ist, einc Kulturperiode ent⸗
entspricht, sondern nur ein Recht, das dahin abzielt, gerade
die in der betreffenden Kultur liegenden Keime zu ent—
wickeln und dem Ideal dieser Kultur nahe zu kommen. Und
hierbei werden nicht etwa bloß, wie man vermeinte, die öko⸗
nomischen Verhältnisse, sondern es wird die ganze Denkweise der
Menschheit von Bedeutung sein, namentlich auch die religiösen
        <pb n="21" />
        Recht und Kultur.

13

Bestrebungen: das Recht muß dazu beitragen, die religiöse
Idee zu fördern und ihre Verwirklichung zu sichern, ebenso wie es
dahin streben muß, dem Volk so viel an Wohlsein zu sichern,
als nötig ist, damit der Lebenstrieb und die Lust zum Schaffen
nicht erstirbt. Ferner wird die Verschiedenheit in der Entwicklung
der Einzelpersönlichkeiten wesentlich in Betracht kommen: bei man—
chen Völkern wird die Persönlichkeit sich ohne weiteres dem all—
gemeinen Drange fügen, bei anderen ist sie selbständig geartet,
mit einzelhaften Sonderbestrebungen erfüllt, und man muß
hier die rechtliche Gestaltung ganz anders einrichten, um nicht mit
den Leidenschaften, die jedem innewohnen, in ständigen Kampf zu
geraten, und sie zum Streite zu reizen, anstatt sie zu Hebeln des
Fortschrittes zu gestalten. Man denke nur an die Entwicklung des
Eigentums vom Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum, an
die Entwicklung der Ehe von der Gruppenehe zur Einzelehe, an
die Entwicklung des Schuldrechts mit der Einwirkung des persön—
lichen Willens bei der Vertragschließung, man denke an die ganze
soziale Gesetzgebung, welche wiederum dem ungehinderten Freiheitstrieb
 der Vertragschließenden durch zwingendes Recht ein Halt
entgegenruft u. a.
Betrachten wir die Sache nach dieser Seite, so werden wir
sagen: das Recht jeder Kulturperiode soll so gestaltet
sein, daß es den Entwicklungskeimen eben dieser
Kulturperiode entspricht, daß es dazu beiträgt, die ihr
gemäße Gestaltung zu sichern und zu fördern. Diese Idee habe
ich schon längst dargelegt, schon längst, bevor man den unschönen
Ausdruck vom richtigen Recht gebrauchte. Allerdings ist es stets
mein Bestreben gewesen, nicht bei dem richtigen Recht stehen zu
bleiben, sondern darzulegen, wie es in der Kultur und wie die
Kulturbestrebungen wieder in der Weltentwicklung wurzeln.
In dieser Beziehung gilt folgendes:
Wenn die Rechtsphilosophie wirklich Rechtsphilosophie sein
will, so muß sie vor allen Dingen Philosophie sein, d. h. sie
muß sich anlehnen an eine Weltanschauung und das Recht mit
dieser Weltanschauung in Verbindung setzen. Alle Betrachtungen
über das beste Recht oder über den zu erstrebenden Rechtszustand
sind ungenügend, wenn das Recht selbst in der Luft schwebt und
die Wissenschaft uns nicht lehrt, welche Rolle es im Rate des
Weltprozesses spielt: in solchem Fall steht die Rechtslehre auf der
gleichen Stufe wie etwa das Bestreben, eine möglichst gute und
        <pb n="22" />
        14 J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

zweckmäßige Sprache zu finden und ihren Wortschatz dahin zu ent⸗
wickeln, daß sie recht voll und ausgiebig unsere Gedanken aus—
drückt. Das ist Sprachpolitik, aber nicht Sprachphilosophie. Die
Sprachphilosophie muß zunächst auf die Psychologie der Sprache
zurückgehen und sodann ermitteln, was die Sprache in der
Entwicklung der menschlichen Seele und in der Entwick—
lung der sozialen Interessen, welchen die Sprache dient,
zu bedeuten hat. Daran kann sich natürlich die Überlegung an—
schließen, welche Sprache am besten diesen Zwecken entspricht und
welche Anderungen in ihrer Fassung zu erstreben sind, um den
Hemmnissen unseres Fortschrittes möglichst zu entgehen. Dann
kann man ermessen, inwiefern die eine Sprache mehr der Prosa—
entwicklung der Gedanken, die andere mehr der Poesie entspricht,
inwiefern die eine Sprache durch ihre Kürze und Folgekraft, die
andere durch ihren vollautenden Rhythmus ein Förderungsmittel
menschlicher Mitteilungen und ein Ausdrucksmittel des menschlichen
Empfindungslebens bildet.
Ganz ebenso verhält es sich mit der Rechtsphilosophie. Auch
hier läßt sich manches erkunden, wonach wir heutzutage zu trachten
haben. Unsere Untersuchung der bisherigen Rechtsordnung kann
uns lehren, daß ihre Gedanken vielfach noch in einem sehr um—
wölkten und verhüllten Zustande zutage getreten sind, so daß wir
fie entschleiern und das Recht in der neuen höheren Form zutage
fördern können. Auch das vermögen wir zu ermitteln, ob gewiffe
Rechtseinrichtungen hinter unserem Kulturleben zurückgeblieben sind
und wo der Fortschritt einzusetzen hat, damit das Recht ein geeig—
netes Mittel der Fortbildung menschlicher Interessen ist. Aber da⸗—
mit ist die Philosophie noch nicht als Rechtsphilosophie
gegeben. Das Recht muß vielmehr mit der menschlichen
Seele und zwar mit der Einzelseele sowohl als auch mit
der Volksseele in Verbindung gesetzt, und sodann muß
seine Stellung im Leben der Allwelt dargelegt werden;
so kommen wir auch hier auf die Allentwicklung, auf den Neu—
hegelianismus, den wir oben geschildert haben.
Wenn behauptet worden ist, daß wir mit der Rechtsphilo—
—DDD
ein Zeichen, daß sie auf dem richtigen Wege ist. Wer in die
Jahrhunderte hinein prophezeit, hat sicher unrecht. Kein Plato
und kein Aristoteles konnten unsere Zeiten vorausahnen, kein
Papinian die Rechtssätze des Patentrechtes darstellen. Was wir
        <pb n="23" />
        Pantheismus.

15

vermögen, ist, die allgemeinen Grundzüge des Weltprozesses zu
durchschauen und in die nächste Zeit hinein dem Fortschritt des
Rechtes die Wege zu bahnen. Dagegen schwelgen wir in der
Vergangenheit und stellen dar, wie der Geist des Rechtes hier
gewaltet hat.

86.

Damit ergibt sich von selbst der Unterschied zwischen un serer
Rechtsbetrachtung und dem Naturrecht; es ist ein Unterschied
wie der zwischen Theismus und Pantheismus (Panlogismus).
Wo der Theismus ein ewiges göttliches Recht, eine lex
aeterna, da erkennt der Pantheismus ein sich entwickelndes
Recht, ein Recht, das, der Kultur folgend, dem Fortschritt nach—
gibt und in den menschlichen Lebensverhältnissen sich gestaltet;
ganz ebenso wie in der fortschreitenden Geschichte der göttliche
Geist sich in immer neuer Weise zutage ringt.
Mit dem Pantheismus ist ein ewiges Naturrecht
unverträglich: der Pantheismus mit seiner Weltentwicklung ver⸗
langt eine ständige Fortbildung, ein ständiges Fortschreiten des
Rechts; und wie die Kultur in jedem Stadium ihres Werdens
insofern göttlich ist, als sie eine Ausstrahlung göttlichen Wesens
bildet und sich doch stetig entwickeln und weiter fortschreiten muß,
so ist das Recht auf jeder Stufe göttlich und aus demselben
Grunde stets wechselnd und veränderlich; schon darum kann von
einem ewigen Rechte nicht die Rede sein.
Auch noch ein anderes Moment ist ins Auge zu fassen. Da
die Weltentwicklung nicht im Mittelpunkte, sondern in der
Peripherie des göttlichen Wesens steht, nicht seinem Sein,
sondern seiner ewigen Tätigkeit entspringt, so kann auch das
Recht, wie alle Kultur, stets nur ein unvollkommener Aus—
druck der in der Göttlichkeit liegenden Bestrebungen sein, und daher
ist jedes Recht insofern mangelhaft, als es nicht völlig den An—
forderungen seiner Kultur entspricht, als ihm immer ein trüben—
des Element beigemischt ist, das mehr oder minder beseitigt
werden kann; und insofern ist das jeweilige Recht nicht etwa bloß
entwicklungs⸗ und fortschrittsfähig, sondern auch verbesserungs—
bedürftig.
Damit glaube ich, meinen Standpunkt in der Rechtsphilo—
sophie genügend dargelegt zu haben: was ich will, ist nicht nur,
Momente zu finden, nach denen die einzelnen Rechtsinstitute ge—
        <pb n="24" />
        16 J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

ordnet sein müssen, sondern auch das Recht im Wirken des Welt—
alls darzustellen; zu zeigen, welche Rolle es im Prozeß der Welt—
entwicklung spielt. Damit wird die Rechtswissenschaft angeknüpft
an die Universalwissenschaft der Philosophie, sie wird an die
— V
blick erst ist eine Rechtsphilosophie gegeben.

8

7

Wie weit man zurückbleibt, wenn man nicht auf eine Ge—
samtweltanschauung baut, das beweisen diejenigen Rechtsforscher,
die wie Merkel anstatt der Rechtsphilosophie ein Rechtslehre
zu bilden versuchten und diese an Stelle der Rechtsphilosophie zu
setzen unternahmen. Diese ganze Rechtslehre ist aber nichts
anderes als eine ganz unfertige Rechtsvergleichung,
welche aus den, zufällig dem betreffenden Juristen bekannten,
Rechten, — und die Zahl dieser Rechte pflegt meist keine über—
wältigende zu sein, — einige Abstraktionen zu schöpfen und einiges
zu zergliedern sucht; dem vergleichbar, wenn etwa jemand in der
Botanik einfach die Pflanzen seines Umkreises berücksichtigen und
daraus ein System bilden, oder wenn etwa der Sprachforscher aus
drei europäischen Mundarten das Wesen der Sprache, ihre Bedeu—
tung und ihre Gesetze erkennen wollte. Pflegen doch diese Juristen
nur selten auch nur das englische Recht heranzuziehen (mindestens im
Privatrecht), und von einer Vergleichung der Gesetze der Ost⸗
asiaten oder gar der Rechtserscheinungen der Naturvölker ist bei
ihnen keine Rede. Eine solche Art der Systembildung ist völlig un—
wissenschaftlich. Wir würden dem Botaniker sofort den Laufpaß
geben, der nicht mikroskopierte, der die Kryptogamina unberücksichtigt
ließe. Wie soll aber jemand die Bedeutung des Staates und seine
Entwicklungsgeschichte erkennen, dem die älteren Bildungen ganz un⸗
bekannt sind, der von Totemismus und Gruppenehe nichts weiß?
Und wenn man noch behauptet, daß über die älteren Perioden
überhaupt nichts Sicheres zu erkennen ist, so ist damit nur ge—
sagt, daß, wer dies behauptet, nichts davon weiß; denn wir
wissen über derartige Dinge mehr als über gewisse Perioden der
griechischen und römischen Geschichte. Allerdings erfordert ein
derartiges rechtsvergleichendes Studium Mühe und Arbeit, und
es ist völlig unwissenschaftlich, wenn manche glauben, durch Ein—⸗
blick in das eine oder andere rechtsvergleichende Buch, eiwa in
        <pb n="25" />
        Rechtsphilosophie und Rechtslehre. 17

die Materialsammlungen Posts, sich schleunig so viel Kenntnis
verschaffen zu können, um über diese Dinge zu urteilen. Die
ganze Merkelsche Rechtslehre entbehrt völlig des wissenschaftlichen
Charakters; von Bedeutung ist nur eine wirkliche, ernstlich durch—
gearbeitete Rechtsvergleichung, und diese allerdings ist die notwendige
Vorstufe für eine wissenschaftliche Rechtsphilosophie.

88.

Noch sei auf einen Einwurf eingegangen, den Berolz-—
heimer in seinem übrigens sehr verständnisvollen und tüchtigen
Werk über die Rechts- und Wirtschaftsphilosophie P S. 439
gegen meine Lehre erhoben hat. Er nimmt an, daß meine Ent—
wicklungslehre zu einer Art von Qui etismus führe und daß damit
die Bedeutung der ein zelnen Persönlichkeit unterschätzt werde;
daß bei ihr die Gegenwart zu kurz komme, denn diese gehe
vollkommen in der Zukunft auf, da das Gegenwärtige nur
als eine Entwicklungsform zur Bildung der Zukunft be—
trachtet werde.
Aber dies ist nicht zutreffend. Allerdings nehmen wir einen
steten Fluß der Dinge an, aber wir schätzen darum nicht minder
die Gegenwart, denn sie ist die Trägerin der Zukunft; und
indem wir in der Gegenwart wirken, haben wir das freudige
Zukunftsgefühl, daß es weiter und weiter gehe und auf der
Gegenwart sich eine lebhafte Fortbildung der Kultur aufbaue.
Wir sehen auch in der Gegenwart die Übermacht des Geistes und
die stets wachsende Gottähnlichkeit.
Mephisto mag die Ansicht aufstellen: „Vorbei — ein dummes
Wort.“ Wir aber haben die Zuversicht, daß das Wort „vorbei“
nur die Ankündigung einer weiteren Entwicklungsreihe ist, die in
einer höheren Welt des Geistes aufgeht. Auf ständigen Sprossen
steigen wir aufwärts; gilt aber die Sprosse, auf der wir stehen,
für nichts, wenn wir uns auf solche Weise dem Ziel des Ganzen
nähern? Sie ist bedeutsam, und das Wirken auf diesem Stand—
punkte ist vernünftig.
Auch erkennen wir in der Gegenwart die reifen Früchte
der Vergangenheit; wir genießen den Augenblick, voraus- und
rückwärtsschauend, aber wir sagen nicht zum Augenblick: „Ver—
weile doch, du bist so schön,“ wir haben zu viel von der gött⸗
lichen Unruhe in uns, als daß wir uns auf ein Faulbett legen
ANuG 128: Kohler, Rechtsprobleme.
        <pb n="26" />
        18 J. Das Problem der Rechtsphilosophie.

möchten. Aber auch die eigene Persönlichkeit wird in dieser Ent⸗
wicklungslehre in keiner Weise beeinträchtigt; denn stets heben wir
hervor, daß die Kulturentwicklung nur durch die ungeheure
Tat der vielen Einzelnen sich vollziehen kann und daß,
je eifriger wir arbeiten, wir um so näher den letzten Zielen
kommen. Allerdings das ist richtig, daß wir uns unbewußt
der Führung des Schicksals anvertrauen müssen; die ganze
Kulturgeschichte lehrt, daß das Aufblühen der Weltbildung sich
— DDDDD—
sie wollten das eine bewirken, und sie bewirkten das andere, und
namentlich viele, die das Böse zu unterstützen wähnten, sind zu
den Hauptförderern des Guten geworden. Gewiß ist der Frauen⸗
raub nach unserer Anschauung eine Roheit, und doch hat der—
jenige, der zuerst eine Frau raubte, eine der größten Taten der
Menschheit ausgeführt, indem er die Grundlage der modernen Ehe
geschaffen hat; in welcher Weise, das lehrt die vergleichende
Rechtswissenschaft. Darum steht allerdings das Schicksal am
Steuer und lenkt unsere Ziele, während wir, im Illusionismus
befangen, vielleicht ganz anderen Zwecken zustreben: die Illu—
sionen erfüllen uns oftmals mit lebhaftem Eifer für scheinhafte
Zukunftsgüter, aber was wir damit leisten, kommt der
wahren Kultur zugute. Lenkt uns daher das Schicksal gegen
unser Erwarten, so ist darum unser Streben und unser Wirken
nicht fruchtlos gewesen. Wohl steht das Schicksal am
Steuer, allein wir sind die Schiffsleute, die mit allem
Aufwand unserer Kräfte zu arbeiten haben, damit das
Schiff seine Bahn durchmißt. Nie könnte das Schicksal
zum Kulturfortschritt gedeihen, wenn nicht die Tat von tausend
und abertausend Geistern dahinterstünde, welche ihm bewußt und
unbewußt zu Diensten sind. Was kann der Steuermann ohne
die Hilfe der Schiffsmannschaft? Wir aber sind die Schiffsleute,
wir haben kräftig und tüchtig zu wirken, damit unser Fahrzeug
um so schneller und gefahrloser auf dem Wege der Geschichte ein—
herstreiche nach den Zielen der Menschheit hin. Was wäre die
Menschheit ohne den Geist eines Plato, eines Badarüyana, eines
Hegel, eines Savigny? Darum rüstig weiter gearbeitet auf der
Bahn des Fortschritts!
        <pb n="27" />
        II. Probleme des Btrafrechkts.

1.

Das Rroblem der Willensfreiheit.

89.

Das wichtigste strafrechtliche Problem unserer Zeit ist das
Problem der Willensfreiheit und der Schulde) Damit
schneiden wir eine viel und heiß umstrittene Frage an, eine
Frage, bei deren bloßer Nennung die Grundvesten des Straf—
rechts erbeben und die tiesten Interessen des Gesellschaftsrechts
aufgerührt werden. Viele haben darum die ganze Frage als
unlöslich beiseite gelassen und sie in das Gebiet des Gaͤubens
verlegt, haben darum das Strafrecht ohne Rücksicht auf die eine
oder andere Lösung zu begründen versucht. Wieder andere haben
neuerdings die Willensfreiheit verneint, ja sie als unfaßbar und
empirisch unmöglich erklärt. Aber die meisten dieser Stimmen
stammen aus dem Lager des Positivismus, also einer Lehre,
die ohne philosophische Grundlagen auf bloßen Sand baut und
darum für uns bedeutungslos ist. Wir haben dem Positivis⸗
mus auf dem Gebiete der Philosophie den Laufpaß gegeben
(oben S. 3f.); am schlimmsten hater im Strafrecht gewaltet:

Literatur bei Rohland, Willensfreiheit und ihre Gegner
S. 2 fs, dazu Krieg, der Wille und die Freiheit in der neueren
Philosophie (1808) Kneib, Willensfreiheit und innere Verantwortlich
keit 4898), Lehmkuhl, ver Selbstmord und die Mißhandlung der
Statistik, in den Stimmen aus Maria Laach XXII. S. 345 ff, Koch,
Schopenhauers Abhandlung über die Freiheit des menschlichen Willens
1891). Vor allem aber Thomas von Aquino Surama Thedi. i
82 und 83. Sodann die höchst bedeutsame neuere französische philo—
sophische. Literatur, Fonsegrive ne e arbitro,
Saleilles, L'individualisation de la peine (1898) S. 153 f. sodann
Renouvier, Boutroux, Milhard, Remacle, namentlich aber
Bergson, (philosophie de ia contingence), worüber die ltüchtige
Schrift von Adolfo Levi, L'indeterminismo neolla Rosoßa franete
Auskunft gibt.
        <pb n="28" />
        20

II. Probleme des Strafrechts.

er hat insbesondere dahin geführt, daß sich viele als ganz be—
sonders fortschrittlich wähnten, weil sie die Willensfreiheit ver⸗
neinten, während wir, die Verteidiger von Schuld und Willens—
freiheit, uns begnügen müßten, die klassische Schule zu heißen.
Das „Klassisch“ soll natürlich hierbei kein Lob sein, sondern ein
herber Vorwurf; denn man will damit unsere Richtung als aka⸗—
demisch und zurückgeblieben kennzeichnen, als eine wissen⸗
schaftliche Schule, die nicht mehr auf der Höhe der Gegen—
wart stünde. Nichts ist irriger; denn was sich als neue krimina⸗
listische Richtung darstellt, ist nichts anderes als ein Strafrecht
auf Grundlage des Positivismus, und der Positivismus
ist, wie S. 10 gezeigt, nicht Fortschritt, sondern der größte Rückschritt,
er geht zurück hinter den Materialismus und hinter denjenigen
Stand, der dereinst der wissenschaftliche Stand der Enzyklopä—
disten war.
Und das soll heutzutage Fortschritt heißen, wenn man
ein Jahrhundert zurückgeht auf eine Denkweise vor Kant
und Hegel, als wie wenn die ungeheure Tat der deutschen
Philosophie nicht vorhanden wäre! Es soll ein Fortschritt
heißen, die undeutsche Verödung der Philosophie durch Comte,
Stuart Mill und andere nach Deutschland zu verpflanzen!
Das ist so wenig ein wahrer Fortschritt, wie wenn man
etwa heutzutage die Schwerkraft leugnen wollte, weil sie
nicht auf Sinnesbeobachtung, sondern auf Abstraktion und
mathematischer Ideenverbindung beruht, und wenn man unsere
naturwissenschaftliche Weltanschauung auf die Zeit vor Kepler
zurückzuführen versuchte! Der wahre Fortschritt besteht in
dem Weiterbauen auf der von unseren großen Denkern ge—
schaffenen Grundlage. Leicht ist es natürlich, die Philosophie
einfach hinwegzustreichen und sie in das Gebiet des Glaubens
zu verweisen, schwer ist es, philosophische Studien zu machen;
und dies muß umsomehr hervorgehoben werden, als eine Reihe
der Jüngeren sich eben darauf etwas zugute tut, das Strafrecht
vollkommen von der Philosophie abzusondern und es auf den
gesunden Menschenverstand zu bauen; und doch will man von
Kausalität sprechen und ein Kausalitätsgesetz aufstellen — als
ob dies anders als philosophisch geschehen könnte. Und diese
Kriminalisten wollten gar behaupten, ich stelle statt eines
zwei oder drei Kausalbegriffe auf! Wer den sogenannten
gesunden Menschenverstand höher stellt als die Ergebnisse jahr—
        <pb n="29" />
        Philosophie im Strafrecht.

21

hundertelangen Nachdenkens und wer sich für fortschrittlich erachtet,
weil er die Gedankenwelt unserer Geisteshelden beiseite schiebt, dem
muß kräftig entgegengetreten werden. Ihm muß gesagt werden,
daß es sich ähnlich verhält, wie wenn jemand heutzutage das
Kopernikanische Weltsystem verdammte und sich auf die einfache
Erfahrung bezöge, daß man die Sonne auf- und untergehen sieht;
denn das besagt eben der gesunde Menschenverstand. Wenn man
uns entgegenhält, daß die philosophischen Anschauungen verschieden
sind und auch im Laufe der Zeiten gewechselt haben, so sagt man
nichts anderes, als daß eben die wissenschaftlichen Fragen über—
hauͤpt eine verschiedene Lösung finden und die Wissenschaft nie
ftille steht, sondern ihren Wechsel und ihren Wandel hat. Wollte
man darum wegen der Verschiedenheit der philosophischen Systeme
einfach die Philosophie in das Gebiet des Subjektiven verweisen,
so könnte man ebenso gut die ganze Wissenschaft dem Subjektivis—
mus zuschreiben und alles Verarbeiten der Sinneswahrnehmung
einfach in das Bereich des Glaubens versetzen. Und wenn man
anführt, daß jede Wissenschaft auf Erfahrung beruhen müsse, was
man dem Baco und dem Locke unendlichemal nachgesprochen
— D0
auf den Ergebnissen der sinnlichen Wahrnehmung aufbauen muß
und daß diese den Stoff für die weitere Behandlung abzugeben
hat; allein alle Wissenschaft strebt dahin, das auf solche Weise
finnlich Wahrgenommene geistig zu verarbeiten und das Sinnliche
hinaufzurücken in das dem Sinnlichen zugrunde Liegende. Es ist
der groͤßte Irrtum, den Satz, daß die Wissenschaft auf Erfahrung
beruhen müsse, dahin zu verkehren, daß die Wissenschaft nicht
über die Erfahrung hinausgehen dürfe. Dann gäbe es überhaupt
keine Wissenschaft, denn der erste Satz der wissenschaftlichen Er⸗
kenntnis ist der: aus der Erfahrung über die Erfahrung hinaus.
Auch die Naturgesetze, die wir annehmen, stützen sich auf Er—
fahrung, sie sind aber selbst nicht Gegenstand der Erfahrung,
sondern Ergebnisse des auf Erfahrung begründeten menschlichen
Nachdenkens. Dasselbe ist auch der Fall mit jeder anderen tieferen
Erkenntnis, dasselbe ist namentlich der Fall mit der sog. Meta—
physik, wie dies oben (S. 4f.) dargelegt worden ist. Wenn man aus
der Erfahrung Schlüsse dahin zieht, daß eine gewisse Gesetzmäßig—
keit in der Natur oder in der Geisteswelt vorhanden sei, wenn
man daraus weitere Schlüsse zieht, daß die Gesetzmäßigkeit in
der Entwicklung einer Vielheit von Einzelwesen wieder auf eine
        <pb n="30" />
        22

II. Probleme des Strafrechts.

der Fülle der Einzelwesen zugrunde liegende Einheit zurückzu—
führen sei, und wenn man auf diese Weise bis zum Theismus
oder zum Pantheismus gelangt, wenn man behauptet, unsere
Sinneswahrnehmung sei kein bloßer Schein, es gebe eine Zeit
und einen Raum, wenn man zum Schluße kommt, daß unserer
Sinneswahrnehmung ein zeitliches und räumliches Ding an sich
zugrunde liege, daß aber dieses Ding an sich wiederum ein
raum⸗ und zeitloses Weltganzes als Ausgangspunkt haben müsse,
so sind dies alles aus der Erfahrung und unserem
Denkvermögen gezogene Schlüsse, und 'es ist völlig un—
richtig, etwa die eine Schlußfolgerung der Wissenschaft und die
andere dem Glauben überlassen zu wollen. Verschmäht man die
menschliche Vernunft, welche aus den Erfahrungen Schluß⸗
folgerungen zieht, so verschmäht man damit die Wissenschaft, und
man gelangt zu einem Chaotismus, der einfach die unendlich
vielen Wahrnehmungen kaleidoskopisch wiedergibt ohne wissenschaft⸗
liche Behandlung. Eben die Überwindung dieses Chaotismus
war die Tat eines Heraklit, eines Plato, eines Descartes,
eines Spinoza, eines Hegel. Sich dem Chaotismus in die
Arme werfen, heißt nicht nur auf die Ergebnisse dieser Denker,
sondern auf die Wissenschaft überhaupt verzichten.

810.

Kehren wie zur Frage der Willensfreiheit zurück. Die An—
nahme, daß die göttliche Allwissenheit mit der menschlichen
Willensfreiheit im Widerspuch stünde, habe ich von jeher
für unbegreiflich gehalten, obgleich eine Reihe guter Köpfe an
diesem Problem gestrauchelt sind oder gar behaupteten, man könne
hier nicht anders als mit einem Rätselwort aus der Schwierigkeit
herauskommen.*) Allerdings gibt man zu, daß aus der Allwissen⸗
heit noch nicht folge, daß Gott auch die Willensentscheidung des
Menschen herbeiführe, denn wer etwas Kunftiges weiß, will es
nicht auch; ja er will es auch dann nicht notwendig, wenn er es
voraussieht und nicht hinderi: denn er kann, obgleich er dieses
Künftige nicht will, gute Gründe haben, die Hemmung zu unter⸗

*) Ich argumentiere im folgenden vom Standpunkte des Theis—
mus aus. Daß mein Standpunkt —AD
obigen; allein die theistische Auffassung ist geschichtlich von der größten
Bedeutung und bedarf hier der Erörterung.
        <pb n="31" />
        Allwissenheit und Willensfreiheit. 23

lassen. Wohl aber glaubt man, daß die künftige Willensentschei—
dung schon in der Gegenwart begründet sein müsse, denn sonst
könne die Gottheit sie nicht voraussehen; eine solche Voraussicht
sei nur möglich, wenn die Willensentscheidung jetzt schon im
Keime bestehe: sie sei mit einem Zustand nicht vereinbar, wonach
der Mensch bis zu seiner Entschließung der eigene Gesetzgeber sei
und von irgendwelchen zwingenden Maßnahmen unberührt bleibe.
Aber bei dieser Betrachtungsweise verkennt man ganz, daß,
wenn Gott allwissend ist, er erhaben ist über die Zeit, wie ja,
bei jeder Ewigkeit, Vergangenheit, Gegenwart und Zu—
kunft in eine Einheit zusammenfallen. Nimmt man diese
Allwissenheit an, so ist es ganz gleichiltig, ob man sich das
Denken Gottes in der Gegenwart oder in der Zukunft vorstellt.
Ebenso wenig, als, wenn die Gottheit zur Zeit der Tat die
Willensentschließung erkennt, dies mit der Freiheit der Willens—
entschließung in Widerspruch steht, ebenso wenig steht es in Wider—
spruch, wenn Gott sie in einem früheren Augenblick erkennt;
denn für einen allwissenden Gott ist die Zeit nichts, und Zukunft
und Vergangenheit ist ihm dasselbe. Nur eine Anschauungsweise, welche
sich nicht zu der Vorstellung erheben kann, daß eine Gottheit,
die hinter der zeitlichen Erscheinungswelt als etwas Ewiges und
Zeitloses waltet, die Zeit überspringt, nur eine Anschauungsweise,
die verkennt, daß die ganze zeitliche Entwicklung zwar etwas
Reales, aber etwas lediglich Relatives ist, worüber die zeitlose
Gottheit sich erheben kann, nur eine solche mangelhafte Philo—
sophie kann eine derartige Schwierigkeit fühlen; denn auf der
einen Seite erfaßt man die Gottheit als Gottheit, und das kann
nur geschehen, indem man sie sich als in Ewigkeit denkend
und waltend vorstellt; auf der anderen Seite versetzt man die
Gottheit in die Zeit und gestaltet sie empirisch: ein solche
Gezweitheit der Betrachtungsweise ist aber ein vollständiges
Verkennen aller philosophischen und theologischen Methode.
Schon ein Seher, der über Zeit und Raum hinwegblickt, dringt
in das metaphysische Gebiet hinein, in das Gebiet, in welchem
die Zeit in die Ewigkeit zerfließt; und schon hier wäre es völlig
verkehrt, die Betrachtungsweise so anzustellen, als ob der Seher
der ganzen Zeitentwicklung in einer zeitlich empirischen Weise
gegenüberstünde.
Es ist ebenso, wie wenn jemand, der mit seinen Sehorganen
stets nur eine Linie erschauen könnte, es unbegreiflich fände, daß
        <pb n="32" />
        24 Il. Probleme des Strafrechts.

wir eine ganze Fläche zugleich zu überblicken vermögen, und
deshalb vermeinte, dies sei nur insofern denkbar, als das Rechts
und das Links kraft gewisser Gesetzmäßigkeit aus dem er—
schlossen werden könnte, was die Linie bietet! So sieht die
Gottheit Gegenwart und Zukunft zugleich, ohne Rücksicht auf
die gesetzmäßige Verbindung, in welcher die Zukunft zur Gegen⸗
wart steht.
Viele Schwierigkeiten hat auch die Frage bereitet, wie die
Willensfreiheit mit der Allursächlichkeit des göttlichen Handelns
verträglich sei. Vor allem ist die Darstellung von Duns Scotus
in dieser Beziehung höchst spitzfindig und nicht selten verworren
und unklar.“) Allein auch diese Schwierigkeit ist löslich, und ich
bemerke in dieser Beziehung folgendes:
1) Die Willensfreiheit wird gewahrt, wenn die Schöpfung
so verstanden wird, daß Gott die Willensfreiheit setzte und damit
die verschiedenen Möglichkeiten, welche durch den freien Willen
bestimmt würden, offen ließ: Gott hat damit nicht die Sünde
gesetzt, sondern nur die Möglichkeit, zu sündigen, und das lag in
seinem Weltplan.
2) Eine zweite Schwierigkeit aber hat man auf folgende
Weise erhoben. Man sagte, der Weltplan Gottes muß nicht nur
in Bezug auf die Setzung des freien Willens gerichtet gewesen
sein, sondern Gott muß auch das Endergebnis wenigstens in
seiner Gesamtheit gesetzt haben, und damit wäre der frete Wille
nicht vereinbarlich, denn das Ergebnis dieses Willens sei
damit von Gott gewollt und geschaffen worden. Allein hier ist
zu bemerken: wenn Gott den freien Willen setzt, so setzt er damit
die Möglichkeit, zu sündigen und verlegt sich damit von selber
die Möglichkeit, die Sunde zu verhindern: der Erfolg des freien
Willens wird für ihn zur Notwendigkeit. Damit ist aber für
die Gottheit die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, das hierdurch
geschaffene Ergebnis wieberum für seine Zwecke zu verwenden
und an dieses eine Neuentwicklung anzuschließen, so daß das
Schlußergebnis wiederum seiner Absicht und seinem Plane
entspricht. Es steht ja Gott vollkommen frei, wenn er die Suͤnde
voraussieht, so viele Gegenumstände eintreten zu lassen, daß der
Erfolg der Sünde seinem Plane gemäß umgestaltet wird.

Busammengestellt bei Seeberg, Theologie des Duns Seotus
S. 133 ff.
        <pb n="33" />
        Weltplan, Statistik und Willensfreiheit. 25

Daher ist es sehr wohl möglich, daß Gott in Bezug auf die
künftige Sünde des Menschen unfrei, in Bezug auf die Ergeb—
nisse derselben frei ist, und damit ist die göttliche Ursächlichkeit
in Bezug auf das Schlußresultat gewahrt. So kann etwa auch
die Stelle des Duns Scotus de rerum principio qu. 3 art. 8
8 21 verstanden werden: Quamvis autem haece volita in se et
in suis causis proximis habeant contingentiam, relata tamen
ad divinum intuitum et beneplacitum sie éveniunt, ut sunt
praevolita et praevisa. *)
Daß ferner die statistische Beobachtung, welche uns kund—
giebt, wie die Verbrechen und überhaupt die menschlichen Hand—
lungen in großen Mengenverhältnissen eine gewisse Gesetzmäßig—
keit zeigen, der Willensfreiheit nicht widerspricht, ist schon längst
erkannt worden. Würden wir uns auch die Willensfreiheit als
völlig im Stadium des absoluten Indeterminismus denken,
würden wir uns das menschliche Handeln als völlig zufällig und
durch keine Einflüsse bewegt vorstellen, so müßten doch die Er—
gebnisse in großen Zahlenverhältnissen eine gewisse Gleich—
heit darstellen, denn jeder Zufall wird in der Vielheit der Zufalls—
entwicklung einen gewissen Pendelschlag auf- und abwärts zeigen.
Ebenso wie die Roulette am Spieltisch, wenn wir uns taufend
und abertausend Fälle denken, zu bestimmten Schlußergebnissen
führen muß, ebenso müßte auch ein völlig zufälliges Handeln
schließlich gewisse Zahlen nach rechts oder links ergeben: es wäre
doch kein Grund vorhanden, daß das Handeln sich stets nach rechts
oder stets nach links bewegte, und darum müßte die Wahrscheinlich—
keitsrechnung gelten: auch der Zufall hat seine Gesetze, und zwar auch
der blinde Zufall, auch der Zufall, der nicht durch bestimmbare
Kräfte beeinflußt würde. Nun ist aber der absolute Indeter—
minismus verfehlt (vgl. S. 42), und das Handeln des Menschen
bewegt sich innerhalb eines bestimmten, durch die Motive und
den Charakter beeinflußten Kreises, weshalb schon hierwegen,
mit Rücksicht auf das Gleichbleibende der menschlichen Bean—
lagung und Beeinflussung, eine gewisse Gesetzmäßigkeit der
Ergebnisse notwendig ist.

) Seeberg, Duns Scotus S. 154. 225.
        <pb n="34" />
        II. Probleme des Strafrechts.

811.

Man hat die Willensfreiheit vom Standpunkt des Ursachen—
gesetzes bekämpft. Nichts ist unrichtiger. Natürlich ist die
Willensentscheidung eine Ursache des Geschehens, aber als
Ursache liegt sie eben im Bereich des Ursachenzusammenhangs.
Die Art der Willensentschließung allerdings ist insofern eigen—
artig, als die Frage, ob die Entscheidung nach der einen oder
anderen Seite hin ergehen soll, nicht auf ein bestimmtes, die
Einzelperson regierendes Gesetz, sondern auf die Einzelperson selbst
zurückgeht Die Einzelperson ist auf solche Weise Gesetzgeber.
Allein darin liegt eben gerade die Bedeutung der Persönlichkeit,
daß sie selbst das Gesetz gibt, welches dann für die Ursächlichkeit
maßgebend ist, und darin liegt das Wesen des Sittlichen. In
Bezug auf das Sittliche ist der Mensch Gesetzgeber, der freie
Wille bricht einen jeden Zwang. Daß dies keine Aufhebung des
Ursachengesetzes ist, ist offensichtlich: es ist nur eine besondere Art
seiner Gestaltung. Nicht jede Ursächlichkeit braucht sich in der
unorganischen Weise zu entwickeln, daß der entscheidende Wirkungs⸗
bildner von dem Zusammenströmen bestimmter, das Einzelwefen
beherrschender Gesetze abhängt. Ebenso leicht, wie dies möglich
ist, ist es möglich, daß das Einzelwesen als unabhängiger Wirkungsbildner
 handelt, so daß die Frage der Entscheidung zwischen zwei
Alternativen nur in seinem eigenen freien Wesen liegt.
Treffend heißt es auch bei Reinstadler, Rlementa philosoph.
 scholasticae II S. 108:
Ponere vero hominem libere agentem non est ponere
offoctum sino causa, sed est ponere causam, quae eéffectum sine
determinatione intrinseca producit, vel ponere effectum, qui
producitur à causa libere sess ad agondum determinante.
Und S. 109: Principium enim rationis sufficientis est:
„Nihil sine ratione sufficienti“, i. e. (si ad actiones speciatim
hoe principium applicamus) nulla fit actio, quin huius
actionis sit ratio sufficiens. Non autom vis est: Omnibus
ad agendum sufficienter dispositis omnis causa necessario
 agit.
So scharf wird die Sache von der vielgeschmähten Scholastik
gefaßt, während der Positivismus alles verwischt und verflacht!
Das Ursachengesetz ist also damit genügend gewahrt, daß
die Entstehung dieses Wirkungsbildners in die Ursachenkette
        <pb n="35" />
        Kausalzusammenhang und Willensfreiheit. 27

eingefügt ist, somit der einzelne Fall der Wirkungsbildung
in Bezug auf das „Ob“ mitten in der Kausalreihe steht. Daß
das „Wie“ der Wirkungsbildung stets der Ursachenkette eingereiht
werden müsse, ist eine Annahme, die in keiner Weise durch das
Ursachenbedürfnis gegeben ist, die keinenfalls inngerhalb des „Kau—
salitätsarioms“ liegt. Ein freier Gesetzgeber, der innerhalb der
Verursachungsreihe steht, genügt unserem Verursachungsbedürfnis
vollkommen: eine vorhergehende Ursache schafft die Persönlichkeit als
freien Gesetzgeber, und dieser schafft weiter: es fehlt kein Glied in der
Kette, und der Widerspruch zwischen Einheit und Mannigfaltig—
keit der Wesenheiten ist gelöst: alles ist durch das Band der Ver—
ursachung geeint. Richtig ist, daß infolgedessen die Ursachenkette
nicht zu einem für uns voraussehbaren Ergebnisse führt, auch
nicht für denjenigen, der alle einschlägigen Kräfte kennt, weil
hier stets ein unbestimmbarer Wirkungsbildner und damit
eine Unendlichkeit dazwischen steht. Allein was verschlägt
dies? Soll denn die Kausalkette stets zu voraussehbaren Folgen
führen? Etwa für den Menschen, der doch fast nie die sämtlichen
wirkenden Kräfte kennt? Oder für Gott? Für ihn aber ist das
Ergebnis ohnedies voraussehbar, nicht vom Standpunkt der Er—
kennntnis aller wirkenden Kräfte aus, wohl aber vom meta—
physischen Standpunkt, der die sich in Vergangenheit, Gegenwart
und Zukunft erstreckende Zeit zu einer Einheit zusammenschließt.
Warum soll also das „Wie“ der Verursachung fest bestimmt sein?
Man setze immerhin hier ein Element mit X Wirkung; aber wir
—
zum voraus zu kennen, das X kann durch die spätere Zeit auf—
gelöst werden; das Rechenergebnis zum voraus zu bezeichnen, dazu
ist das Ursachengesetz nicht da: statt ab 4e tritt à b 42:
dies aber genügt, um das Ursächlichkeitsbedürfnis zu decken.
Ebensowenig spricht gegen die Willensfreiheit der Grundsatz
der Einheitlichkeit und Quantitätsgleichheit der Weltenergie; denn
abgesehen davon, ob dieser Grundsatz mehr ist als eine Hypothese,
steht er dem nicht im Wege, daß die Willensentschlüsse (d. h. die
aus dem x hervorgehenden Entschlüsse &amp;amp;æ oder 6), wenn auch
Entschlüsse mit verschiedenen Folgen, doch in Bezug auf die Welt—
energie als gleichheitlich und gleichwertig gelten: es kann dieselbe
Energiemenge sein, wenn ich nach West oder nach Ost gehe, und
so kann die Entschließung « oder 6 das gleiche Energiemaß
darstellen, auch wenn « ein Mord und 6 die Unterlassung
        <pb n="36" />
        28 II. Probleme des Strafrechts.

eines Mordes ist: ob sich an diese Entschließung wieder eine
größere oder geringere Energiemasse anschließt, hängt vom Zu⸗
sammenstoß mit der Außenwelt ab, wie wenn ich mit dem Schritt
links in einen tiefen Abgrund falle, mit dem Schritte rechts auf
ebenem Boden bleibe: natürlich wird jede neu entwickelte Energie—
menge wieder ihre Ausgleichung finden, was hier nicht weiter in
Betracht kommt.
Noch weniger kann gegen die Willensfreiheit aus der
Physiologie des Gehirns etwas entnommen werden. Wenn es
richtig ist, daß den Hirntätigkeiten chemische Prozesse zugrunde
liegen, was ich nicht bezweifle, so ist damit in keiner Weise eine
Erklärung dafür gegeben, daß diesen chemischen Anderungen nicht
bloß Bewegungserscheinungen, sondern auch Empfindungen ent—
sprechen. Das Empfindungsleben ist physiologisch nicht faßbar, es
ist etwas, was auf physiologischer Basis ruht, aber eine selbständige
Wesenheit hat. Die Art und Weise, wie diese Empfindungsvorgänge
 sich entwickeln, sich weiterspielen und sodann wieder
Bewegungsvorgänge erzeugen, steht außerhalb der Gehirnphysiologie
und ist eine Sache für sich: sie kann nicht durch Beobachtung der
Bewegungsvorgänge weiter erklärt werden, sondern nur durch Er⸗
forschung der Empfindungstätigkeiten und des eigenen Innern.
Führt daher die Erforschung dieser Empfindungstätigkeiten zur
Annahme freier Willensentschließungen, so steht dies mit den
physiologischen Bewegungserscheinungen in keiner Weise in Wider⸗
spruch, und ebensowenig steht damit in Widerspruch, daß aus diesen
Empfindungsvorgängen heraus wiederum Bewegungserscheinungen
erwachsen: denn diese sind nicht die Ursache, sondern die Folgen
der in uns ausgelösten Gefühle und der aus dem Gefühlsleben
hervorgehenden Willensentschließung.
Alle Erforschung der Hirnphysiologie kann uns daher in
dieser Frage nicht weiter fördern, so wichtig diese Forschungen
auch nach anderer Seite sind und so viel Licht sie sonst auf unsere
Seelentätigkeit werfen können.

812.

Im übrigen ist die Freiheit des Willens eine Sache der
inneren Erfahrung, und zwar einer untrüglichen Erfahrung,
weil sie ebenso auf dem innersten Gefühl der Persönlichkeit beruht,
wie das berühmte cogito orgo sum. Wie ich weiß, daß ich denke,
        <pb n="37" />
        Innere Erfahrung der Willensfreiheit. 29

so weiß ich, daß ich mich willkürlich entschließe, in einer Art,
daß der Entschluß nicht von höheren Kräften geleitet, sondern
eine aus meinem Innern hervorgehende Tat der Einzelpersönlich—
keit ist. Das ist das Daimonion, das jeder in sich fühlt; darum
glaubte man in alten Zeiten, daß es ein Geist sei, der in uns
waltet. Daß dies kein einheitlicher Prozeß ist, daß vielmehr Beweg⸗
gründe und Charakter unsere Entscheidung mit beeinflussen, unter—
liegt keinem Zweifel; aber wer tiefer dringt, der erkennt sofort,
daß hier kein Rechenbeispiel vorliegt, so daß die Entscheidung ein⸗
fach aus bestimmten mathematisch festzusetzenden Bildungselementen
hervorgeht, sondern daß zu alledem etwas Neues, nämlich die
innere Entschließung, hinzutreten muß.
Die Willensentschließung hat gewisse Ähnlichkeit mit dem
ursprünglichen Schaffen des menschlichen Genies. Auch
dieses beruht auf einem Gebiet, wo die menschliche Einsicht nicht
mehr auf bestimmte Gesetze zurückzuführen ist, wo eben eine
Eigentat der Persönlichkeit vorliegt; wobei nur der Unterschied
obwaltet, daß der freie Wille das Daimonion eines jeden bildet,
während das Daimonion der Erkenntnis nur wenigen ge—
geben ist.
Diese innere Erfahrung aber ist keine Selbsttäuschung.
Man hat behauptet, das Gefühl des freien Willens beruhe auf
dem Gefühl des nicht von außen Gezwungenseins; damit sei aber
nicht ausgesprochen, daß man nicht gewissermaßen von innen
gezwungen werde, indem unsere einmal vorhandenen inneren Bil—
dungskräfte den Willen mit mathematischer Sicherheit erzeugten.
Man hat behauptet: wenn der Stein denken könnte, so hätte auch
er das Gefühl der Freiheit, sofern er nicht geschleudert wird, son—
dern einfach auf die Erde herunterfällt. Das ist aber völlig ver—
fehlt. Könnte der Stein denken, so würde er erkennen, daß ihn die
Erde anzieht, und zwar nicht ihn allein, sondern alle Dinge der
Erde ohne Unterschied, so daß alles, wenn die Stütze gebricht, zu
Boden fällt. Das Gefühl des freien Willens aber ist nicht nur
das Gefühl des „Nichtgeschleudertseins“, sondern auch das Gefühl,
daß der Persönlichkeit zwischen mehreren Wahlgliedern zu wählen
zusteht, wie wenn etwa der Stein das Gefühl haben könnte, nach
seiner Wahl zu fallen oder nicht zu fallen, ein Gefühl, das sich
—DDDDDD0
der Entschließung uns die Folgen vergegenwärtigen und
nach der Tat Selbstgefühl oder Reue empfinden. Die innere
        <pb n="38" />
        30 II. Probleme des Strafrechts.

UÜberzeugung, die unseren Entschluß begleitet, ist das Gefühl des
Wählens, und das Wählen ist das schon von der Sprache ge⸗—
gebene Zeugnis dafür, daß die Einzelpersönlichkeit von sich aus,
als Einzelgesetzgeber, die Zwiespältigkeit des Geschehens löst.“)
Dafür spricht auch das Bewußtsein der Möglichkeit, an
dem eigenen Charakter zu arbeiten und ihn für das Gute,
d. h. das Gesellschaftsgemäße geneigter zu machen. Die mehrfache
folgerichtige Bezwingung der Leidenschaft bringt sie zum Er—
schlaffen, das mehrfache Überwinden sinnlicher Triebe verringert
ihre Kraft: die Lehre von der Unwandelbarkeit des Charak—
ters ist ein Irrtum Schopenhauers, der darauf beruht, daß
er irrtümlich den Charakter mit dem „Weltwillen“, dem Ding an
sich, zusammenfügt: er ist aber mit dem Weltwillen nicht inniger
verbunden als alles andere.*)
Der Charakter ist vielmehr erziehbar, und es ist ein Fehler,
wenn der Mensch ihn nicht erzieht. So auch vorzüglich Dante
im Convito IV 22:
Similmente può esser per molta correzione e coltura
ehe R dove questo semo dal principio non cade, si puote
indurre del suo processo si che pervieno a questo frutto.
Ed èô un modo quasi d'insetaro l'altrui natura sopra divorsa
radico.
Darum sei der schlechte Mensch nicht zu entschuldigen: denn
wenn er nicht von sich aus zum Guten geneigt war, so konnte
er sich diese Geneigtheit durch Pflege und Ausbildung des
Charakters erwerben; und diese Erziehung liege im Kreise des
freien Willens.
Der Charakter ist insofern etwas Selbstgeschaffenes, so
sehr, daß man die Idee der Schöpfung des Charakters in die
intelligible Welt versetzen und damit die Verantwortung der
Person für ihren Charakter und ihre Taten erklären wollte.
Diese Idee ist schon spekulativ unhaltbar, weil sie in das ewige
Sein die unendliche Mannigfaltigkeit der Einzelwesen hinein—

*) Daß die Reue wenigstens eine Wahrscheinlichkeit für die An—
nahme eines freien Willens ergibt, wird auch von Gegnern anerkannt,
vgl. Stern in meinem Archiv f. Strafrecht S. b1 392. Übrigens ist
die Reue nicht ein bloß sittliches Gefühl; auch ein wirtschaftlicher, auch
ein eigensüchtiger Fehlentschluß wird Reue zur Folge haben.
9) Bgl. auch Koch, Schopenhauers Abhandlung über die Frei—
heit des menschlichen Willens S. 17 ff.
        <pb n="39" />
        Charakterbildung.

31

trägt; sie ist aber deshalb völlig abzuweisen, weil dadurch die
Verantwortung in das Außerzeitliche gelegt wird, während
es das wirkliche zeitliche Handeln ist, welches sich als eine Wahl,
als eine von Augenblick zu Augenblick sich betätigende Willens—
entschließung kundgibt, so daß die Charatterbildung eine zeitliche
Tat der Persönlichkeit ist, welche in Verbindung steht mit der
ganzen Fülle zeitlicher Einwirkungen und Ereignisse. Und wollte
man annehmen, daß unserem raumzeitlichen, in der Welt der
Erscheinung liegenden Handeln irgend ein Abbild, ein typi—
sches Walten im Außerzeitlichen, im Ewigen entspräche, so
würde man die Gebrechlichkeit des Endlichen in die Ewigkeit
—
widerlegt hat: man würde sich dem Einwurfe unterwerfen, der
ja gegenüber dem richtigen Pantheismus höchst verkehrt ist, dem
Einwurfe, daß wir das Böse und Unreine der Gottheit selbst
zuschrieben, während das Böse und Unreine doch nur in der
Vielheit der Erscheinnng, nicht in der Einheit des Urwesens
liegen kann.**)
Man hat allerdings die Beweiskraft dieses inneren
Gefühles durch den Nachweis bekämpfen wollen, daß auch bei
der Seelenstörung, wo von einer Freiheit des Willens keine
Rede mehr sein kann, sondern der Mensch unbedingt durch die
wechselnden Einflüsse getragen hin und her irrlichteliert, das
Gefühl der Freiheit bestehe und daß gerade der Wahnsinnige
sich erst recht als freier Mensch fühle und gar als König und
Meister über die Welt regieren zu können wähne. Daraus hat
man geschlossen, daß das Gefühl der Freiheit trügerisch sei und
daß aus ihm für die wirkliche Freiheit nichts entnommen werden
könne. Eine solche Schlußfolgerung aber ist völlig unzulässig:
ein Schluß von krankhaften auf gesunde Zustände darf
nicht gezogen werden. Eben weil der Mensch erkrankt ist, hat
er falsche Wahnvorstellungen, und so auch die Vorstellung der
Freiheit trotz seiner Umnachtung und Unfreiheit. Es ist derselbe
Trug seines Innern, wie wenn er voll überzeugt ist, logisch zu
denken, oder wie wenn er Stimmen zu hören glaubt und Er—

) Badarayana U21 und 22 mit (ankaras Kommentar, worüber
ich in der Darstellung der in Deutschland leider so wenig bekannten
Vedantalehre Näheres ausführen werde.
**x) Vgl. hierüber Seeberg, Theologie des Duns Scotus S. 86f.
        <pb n="40" />
        32 II. Probleme des Strafrechts.

scheinungen sieht, die bloß Gebilde seines Inneren sind. Ebenso⸗
wenig wie daraus etwas gegen die Realiät der Welt, die der
gesunde Mensch erkennt, gefolgert werden kann, ebensowenig wie
daraus ein Schluß zulässig ist gegen die schöpferische Kraft des
logischen Denkens, ebensowenig kann aus diesem krankhaften
Freiheitsgefühl etwas geschlossen werden auf die Bedeutung
des Freiheitsgefühls in gesunden menschlichen Zustän—
den. Und darum ist auch der Hinweis auf Fälle, wo der Mensch
trotz der Suggestion sich als Freihandelnder wähnt, vollständig
—
Erkrankung vor, deren Bedeutung gerade darin liegt, daß dem nicht
freien Menschen ein Freiheitsgefühl angetäuscht wird. Das Krank—
hafte besteht eben darin, daß der Mensch sich gesund wähnt,
baß er glaubt, die Freiheit zu haben, die der Gesunde hat.

13.

Wäre der Wille den Motiven unrettbar preisgegeben, so
müßten die Motive kraft der ihnen innewohnenden objek—
tiven Mächtigkeit wirken. Dies ist nicht der Fall. Im
Gegenteil gilt ein Grundsatz, welchen man seit Schopenhauer
den Grundsatz des Primates des Willens über den
Verstand nennt. Es ist nämlich eine alte Beobachtung, daß
die Motive nur sehr teilweise den Willen beherrschen, daß in
noch viel höherem Maße der Wille sich das von den Motiven ge—
gebene Material zurechtlegt und nach seiner Weise gestaltet, indem
er die einwirkenden Gründe einerseits aufbläht und aufschwellt,
soweit sie ihm passen, und die Gegengründe, die ihm nicht genehm
sind, einfach zurückdrängt und verflattern läßt. Der Wille ver—
mag Vorstellungen, die ihm dienen, mit gesteigerter Macht zu
versehen und andere Vorstellungen einfach zurückzuweisen und voll⸗
ständig von sich abzuhalten: die einen werden zehnfach vergrößert,
die anderen in eine verkleinerte Perspektive gebracht.
Daraus ergibt sich die Selbständigkeit des Willens;
denn nicht ist hier der Wille durch Beweggründe beherrscht,
sondern er selbst beherrscht die Beweggründe. Die Beweggründe
können daher nur sehr teilweise an der Betätigung des Willens
mitwirken; es ist aber keine Rede davon, daß sie den Willen
zu schaffen vermöchten.
        <pb n="41" />
        Primat des Willens

33

Die Lehre vom Primat des Willens geht schon auf den
heiligen Augustin, selbst auf den Apostel Paulus zurück, ist dann
aber hauptsächlich von Duns Scotus entwickelt worden, und
diese Entwicklung gehört zu dem Bedeutendsten, was Duns Scotus
geleistet hat. Damit ist mit einem Schlag der Wille aus dem
Zusammenhange mit dem Vorstellungskreis herausgerissen und
ihm seine selbständige Wesenheit zugeteilt. Wer immer noch der
Ansicht ist, daß die Willensentschließung durch die Übermacht jener
durch die Vorstellung gesetzten Lockungsmittel herbeigeführt werde,
verstößt gründlich gegen diese Errungenschaft langjähriger seelischer
Studien.
Ein weiteres ausschlaggebendes Moment ist folgendes: die
Willenskraft des Menschen ist eine sehr verschiedene, in—
dem der eine den gefaßten Willen gegen alle neuen Angriffe und
Gegenbeweise mit der größten Hartnäckigkeit festhält, während
der andere auch die getroffene Wahl immer wieder den neuen Vor—
stellungen und den von diesen ausgehenden Empfindungsregungen
unterwirft. So gibt es Menschen mit starker und mit
schwacher Willenskraft. Auch hier zeigt sich die Selbständig—
keit des Willens gegenüber den auf den Willen einwirkenden
Beweggründen. Die Willenstätigkeit ist daher jedenfalls etwas
Selbständiges, sie ist nicht der bloße Rückschlag der im
Menschen tätigen Gefühlswelt. Es gibt nichts Irrigeres,
als das „Willensorgan“ zu leugnen und die Entschließungskraft
als die bloße Auslösung einströmender Gefühle zu erklären. Neben
der Gefühlswelt gibt es ein selbständiges Willensorgan, und
dieses ist nicht etwa bloß das Sammelorgan, in welchem sich gewisse
Gefühlswellen treffen, sondern es ist das Organ, in welchem die
ganze Persönlichkeit als Einheit, der Außenwelt gegenüber, zum
Ausdruck gelangt.
Dieses Organ hängt jedenfalls auch physiologisch mit dem
Organ zusammen, in welchem die Gesamtheit der
Erinnerungen sich zum Gefühl der Persönlichkeit ver—
dichtet.
Daher ist es völlig irrig, vom „Assoziationismus“ der
Seelenbewegungen aus gegen die Vorstellung der Freiheit zu schluß⸗
folgern: die Assoziation gibt uns nur das Material, mit dem
der Wille schaltet, nicht den Willen selbst: wenn uns der Arbeiter
den Werkstoff bringt, so ist es der Baumeister, der nach seiner
Weise den Bau gestaltet.
ANuG 128: Kohler, Rechtsprobleme.
        <pb n="42" />
        2
5.

I. Probleme des Strafrechts.

8 14.

Die Versuche des Determinismus, in der Unfreiheit die
Freiheit zu retten, sind im höchsten Grade mißlungen, und es
muß bedauert werden, daß so viel Scharfsinn für eine logisch
und psychologisch unhaltbare Aufgabe verwendet worden ist. Eine
Sammlung dieser Versuche ist in dem Werk von Rohland S. 41f.
gegeben, was ein weiteres Eingehen auf diese undankbare Literatur
überflüssig macht. Die gewöhnlichste Irrung, die hierbei ins
Spiel kommt, besteht darin, daß der Begriff der Freiheit
einen ganz anderen Sinn erhält. Freiheit im Sinne der
sittlichen Ordnung will heißen: die Seele ist mit einer weder
durch innere noch durch äußere Notwendigkeit gebundenen
Wahlmöglichkeit begabt; sie ist sich selbst der Gesetzgeber.
An Stelle dessen wird im Determinismus der Freiheitsbegriff
dahin gewandelt, die Seele sei frei von äußerlichem Zwange,
sie handle aus inneren Motiven und aus ihrer inneren
Weisheit heraus. Ebensogut könnte man aber der Uhr, ebenso
auch der Maschine Freiheit zugestehen, sofern sie hermetisch ab—
geschlossen und so eingerichtet ist, daß eine Einwirkung von
außen vermieden wird, oder sofern doch die äußeren Einwirkungen
so unbedeutend sind, daß sie nicht berücksichtigt zu werden
brauchen. Auch die weiteren Versuche, die Freiheit als die Mög—
lichkeit des besonnenen Handelns usw. darzustellen, haben keine
Bedeutung; denn wenn im Innern die Entschließung wie ein
Uhrwerk vor sich geht, so ist es ziemlich gleichgültig, ob die ein⸗
zelnen Räder des Mechanismus mit größerer oder geringerer
Geschwindigkeit kreisen und ein Hauptrad sich etwa in sehr ruhig
abgemessenem Zeitmaß fortbewegt. Und auch alles, was hier
von vernünftigem Handeln usw. gesagt wird, ist gänzlich un—
brauchbar, denn die geistreichst ausgesonnene Maschine ist und
bleibt Maschine und ist nicht vernünftig. Die Frage ist hier
von vornherein auf unrichtigen Standpunkt gestellt; nicht, ob von
außen oder von innen, ist das Wesentliche, sondern ob die Seele
als Maschine wirkt oder aus Vernunft.
Die so viel geschmähte Scholastik hat diese Begriffe mit
großer Schärfe erfaßt und steht weit über den rückständigen Un—
klarheiten dieser Neueren. So sagt Reinstadler, Plementa
philosophiae scholasticao (1904) VI S. 96:
        <pb n="43" />
        Determinismus und Freiheit.

35

Lãbertas psychologica duplex distinguitur, nimirum Bbertas
 a coactione et LIi'bertas a nocessitateo.
a) Libortas aà coactiono est immunitas a vi externa
determinante ad aliquid contra entis inclinationem. Quaeo
libertas deost e. g. in e0o, qui invitus trahitur in carcérom.
b) Libertas a necessitato ost immunitas a determinatione
intrinsoea inclinante facultateom ad unum actum ita, ut non
possit illum non exorcere. Positive proindo libertas a necessitato
 consistit in facultate seso ipsum ad talem agendi modum
detorminandi, est perfoctio, qua facultas habet domimnium
sui actus. Libertas a necessitate vocatur eétiam Bberum
arbitrium vel libertas arbitrii, quia „nibil aliud est quam
vis oloctiva“.
So auch zusammenfassend (ebenda IS. 97): haec merito
statui potest liberi arbitrii definitio essentialis: „voluntatis
kacultas, qua, positis omnibus ad agondum praorequisitis,
potost agero vol non agero.“
Aber allerdings: die Scholastik muß unrecht haben, weil
sie Scholastik ist; der Positivizmus aber muß recht haben, weil
er auf der oberflächlichsten Betrachtung beruht. In der Tat
handelt es sich hier um begriffliche Schwächen, die der Scholasti—
zimus schon längst überwunden hatte, und die man uns als nagel⸗
neue große Ideen vorstellt!

8 15.

Auch alles, was der Determinismus über die Begründung
der Verantwortlichkeit sagt, fällt völlig darnieder. Das
Hauptargument besteht darin, daß die Verantwortlichkeit auf einem
Werturteil beruhe, und dieses Werturteil sei dasselbe, ob wir den
Willen als frei handelnd oder als durch den Charakter in unwider⸗
stehlicher Weise bestimmt erachteten; imn Gegenteil: man behauptet,
wenn der Charakter so gut sei, daß ein gegenteiliges Handeln
völlig ausgeschlossen ist, so stehe das Werlurteil üder ihn viel
höher, als wenn der Mensch als schwankendes Rohr erschiene,
bei welchem die Entschließung mitunter rechts, mitunter links aus
fallen könne.
Aber es ist völlig unrichtig, die Verantwortlichkeit mit
einem derartigen Werurteil zu verwechseln. Hiernach wäre der
Mensch einfach danach zu schätzen, ob aus seiner Seelenbeschaffenheit
        <pb n="44" />
        36

II. Probleme des Strafrechts.

etwas Gutes oder etwas Schlimmes zu erwarten wäre: es wäre
dasselbe, wie wenn wir eine gute Uhr, die richtig geht, oder ein
Lasttier, das seinem Zweck entspricht, eben wegen ihrer zweckdien—
lichen Eigenschaft hoch oder niedrig werten.
Auf diese Weise wird aber der Begriff der Verantwortung
völlig verkannt. Die größere oder geringere Wertschätzung
kann niemals dahin führen, ein danach geringer geschätztes Wesen
zur Verantwortung zu ziehen, ihm Strafe aufzuerlegen oder
ihm eine Schadenersatzpflicht aufzubürden. Nicht darin besteht
die Verantwortlichkeit, daß jemand auf der Stufenleiter der Wert⸗
schätzung höher oder niedriger steht, sondern darin, daß er in einer
bestimmten Weise gehandelt hat, die man ihm deswegen zur Last
legt, weil er anders hätte handeln können und sollen,
und die deshalb für ihn Übel und Leiden herbeiführt, und zwar
verdientermaßen, weil er nicht als aufgedrehte Maschine
gehandelt hat, sondern nach einer ihm als freiem Men—
schen zustehenden Wahl.
Wollte man jene Wertschätzung als maßgebend betrachten,
so müßte man wie die sittliche, so auch die intellektuelle
Wertschätzung bei der Verantwortung mit in Betracht ziehen; denn
wenn diese sich aufbaut auf einem Werturteil über die Persönlich—
keit und auf die Bedeutung der Persönlichkeit für die soziale
Welt, so müßte in gleicher Weise auch der Wert des Denk—
vermögens in Berücksichtigung kommen. In vielen Beziehungen
ist die Denkschärfe einer Person für die Menschheit viel bedeutungs⸗
voller als ihre Sittlichkeit: für den General in der Schlacht,
für den Staatsmann, für den Diplomaten ist ein hervorragender
Geist wichtiger als ein lauterer Charakter; und auch im gewöhn⸗
lichen Leben ist ein heller Kopf mit mäßiger Sittlichkeit meist
mehr wert als ein gutartiger Tölpel. Nichtsdestoweniger wäre
es uns völlig zuwider, einen solchen, der in geistiger Minder—
wertigkeit gefehlt hat, zur Verantwortung oder Strafe
zu ziehen. Wir werden ihn zwar als geistig gering in
der Geschichte brandmarken, weil dies so der Wahrheit entspricht
und die Wahrheit Aufgabe der Geschichte ist; es würde aber
unserer Kulturanschauung im höchsten Grade widersprechen, wollte
man den General, der aus mangelnder Einsicht die Schlacht ver—
loren hat, oder den Diplomaten, der sich aus mangelndem Fein—
sinn hat täuschen lassen lassen, ins Zuchthaus sperren oder auch
nur von ihnen Schadenersatz begehren. Wir alle empfinden es
        <pb n="45" />
        Werturteil und Willensfretheit. 37

als ein Unrecht, daß Friedrich der Große seinerzeit die Richter
im Arnoldschen Prozeß einsperren ließ, wenn auch ihre Entscheidung
den höchsten Grad der Verkehrtheit darstellte, sofern ihre Pflichtmäßig⸗
keit und Lauterkeit nicht zu bezweifeln war; und ebenso wenn man
vor 200 Jahren Admirale hinrichten ließ, weil sie aus Irrtümern
die Schlacht verloren.
Die Frage der Wertschätzung oder des Verdienstes einer
Handlung ist daher eine ganz andere, als die der Verantwort—
lichkeit. Daher kommt es bei der Verdienstfrage auch nicht darauf
an, ob der Täter das Gute mit Freuden oder im Kampfe
mit sich selbst getan hat: ein Verdienst hat auch der erste,
ebenso wie wer intellektuell Hervorragendes geschaffen hat: die
Verantwortungsfrage kommt aber in solchen Fällen gar nicht
in Betracht. Die ganze Anschauungsweise, welche solche Fälle in
die Verantwortungslehre zieht, beruht auf dem Irrschluß, der
Verdienst und Verantwortung auf eine Stufe stellt.
Eine weitere Frage ist es allerdings, ob einer Handlungs—
weise ein sittliche Wesenheit innewohnt oder ob sie, ebenso
wie die bloß intellektuelle Leistung, sittlich neutral ist. Dies ist
eine dritte Frage, verschieden von der Frage des Verdienstes und
von der Frage der Verantwortung. Doch davon wird alsbald
noch zu sprechen sein. Jedenfalls handelt es sich hier um drei
verschiedene Fragen, welche die Gegner völlig durcheinander
zu werfen pflegen.

816.

Der Willensfreiheit hat auch Merkel und diejenigen, die sich
auf ihn gründen, widersprochen, obgleich von einer Merkelschen
Schule nicht die Rede sein kann; denn die ganze Lehre Merkels
ist, wie bereits bemerkt, eine recht unvollkommene Rechtsvergleichung
ohne Vertiefung der Probleme. Merkel wollte den Determinis—
mus als Grundlage des Strafrechts damit retten, daß er, an
den oben widerlegten Irrtum anknüpfend, erklärte, auch der
determinierte Wille sei Gegenstand ethischer Schätzung,
denn in der Ethik wie in der Asthetik komme es nicht darauf
an, ob jemand auch anders hätte handeln können.“) Die Vor—
stellung des Andershandelnkönnens, und das ist ja eben die der

⁊) Bgl. namentlich Merkel, Gesammelte Abhandl. M S. 440 f.
716 f. KÄhnliches bei Farde, Philosophie péenale p. 19F
        <pb n="46" />
        38

II. Probleme des Strafrechts.

freien Willenslehre innewohnende Vorstellung, sei für die ganze
Betrachtungsweise unergiebig.
Alles dieses ist verkehrt. Schon die Heranziehuug der
Asthetik beruht auf dem Mangel jeder philosophischen Vertiefung.
Was soll bei der Asthetik die Handlung? Nicht die Handlung
kommt bei ihr in Betracht, sondern das Werk, die zur Wirklich—
keit gewordene Idee. Wäre es möglich, daß Kunstwerke ohne
jede Menschenkraft entstünden, daß menschliche Ideen sich ohne
Menschentätigkeit verwirklichten, so wäre das Kunstwerk ebenso
groß und ästhetisch bedeutsam wie als menschliche Schöpfung.
Das wußte schon Dante, als er im Purgatorio jene wunder⸗
bare Stelle schrieb, wie die Dichter an der Wand des Reinigungsberges
 die schönsten Bilder eingefügt finden, Bilder der Geschichte,
so lebhaft, daß man glaube, sie wären zur Natur geworden, und
doch von idealer Bedeutsamkeit. Für die Ästhetik kommt nicht
der Maler, sondern das Gemälde in Betracht, und nur für den
kunstgeschichtlichen Forscher ist es von Wichtigkeit, zu wissen,
wer das Bild gemalt hat und auf welcher geistigen Stufe er
arbeitete.
Aber auch die anderweitige Darstellung Merkels entbehrt
jeder wissenschaftlichen Methode. Er will uns sagen: wir schätzten
den barmherzigen Samariter nicht weniger, auch wenn wir
uns dabei nicht vorzustellen vermöchten, daß der Mann etwa
anders handeln könnte, auch wenn wir uns nicht die Lage
versinnlichten, daß er etwa den Verwundeten liegen ließe, wie es
andere vor ihm getan: der Mann könne ja nur gewinnen, wenn
wir annehmen, daß das Sittliche so sehr in seiner Natur lag,
daß ein Andershandeln ausgeschlossen war.
Sofern dies auf der Verwechslung von Verdienst und
verantwortungsvollem Handeln beruht, ist davon bereits
oben die Rede gewesen.
Sofern aber damit ausgesprochen sein soll, daß nach unserer
Willensfreiheitslehre das Handeln des Samariters in dem Falle,
wo jedes Straucheln ausgeschlossen war, seine spezifisch sitt—
liche Wesenheit verlieren müßte und sittlich neutral würde,
so ist dies nach anderer Seite hin verkehrt.
Denn sittliche Wesenheit des Handelns verlangt nur die Mög—
lichkeit, nicht auch die Wirklichkeit der sittlichen Abwägung;
sie verlangt nicht die Wirklichkeit eines Kampfes im Gemüte, son—
dern nur eine solche seelische Lage, daß die sittlichen Einflüsse sich
        <pb n="47" />
        Der barmherzige Samariter. 39

geltend machen konnten. Das Handeln liegt im Kreis der
Sittlichkeit, nicht weil im einzelnen Falle ein unsitt—
liches Element bekämpft worden ist, fondern weil ein
solches sich hätte einschleichen können. Und auch dann
liegt das Handeln im Kreise der Sittlicheit, wenn die Wahl—
entscheidung auch nur in Art und Maß sittlicher Betätigung
zur Geltung kommen konnte. Im einzelnen ist zu bemerken:
1. Die Folgerungsweise Merkels berücksichtigt nicht das
Werden des menschlichen Charakters. Wie, wenn der barm⸗
herzige Samariter durch ständige Zucht seiner selbst, durch Be—
kämpfung der Eigensucht und unedlen Triebe das wurde, was er
ist? Glaubt man, daß der heilige Franziskus nicht auch durch
langjähriges Ankämpfen gegen innere Triebe der Heilige geworden
ist? Glaubt man, daß, wenn die Nachfolger eines heiligen Franziskus
ihre Habe den Armen schenkten, sie nicht auch in freier Tat ihr
eigenes Selbst besiegten und sich aus dem irdischen Streben zur
Gottesruhe bekehrten? Kennt man nicht die Stirne des Heiligen,
die uns das Bild jahrelangen Ringens und Kämpfens kundgibt?
Hat nicht selbst die Geschichte Jesu das Gedächtnis der Ver—
suchung hinterlassen? Jeder große Mann hat seine Lehrzeit, wo
er mit sich ringt und der wird, als der er in der Welt zu
wirken hat. Wenn schließlich der Heilige nicht anders kann, so
ist das vor allem seine jahrelange Selbstüberwindung: der Cha⸗
rakter, der sich im Handeln kund gibt, ist der durch ihn selbst
gewordene Charakter.
2. Aber auch außerdem ist der Samariter ebensowenig wir
der christliche oder buddhistische Heilige eine menschliche Ma—
schine, in der der freie Wille etwa verstummt wäre. Much der
Samariter wird bei der Tat der Liebe prüfend vorgehen,
und wenn etwa zwei oder mehrere Notlagen vorliegen, zu er—
wägen haben, wem und wie er helfen werde. Auch der Heilige
wird zunächst Würdige und Unwürdige unterscheiden, soweit das
erforderlich ist, weil er nicht allen helfen kann. Aber auch die
ganze Art, wie er an die Tat der Liebe herantritt, ist Gegenftand
seines Ermessens. Ob er eifriger oder weniger eifrig handelt,
die einen oder anderen Mittel anwendet, mit mehr oder
weniger ins Einzelne gehender Sorgfalt tätig ist, das ist Sache
seines freien Entschlusses. Der Samariter, der von der
Heilkunst etwas versteht, wird anders handeln als ein in der
Heilkunst Unerfahrener, und wenn er ein Heilkundiger ist, wird
        <pb n="48" />
        40

U. Probleme des Strafrechts

er die Einzelheiten seines Tuns abwägen nach den verschiedenen
Methoden der Wundbehandlung. Und wenn mehrere Verwundete
daliegen, wird er ermessen, wem er zuerst helfen soll. Dieses beweist,
daß der Mann nicht als Maschine, nicht als willenlose
Puppe gehandelt, sondern in seinem Handeln sich von Er—
wägungen hat bestimmen lassen, daß er sich also hierin nach Wahl
betäätigt hat. Aber außerdem kommt
3. in Betracht, daß auch der Samariter und der Heilige in
immer neue Zusammenstöße geraten können mit den Regun—
gen unedler Triebe. Wir werden uns die Frage aufwerfen:
hätte er auch so gehandelt, wenn er durch ein entgegengesetztes
Verfahren sich oder den Seinen oder auch nur seinem Volke große
Vorteile verschafft hätte? Wir werden fragen: war nicht ein Teil
seines Handelns durch Gefall- und Ruhmsucht bestimmt oder
doch begleitweise mit beeinflußt? Wird es nicht unter den Christen,
die in der Arena starben, manche gegeben haben, die vom Gefühl
des eitlen Gladiators nicht weit entfernt waren?
Wir haben daher im Samariter oder Heiligen stets eine
von allem Menschlichen umgebene Persönlichkeit vor uns, nicht
einen des menschlichen Gefühls baren Figuranten, und diese Über—
zeugung bestimmt unsere ethische Beurteilung; sie macht es,
daß wir seine Tat als eine sittliche Tat betrachten, auch wenn
wir der Überzeugung sein sollten, daß der Heilige im einzelnen
Falle so sehr von edlen Trieben erfuͤllt war, daß die etwaigen
Gegenmotive über ihn keine Macht hatten. Stets haben wir
einen Menschen vor uns, der wenigstens in die kritis che Lage
oersetzt werden kann und dessen Tum sich nicht mit mathematischer
Bestimmtheit voraussagen läßt. Eben darum betrachten wir die
Handlung als eine sittliche: in dem Augenblick, wo wir in ihm
einen bloßen Figuranten erkännten, müßte er für uns jedes sitt⸗
liche Interesse verlieren: einem Tölpel, dem es Vergnügen
macht, Wunden zu verbinden, einem Blödsinnigen, der
eine Freude daran hat, Menschen, die ins Wasser ge—
fallen sind, herauszuholen, werden wir ebenso wenig
sittliche Wesenheit zuschreiben, als dem Bernhardinerhund,
der einen Menschen gerettet hat.
Nur dann werden wir auch dem Handeln des vernünftigen
Menschen den sittlichen Charakter absprechen, wenn sein im übrigen
freies Verhalten die Folge eines seelischen Mangels war,
wenn z. B. ein Homosexueller nicht mit dem anderen
        <pb n="49" />
        Ethischer Charakter der Tat.

41

Geschlecht umgeht oder ein völlig Geschlechtsloser außer
jeder geschlechtlichen Berührung bleibt, oder wenn jemand ein
üppiges Mahl verschmäht, weil er seekrank ist. Hier aber fehlt
es dem Menschen an einer gewissen Seite des menschlichen Seins:
er entbehrt nach dieser Richtung hin die Vorzüge wie die Fehler;
er kann sich in dieser Richtung weder tugendhaft noch lasterhaft
gebärden. Noch weniger kann etwas positiv sittlich sein, wenn
der Mensch in das entgegengesetzte Laster verfällt: wir werden
den Verschwender nicht deshalb loben, weil er nicht geizig
ist: Verschwendung und Geiz sind zwei Laster, die Dante in die—
selbe Stufe des Purgatorio versetzt (Canto XXII):

In einem Bette fließt gezweite Flut:
Die beiden Seiten zeigt des Lasters Schalten,
Verschwendung, Geiz — sie sind von einer Brut.

8 17.

Keiner Erwiderung bedarf die Annahme, daß, sofern man
einen freien Willen annimmt, die Brücke zwischen der Per—
sönlichkeit und dem Handeln abgeschnitten sei. Die Persön⸗
lichkeit handelt eben gerade kraft ihres freien Willens und betätigt
eben gerade durch die Wahl die Macht ihres Seins. Was nach
der Richtung geltend gemacht wird, kann unbeantwortet bleiben.
Es genügt, auf die Worte Lassons, Kausalität, in den philo—
sophischen Aufsätzen (zum 60jährigen Bestehen der Berliner
Philos. Gesellsch) S. 174, zu verweisen: „Freiheit und Depen⸗
denz schließen sich nicht aus und bilden keinen Gegensatz. Nicht
bloß der Zwang oder die Bestimmung durch Außeres ist wider
die Freiheit, sondern auch die bestimmungslose Leerheit des Innern
und die zusammenhangslose Willkür heben die Freiheit auf. Kon—
krete Freiheit ist diejenige Dependenz, wo die sinnvolle Betätigung
als gewollte Äußerung aus dem Grunde der sich erhaltenden
dentischen Persönlichkeit heraus, dem Charakter in der weiteren
Bedeutung des Wortes, sich ergibt. Das Freie ist in diesem
Sinne das, was mit ausdrücklichem Wollen aus der Innerlichkeit
hervorgeht, sich tätig selbst begründend, wenn auch auf Grund der
äußeren Anregung, und das Motiv ist frei, sofern es durch die
—A—
im Zusammenhang des innern Lebens gesetzt ist.“
        <pb n="50" />
        2

——

I. Probleme des Strafrechts.

8

18.

Niemand leugnet weniger als wir den Einfluß der
Beweggründe. Niemand leugnet weniger als wir den Ein—
fluß des Charakters beim Handeln. Aber umsomehr be—
kämpfen wir die mechanische Seelenbetrachtungslehre, welche die
Tat einfach als die mathematische Diagonale von Beweg—
grund und Charakter erachtet. Zunächst ist die Behauptung,
daß der Mensch einen unwandelbaren Charakter habe, eine un—
richtige, durch keine Erfahrung gerechtfertigte Hypothese; im
Gegenteil ist der Charakter wandelbar, und wir selbst sind fähig,
an unserem Charakter und seiner Verbesserung zu arbeiten, wie dies
bereits (S. 30) hervorgehoben wurde. Sodann ist es aber vollkommen
fehlerhaft, sich den Charakter so zu versinnlichen, daß, wenn ihn
ein Beweggrund, gleichsam wie ein Instrument, angeschlagen hat,
er sich in ganz bestimmten Taten, wie ein Instrument in be—
stimmten Tönen, äußern müsse. Sollte man etwa annehmen,
daß der eine Mensch nach der G-Saite, der andere nach der
H-Saite gestimmt wäre, und wenn dann die Beweggründe hier
einwirkten, mit Notwendigkeit G oder B herauskäme? Das wäre
verkehrt. Allerdings wird der Charakter eine Geneigtheit er—
geben zu einem bestimmten Handeln, denn der Charakter selbst
ist ja nichts anderes als eine Geneigtheit, in einer bestimmten
Weise auf die Einflüsse zu wirken, was die Scholastiker, wie Thomas
und Duns Scotus, habitus nennen, aber er ist eine Geneigt⸗
heit, nicht eine Notwendigkeit. Man begeht hier den Grund—
fehler, die organische Welt in die Zwangsjacke der unorganischen
zu stecken und mit Erwägungen zu hantieren, die nur dem Un—
organischen angehören. Das Organische hat so viele in das Un—
endliche hineinragende Besonderheiten, daß von einem derartigen
Abstimmen des Charakterinstrumentes nicht die Rede sein kann.
Bleiben wir bei dem Bilde: die B-Saite wird allerdings nie wie
die G-Saite erklingen, aber der Geiger, der seinen Finger auf
eine bestimmte Stelle der B-Saite legt und sie dadurch verkürzt,
wird die Töne F, G, A, H und noch unendlich viel andere Töne
zustande bringen können; er kann durch leises Ansetzen der Finger
die Flageoletttöne erzeugen, er kann durch die Art der Bogen—
führung ein Forte, ein Piano hervorrufen. So ist es mit dem
menschlichen Charakter. Der menschliche Wille wird kraft seines
Charakters in der Art verfahren, daß sicher gewisse Handlungen
        <pb n="51" />
        Beweggründe.

43

nicht herauskommen können: Niemand, der sich neben einem
sanften Menschen zu Tisch setzt, hat das Gefühl, daß dieser viel⸗
leicht auffahren und ihn erwürgen könne; allein innerhalb der
Charakteranlagen wird der Mensch kraft seines freien
Willens so oder anders handeln. Der Charakter wird eine
Geneigtheit erzeugen, die so stark ist, daß gewisse Handlungen
nicht erfolgen werden; im übrigen aber ist die Art der Handlung
eine zweifelhafte. Sollten wir im einzelnen Falle annehmen,
daß die Beweggründe so stark auf den Charakter wirkten,
daß der freie Wille nicht mehr genügend tätig sein konnte, um
das Unsittliche zu vermeiden, so hätten wir einen Un—
zurechnungsfährgen vor uns, und damit wäre jede Verantwortung
 ausgeschlossen.“)
So auch vorzüglich Thomas v. Aquin Summa I83 a 1:
ax hujusmodi dispocitions homo inclinatur ad eéligendum aliquid
 vel repudiandum. Sed istae inclinationes subjacent
judicio rationis, cui obedit inferior appetitus*). Und so auch
des Thomas Schüler Dante in Purg. XVIII 67 ff:: *9

Color che ragionando andâro al fondo
g'accorser d'esta innata libertato,
Perd moralità lasciäâro al mondo.

Onde, pognam che di necessitate
Surga ogni amor che dentro a voi
Di ritenerlo è in voi la poteéestate;

g'accende:

was ich folgendermaßen umschrieben habe:

Doch Menschengeist vermag die Kraft zu binden,
Er kann die Triebe zähmen; ihre Lust
Kann ernster Wille siegreich überwinden.

Wenn die Begierden keimen in der Brust,
Kann er verschließen seines Busens Pforte:
Ddie Tat wirkt frei und ihrer selbst bewußt.

x) Inwiefern beispielsweise bei sadistischer Veranlagung Unzu—
rechnungsfaͤhigkeit anzunehmen ist, darüber vgl. Ilberg, Monatsschrift
f. Kriminalpsychologie II S. 619 f.
vr) So später auch Leibnitz u. a.
xrxs Vgl. auch meine Schrift: Dante als Prophet an unsere
Zeit S. 21.“ Für die Großartigkeit der Kritik ist es bezeichnend,
daß eine Reihe von Besprechungen sich lediglich um den Titel dieses
Werkes drehten, ohne den Inhalt der Schrift zu würdigen.
        <pb n="52" />
        I. Probleme des Strafrechts.

2. Strafrecht und stttliche Hilfe.
819.

Beruht das Strafrecht auf Willensfreiheit, so tritt
wieder der alte Grundgedanke von Vergeltung und Sühne zu
tage. Dieser Gedanke ist von dem Nützlichkeitsgedanken der M—
schreckung, Besserung usw. wohl zu scheiden. Das was er will, ist
die Ausgleichung des Unsittlichen durch das Mittel des Schmerzes und
Leidens. Solches ist natürlich eine metaphysische Idee, aber
nicht metaphyfischer als alle tiefere Wissenschaft, nicht metaphysischer
als überhaupt der Gedanke der Ausgleichung und aus—
gleichenden Gerechtigkeit, ein Gedanke, der durchaus nicht
rationell gestaltet werden kann; und diejenigen, welche die Metaphysik
verwerfen, müssen folgerichtig über diese Idee überhaupt schweigen.
Sicherlich hängt diese Verwirklichung des Vergeltungsgedankens
mit der geschichtlichen Entwicklung der Menschheit zu⸗
sammen, und zwar namentlich nach zwei Richtungen: einmal nach
der Art der Intensität der Vergeltung, die vollkommen in
Verbindung stehen muß mit der Seelenlage der Bevölkerung zu
der Zeit, wo das Strafrecht spielt; außerdem berührt der Ver—
geltungsgedanke auf der anderen Seite, wie schon Thomas von
Aquin*) anerkannt hat, den Gedanken der Abschreckung
und Besserung. Er enthält ihn nicht, aber er steht mit
ihm in Zusammenhang.
Auf diese Weise ist die Auffassung des Strafrechts als eines
Vergeltungsrechts auch noch für unsere Tage die allein richtige;
ohne den Vergeltungsgedanken wird das Strafrecht zu einem
System polizeilicher Fürsorge, zu einem utilitaristischen Sicherungs⸗
und Erziehungsgebilde, das mit der Gerechtigkeit nichts zu tun
hat und schließlich den Satz rechtfertigt, es sei besser, daß der
eine gekreuzigt werde, als daß das ganze Volk leide. Wir halten
alfo den Vergeltungs- d. h. den Gerechtigkeitsgedanken auf—
recht. Aber natürlich, wir vertiefen ihn einmal geschichtlich durch
Beziehung der Vergeltungsmaßregeln zu dem jeweiligen Kultur⸗
stande der Menschheit, auf der anderen Seite suchen wir die Ver⸗
bindungslinie mit dem Nützlichen zu ziehen und fuchen die Strafe
zu gleicher Zeit so zu gestalten, daß sie bessert und abschreckt.**)

Bgl. darüber Brands in der Z. f. vgl. X., XVII, S. 102ff.
ax) Val. meine Schrift über das Wesen der Strafe, S. 10.
        <pb n="53" />
        Schlechte Charakteranlage.

45

220.

Man hat noch folgende merkwürdige Schlußfolgerung ver⸗
sucht, man hat gefagt: ist der Charakter gut und handelt der
Mensch doch schlecht, so müsse seine Verantwortung eine viel
größere sein, als wenn er von Charakteranlage schlecht wäre,
d. h. wenn er kraft seines Charakters schon an sich Geneigtheit
verspürte, gegen die menschliche Ordnung zu verstoßen. Darum
müßte man eigentlich den Tugendhelden mehr bestrafen als den
Lastermenschen! Das bedarf keiner Widerlegung. Je schlechter
der Charakter ist, je größer die Geneigtheit zur Untat, desto
größer ist die Pflicht des Menschen, der Geneigtheit zu
widerstehen, und zwar nicht nur im einzelnen Falle, sondern
auch überhaupt mit sich zu ringen, um die schlechten Triebe auf
die Dauer niederzukämpfen. Wer einen guten Charakter hat,
der wird im einzelnen Falle auf grund übermächtiger oder
heimlich anschleichender Beweggründe fehlen; er hat eben
zu wenig erkannt, daß der Böse oft unerwartet heranhuscht, er
hat ihm zu wenig das Tor verschlossen. Daß die Pflichtwidrigkeit
eines solchen viel geringer ist als bei dem von Charakter Laster⸗
haften, ist selbstverständlich, und das berücksichtigt auch der Straf—
richter im Strafmaß und in der Zuweisung mildernder Umstände.
Es ist ebenso, wie der Wächter mehr verantwortlich ist, welcher
einen stark gefährdeten Schatz zu bewachen hat, als wer zur Be—
wachung von Gegenständen aufgestellt ist, die man als ziemlich
sicher zu betrachten hat. Je größer die Gefahr, desto größer
ist natürlich auch die Pflicht der Abwehr und desto
größer die Verantwortung dessen, der die Pflicht ver—
nachlässigt hat.
Hiernach tritt allerdings die Wahrheit hervor, daß es Menschen
gibt, die von Natur mit einer viel schwereren Pflicht be—
lastet sind als andere; denn auch abgesehen vom erworbenen
Charakter gibt es im angeborenen Charakter große Unterschiede,
und sodann kann der angeborene Charakter in der Jugendzeit,
wo der Mensch noch nicht in der Lage war, mit Verständnis an
sich zu arbeiten, verdorben und verkehrt werden; auch kann
moͤglicherweise die ganze Umgebung auf die Bildung des Cha—
rakters verderblich, fast möchte ich sagen, mörderisch einwirken.
So ist dem einen ein schwereres, dem anderen ein leichteres
Lebensproblem gestellt.
        <pb n="54" />
        46

II. Probleme des Strafrechts.

Das ist richtig. Allein solches ist nicht der einzige Fall,
wo das Schicksal in diesem Sinne als ungerecht erscheint. Das
ganze Schicksal ist voll solcher Ungleichheiten. Der eine wird
vom Schicksal in schwere Versuchung geführt, die dem anderen
fern bleibt, der eine kommt in eine soziale Stellung, in welcher
die Pflichtenlage sehr schwer ist, während ein anderer in Verhält⸗
nissen wirkt, wo er nicht viel nützen und nicht viel schaden kann.
Das ist das Geheimnis des Schicksals, mit dem wir nicht hadern
können, weil uns die tieferen Gründe dieser Ungleichheiten ver—
borgen sind. Unser Wissen muß sich darin bescheiden: O pre—
destinarion, quanto rimota d la radico tual (Parad. XX, 130).*)
Aber allerdings ist es eine soziale Aufgabe der Staats—
tätigkeit, solche Ungleichheiten möglichst zu lindern.
Wenn man heutzutage bestrebt ist, durch Versicherungen oder andere
Einrichtungen die durch Ungleichheit des Vermögens herbeigeführte
Verhältniswidrigkeit der Lebenslagen zu mäßigen, so ist es unsere
fernere Aufgabe, den Mitmenschen zu helfen, daß sie die Pflicht⸗
lage, in die sie der Charakter gestellt hat, möglichst zum Guten
wenden und daß die schwere Last, die das Schicksal ihnen auf—
erlegt, erleichtert wird.
Hieraus ergeben sich gesellschaftliche Aufgaben, welche
die frühere Zeit nur in ganz geringem Maße verstanden hat.
Zwar hat man von jeher Erziehung geübt, doch in älterer Zeit
mehr äußerlich, und auch heutzutage wird regelmäßig neben der
intellektuellen Erziehung die Charaktererziehung vernach—
lässigt, ja vielfach unter der Verstandesbildung der moralische
Charakter geradezu verdorben.“*) Natürlich muß die Erziehung
in Zeiten einsetzen, wo die Seeie noch am meisten bildungsfähig
ist, in der Jugend, und darum ist es heilige Pflicht ves
Staates, wo überall die Familienerziehung zum Verderben ist,
namentlich wo die Familie nur Laster ausstromt, das Kind der
Familie zu entziehen und in eigene Pflege zu nehmen. Auf solche
Weise hat die Fürsorgeerziehung schon Fruchtbares geleistet.
Tut dies der Staat nicht, so ist er selber gewissermaßen
verantwortlich für das furchtbare Verhängnis, in welches
der Mensch auf diese Weise gestürzt wird. Äber auch im

*) Mit den Ausführungen des Thomas von Aquin, Summa
thool. L 284.5, können wir uns heutzutage kaum zufrieden geben.
) Durch übermäßige Erregung des Ehrgeizes, durch Hegung der
Schadenfreude usw.
        <pb n="55" />
        Kampf gegen das Böse. 47

späteren Leben ist die Möglichkeit der Einwirkung nicht ausge—
schlossen, und wo man nicht auf den Charakter einwirken kann,
kann man in der Art helfen, daß man die Beweggründe möglichst
beiseite schafft, welche den Charakter ins Verbrechen führen können;
daß man also die Verführung vermindert, daß man, da Not,
Arbeitsmangel, schlechte Gesellschaft eine Quelle von Verführungen
sind, womöglich für Arbeit, angemessene Unterkunft, richtigen Um—
gang sorgt, daß man mit Rat und Tat dem einzelnen beisteht
und ihn vor den Schlingen des Verderbens zu retten sucht.
Hier bietet sich der menschlichen Gesellschaft eine sehr dankbare
Aufgabe, um den Kampf gegen das Böse zu unterstützen.
In dieser Hinsicht stehen wir noch am Anfang der Dinge. Bis
jetzt hat man sich vielfach auf Einzelheiten geworfen, z. B. die
Linderung der menschlichen Not; aber die Menschheit kann hundert
andere Hilfsmittel gewähren, um den Handelnden bei der Bildung
des Willens zu unterstützen und ihm die Möglichkeit, daß er nicht
unterliegt, zu erleichtern. Auch hat insbesondere die Religion
einen ungeheueren sittlichen Einfluß, und diejenigen, welche dem
Volke die Religion nehmen, nehmen ihm damit eines der mäch—
tigsten Mittel im Kampfe gegen das Böse. Ein anderer sittigen⸗
der Einfluß liegt in der Genossenschaftsbildung, indem der
Genosse, schon um nicht ausgeschlossen zu sein, sich von vielen
Lastern und Ungereimtheiten fern halien muß; daher waren frühere
Zeiten kurzfichtig, wenn sie wegen einzelner Gefahren die Ge⸗
nossenschaftsbildung grundfätzlich erschwerten. Sodann
kann aber auch durch Auskunftsstellen viel dazu beigetragen
werden, daß dem einzelnen der richtige Anschluß geschafft und
dadurch Gefahren verhütet werden, und zwar soll dies mühelos
und unentgeltlich geschehen.
Natürlich kann die Hilfe auch mittelbar sein; so wird der
Kampf gegen den Alkoholismus zur sittlichen Förderung der
Menschheit führen, denn das alkoholische Laster hat die Menschheit
nicht nur intellektuell, sondern auch moralisch furchtbar herunier⸗
gebracht. Nicht nur haben wir es dem Alkohol zu danken, daß
wir um einige Jahrhunderte in der Geistesbildung zurückgeblieben
sind, sondern die furchtbarsten Laster, die moralischen Gebrechen,
die angeborenen moralischen Mängel sind großenteils diesem ver⸗
derblichsten aller Gifte zuzuschreiben. Hiervon wird noch unten
die Rede sein.
In dieser Beziehung muß allerdings gegen den bisherigen
        <pb n="56" />
        48

I. Probleme des Strafrechts.

Staat ein Vorwurf erhoben werden. Man hat zu wenig erkannt,
daß, wenn auch der menschliche Wille frei ist, es Pflicht der
Menschheit ist, dem einzelnen bei diesen furchtbaren Gefährdungen
die Hand zu reichen und die gefährlichen Einflüsse, welche ihn
ins Verderben locken, zu bekämpfen oder zu zerstören. Man hat
die Genossenschaftsbildung erschwert; man hat den Alkoholis—
mus gestattet, den Branntweinausschank nicht verboten, man hat
nicht für alkoholfreie Herbergen gesorgt, den Verkauf von Tee
statt Spirituosen nicht gefördert, man hat den Weinzwang in den
Wirtschaften geduldet! Und nun beklagt man sich über die Folgen!
Bei aller Freiheit des Willens ist es sicher, daß der eine schwerer,
der andere weniger schwer zu kämpfen hat, daß die Aufgabe des
einen eine leichte, die des anderen eine riesengroße ist, daß also
in dieser Beziehung eine große Ungleichheit in der Menschheit
besteht; und hier ist es Aufgabe der Kultur, diese Ungleichheit
zu mildern und den Menschen in der sittlichen Aufgabe zu unter—
stützen. Das ist also eine Politik der sittlichen Beihilfe
zugunsten der Charakterschwachen, damit ihr Charakter
verbessert, damit die Versuchung von ihnen abgewendet
und damit die verderblichen Einflüsse, die Tag für Tag
auf ihren Charakter herniederträufeln, entfernt werden.
Hervorzuheben ist, daß wir von seiten der Schule des
freien Willens diese Anforderungen ebenso erheben
wie diejenige Schule, die den freien Willen leugnet und sich
darum die moderne Schule nennt. Mit aller Anertkennung des
freien Willens verstehen wir die ungeheuren Einflüsse, welche die
Umgebung, das „Milieu“ auf den Menschen ausübt. Wir sind
daher völlig überzeugt, daß sich hier eine der fruchtbarsten Tätig—
keiten der menschlichen Gesellschaft entfalten kann. Wenn dies
bisher nicht im gehörigen Maße geschah, so ist nicht die Lehre
des freien Willens Schuld, sondern die einseitige Auffassung
der Staatstätigkeit: glaubte man doch ein großes Werk zu
tun, wenn man den Staat als bloßen Rechtsstaat erklärte, und
hielt man es doch jahrzehntelang für die Art des braven Bürgers,
möglichst seine Wege zu gehen und sich nicht um andere zu kümmern;
und diese Theorie vertreten noch heutzutage die Gerichte be—
züglich des F5193 St.GB.!
Daß wir uns hieraus erheben, das verlangen wir, und wir
verlangen es gerade vom Standpunkte des freien Willens und
der sittlichen Verantwortung!
        <pb n="57" />
        Strafpverschickung.

49

821.

Ein Hauptmittel, um dem Verbrecher einen neuen Halt zu
geben, ihn in lebensentsprechende Verhältnisse zu bringen, ihn
einem Berufskreise, der sein Leben ausfüllt, zuzuweisen und die
Verführungselemente von ihm zurückzuhalten, ihn auch dem Al—
kohol völlig zu entziehen, ist die Strafverschickung (Depor—
tation), die mit Recht in der neueren Zeit so eifrig in Anregung
gebracht wird. In ihr tritt nicht nur das strafende, sondern
vor allem auch das fördernde und das bessernde und
sichernde Motiv hervor; denn eine Haupisache ist es:
1. den Menschen aus der unsittlichen Umgebung zu schaffen, die
ihn ständig zum Verderben reizt, 2. ihm einen gesellschaftlichen
Beruf zu geben und ihn in Verhältnisse zu stellen, wo, wie
im Lethestrom, die Erinnerung an sein Vorleben getilgt wird, und
3. ihn in Verbindungen zu bringen, welche ihm zu einem neuen
gesellschaftsgedeihlichen Dasein verhelfen. Darum ist der Gedanke
der Strafverschickung sympathisch zu begrüßen und alle dagegen
erhobenen Einwände müssen vor den ungeheueren Wohltaten dieser
Einrichtung verstummen.
Man hat gegen sie vielfach das Beispiel von Australien
hervorgehoben, woselbst man schließlich genötigt gewesen sei, von
der Einführung neuer Sträflinge abzusehen. Dies beruht aber
auf einem Grundfehler, der damals gemacht worden ist, nachdem
Macquarie, der von 1809 — 1822 die Verbrecherkolonie zu einem
außerordentlichen Stande der Blüte gebracht hatte, von seinem
Posten zurücktrat. Der große Fehler bestand darin, daß man
freie Einwanderer in die Verbrecherkolonie aufnahm. Sobald dies
in erheblichem Maße geschieht, wird sich immer ein starker Zwie—
spalt zwischen den freien Einwanderern und den ange—
fiedelten Verbrechern erheben, und die freien Ansiedler werden
nicht ruhen, bis der Zuzug von Verbrechern aufhört, ausge—
nommen den Fall, daß die Verbrecher als Arbeiter bei den freien
Ansiedlern untergebracht werden. Dies war es, was man auch
in Australien versuchte,*) allein ein solches System läßt sich nur
in beschränktem Kreise durchführen. Andererseits werden, wenn
freie Einwanderer nicht nur als Landbesitzer, sondern auch als
Arbeiter tätig sein wollen, die freien Arbeiter sich gegen das

*) Vgl. Holtzendorff, Deportation als Strafmittel. S. 2909f.
ANuG 128: Kohler, Rechtsprobleme
        <pb n="58" />
        50

II. Probleme des Strafrechts.

System auflehnen, welches ihnen eine verderbliche Konkurrenz
bereitet.
Mit dem Augenblich aber war das Schicksal der Verbrecherkolonie
in Australien besiegelt, als sich infolge der Auffindung der Gold—
lager ein ungeheurer Strom von Einwanderern dorthin ergoß;
denn schließlich waren die Verbrecher, welche auf Staatskosten hin—
gebracht wurden und welche man dort nicht genügend zu über—
wachen vermochte, in besserer Lage als der Freie, der auf seine
Kosten hinüberreisen mußte. So wälzte sich eine Menge von
freien Einwanderern nach Neusüdwales und Viktoria, siedelte
sich dort an, und diese konnten natürlich mit den dort weilenden
Verbrechern nicht mehr im Einvernehmen wohnen.
Auf solche Weise wird jede Verbrecherkolonie unerträglich
werden, wenn man sie nicht von der freien Riederlassung gründlich
abscheidet.
Im übrigen haben die Franzosen in Neukaledonien trotz
vieler Fehler und manchen UÜngeschickes günstige Erfahrungen
gemacht. Die Zwangsverschickung hat, wie unten durchzuführen,
zur Verminderung der Kriminalität im Mutterland und zur Kuͤltur
Neukaledoniens geführt; man denkt nicht daran, die Strafkolonien
zu streichen; und ebenso sind die Erfolge der Portugiesen günstig
gewesen, am günstigsten die Erfolge der Russen in Sibirien und
auf Sachalin.*)
Ein Haupterfordernis einer gesunden Politik wird es sein,
Landstriche zu finden, in welchen der Verbrecher die
Möglichkeit einer geregelten Arbeit findet und sich schließlich
die Mittel einer eigenen Eristenz erwerben kann; denn unser wefent
liches Bestreben ist, daß der Verbrecher sich selbst ernährt und die
Kosten seines Unterhalts von sich aus deckt, daß er auf diese Weise
zu einer für sein künftiges Leben maßgebenden völligen Existenz
gelangt.
Auch die Verbindung der Geschlechter in ehelicher
Weise wird anzubahnen sein, so daß sich ein Familiendasein
bildet mit seiner sittigenden Kraft. Eine Ansiedlung von Männern
allein wird zu Perversionen und widernatürlichen Geschlechtsver⸗
hältnissen von Mann zu Mann führen. Die Befürchtung aber,
daß sich aus regelmäßigen Geschlechtsverbindungen eine schlechte

7 Nachweise in: Deutsche Kolonialreform II (1905) S. 1238 ff.,
1243 ff.
        <pb n="59" />
        Sicherungsmaßregeln.

51

Generation entwickelt, hat Australien längst zerstreut. Die
Hauptsache ist: geregelte Arbeit, Entfernung des verderblichen
Milieus; dies wird im Laufe der Generationen von selbst ein
besseres Geschlecht herbeiführen.

822.

So haben wir aus der Betrachtung des menschlichen Lebens
das gelernt, daß die Gegenwirkung der menschlichen Gesellschaft
gegen das Verbrechen nicht nur die Strafe ist und daß wir nicht
etwa bloß durch das Leiden abschreckend und bessernd wirken
sollen, sondern daß der Staat eine erziehende Tätigkeit zu
üben und den Personen, welche kraft ihrer Naturanlage oder
kraft ihrer Schicksale zum Verbrechen geneigt sind, die Hand zu
reichen habe, damit der verbrecherische Anreiz nicht zum Ver—
brechen füuhrt. Das Strafrecht ist nicht das einzige, was
uns gegenüber dem Verbrechen obliegt; aber damit geben
wir das neben den übrigen staatlichen Betätigungen fort—
dauernde Strafrecht nicht auf, und es ist eine völlige Ver—
kennung des Fortschrittes, dem wir zusteuern, wenn man neuer⸗
dings behauptet hat, daß unser Ziel, nämlich das Strafrecht von
den sonstigen Veranstaltungen des Staats auszusondern, den
—DDDDD—
ganze Geschichte zeigt, daß die reinliche Scheidung dieser ver⸗
schiedenen Arten der Staatstätigkeit ebenso dem Fortschritt ent⸗
spricht, wie seinerzeit die Unterscheidung zwischen Zivil- und Straf—⸗
prozeß, die Ausscheidung der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom
Prozesse, die Ausscheidung der Rechts- von der Moralwissenschaft usw.
Nur dann werden wir allen diesen Staatsaufgaben gerecht werden,
wenn wir jede in ihrem Sinne und ihrem Geiste erfassen und
die Technik einer jeden in ihrer Art entwickeln.

3. Strafe und Sicherung.
823.

Die Sicherungsmaßregeln sind keine Strafe, sondern be—
ginnen nach der Strafe; die Sicherungsanstalten sind nicht gedacht
als Irrenanstalten, denn man betrachtet den Täter nicht als

*) Makarewiecz, Einführung in die Philosophie des Straf—
rechts. S. 12.
        <pb n="60" />
        52 II. Probleme des Strafrechts.

geistesgestört, ansonst man ihn nicht strafen würde, man be—
trachtet ihn als einen zurechnungsfähigen Menschen, von dem
aber nach seinem Vorleben zu erwarten steht, daß er den freien
Willen nicht zur Bekämpfung seiner sündhaften Triebe verwenden,
sondern sich seiner, wenn nicht immer, so doch vielfach bedienen
wird, um weiter zu freveln und die Mitwelt zu bedrohen und
zu bedrängen.
Daß eine derartige Schlußfolgerung von der Vergangenheit
auf die Zukunft mit dem freien Willen nicht unverträglich ist, er⸗
gibt sich aus dem Gesagten von selbst. Allerdings könnte man ent—
gegenhalten, daß zwar nicht das Ob, aber das Wie der Willens—
bestimmung außerhalb des Kausalgesetzes liege und daher von der
Art der Entscheidung im einen Falle auf die Entscheidung im
anderen nicht geschlossen werden könne. Dies würde aber der
Erfahrung widersprechen. Denn wenn das Wie der Entscheidung
in Umständen begründet ist, die der gewöhnlichen Kausalilät unm—
zugänglich sind, also in einem Unendlichen beruhen, welches
mathematisch nicht dargestellt werden kann, so kann auch das Un⸗
endlich wieder seine Gesetze haben, die näher zu erkunden uns
nicht möglich ist. So viel aber ergeben die Zeugnisse der Erfahrung,
daß, wenn die Wahlpersönlichkeit dauernd in einem bestimmten
Sinne entschieden hat, eine weitere Entscheidung in diesem Sinne
zu erwarten steht; wenigstens solange die Wahlentscheidung auf
den nämlichen Grundlagen beruht und nicht eine charakterologische
Anderung eingetreten ift, welche die einwurkende Motivmasse ver⸗
schiebt.
Daher wird eine sichernde Einsperrung gerechtfertigt sein,
wenn einerseits die Gefahr als dringend erscheint und andererseits
die bedrohten Rechtsgüter von großer Bedeutung sind und ihre
Schädigung schweres Unheil über die Menschheit brächte.
Die Einsperrung ist also nicht eine Irrenhauseinsperrung,
sondern eine Versetzung eines zurechnungsfähigen Menschen, der,
weil er seine Strafe bereits abverdient hat, nicht weiter zu strafen
ist, in eine solche Lage, daß er der Menschheit nicht mehr schädlich
werden kann. Da hier eine Irrenbehandlung nicht stattfindet, so
liegt keine Krankenpflege vor und nichts, was an Heilung und
Gesundung erinnert. Denn es wird ja vorausgesetzt, daß eine
Besserung nicht möglich und folgeweise auch bessernde Einwirkungen
fruchtlos sind: also weder eine intellektuelle noch eine seelische
Sanierung“ wird erstrebt. Das, was man will, ist lediglich etwas
        <pb n="61" />
        Vorbeugungsmittel.

53

negatives, nämlich den Täter zu verhindern, in gewisser Weise
die Menschheit zu schädigen. Kann der Täter hier nicht von
seinem Vermögen leben, so wird man ihn in bestimmter Weise
wirtschaftlich beschäftigen und ihm die Möglichkeit verschaffen, sich
seinen Unterhalt und sonstige Lebensgenüsse zu verdienen, wie
er solches in der Freiheit vermöchte.
Natürlich kommt hier nicht etwa bloß eine Einsperrung in
den Umfassungsmauern einer Sicherheitsanstalt in Betracht. Unsere
Vorfahren kannten noch andere Mittel: sie bedienten sich ins—
besondere der Verbannung — diese ist aber, als Verbannung
in ein fremdes Land, aus völkerrechtlichen Gründen aus—
geschlossen: nur den Ausländer weisen wir über die Grenzen.
Auch das früher viel verbreitete barbarische Mittel, den Täter zu
blenden und dadurch hilflos zu machen, fällt für uns außer
Berücksichtigung.
Aber immerhin ist es noch heute möglich, daß man den Un—
verbesserlichen auf eine Insel verbannt, auf welcher die durch sein
Tun bedrohten Gegenstände gar nicht vorhanden sind, daß man
ihn einer Bewachung unterwirft, daß man ihm dasjenige weg—
nimmt, wodurch er schaden kann: beispielsweise kann auch die
Sicherung in einem bloßen Waffenverbot bestehen oder, sofern es
sich um einen Menschen handelt, der nur im angetrunkenen Zu—
stande Schlimmes tut, in einem Wirtshausverbot, in einem Ver—⸗
bot geistiger Getränke.
In dieser Beziehung ist für die verschiedenen Verbrecherarten
ein Verschiedenes auszudenken; denn eine größere Entbehrung, als
nötig ist, um den Zweck der Sicherung zu erreichen, soll nicht
erstrebt werden.
Natürlich ist auch hier die Zwangsverschickung das Allerbeste
und Zweckdienlichste, denn sie gibt die Möglichkeit, den Menschen
von den normalen Kulturstätten zurückzuhalten, ohne ihn wie im
Gefängnis einer allzu schweren Freiheitsberaubung zu unterwerfen.

4. Kriminalität und Vorbeugungsmittel.

8 24

Man spricht und schreibt viel von der Zunahme der
Kriminalität, und in Deutschland läßt sich eine gewisse Steige—
rung namentlich an Roheitsverbrechen nicht in Abrede stellen.
        <pb n="62" />
        54 II. Probleme des Strafrechts.

Diese Zunahme ist jedoch nicht eine allgemeine. In gewissen
Ländern ist eine Abnahme zu verspüren, in anderen ist die
Kriminalität jedenfalls viel geringer als bei uns. Besonders
günstig steht in dieser Hinsicht der Kanton Genf, und auch im
Kanton Zürich ist die Kriminalität von 72 per 10000 in den
Jahren 1834-58 auf 62 per 10000 in den Jahren 1899 bis
1903 zurückgegangen; auch die Kriminalität in England ist viel
geringer als in Frankreich und Deutschland. Auf der anderen
Seite zeigt die Verbrechermenge in Frankreich, nach ihrer starken
Zunahme früherer Zeit, in den Jahren 1892 1802 wiederum
eine ziemliche Abnahme, und der Glaube, daß gerade in
den großen Zentren die Verbrechensmenge sich steigert, hat
sich als unzutreffend erwiesen, denn die Krimizalität in Lon⸗
don und in Paris ist geringer als in vielen anderen Landes
teilen.
Auch die Erwartungen, die man hegen konnte, daß die
Roheitskriminalität mehr und mehr aufhöre und der Arglist und
Tücke Raum gebe, haben sich nicht bewährt; denn im Gegen⸗
teil haben sich in Frankreich und Deutschland gerade die
Roheits⸗ und Gewalttatigkeitsverbrechen im großen und ganzen
gemehrt.
Die Gründe der Abnahme und der Steigerung der Kriminalität
liegen noch nicht klar zutage. Jedenfalls wird man in Frank⸗
reich annehmen können, daß die Deporiation viel zur Gesundung
des Volkes beigetragen hat, sofern gerade Deportierte solche sind
welche sich durch antisoziale Art hervortaten und gewiß auch
in der Kriminalität fortgelebt hätten. Wenn auch in Deuischland
einmal 10-20000 der schlimmsten Gesellen fortgeschafft sind,
dann wird für unsere Zustände eine bedeutende Gesundung ein⸗
treten. Früher pflegte man sich bei uns in Ermangelung von
Strafkolonien der Vereinigten Staaten als einer Abschubstätte zu
bedienen, und lange Jahre hat man aus Deutschland die un—
brauchbaren Subjekte dorthin geschickt, wo sie dann in einer ganz
fremden Umgebung entweder untergingen oder sich zu mehr oder
minder tauglichen Geschöpfen auswuchsen. Das hat gegenwärtig
aufgehört, und ein anderer Abschub ist nicht gegeben. Zu
Deportationskolonien hat man sich noch nicht verstehen wollen,
und auf solche Weise bleiben eine Menge von höchsi schlimmen
und ungelegenen Gesellen in Deutschland zurück, so daß man sich
nicht wundern darf, wenn die Kriminalitä steigt.
        <pb n="63" />
        Kultur und Verbrechen.

55

Man sollte doch glauben, daß der Gedanke der Zwangsverschickung
mit Lebhaftigkeit aufgegriffen würde; aber in Deutschland dauert
es immer längere Zeit, bis man sich zu solchen Neuerungen versteht.
Im übrigen aber ist zu bemerken: Es ist zunächst unrichtig,
anzunehmen, daß die gesteigerte Kultur ein Abnehmen der Ver—
brecherschaft bewirke; denn die Erhöhung der Bildung ist vor
allem eine Erhöhung der Verstandeskräfte und eine Steigerung
des Geistesinhaltes, sowie eine Entwicklung des Schönheitssinnes
in Verbindung mit einem Emporwachsen der Wirtschaft und einer
Vermehrung der wirtschaftlichen Güter und der Lebensbedürfnisse.
Alles dieses enthält durchaus nicht die notwendige Hemmung
gegenüber dem Überwuchern gesellschaftswidriger Bestrebungen,
höchstens insofern, als die Beschäftigung den Einzelnen von ver—
derblichen Gedanken abbringt oder ihm die Notwendigkeit der
Unterwerfung unter staatliche Verhältnisse eindringlich klarlegt.
Gewisse Arten des Verbrechertums werden allerdings aufhören:
das Banditentum ebenso wie die Blutrache; allein, wie noch zu
zeigen, setzt sich das Banditentum in anderer Gestalt fort, und an
Stelle der Blutrache treten andere schwere Entartungen. Anderer⸗
seits wieder gibt die Steigerung der geistigen Bildung reiche Gelegen⸗
heit zum Aussinnen von Tausenden von verbrecherischen Plänen,
und die Mittel der Verbergung und Verschleierung werden immer
durchdachter und undurchsichtiger; vor allem aber bewirkt die
Steigerung der wirtschaftlichen Kultur eine scharfe Kluft zwischen
arm und reich, und die erhöhten Genußmittel erhöhen zugleich
die Begehrlichkeit und rufen eine Reihe ungesunder Triebe wach;
auch wird die Beschäftigung mit dem Schönen vielfach eine ge—
wisse geschlechtliche Erregung nicht vermeiden lassen, und was
die durch gesteigerte Bildung herbeigeführte Blutscheu betrifft, so
wird sie, wie noch zu zeigen, durch andere Umstände nieder—
gehalten. Vor allem aber enthält die Kultur ein Bestreben nach
Verselbständigung des Einzelwesens und nach einer gewissen
Loslösung aus der Gesamtheit und ihren gesellschaftlichen Be—
ziehungen. Jedes Wesen wird mehr und mehr sich selbst der Nächste
und will sich in seiner Weise entwickeln und sein Geschick ge—
stalten; da stößt es natürlich vielfach auf Hemmnisse und
Schwierigkeiten, und so steigt die Unzufriedenheit und das Miß—
trauen gegen die herrschenden Zustände. Außerdem aber enthalten
die Kräfte, welche die Menschheit zur Kultur führen, einen großen
Gehalt von Unzufriedenheit mit den vorhandenen Verhältnissen
        <pb n="64" />
        56

II. Probleme des Strafrechts.

und Beziehungen, denn gerade dem Streben nach Besserem eignet
eine gewisse negative Stimmung gegenüber dem bisher Vor⸗
handenen. Das Bestehende wird mehr oder minder unleidlich;
was bisher als fest und sicher galt, wird in seinen Unvoll—
kommenheiten, jedenfalls in seiner Relativität erkannt, und die
ehrfurchtsvolle Scheu vor dem Althergebrachten bricht mehr und
mehr zusammen. Unzufriedenheit ist das Merkmal aller. Kultur,
ebenso wie sie das Merkmal. eines seden schoͤpfer schen Geiftes ist.
Kein Zeitalter war stürmischer als das des Perikles und das des
Michel Angelo und keine Bevölkerung unruhiger als die griechische
und die florentinische.
Damit wollen wir nicht mit gewissen Soziologen das Ver⸗
brechen als eine gesunde, notwendige Kulturäußerung bezeichnen,
bei deren Ausbleiben die Kultur erkrankte; wir wollen nur zur
Geltung bringen, daß die Bildung eine Menge Verbrechenskeime
in sich trägt, die zum Ausbruch kommen können; ist dies nicht
der Fall, koönnen sie rechtzeitig bekämpft und vernichtet werden, so
ist dies eine Wohltat, und daß in dieser Hinsicht viel geschehen
kann, zeigt Erfahrung und Geschichte.
Ein Punkt darf dabei nicht übersehen werden. Auch der
Militarismus ist (natürlich wie jede Kultur eine unschuldige)
Ursache der steigenden verbrecherischen Triebe. Zwar enthält der
Soldatendienst eine heilsame Zucht; auf der anderen Seite aber
ist nicht zu vermeiden, daß der ständige Gebrauch der Waffe und
die kriegerische Ubung von selbst eine gewisse Rauheit des Wesens
mit sich bringen und der Krieg selbst die Scheu vor Blutvergießen
mehr oder weniger abstreift. Auch das Zusammensein kräftiger,
urwüchsiger Menschen im jugendlich mittleren Alter fuͤhrt natürlich
eine Fülle von Zusammenstößen mit sich, welche die Leiden—
schaftlichkeit steigrn. Während der Soldatenzeit werden die
schlimmen Keime durch eiserne Disziplin niedergehalten, nicht aber
nach Beendigung des Dienstes. Damit mag zusammenhängen,
daß gerade in gewisser Richtung hin die Verbrechensentwicklung in
Deutschland und Frankreich groͤher ist als in England.*)

*) Über England vgl. Rathenau in meinem Archiv für Straf—
recht 60. S. 20f.
        <pb n="65" />
        Kultur und Sittlichkeit.

57

8 25.

Die Steigerung des Verbrecherlebens mit der Kultur ist an
sich eine betrübende Tatsache; allein tröstlich ist, daß sie sich mit
der aufstrebenden Kultur verträgt und durchaus nicht der Weiter—
entwicklung der Menschheit im Wege steht. Die Zeit von Dante
bis Michel Angelo war eine Zeitspanne unerhörter Kraftentwicklung
menschlichen Geistes; aber ebenso gewiß ist es, daß damals in Florenz
die Zahl der Verbrechen eine geradezu haarsträubende Zunahme
erfahren hat. Auf der anderen Seite müssen wir daraus
die Belehrung schöpfen, daß die Kultur durchaus nicht zur Ver—
weichlichung in der Strafrechtspflege führen darf: es handelt sich
für uns nicht etwa bloß darum, die Kultur zu entwickeln, sondern
auch die mit der Kultursteigerung im Zusammenhange stehenden
gesellschaftswidrigen Verhältnisse möglichst zu bekämpfen. Das ist,
wie bereits bemerkt, bisher nur in geringem Maße geschehen. Man
glaubte, mit der Beförderung der geistigen Anlagen alles getan zu
haben, weil man der Meinung war, als ob die Erhöhung der
Bildung von selber das Verbrechertum schwinden lasse. Das ist
der größte Wahn, der je die Gesetzgebung irregeleitet hat. Man
muß zur Erkenntnis gelangen, daß mit steigender Kultur die
Triebe zum Verbrechen nicht ab-, sondern zunehmen, und man
muß darum bedacht sein, diesen Trieben möglichst entgegenzuwirken.
Wie es die Menschen anstellen sollen, um die Pflanzstaͤtten des
Verbrechens möglichst zu vernichten, wie sie auf der anderen Seite
dem zum Unheil Geneigten unter den Arm zu greifen haben, um
ihn in seiner schlüpfrigen Lage zu unterstützen, ist bereits ent—
wickelt worden (S. 46 f.) Dort wurde besonders hervorgehoben, daß die
Zwangsverschickung Tausende und Abertausende gefährliche Elemente
in Verhältnisse bringt, in denen sich ihre verbrecherische Tätigkeit
abstumpft und ihre unheilvollen Pläne in Ermangelung der
nötigen Nahrungsstoffe von selbst absterben.
Tun wir das Unserige, um derartige Milderungen herbei—
zuführen! Die Menschheit der siebziger Jahre, die uns einst
Treitschke als das Muster heroischer Vaterlandstugenden darstellte,
war gerade in dieser Beziehung völlig unfruchtbar. Man wirt—
schaftete damals mit vorhandenen gesellschaftlichen Mitteln, ohne
zu beachten, daß die Neuzeit mit all ihren Anforderungen und
Bestrebungen auch in diefer Beziehung neue Wege einschlagen
müsse. Nichts tat man, um die wirtschaftlichen Gegensätze zu
        <pb n="66" />
        58 II. Probleme des Strafrechts.

lindern, und ein Schultze-Delitzsch vermeinte noch mit den Kräften
einer genossenschaftlichen Mittelstandspolitik die ungeheuren Aufgaben
zu erfüllen, die sich aus den unerhörten Änderungen der wirt⸗
schaftlichen und seelischen Zustände und aus den neuen gesellschaft—
lichen Verhältnissen von selbst ergaben. Nur von kirchlicher Seite,
von der Seite des Katholizismus zeigten sich die Anfänge groß—
zügiger gesellschaftlicher Bestrebungen; allein die Kirche wurde
durch den unseligen Kulturkampf in ihren Bestrebungen zurück⸗
gedrängt, und anstatt ihre Tätigkeit zu fördern, glaubte man der
Kultur zu dienen, indem man sie niederhielt und bekämpfte. Und
so nahm die Ruchlosigkeit überhand, um so mehr als die Arbeiter—
bewegung leider in den Hafen der Sozialdemokratie einmündete,
in der, statt einer gesunden, die Kultur fördernden Opposition, ein
ungesunder Gegensatz gegen die ganze vorhandene Gesellschaftsordnung
heranwuchs.
Schwer haben wir an diesen Fehlern vergangener Jahrzehnte
zu leiden. Es fehlte uns damals ein Staatsmann, der es ver⸗
mocht hätte, die innere Entwicklung mit genialem Blicke zu durch—
schauen; denn diese läßt sich nicht mit den Mitteln einer virtuosen
Diplomatie beherrschen.
Auch viele andere Fehler wurden gemacht. Im Unterricht
sorgte man mehr und mehr für die Verstandesbildung, während
die eigentliche Erziehung des Charakters und der sittlichen Wesen—
heit des Menschen darniederlag. Es war vielfach, als hätte
ein Pestalozzi vergebens gelebt. An Stelle der Erziehung
trat in den Schulen eine ungesunde Entwicklung des Ehrgeizes
und eine Förderung der Schadenfreude, die bei der ganzen Art
der Züchtigung und den demütigenden Strafmitteln undermeid⸗
lich war.*)
Ein flacher Materialismus glaubte, mit dem vorhandenen
religiösen Gefühl aufräumen zu dürfen; mit dem Aberglauben
wurde auch der Glaube zerstört, die kirchlichen Ubungen mu Hohn
behandelt und die Meinung verbreitet, daß derjenige, der den
leeren Unglauben lehre, den Höhepunkt geiftiger Entwicklung er—
reicht habe.

*) Zu unserer Zeit (in den 60er Jahren) war jeden Sonnabend
„Zahltag“. Die Schulklassen kamen zuͤsemmen und die Missetäter
der Woche wurden zur großen Unterhaltung der Zuschauer à posteriori
behandelt.
        <pb n="67" />
        Alkohol und Prostitution.

59

Aber auch gegen den Alkoholismus wußte man kaum etwas
vorzukehren.*) Dieser ist der größte Feind der Menschheit, er ist
des Verbrechertums mächtigstes Förderungsmittel, welches aller—
dings nicht der Kultur eigen ist, sondern sich auch schon zu Zeiten
der Unkultur die Menschheit unterjocht hat. Hier hat man jahr⸗
zehntelang eigentlich die Hände in den Schoß gelegt. Das
Wirtschaftswesen ließ man aufkeimen, aber für alkoholfreie Ge—
tränke sorgte man nicht. Man gestattete, daß die Wirtschaften
immer noch den Weinzwang aufrecht erhielten und damit den
Menschen den Genuß der geistigen Getränke geradezu aufdrängten.
Man wußte, daß der Mensch, namentlich auch der familienlose,
gesellschaftlich leben müsse; aber niemand sorgte für echte Klub—
lokale: man trieb dadurch den Menschen in die Schenke, und
hier gedieh anstatt der gesellschaftlichen Bildung das Schlemmen
und Zechen; und den Trieb nach Vereinsentwicklung, anstatt
ihn möglichst zu fördern, pflegte man durch außerordentliche
polizeiliche Beschränkung des Gesellschaftswesens zurückzudämmen,
und doch ist gerade das Vereinswesen einer der mächtigsten Zügel
der Menschheit, ein außerordentliches Zuchtmittel gegenüber dem
ungesunden Eigentriebe des Einzelnen und eine Pflanzstätte für das
Aufkeimen des Verantwortlichkeitsgefühls. Die Frau drängte man
von den Stellungen geistiger Arbeit zurück, und doch ist der Ver⸗
brechertrieb der Frauen viel geringer als der der Männer, und der
Zugang der Frauen zu den früher den Männern vorbehaltenen
Stellungen ist von selbst ein Mittel, die Roheit zu mindern und
die gewalttätigen Triebe zu Grabe zu tragen. Was endlich die
unentbehrliche Prostitution betrifft, so hat man nichts getan, um
die Schäden zu heilen, sondern im Gegenteil: man hörte auf, die
Prostitution zu verörtlichen; dadurch verbreitete sie sich von Straße
zu Straße und durchseuchte die Gesellschaft; und mit dieser Ver—
einzelung der Prostitution war einer der schlimmsten Ausläufer
unserer heutigen Entwicklung, das Zuhältertum, untrennbar ver⸗
bunden, da ohne Zuhälter eine Prostituierte ihr Gewerbe eben
einfach nicht betreiben kann. Das Zuhältertum aber ist eine der
größten Geißeln unserer heutigen Zeit, und die Zuhälter sind eine
der schlimmsten Sorten des lichtscheuen Gesindels unserer Tage,
ein Gezücht, geradezu angelegt zum Müßiggang, zur Arbeitsscheu,
Trunksucht und zum Verbrechertum aller Art. Einzelne Bestrebungen

* Val. oben S. 47.
        <pb n="68" />
        60

II. Probleme des Strafrechts.

helfen hier nichts, Einzelbestrafungen von Zuhältern sind gesell—
schaftlich unwirksam: man muß das Übel an der Wurzel fassen
Bei allen diefen Umständen wundert man sich über die Steigerung
des Verbrechertums: die Entwicklung der Kultur in Verbindung
mit den furchtbaren Fehlern unserer Vorfahren geben dafür die
genügende Erläuterung.

5ß. Rerbrechertypen.

826.

Das Verbrechen ist eine antisoziale Betätigung menschlicher
Seele, die zwar ihre individuelle Wesenheit beweist kraft der
Sonderheit des Einzelmenschen; auf der anderen Seite aber
lafsen sich, da die Art der Einzelwesen stets Ähnlichkeiten auf⸗
weist (Ahnlichkeiten in ihrer Lebensweise, in ihren Zielen und in
der Außerung ihres Gefühls- und Willenslebens), gewisse Typen
aufweisen, die sich verschieden gliedern lassen je nach der Art der
wissenschaftlichen Auffassung und nach dem System der Beob—
achtung.
Für den wichtigsten Typenunterschied halte ich den Unter—
schied zwischen Verbrechern mit sozialer Bafis, also mit einem
Gefühle für die Allgemeinheit und ihre Erfordernisse, anders aus—
gedrückt, mit einem Gewissen, über dessen Anforderungen sie sich
im einzelnen Falle hinaussetzen aus Gründen heftiger eindring⸗
licher Bestrebungen, in welche sie so sehr vertieft sind, daß die
Stimme des Gewissens übertönt wird und sie, trotzdem sie soziale
Naturen sind, zu einem antisozialen Handeln gelangen. Ich habe
derartige Verbrecher seiner Zeit als Leidenschaftsverbrecher be⸗
zeichnet, die Leidenschaft natürlich im Sinne einer lebhaften Ge⸗
fühlsbestrebung, die den Willen von der Seite ablenkt, welche durch
das Gewissen (durch die soziale Natur des Menschen) gegeben isi.
In Gegensatz dazu habe ich diejenigen Verbrecher gesetzt, welchen
diese moralische Seite fehlt, welche, voͤllig gewissenlos, die Regungen
des sozialen Daseins nicht empfinden. Man hat dies moral
insanity genannt, ein Ausdruck, der nicht völlig zutreffend ist,
denn er deutet auf Geistesstörung hin, während hier in der Tat
keine geistige Trübung, sondern lediglich der Mangel des sozialen
Sinnes vorliegt, allerdings ein Mangel in der regelmäßigen Ge⸗
staltung der Seele, aber ein Mangel, welcher die logische
        <pb n="69" />
        Verbrechertypen in Leben und Dichtung. 61

Tätigkeit des Verstandes ebenso wenig trübt wie die normale
Wirksamkeit der vorhandenen Gefühle. Auch der Ausdruck:
moralisch Schwachsinnige ist nicht zutreffend, denn es handelt sich
hier vielfach um höchst begabte Naturen, während der Ausdruck
dahin zu deuten scheint, daß ihr Sinn überhaupt schwach sei und
der moralische Mangel in einer mangelhaften Entwicklung der
—D DDD——
in der Betrachtung auf Abwege.
Ich halte den Ausdruck gewissenlose Verbrecher für den zu—
treffendsten und sehe ihre Eigenheit eben in dem Mangel der
sozialen Natur ihres Wesens, in dem völligen Egozentrischen ihrer
ganzen Denk- und Anschauungsweise.
Seiner Zeit habe ich auch den politischen Verbrecher als eine
besondere Art der Verbrecher gekennzeichnet. Er steht aber nicht
außerhalb dieser zwei Gruppen, sondern innerhalb. Der politische
Verbrecher kann und wird gewöhnlich ein Leidenschaftsverbrecher
sein, indem die Leidenschaft hier keine egoistische, sondern eine
altruistische ist und die Hingabe an den einen Zweck alle anderen
Bestrebungen überwindet. Auf der anderen Seite ist auch Ge—
wissenlosigkeit nicht ausgeschlossen, denn die Gewissenlosigkeit ver—
trägt sich mit einem großen Grade von Altruismus insofern, als
die Fremdbestrebungen, sofern sie das Wesen des Täters erfüllen,
an Stelle der eigensüchtigen Bestrebungen treten.

827.

Über diese Verbrechertypen habe ich gelegentlich Shakespeares
geschrieben und gezeigt, wie der Herzenskündiger auch hier in die
Tiefen der Menschenseelen hineingeleuchtet hat.“) Bevor ich hierauf
zurückkomme, muß ich mich gegen einige unerhörte Mißverständ⸗
nisse wehren. Sie gipfeln darin, daß die heroischen Gestalten
Shakespeares überhaupt nicht unter die Verbrechertypen eingereiht
werden dürften, weil fie jenseits Gut und Böse stünden, weshalb
jede strafrechtliche Würdigung zu unterbleiben hätte. Nichts ist
verkehrter als dieses. Natürlich kann eine Person bei all ihren
Verbrechen so sehr über die anderen hervorragen und eine solche
leitende Stellung einnehmen, daß ihre Ruchlosigkeit hinter der
Übermenschlichkeit zurücktritt. Niemand wird seit Nietzsche be—
streiten, daß in der Geschichte nicht die moralische Bedeutung

*) Verbrechertypen in Shakespeares Dramen GBerlin).
        <pb n="70" />
        832

II. Probleme des Strafrechts.

eines Menschen, sondern seine Einwirkung auf die Kultur—
entwicklung und die Art, wie er die Menschheit fördert, in Be—
tracht kommt. Insoweit steht der Übermensch über Gut und Böse,
soweit er geschichtlich behandelt werden soll; allein auch der über—
menschliche Verbrecher wurzelt in seinem Volke, in seiner Zeit, in
seiner Umgebung und vor allem in seiner menschlichen Wesenheit.
Will ihn daher der Dichter zeichnen, so muß er zuerst diese
Grundlagen der Persönlichkeit richtig erkennen und das Charakter⸗
bild der Person darnach gestalten. Wollte der Dichter eine
Schilderung geben, die mit der menschlichen Natur in Widerspruch
stünde, wollte er den Angehörigen eines Volkes anders zeichnen, als
er kraft der Volkspsychologie gestaltet sein muß, mit anderen Worten,
würde er das Menschliche und das Volkliche nicht richtig treffen,
dann müßte seine ganze Schöpfung in der Luft schweben und
dessen entbehren, was den wahren Dramatiker kennzeichnet, nämlich
der Realität. Und hiernach muß auch der übermenschliche Ver⸗
brecher als Verbrecher betrachtet werden, und der wahre Dramatiker
wird vor allem diese Verbrechernatur als Verbrechernatur richtig
zeichnen. Erst wenn dies der Fall ist, kann er, von dem all—
gemeinen Typus ausgehend, eine über das Gewöhnliche hervor⸗
ragende Person in Gestalt eines tragischen Helden zeichnen: wer
einen schuldbeladenen Helden kennzeichnen will, muß ihn zunächst
als Verbrecher und nach den Grundsätzen der Verbrecherseele be⸗
handeln. Das ist so klar, daß eine weitere Ausführung über—
flüssig wäre.

828.

Unter den Verbrechertypen ist eine Abstufung, die bei
Shakespeare weniger in Betracht kommt: die Schar derjenigen,
die, aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschieden, keine ersprieß—
liche Tätigkeit betreiben, sondern sich lediglich dem Verbrechen
widmen. Es sind das die reinen Verbrecher, also diejenigen,
bei denen das Verbrechen nicht neben der regelmäßigen Tätigkeit
 einhergeht, sondern die ausschließliche oder wenigstens haupi⸗
sächliche Beschäftigungsform des Menschen bildet.
Solche Verbrecher hat es zu allen Zeiten gegeben, sobald
es vorkam, daß Menschen aus der Gesellschaft ausgewiesen wurden.
Es hängt dies zusammen mit der Art der Verbannung alter
Zeiten, mit der Friedlosigkeit, kraft welcher der einzelne völlig aus
der Gesellschaft ausscheiden mußte und nach dem Sprachgebrauch
        <pb n="71" />
        Reine Verbrecher. 63

des skandinavischen Rechtes zum „Waldgänger“ wurde. Natürlich
mußte ein solcher Mensch doch leben, und da man ihm jeden Verkehr
abschnitt, so mußte er sich auf verkehrswidrige Weise seinen Unter—
halt verschaffen. So erwuchs das Banditentum, und mit dem
so Ausgestoßenen verbündeten sich andere: es entstanden die
Wegelagerer, die Maffia Siziliens, die Gamorra Neapels, oder
wie es die Carolina nennt, es entstand die Rotte derer, so
böslich austreten.
Solche reinen Verbrecher finden sich auch bei uns; aller—
dings nicht mehr in den Wäldern, sondern in den Schlupf—
winkeln unserer Großstädte. Es ist das Gewerbe der Nacht—
schwärmer und Nachtfrevler, die in den Höhlungen der die Stadt
umgebenden Wildnis oder in den Kellern ihre Pläne aushecken
und von da die Menschheit brandschatzen; es sind dies jene In—
dustrieritter, die sich unter bestimmte Arbeitszweige verteilen und
in einzelnen Verbrechergewerben eine Virtuosität ohnegleichen er—
werben und insbesondere die Bestrebungen der Polizei zuschanden
zu machen wissen trotz ihrer ungeheuren Dreistigkeit und scham—
losen Frechheit; es sind dies die Hochstapler, die von Ost nach West
das Abendland durchstreifen, überall als gewiegte Gentlemen auf—
treten und die höchsten Schwindeleien ausführen; es sind dies die
Landstreicher und Tagediebe, die das Betteln als Vorwand ge—
brauchen, um in die fremden Taschen zu greifen und die
fremden Wohnungen zu bestehlen, die bald auftauchen, bald wieder
verschwinden; es sind dies die Rowdies, die hauen, morden und
plündern.*)

) Eine besondere Art bilden die Erpresserbanden, die sich im
Reiche der Mitte ebenso finden Gettlergenossenschaften, die sich abfinden
lassen), wie in der guten Kaiserstadt Wien. Hier besteht die besondere
Verbrecherform der „Platten“, von denen uns neuerdings Herz in
Aschaffenburgs 8. III, S. 694f. berichtet. Es sei hier aus der dort mit—
geteilten Darstellung des Polizeipräsidiums Wiens folgendes mitgeteilt:
„Die einzelnen Plattenmitglieder erscheinen zu einer Zeit im
Lokale, da dasselbe besucht ist. Jeder Gastwirt, jeder Kellner weiß, daß
dieser Besuch nichts Gutes zu bedeuten hat, weiß aber auch, daß mit
Gewalt gegen die Erpresser nichts auszurichten ist, da sonst ein Skandal
unvermeidlich wird. Ein solcher hätte nur zur Folge, daß die an—
ständigen Gäste das Lokal sofort verlassen und nicht wiederkehren wür⸗
den; der Wirt hätte damit sein Stammpublikum verloren und wäre
ruiniert. Er ist daher gezwungen, sich mit den Strolchen abzufinden,
damit sie sein Lokal ruhig verlassen, sei es, daß er ihnen ein Geld—
geschenk macht oder ihnen unentgeltlich Speisen und Getränke vorsetzen
        <pb n="72" />
        34

. Probleme des Strafrechts.

Der Unterschied zwischen reinen und gemischten Verbrechern
fällt nicht mit dem der gewerblichen und Gelegenheitsverbrecher zu—
jammen, denn viele Verbrecher sind gewerbliche Verbrecher, wie
. B. Gastwirte, welche die Strolche beherbergen und ihrer
„Name“ (d. h. ihrer Beute) Unterschlupf gewähren. Anderer—
seits werden die reinen Verbrecher nicht selten auch zu Ge—
legenheitsverbrechern, indem sie über ihr ursprüngliches Arbeits⸗
gebiet hinausgreifend bald eine Notzucht, bald einen Raubanfall
begehen.
Auch fällt der Unterschied nicht zusammen mit dem Leiden⸗
schaftsverbrechen und gewissenlosen Verbrechen. Allerdings werden
die reinen Verbrecher meist der letzteren Art angehören, aber es
gibt genug gemischte Verbrecher, die als völlig gewissenlos be—
zeichnet werden müssen.
Die Gewissenlosigkeit (moral insanity) befreit im all—
gemeinen nicht von der Verantwortung, vorausgesetzt daß weder
eine Verstandesstörung vorliegt, noch auch der Trieb mit solcher
Heftigkeit nach einer Richtung gelenkt ist, daß es dem freien
Willen unmöglich ist, sich zu betätigen und statt des Einen das
Andere zu wählen; nur dann läßt sich ein Ausschluß der Straf—⸗
barkeit rechtfertigen, wenn die Abwesenheit des moralischen Sinnes
im einzelnen Falle die Überlegung trübt und etwas als erlaubt
erscheinen läßt, was verboten ist und was ein jeder normale
Mensch als verboten erachtet. Es gibt im Leben viele schwierige
Konjunkturen, bei welchen die Überlegung kaum zur richtigen
Entscheidung über die Gestattetheit und Nichtgestattetheit gelangt,

läßt. Denn auch ein eventuelles Avisieren der Polizei, die übrigens
auch einen zweiten, vielleicht aber auch folgenschweren Bejuch der Platte
nicht verhindern könnte, hätte nicht den angestrebten Erfolg, da das
Einschreiten derselben Widerstand finden würde und der Skandal noch
größere Dimensionen annehmen könnte.
Weigert sich jedoch der Gastwirt, sich Geld erpressen zu lassen
oder den „Pülchern“ etwas zu verabreichen, dann wird seitens derselben
ein sogenannter, Wirbel“ inszeniert, wohl das gefürchtetste Gewaltmittel.
dessen sich die Leute bedienen.
Die Mitglieder der Platte beginnen zum Schein einen Streit
untereinander, werfen mit Gläsern, Flaschen und Tassen umher, schlagen
mit Stöcken auf das Personal und die übrigen Gäste ein, demolieren
die Einrichtung und verschwinden in der Regel, bevor die Wache durch
den Lärm herbeigelockt wird. Dann hat der Wirt den Schaden für
—— Einrichtung zu tragen und überdies bleiben ihm die
äste aus“
        <pb n="73" />
        Gewissenlose Verbrecher.

65

so daß ein gewisses inneres Gefühl (der unbewußte Sinn) mit
seinen feinen Empfindungsfasern uns zu statten kommen muß. Es
ist dies ebenso, wie auch der feinste Kontrapunktist mitunter
sein Gehör zu Hilfe nehmen muß, um zu prüfen, ob eine Disso—
nanz noch musikalisch möglich ist oder nicht. Versagt in
solchem Falle die Verstandesprüfung, so wird man den Irrtum
dann für einen schuldausschließenden erachten, wenn die Beihilfe
des inneren Sinnes fehlt. Dies kann z. B. bei der Tötung
eines Einwilligenden in Betracht kommen, wo möglicherweise eine
Straflosigkeit gerechtfertigt ist, wenn der Täter, dem das mora⸗
lische Gefühl sehlte, von seiner Überlegung dahin geleitet wurde,
daß er die Tötung als durch die Einwilligung gedeckt erachtete;
was ja um so begreiflicher ist, als es auch wissenschaftlich nicht
an Stimmen fehlt, welche in solchen Fällen die Tat als berech—
tigt erscheinen lassen möchten. In einem solchen Falle habe ich in
einem veröffentlichten Interview Nichtverantwortlichkeit angenommen.
Abgesehen hiervon ist der Täter verantwortlich. Einen
Cesare Borgia, einen Edmund im König Lear wird niemand als
verantwortungslos gelten lassen und Bonapartes Tat gegenüber
dem Duc d'Enghien würde, abgesehen von der Souveränitätsstellung
 des Täters, niemand als straflos erklären können, obgleich
es sicher ist, daß der Korse kaum je den Hauch eines moralischen
Empfindens verspürte und das Gewissen ihm versagt blieb. Auch
ist nicht etwa dieser Mangel an sich ein mildernder Umstand:
ein solcher kann nur in den Lebensverhältnissen liegen, welche es
verhindert haben, daß bei einem solchen moralisch Minderwertigen
überhaupt das sittliche Pflichtgebot zur Geltung kam, sofern er ohne
Erziehung und in schlechter Umgebung aufgewachsen ist; lebte er
aber in gewöhnlichen Verhältnissen, so daß die Bedeutung des
Pflichtgebotes und sein Einfluß auf die Menschheit ihm klar
wurde, so war es um so dringender seine Sache, sich dahin zu ent—
wickeln, daß er sich von allem Unmoralischen zurückhielt, daß er
also eine Art künstlicher Zurückhaltung anstrebte; ganz ähnlich
wie derjenige, der dazu neigt, durch ungeschickte Bewegungen
andere zu gefährden, sich ein langsames und bedächtiges Handeln
anzugewöhnen hat, und wie derjenige, dem ein unsicherer Tritt
eigen ist, ein vorsichtiges Gehen annehmen, oder derjenige, der
sinnlich angelegt ist, diese Sinnlichkeit folgerichtig bezähmen muß.
Der einzige Einwand wäre der: wie soll, wer ohne mora—
lisches Bewußtsein ist, in sich die Kraft fühlen, dem Pflichtgebot
ANuG 128: Kohler, Rechtsprobleme. J
        <pb n="74" />
        66

II. Probleme des Strafrechts.

Eingang zu verschaffen? Hiergegen ist aber zu bemerken: die
Kenntnis des Pflichtgebots ist Sache des Verstandes; auch ein
moralisch Empfindender wird vielleicht manche Lücke haben, wo
sein moralisches Bewußtsein versagt, aber trotzdem muß er auch
hier das Pflichtgebot berücksichtigen, denn er muß wissen, daß er
ein Mitglied der menschlichen Gesellschaft ist, die nur
bestehen kann, wenn und soweit gewisse Lebensregeln
allgemein beobachtet werden.
        <pb n="75" />
        III. Probleme des Strafprozesses.
1. Afsgemeines.*)
829.

Nicht das ist die Hauptsache, daß neue Gesetze erscheinen
sondern daß ein ganz neues System und ein ganz neuer Geist
in die Anwendung des Gesetzes kommt, d. h. in die Art und
Weise, wie der Strafprozeß gehandhabt wird, um seiner hohen,
ja höchsten Aufgabe zu entsprechen.
Der Strafprozeß des gemeinen Rechts hat sich bei den
Italienern entwickelt und ist von da nach Deutschland gekommen
und namentlich unter dem Einfluß des berühmten großartigen
Gesetzes Karls V., der sogenannten Carolina vom Jahre 1332,
in ganz Deutschland heimisch geworden; er hat durch jahrhundertelange
Anwendung die Rechtsweit so sehr beherrscht, daß noch jetzt die
Vorstellungen nicht ausgerottet sind, welche ihm zugrunde lagen.
Allerdings vor 30 bis 40 Jahren, als wir den Strafprozeß
studierten, stand in den Lehrbüchern, daß das alte Verfahren auf—
zugeben sei und das Licht, das von England kommt, unseren
Strafprozeß beleuchten müsse. Ganz erfüllt von diesen Vor—
stellungen traten wir in die Rechtsübung; aber hier sahen wir
zu unserem Erstaunen, daß die alten Bräuche noch ebenso
herrschten, wie wenn niemand das englische Verfahren kennen ge⸗
lernt hätte.
Die Carolina geht davon aus, daß jemand nur verurteilt
werden koͤnne entweder auf die übereinstimmende Aussage zweier
Zeugen, welche die Tat selbst gesehen haben, oder auf das Ge—
ständnis des Angeklagten hin. Der erste Fall ist ziemlich selten:
denn welcher Verbrecher sucht nicht Finsternis und menschenleeren
Raum? So blieb also nur das Geständnis, und daher galt es

Zuerst erschienen im „Tag“, 23. Auqust 1906
        <pb n="76" />
        88

III. Probleme des Strafprozesses.

als Hauptaufgabe des Gerichts, ein Geständnis zu erzielen; denn
wenn man auch noch so sehr durch Indizien und Anzeichen von
der Tat überzeugt war, so konnte man nicht verurteilen, sondern
man mußte ein Geständnis herbeischaffen. Darum zunächst das
Bestreben, des Beschuldigten leugnende Aussage zu fassen, sie
in ihrer Unhaltbarkeit darzustellen, ihre falschen Folgerungen
aufzuweisen, und so den Angeklagten von Stufe zu Stufe zu
drängen, bis er an die Wand gepreßt war, bis er gestand und
sich schließlich selbst der Todesstrafe unterwarf.
Natürlich auch das versagte vielfach, und daher benutzte
man ein anderes Institut, das aus dem römischen Rechte in das
italienische Rechtsleben übergegangen war: es war das furchtbare
Institut der Folter. Der Angeklagte, von dessen Schuld man
ziemlich überzeugt war, wurde so lange gemartert, bis er gestand:
und wenn er auch nicht gestand, so war er durch die Folter—
qualen so verstümmelt und mißhandelt, daß er seine Strafe be—
reits hatte, wenn er auch am Leben verblieb. Wir können an—
nehmen, daß in den meisten Fällen der Folterung der Sachverhalt
so gestaltet war, daß wir den Angeklagten verurteilt hätten, so
daß die Folter nicht so sinnlos ist, wie man vielfach glaubt; und die
Carolina mahnt sehr eindringlich, daß man sich ihrer nur be—
dienen soll, wenn gegen den Bezichtigten genügende Indizien, „An—
zeichen“, vorhanden seien.
Etwas Besonderes allerdings galt in einem Verfahren, das
einen ewigen Schandfleck der Menschheit bildet, im Verfahren
der Hexenprozesse, in denen sich Aberglaube, düsterer Wahn,
Grausamkeit, feindselige Nachstellung und finstere Wollust paarten,
in denen man es mit den „Anzeichen“ gar nicht genau nahm:
denn irgendwelche Eigentümlichkeit und Besonderheit galt als ge—
nügendes Indiz für die Verfolgung. Doch hier hat sich das
ganze System ausgelebt: es hat sich in seiner Grausamkeit und
Unhaltbarkeit gezeigt, und erschöpft lag die Menschheit danieder,
gepeinigt von dem Juristenwahn, der aber so sehr in das Volk
eingedrungen war, daß die Einsichtigsten Mühe genug hatten,
ihrer Mitwelt die trübseligen Einbildungen auszutreiben.
Die Folter aber blieb noch bis gegen Ende des 18. Jahr-—
hunderts, wo sie schließlich unter dem Machtspruch erlauchter
Herrscher zu Grabe getragen wurde; denn die Juristen sowohl
wie das Volk waren diesem Zwangsmittel durchaus nicht ab—
geneigt: viele glaubten an der Götterdämmerung des Rechts zu
        <pb n="77" />
        Inquisition.

89

stehen und der Verbrecherwelt preisgegeben zu sein, wenn man
die Folter aufhöbe. Sie wurde aufgehoben, aber lange noch
blieb das System übrig, den Angeschuldigten in den Netzen seiner
eigenen Aussage zu fassen: man legte ihm einen Hinterhalt, aus
dem er nicht herauskam; man machte ihn mürbe durch lange
Untersuchungshaft; man versprach ihm bessere Behandlung, wenn
er die Schuld gestehe; man gab ihm einen Gefährten, der als
Aushorcher dienen mußte, horchte selber an der Wand, suchte
durch Überraschungen und ploͤtzliche Gefühlserregungen auf ihn zu
wirken; ja man verschmähte das Heiligste nicht, um ihm das Ge—
ständnis gleichsam abzudrängen. Es sind schon viele Jahre her,
als in meiner Heimat alles erfüllt war von einem wüften Mord—
falle. Zwei Strolche hatten in der Nähe des Renchbades Antogast
einen Kaufmann totgeschlagen, weil er mit seiner goldenen Kette ihre
Begehrlichkeit gereizt hatte. Kurze Zeit darauf tauchte die Nach⸗
richt auf, daß der eine in Straßburg gefaßt sei, denn er besaß
die Brieftasche mit dem Namen des Ermordeten. Das war nun
Anzeichen genug, um durch weitere Verfolgung der Spur die
Täter zu überweisen; allein das genügte nicht: der Untersuchungs—
richter wollte ein Geständnis. Er suchte hin und her, wie er
auf das Gemüt des Verhafteten wirken könne, und brachte end—
lich heraus, daß er eine Mutter habe, an der er mit Gefühl
hänge, da er in aller Verdorbenheit seiner Person immer noch
ein Teil besserer Menschlichkeit in sich trug. Hier hakte der
Untersuchungsrichter ein, und er nahm dabei noch ein Mittel zur
Hilfe, dessen er sich auch sonst wohl mit einiger Vorliebe bediente:
denn wenn es 12 Uhr läutete — und das hörte man im Gefängnisse
sehr deutlich — kamen oft menschliche Rührungen über die Ver—
brecher. Beides benutzte er zu einem Sturmangriff auf sein Ge—
müt: kurz vor 12 Uhr fand er sich im Gefängnisse ein, sprach
mit dem Angeschuldigten von seiner Jugend und von allem Guten
und Schönen, und als die helle, helle Glocke ertönte, fiel er plötzlich
wie weinend zusammen mit den Worten: „O arme Mutierl!⸗
Das konnte der Verbrecher nicht mehr überwinden, und er gestand.
Daß heutzutage noch solche Einwirkungen auf die Persön—
lichkeit stattfinden, glaube ich nicht. Jedenfalls zeigt sich hier in
ihrer vollen Offenheit die ganze Methode der Untersuchung, welche
kein Mittel verschmähte, welche selbst die heiligsten Gefühle im
Angeschuldigten aufrührte, nur um ihn zu fangen und ein Ge⸗
ständnis zu erzielen.
        <pb n="78" />
        70

III. Probleme des Strafprozesses.

Dieses ganze System verstößt gegen jedes Menschenrecht;
denn der erste Grundsatz für jeden, der die menschliche Persön⸗
lichkeit anerkennt, ist der, daß niemand gehalten ist, sich selbst an⸗
zuklagen, und niemand gegen seinen Willen als Werkzeug wider
sich selbst gebraucht werden soll. Man ist berechtigt, sich aller
Mittel zu bedienen, um der Wahrheit auf den Grund zu kommen,
soweit dieses innerhalb des Kreises der Menschlichkeit und der—
jenigen Achtung ist, die man einem jedem Menschenantlitz schuldet; man
ist aber nicht berechtigt, den Menschen wie eine willenlose Sache
zu behandeln und gegen seinen Willen sein Inneres nach außen
zu kehren.
Dieser Satz ist der leuchtende Grundsatz des englischen
Rechtes, und von England kam die Reform unseres Strafprozesses.
Es gab in England eine Folter in unserem Sinne nicht, wenig⸗
stens nicht als gesetzliches Mittel, höchstens mißbräuchlich; nur in⸗
sofern zwang man den Angeschuldigten, als man von ihm ver⸗
langte, daß er sich der Jury unterwerfe: hier verschmähte man
auch eine Hungerhaft nicht; im übrigen aber bediente man sich
eines anderen Mittels: wie man früher jemanden verurteilt hatte
auf Grund der ausgesprochenen Meinung der Ortsgenossen, so
verurteilten ihn jetzt die Geschworenen auf Grund der Indizien.
Daher denkt man in England nicht daran, den Angeklagten zu
umgarnen und zum Zeugnis gegen sich selbst zu benutzen, und
wenn man ihn verhört, so verhört man ihn zu dem Zwecke, da⸗
mit er sich verteidige. Von diesem Gedanken ist auch unsere
Strafprozeßordnung erfüllt, denn im 8 136 heißt es:
„Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten
zu eröffnen, welche strafbare Handlung ihm zur Last gelegt wird.
Der Beschuldigte ist zu befragen, ob er etwas auf die Beschul—
digung erwidern wolle.“
„Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit zur
Beseitigung der gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe und
zur Geltendmachung der zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen
geben.“

„Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten ist zugleich
auf die Ermittlung seiner vpersönlichen Verhältnisse Bedacht zu
nehmen.“
Dies wird aber vielfach außer acht gelassen, und nicht selten
benutzt der Untersuchungsrichter wie der Vorsitzende des Gerichts
das Verhör zu dem Zwecke, um den Verfolgten in seinen Er—
        <pb n="79" />
        Voruntersuchung.

71

klärungen zu fassen und „ad absurdum“ zu führen. Man hält ihm
mehr und mehr das Widerspruchsvolle seiner Aussage vor; anstatt
ihm einzuschärfen, daß er sich verteidige und die richtigen Ver—
teidigungsmittel wähle, zielt man mehr und mehr dahin, ihn in
seinen Gegensätzen zu überführen und auf solche Weise zum
Geständnis zu bringen. Das Richtige ist vielmehr, daß man dem
Angeklagten oder Angeschuldigten einfach Gelegenheit gibt, sich
zu erklären, wenn er es will, und sich zu verteidigen, wie er es
will; und erscheinen seine Aussagen nicht als glaubwürdig, so hat
ihn der Richter einfach sich selbst zu überlassen, und es ist nicht
seine Sache, ihn durch ständige Kreuz- und Querfragen dahin zu
bringen, daß er gleichsam anstandshalber gestehen muß; als handle
es sich um einen geistigen Ringkampf, in welchem der eine von
beiden unterliegen müsse; als handle es sich uͤm eine besondere
Kunst, den Angeklagten durch dialektische Waffen zu über⸗
wältigen!
Wie der Richter der Carolina auf Grund der Indizien von
der Schuld überzeugt war und doch noch ein Geständnis erzielen
wollte, so kommt es auch heutzutage noch vor, daß ein Richter
mit der festen Meinung den Richterstuhl betritt, daß er einen
Schuldigen vor sich habe, der nur aus bösem Willen und Ver—
stocktheit noch leugne. Das hängt nun allerdings viel zusammen
mit der Voruntersuchung, und haͤngt damit zusammen, daß man
auf Grund der Voruntersuchung im Eröffnungsbeschluß den An⸗
geschuldigten als verdächtig erklaͤrt. Solches ist eine zweischneidige
Sache; denn verdächtig ist schon halb schuldig, und mancher Rich⸗
ter beginnt auf Grund dessen die Verhandlung mit der stillen
Überzeugung, daß ein Schuldiger vor ihm stehe, den man nun
unter allen Umständen der Gerechtigkeit überantworten müsse.
Das ist vollkommen gegen den Geist unseres Verfahrens. Vor
dem Urteil ist ein jeder zwar nicht objektiv ein Unschuldiger, aber
einer, der das Recht hat, daß man ihn subjektiv als Unschuldigen
behandle, bis seine Überführung vollendet und sein Urteil ge⸗
sprochen ist. Die erste Aufgabe der Reform des Strafprozesses
wird es sein, die ganze Voruntersuchung und den Eröffnungs⸗
beschluß aufzuheben; erst dann kann unser Strafverfahren von
Grund aus umgestaltet werden.
Zu den gröbsten Fehlern unseres Strafverfahrens gehört
außerdem die hilflose Stellung, die man dem Angeschuldigten in
der Voruntersuchung bereitet. Das Nötigste wäre, daß, wenn
        <pb n="80" />
        72 III. Probleme des Strafprozesses.

auch nicht er selbst, so doch sein Verteidiger in alle Schritte der
Voruntersuchung eingeweiht würde; und ist er gar verhaftet, so
muß ihm der unbedingte Verkehr mit dem Verteidiger gestattet
werden, um für seine Rechtfertigung zu sorgen: denn wenn man mit
allen Mitteln ihm zu Leibe geht, so muß ihm auch die volle
Möglichkeit offenstehen, durch Aufklärung der Sache für seine
Interessen tätig zu sein und dahin zu wirken, daß nicht ein un⸗
gerechtes Ergebnis zu seinen Ungunsten entstehe: handelt es sich
doch um Freiheit, Ehre und Leben! Man sagt allerdings, daß
der Richter und der Staatsanwalt verpflichtet seien, auch die
zu seinen Gunsten sprechenden Umstände zu berücksichtigen; aber
mit dem besten Willen wird keiner von beiden diesen verschieden⸗
fachen Aufgaben zugleich gerecht werden können, und der Gedanke
daß man einen Übeltäter vor sich habe, den man in seine letzten
Schlupfwinkel verfolgen müsse, hakt sich oft in ihnen unwillkürlich
so fest ein, daß eine aufklärende Verteidigungstätigleit unbedingt
notwendig ist. Das wußten schon unsere Vorfahren, und in der
viel verlästerten Carolina aus Karls V. Zeiten findet sich ein
Artikel 14 und ein Artikel 73, worin ausdrücklich erklärt wird,
daß dem Verhafteten der Verkehr mit der Außenwelt, namentlich
mit Beiständen, gestattet sein solle. Gerade hier haben wir be—
deutende Rückschritte gemacht. In unserer Strafprozeßordnung
z 147 findet sich die Bestimmung, daß dem Verteidiger vor
Schluß der Voruntersuchung die Einsicht der Untersuchungsakten
nur gewährt werden soll, soweit dies „ohne Gefährdung des
Untersuchungszweckes geschehen kann“, d. h. nach dem freien Er—
messen des Untersuchungsrichters, und so kommt es, daß ein An—⸗
geschuldigter Wochen, Monate, ja ein Jahr lang verhaftet sein
kann, ohne daß der Verteidiger sich erfolgreich um sein Schicksal
zu bemühen vermag. Da war die Carolina vor fast vier Jahr—⸗
hunderten vorgeschrittener. Sodann sollte ihm doch der freie
Verkehr mit dem Verteidiger offenstehen; aber nein, während der
Voruntersuchung kann der Untersuchungsrichter dem Verhafteten
den schriftlichen Verkehr mit dem Verteidiger abschneiden, wenn ihm
die Briefe nicht zur Einsicht vorgewiesen werden; ja noch mehr,
nicht einmal der freie mündliche Verkehr ist ihnen gestattet,
sondern es kann angeordnet werden, daß der Unterredung eine
Gerichtsperson beiwohnen müsse! Dieses letztere allerdings nur
dann, wenn die Verhaftung zugleich wegen sog. Kollusions—
verdachtes stattfindet. So steht es in 8 148 der Strafprozeß—
        <pb n="81" />
        Strafprozeß und Verteidigung.

73

ordnung. Wie soll hier der Angeschuldigte für Verteidigung
sorgen? Und diese Sorge ist doch hauptsächlich in der ersten Zeit
bedeutsam, bevor alles zerstiebt und alle Spuren dafür und dawider
verschwunden sind! Ist es richtig, daß man einen Menschen ge—
fangen setzt, alle Mittel der Untersuchung gegen ihn anwendet,
ihm aber zugleich die Möglichkeit nimmt, für seine Verteidigung
tätig zu sein? Etwa wenn er Notwehr beweisen will, oder wenn er
dartun will, daß der ihm zur Last gelegte Betrug den Dritten
nicht geschädigt hat, oder daß eine schlimme Personenverwechslung
vorliege? Wenn man übrigens die beiden Paragraphen betrachtet,
so ergibt sich sosort, daß ein derartiges Zurückdrängen der Ver—⸗
teidigung durchaus nicht unbedingte Vorschrift, daß es vielmehr
in das richterliche Ermessen gestellt ist. Da sollte man nun doch
heutzutage so weit vorgeschritten sein, daß man von derartigen
veralteten Hilfsmitteln nur dann Gebrauch machte, wenn es ab—
solut erforderlich ist, namentlich wenn starke Verdachtsgründe gegen
die Verteidigung vorliegen. Fürwahr, unsere Rechtsanwaltschaft
ist nicht so geartet, daß man von ihr befürchten müßte, daß die
Verteidiger die Verbrecher durch geheime Hilfsmittel begünstigten
und ihrer Strafe entzögen! Unsere Rechtsanwaltschaft hat gewiß
—
und der Richterstand; und was vollends die Bestimmung betrifft,
daß der Angeschuldigte mit dem Verteidiger nicht mündlich ver⸗
kehren darf ohne Anwesenheit eines Beamten, so ist sie ausdrück—
lich nur für den Fall verordnet, daß die Verhaftung zugleich
wegen Kollusionsverdachtes stattfindet.
Die ganze Kollusionshaft ist nun eine höchst zweifelhafte
Einrichtung: man will durch Verhaftung dem Angeschuldigten un—
möglich machen, die Spuren der Tat zu vertilgen und die Zeugen
zum Meineid zu verleiten. Ob eine solche Verhaftung sachgemäß
ist, soll hier dahingestellt bleiben; aber jedenfalls hat der Unter⸗
uchungsrichter genügende Mittel, in möglichst kurzer Zeit die
Sache so weit zu fördern, daß der Angeschuldigte nicht mehr er—
folgreich das Ergebnis der Untersuchung beeinträchtigen kann. In
ein bis zwei Wochen muß die Angelegenheit so weit gediehen
sein, wenn auch die Voruntersuchung weitergeht. Sind denn die
Angeschuldigten in der Regel Leute, welche Dritte zu Meineiden
oerleiten möchten? Sind denn die Zeugen Tröpfe, die sich ohne
weiteres zu Falscheiden verführen lassen? Daß gar sechs, sieben
Monate dem Angeschuldigten der mündliche Verkehr mit dem Ver—
        <pb n="82" />
        74 III. Probleme des Strafprozesses.

teidiger auf solche Weise unterbunden wird, entspricht meines Er—
achtens auch nicht einmal dem Wortlaute des 8 148.
Daß die Strafprozeßordnung geändert wird, ist wohl ein
Bedürfnis. Ein größeres Bedürfnis aber ist es, daß sie im
Geiste der Neuzeit gehandhabt wird, und daß einem jeden
Jünger der Rechtswissenschaft die zwei Sätze eingeprägt werden:
Niemand ist gehalten, sich selber zu beschuldigen, und die Ver—
teidigung ist ebenso heilig wie Anklage und Untersuchung. Wird
dies gewahrt, dann kann man auch noch eine Zeitlang mit
unserer heutigen Strafprozeßordnung auskommen; wird dies nicht
gewahrt, so wird auch eine neue Strafprozeßordnung nicht leisten,
was man von ihn erwartet.

2.

Weweiserhebung und Seelenlehre.
830.

Ganz besonders kommt die Seelenlehre bei Beurteilung
der Angaben sowohl der Partei als auch der Zeugen in Betracht,
namentlich auch der letzteren. Die naive Vorstellung von der un—
trüglichen Richtigkeit unserer Beobachtung und unseres Erinne—
rungsbildes ist vollständig zerstört worden. Man weiß jetzt, daß
jede Beobachtung durch unzählige subjektive Elemente beeinflußt
ist, daß wir unwillkürlich zu den Eindrücken, die auf uns einstürmen,
neue Dinge hinzufügen, daß je nach unserer Stimmung gerade
der eine oder andere Teil der Beobachtung uns so überwältigt,
daß infolgedessen ein verzeichnetes und falsches Bild in unserem
Innern steht, namentlich was die Entfernung betrifft, die Reihen⸗
folge der Erlebnisse, die örtliche Richtung, die Klangfarben, die
Dynamik des Tones. In allen diesen Beziehungen ist das Bild,
das wir gewöhnlich empfangen, ein ungenaues, einzelpersönlich ge—
färbtes, und jeder Forscher, der feinere Beobachtungen zu machen
hat, weiß, wie sehr er an sich halten muß, um ja im möglichen Ein⸗
klang mit den Geschehnissen außer sich zu bleiben.
Diese Ungenauigkeit liegt zum guten Teil in der Unvoll-⸗
ständigkeit. Die Forschungen in der neueren Seelenlehre zeigen,
daß niemand einen Vorgang ganz in seinen Einzelheiten in sich
aufnimmt, sondern der eine nimmt den einen Eindruck mit sich,
der andere den anderen, wobei viel von der Stimmung abhängt
        <pb n="83" />
        Eindrücke in die Menschenseele. 75

und vor allem von dem Interesse, das man der Sache entgegen—
bringt; und so kommt es, daß vielleicht eine Einzelheit, die anderen
ganz unwichtig ist, einem Beobachter fest in das Bewußtsein tritt.
Diese Unvollstäͤndigkeit aber steht im Widerspruch mit dem mensch—
lichen Bedürfnis, ein vollständiges Bild, ein Phantasieganzes zu
gewinnen, und die Folge ist, daß man unwillkürlich das eine oder
das andere hinzufügt, und so wird das Vorstellungsbild verzerrt
und wird, als in gefälschtem Zustande im Geiste haftend, zum
Gegenstand der Aussage werden.
Das kommt für den Zeugen in Betracht, kommt aber ins—
besondere in Betracht auch für den Parteieneid, namentlich wenn das
Gericht auf Ergänzung der Aussage drängt; solches ist immer sehr
gefährlich: der Zeuge oder die Partei wird dem Drucke unter⸗
liegen und unwillkürlich das Bild in der Vorstellung ergänzen,
insbesondere wenn ihm noch gedroht wird, daß die unvollständige
Aussage als falscher Eid erscheinen könnte.
In Betracht kommt ferner der Automatismus des Tuns.
Vieles geschieht von uns einfach reflektorisch aus alter Gewohn—
heit, und mit Tausenden von Handlungen belasten wir unser Vor—
stellungsvermögen nicht, sondern wir vollziehen sie halb unbewußt in
täglicher Übung, so daß kaum ein oder der andere Zug in den
Daͤmmer des Bewußtseins tritt. Das schlimmste ist dabei, daß,
wenn wir auch etwas tausendfach reflektorisch tun, wir doch ein
oder das andere Mal gleichfalls unbewußt von der Übung ab—
weichen aus Gründen, die in der augenblicklichen Stimmung, in
einem raschen Wechsel der Eindrücke, in einem plötzlichen Auf—
flackern der Gedanken oder in anderem beruhen. Werden wir nun
über diese Dinge befragt, so antworten wir vielfach in bester
Überzeugung, daß die Sache in einer oder der anderen Weise
geschehen sei, und schließlich stellt sich heraus, daß die Aussage
irrig war; zum Beifpiel wenn ich beschwören soll, ob ich das
Haus geschlossen, ob ich im Stehen oder Sitzen den Fahrstuhl
gefahren, ob ich im Raucher⸗ oder Nichtrauchercoupé gesessen bin.
Der Zufall kann es nun herbeiführen, daß gerade ein derartiger,
an und für sich ganz neutraler Umstand eine grundsätzliche Be—
deutung gewinnt, indem man zur Schlußfolgerung gelangt: wenn
das so doder so geschehen ist, so ist das eine oder andere möglich oder
unmöglich gewesen. Gerade dieser furchtbare Widerspruch zwischen
der wirklichen Bedeutung des Umstandes und zwischen der auto—
matischen Bedeutungslosigkeit, in welcher sich die Sache abspielte,
        <pb n="84" />
        76 III. Probleme des Strafprozesses.

ist oft tragisch geworden, er war schon die Quelle von tausenden
von Irrtümern.
Sofern aber auch der Eindruck genau war, bleibt er in
unserem Jnnern nicht unangetastet. Auch was scheinbar verborgen
in unserem Innern ruht, nimmt an unserem Seelenleben regen
Anteil, und wenn es nach einiger Zeit hervorbricht, erscheint es
vielfach umgestaltet und umgewandelt, namentlich dadurch, daß
Teile des Erinnerungsbildes verwischen, andere bestehen und haften
bleiben, und unser Geist unwillkürlich überall da, wo durch
die Vergeßlichkeit Lücken entstehen, das Fehlende ergänzt: dies
geschieht unbewußt, also unterhalb der Schwelle unseres Erkennens,
so daß wir sicher vermeinen, etwas aus dem Gedächtnis hervor⸗
zuholen, was unangetastet, von der Zeit der Beobachtung an,
darin ruhte. Namentlich Dinge, die uns viel beschäftigen, werden
in unserem Innern umgewandelt: mit jedem Male, wo wir das
Bild zurückrufen, treten die einen Momente mehr hervor, die
anderen zurück, und es entsteht schließlich ein Subiektipbbild statt
der Wirklichkeit.
Bei dieser ganzen Umwandlung kommt das Bedürfnis
unserer Phantasie sehr wesentlich in Betracht. Der phantasiebegabte
Mensch hat die dringende Sehnsucht, in seinem Innern fertige,
gefestigte Bilder zu schauen. Er will nichts verschwommen und
halb, er will alles klar und rein sehen; deshalb wird gerade das
Streben phantasieerregter Naturen unwillkürlich dahin wirken, daß
die Erinnerungsbilder geändert und verschoben werden. Es ijt
ebenso, wie wenn ich aus dem Gedächtnis etwas abzeichne: habe
ich es dann abgezeichnet, dann wird das Erinnerungsbild mehr
und mehr dem gezeichneten Bilde weichen, und so muß des
Phantasiebild schließlich obsiegen.
Hierbei kommt auch der Einfluß des Traumes auf die Vor⸗
stellung des Wachenden in Betracht. Vielfach haften Traumbilder
so fest in uns, daß wir das hier Geschaute als ein wirklich Beob⸗
achtetes ansehen und es uns wie ein sinnlich wahrgenommenes
Begebnis erscheint. In vielen Fällen können wir das wirklich
Gesehene von dem Geträumten nicht unterscheiden, und diese Ver—
wechslung wird um so verhängnisvoller sein, als das Geträumte
vielfach mit den wirklichen Bildern zusammenhängt, so daß das
Traumgeschaute und das Wirklichgeschaute nicht schon durch seinen
Inhalt voneinander geschieden ist oder auch hur duseinauder ge⸗
halten werden kann
        <pb n="85" />
        Suggestion und Zeugnis.

77

Ein weiteres trübendes Element ist die Suggestion, und
zwar auch die Autosuggestion, indem dasjenige, was wir wünschen,
in uns mehr oder weniger dem bereits Verwirklichten entgegentritt
und es überwindet. Wir glauben dann, daß nicht das Ge—
sehene, sondern dasjenige was wir gern gesehen haben wollen,
das Richtige ist. Noch viel wichtiger aber ist die Suggestion
durch andere. Die tausendfältige Beeinflussung durch die Über—
zeugung dritter, durch ihr Wort, ihre Tat, verbunden mit dem
Nachahmungstriebe: alles das wird unsere Erinnerung wesentlich
beeinflussen, denn der Nachahmungstrieb erstreckt sich nicht nur
auf das Tun, sondern auch auf das Glauben und fälscht un—⸗
willkürlich die Vorstellung unseres Innern. Daher ist steis das
Bereden eines Vorganges mit anderen gefährlich: hier wird die
Suggestion sehr leicht mächtig, und dasjenige, was andere meinen
und behaupten, wird mehr und mehr in die Seele des Zeugen
übergehen und der Reflex dessen wird das in ihm aufgespeicherte
Bild trüuben. So hat man insbesondere auch mit Recht hervor—
gehoben, daß, wenn die Presse sich eines Skandalprozesses, einer
causo célobro, bemächtigt, die Preßlektüre für die Zeugen in
hohem Maße verderblich sein kann.
Betrachten wir z. B. die Protokolle aus der Zeit der Hexen—
verfolgungen, so ist es nicht anders denkbar, als daß die ungeheure
Suggestion der damaligen Dämonologie die Tausende von Ver—
folgten ebenso wie die Zeugen beherrschte. Es ist völlig un—
geschichtlich und unpsychologisch, anzunehmen, daß alle diese Aus—
sagen in die Personen hineingefoltert wurden. Nicht nur stammen
sie auch von einer Menge von Zeugen her, welche keine Folter
zu fürchten hatten, sondern die Erklärungen sind vielfach so ins
einzelne gehend und zeigen solche merkwürdige Sonderlichkeiten,
daß es gar nicht anders möglich ist, als daß schließlich die Per—
sonen unter der ungeheuren Macht der allaemeinen Meinung
selber daran geglaubt haben.
Daß schließlich in bewegten Seelen und in aufgeregtem Zu—
stande Illusionen und Halluzinationen entstehen und das dort
Wahrgenommene als wirklich erscheint, braucht kaum besonders
dargelegt zu werden.
Hiernach hat der Richter eine schwierige und verantwortungs—
volle Aufgabe bei der Prüfung der Aussagen des Verfolgten wie
der Zeugen. Er erfüllt seine Pflicht nicht, wenn er alles einfach dem
Zeugen in den Eid hineinschiebt und das von dem Zeugen unter
        <pb n="86" />
        78

III. Probleme des Strafprozesses.

dem Eide Gesagte ohne weiteres als wirklich annimmt. Er muß
genau erwägen, ob nicht derartige täuschende Momente möglich
sind, und wenn die Möglichkeit vorliegt, ob so viel andere Gründe
für die Schuld sprechen, daß trotz dessen die Tat als erwiesen
gelten kann. Widersprüche muß er auf diese Weise zu verstehen
lernen, und es ist nichts ungerechter, als solche Gegensätze ohne
weiteres auf bösen Willen und absichtliche Täuschung zurück—
zuführen. Namentlich ist es völlig verkehrt, wenn der Straf—
richter sich allmählich in eine Schablone hineinarbeitet und die
Aussagen von ein oder zwei Zeugen ohne weiteres als bare
Münze annimmt, jede Erklärung des Angeklagten und jede Ein—
wendung der Verteidigung ohne weiteres als verdächtig oder doch
als unglaubwürdig betrachtet und nicht von dem Grundgedanken
der menschlichen Irrtumsmöglichkeit ausgeht.
Eine der ersten Aufgaben der modernen Rechtspflege ist die
Berücksichtigung der Seelenlehre bei Beurteilung menschlicher Be⸗
obachtungen und menschlicher Gedächtnisäußerungen.
Wie viel ist in diesen Beziehungen gefehlt und gesündigt
worden! Leute sind auf Grund falscher Zeugenaussagen verurteilt
worden, und oft hat man Leute, die in gutem Glauben erzählten,
als falsche Zeugen behandelt.
Sehr schlimm ist nun aber auch der Umstand, daß man so—
zar den fahrlässigen Falscheid bestraft und den Menschen, der
nach redlichem Bemühen seine Aussage machte, ins Gefängnis
sperrt, weil man annimmt, er hätte bei größerer Ausdauer der
Gedächtnisprüfung ein richtigeres Ergebnis herausbringen können.
Man zwingt dadurch den Zeugen oder die Partei zu einer Ge—
dächtnisgymnastik, welche durchaus nicht der Wahrheit förderlich
ist, denn eben bei einer solchen Mißhandlung des Ge—
hirns treten alle jene Ergänzungsfehler ein: der Aussagende
wird gerade durch das ständige Bestreben, ja alles genau zu
sagen, von der Natürlichkeit der menschlichen Geistesübung ab⸗
gelenkt, und die Unnatur führt zur Trübung und Unrichtigkeit.
Man darf dem Gedächtnis nicht mehr zumuten, als es leisten
kann; überquält man eine Maschine, so wird sie schlechte Arbeit
liefern.

Die ganze Lehre von dem fahrlässigen Falscheid beruht
auf unrichtigen Vorstellungen in der Seelenlehre; sie beruht
auf dem unzutreffenden Gedanken, als ob etwa unser Gehirn eine
        <pb n="87" />
        Laienmitwirkung.

79

photographische Aufspeicherung sinnlicher Geschehnisse sei, so daß
—ARV
und die Retouchen zu vermeiden. Das ist eben unrichtig.

3. Schwurgericht.

8 31.

Ein prozessualisches Hauptproblem der heutigen Zeit ist das,
ob die Schwurgerichte beibehalten werden sollen oder nicht. Man
hat sich dagegen ausgesprochen, und die Strafprozeßkommission
will die Schwurgerichte beseitigen und durch eine besondere Art
von Schöffengerichten ersetzen, deren Konstruktion aber in der Luft
schwebt und als völlig unpraktisch erscheint.
Die ganze Frage gipfelt darin: ist es für die Rechtspflege
von Vorteil, wenn das Laienelement und zwar nicht etwa bloß
als Zierat, sondern durch maßgebende Tätigkeit daran beteiligt
ist? Ich glaube, es bedarf nur der richtigen Fragestellung, um sie
zu bejahen. Allüberall, wo in Sachen der Lebenserfahrung und Lebens⸗
beurteilung der Laienstand zugezogen worden ist, wie z. B. bei den
Handelsgerichten, Gewerbegerichten usw., hat er sich als segensreich
erwiesen, und nun erst in Strafsachen, welche noch viel mehr die
Lebenserfahrungen und praktische Lebenspsychologie erfordern als
die Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts! Sowohl die Prüfung
der Indizien oder Inzichten, aus denen Schuld oder Unschuld
ermittelt werden soll, als auch die Bemessung der inneren Schuld
und der äußeren Umstände, in welche sich die Schuld mit ihrer
Sozialwidrigkeit hineingetaucht hat, setzen vor allem eine Vertraut⸗
heit mit dem Volke und seiner Denkweise und eine Kenntnis jener
Seelenstimmungen voraus, welche den verschiedenen Kreisen des
Volkes bei ihrem Tun und Lassen innewohnen. Auch alles, was
den physischen und den moralischen Schaden angeht, der aus der
Untat stammt, Schrecken, Bestürzung, Furcht, verderbliches Bei—
spiel wird am besten von denjenigen beurteilt, die im Volke leben
und darum wissen, wie es denkt und fühlt.
Allerdings stehen die Naturen, welche die Schuld auf sich
geladen haben, häufig als Verbrechernaturen außerhalb des Kreises
der staatserhaltenden Gesellschaft und gehören zur negativen Klasse
der Bevölkerung; allein einerseits sind die zu beurteilenden Untaten
nur zum Teil Untaten dieses schmarotzerhaften Gesindels, großen—
        <pb n="88" />
        830 MI. Probleme des Strafprozesses.

teils stammen sie von Personen, welche eine aktive Beschäftigung
haben und nur nebenbei in ihr gedeihliches Tun auch sozial⸗
widriges Gift einmischen; aber auch was die Verbrecherseele be—
trifft, so kann der Mann aus dem Volke sie viel leichter be—
urteilen, denn diese Entartungen sind häufig die Folgen negativer
Strömungen, erkeimend aus sozialen Schäden, für die der Laie
meist besseres Verständnis hat als der der Wissenschaft (wenn auch
der praktischen Wissenschaft) sich widmende Jurist.
Sodann kommt noch eines in Betracht. Die viele Be—
schäftigung mit den strafrechtlichen Elementen bewirkt unwillkür—
lich eine gewisse Voreingenommenheit. Wer mit lauter Unregel—
mäßigkeiten zu tun hat, wird überall Unrechtmäßigkeiten finden
und nicht selten das Gefühl verlieren für die vielen Abstufungen,
welche zwischen dem wahrhaft Positiven und dem wahrhaft Nega—
tiven in der menschlichen Tätigkeit liegen. Das Benehmen von
Verbrechern hat vielfach solche gemeinsame Züge, daß der Ver—
such nahe liegt, allüberall, wo gewisse Ähnlichkeiten hervortreten,
eine Verbrecherseele und ein verbrecherisches Tun zu wittern und
nicht daran zu denken, daß sehr häufig der Schein trügt und das
ständig mit der Nacht arbeitende Auge sich auch wieder an das
Tageslicht gewöhnen muß, will es den Erscheinungen des Lebens
gerecht werden. Gegen diese Einseitigkeit ständiger kriminalistischer
Tätigkeit gibt es kein besseres Gegenmittel als das Heranziehen
des Laienelementes, das in seiner Lebenserfahrung stets schwarz und
weiß zugleich sieht und von selbst erkennen muß, wie das durchaus
Böse nur vereinzelt ist und die verbrecherischen Persönlichkeiten
meist eine Mischung von Gut und Schlecht enthalten. Wieviel
Züge von Menschlichkeit, welche Summe wohlwollenden Humors
liegt nicht oft in der Verbrecherseele, was alles dem technischen
Juristen mehr und mehr verloren geht.
Noch nach einer anderen Seite hin muß ich die Heranziehung
des Laienelements für glücklich halten, nämlich als Gegenmittel
gegen jene Inquisitionsweise, von der ich bereits (S. 69 f.) ge—
sprochen habe. Diese wird bei Laien wohl kaum auf so günstigen
Boden fallen wie bei Juristen, und namentlich wird die Verteidi—
gung, die beste Abwehr dieser Inquisitionsbedrängung, bei den Ge—
schworenen meist einen dankbaren Boden finden.
Alles was man gegen das Geschworenengericht ausgeführt
hat, namentlich in bezug auf mißverständliche Wahrsprüche, be—
weist immer nur die menschliche Fehlerhaftigkeit im einzelnen.
        <pb n="89" />
        Geschworene und Seelenlehre.

81

in welcher Beziehung die Juristen an die eigene Brust klopfen
können.
Ein wirklicher Einwurf gegen die Geschworenengerichte aller⸗
dings ist aus dem zu entnehmen, was (S. 74f.) über die Psychologie
der Aussage gesagt ist. Man kann folgern: kaum daß die Juristen
allmählich das Trügerische des Vorstellungs- und Gedächtnisbildes
erfassen, — wie werden die Laien in dieser Beziehung fehlen,
wenn die Juristen über die Schwierigkeit nicht hinwegkommen?
In dieser Beziehung aber kann man sich trösten, denn:
1. pflegen die Laien in bezug auf die Irrtumsfähigkeit der
Erinnerung meist viel richtigere Vorstellungen zu haben als die
Juristen, welche jahraus, jahrein Aussagen vernehmen, protokol⸗
lieren, Dinge festsetzen und dadurch von selbst zu Beurteilungen
kommen, die dem Leben nicht mehr entsprechen und auf einer
übertriebenen Schätzung des Darstellungsmaterials beruhen.
2. In allen Fällen kann die Verteidigung die Vernehmung
von Gerichtsärzten verlangen, welche auf die Irrtumsfähigkeit
und die vielfachen Störungen normaler seelischer Tätigkeit hin—
weisen.
Man behauptet aber außerdem, daß der Laie nicht gewandt genug
sei, den gerichtlichen Vorgängen mit der gehörigen Aufmerksamkeit
zu folgen, um sich in kurzer Zeit ein Bild der Gründe für und
wider zu machen, und man hat insbesondere hervorgehoben, daß
die Suggestion des Redners sehr viel auf die Geschworenen ein—
wirken könne, so daß sie unwillkürlich gleichsam dem letzten Redner
zum Opfer fielen.
Das ist aber alles sehr übertrieben und setzt ein mangel—⸗
haftes Geschworenenmaterial voraus. Sind die Geschworenen
verkehrs⸗ und geschäftsgewandte Leute, stehen sie im öffentlichen
Leben der Gemeinde oder des Staates, dann werden sie sicher
in der Lage sein, ebenso in der Gerichtsverhandlung mit ihren
sorgfältigen Beweiserhebungen ein richtiges Bild zu erlangen, wie
sie tagtäglich, wenn im Leben Entscheidungsfragen an sie herantreten,
sich zu konzentrieren und den Entscheidungsstoff zusammenzufassen
und zu beherrschen verstehen. Was aber die Rednersuggestion betrifft,
so wird ihr Einfluß ebenfalls stark überschätzt; denn gerade eine
lebenswidrige Behandlung der Sache wird im Gegenteil den
Widerspruch hervorrufen und die Geschworenen eher in die
Gegnerschaft bringen, wie ich das früher aus den Beobachtungen
in den Schwurgerichten deutlich wahrgenommen habe. Daß aber
AMus. 128 Kohler, Rechtsvrobleme.
        <pb n="90" />
        32

III. Probleme des Strafprozesses.

die Geschworenen im Empfindungsleben berührt werden und dies
eine große Rolle spielt, ist durchaus kein Nachteil; denn wer die
ungeheuren Eingriffe des Strafrechts in das Lebensglück des Men—
schen in der Tiefe seiner Seele erfaßt, der wird doppelt und
dreifach zu einer sorgfältigen Würdigung geführt werden. Wesent—
lich ist allerdings, daß der Geschworene ein Mann von Charakter,
daß sein Sinn voll Geradheit und Offenheit ist und daß das
Bedürfnis nach Gerechtigkeit tief in seiner Seele lebt. Dieses
Gerechtigkeitsgefühl zu befestigen, ist aber eine der Hauptaufgaben
der Neuzeit, und ich halte es deswegen für doppelt verfehlt, mit
der Verbreiterung des Determinismus dem Rechte jede Wurzel
im sittlichen Leben des Menschen zu entziehen.
Die einzige wirkliche Schwierigkeit besteht darin, daß die
Geschworenen sich juristisch irren können. Das hängt aber viel⸗
fach mit dem Formalismus unseres Schwurgerichiswesens zu⸗
sammen. Es hängt auch damit zusammen, daß Niemand vor—
handen ist, welcher den Geschworenen im Beratungszimmer die
entsprechende Auskunft geben kann. Darum wäre es nicht un⸗
eben, zu bestimmen, daß unter den Geschworenen immer
ein Jurist sein müsse Vor allem wäre aber der Formalismus
der Fragestellung zu vermeiden, der schon zu vielen Irrtümern
geführt hat. Ich war selbst Richter in einem Falle, in welchem
ein italienischer Bilderhändler mit einem Mädchen unter 14 Jahren
unzüchtige Handlungen vorgenommen hatte. Man hat damals
(im badischen Strafprozeß) an die Geschworenen die Frage gestellt:
War es dem Angeklagten unbekannt, daß das Mädqchen unter
14 Jahren war. Diese doppelte Verneinungsfassung nahm man an
mit Rücksicht auf die damalige Praxis; aber was vorauszusehen war,
ist eingetreten: die Geschworenen konnten sich mit der doppelten
Verneinung nicht helfen und beantworteten die Frage einfach mit
„ja“. Sie wollten damit sagen: selbstverständlich hat der Täter
das gewußt, und der Fall war auch so einleuchtend, das Mädchen
so unentwickelt und kindlich, daß ein Zweifel nicht bestehen konnte.
Gleichwohl mußten wir den Angeklagten freisprechen, und es war
niemand mehr überrascht über diefes Urteil als er selbst; denn da er
nicht deutsch verstand, so machte er bei der Verkündung des deut⸗
schen Urteils eine sehr zweifelhafte Miene und wußte sich eigent⸗
lich nicht zu helfen, als die italienische Übersetzung ihm verkündete,
daß er nur möglichst bald den Gerichtssaal verlassen solle. Aber
jedermann sieht, daß dies auf Umständen beruht, die vermieden
        <pb n="91" />
        Schwurgericht und Formalismus. 83

werden können. Dies sind eben Ungeschicklichkeiten in der Übung
und Gesetzesfassung, wie sie in dem Musterlande des Schwur—
gerichts, in England, nicht vorkommen. Es wäre wünschenswert,
wenn der Formalismus gebrochen und zwischen Gericht und Ge—
schworenen nicht die Beziehung einer steifen, formellen Abgemessen—
heit herrschte, sondern die Beziehung der gegenseitigen Beihilfe
zur Erreichung der Wahrheit, wie in England. Was bei uns
entgegensteht, ist leider noch immer die Inquisitionsweise der Vor⸗
sitzenden und ihre Einseitigkeit, welche den Angeklagten schon für
den Verurteilten hält und vorausgreifend dem Einfluß der Ver—
teidigung, als ob sie eine unrichtige Ablenkung wäre, entgegen—
treten möchte. Darum mußte auch in Frankreich und Deutsch—
land das Resümee, die zusammenfassende Darstellung des Vorsitzen⸗
den fallen. Sind wir einmal so weit, daß die Vorsitzenden die
Verteidigung für ebenso wichtig halten wie die Anklage und voll⸗
ständig auf das Ergebnis des Aktenstudiums verzichten, um sich
unbefangen dem Eindruck der Verhandlung hinzugeben, dann wird
ein Verhältnis zwischen Gericht und Geschworenen möglich wer—
den wie in England, und wir werden nicht mehr nötig haben,
das steife System der Fragestellung beizubehalten, dessen Formalis—
mus wir durchaus nicht als eine besondere juristische Finesse an—
sehen können.
Es gibt allerdings Fragen, für deren Lösung die Geschworenen
als nicht ganz gereift erscheinen, namentlich die Frage der Unzu—⸗
rechnungsfähigkeit und alles, was in das Psychiatrische hinein⸗
—D
Das Bewußtsein, daß jemand geisteskrank sein kann, obgleich er äußer⸗
lich als ganz normal erscheint, das Bewußtsein, daß eine zeitweise
vernunftartige Tätigkeit nicht ausschließt, daß im Innern Unter—
strömungen walten, welche den freien Willen ausschließen oder
eine vernünftige Bewegung hemmen, ist kaum bei den Juristen
durchgedrungen, bei den Laien noch viel weniger. Hier wäre einst—
weilen die Behandlung möglich, daß man derartige Fragen von
der Beurteilung der Geschworenen ausschließt, ebenso wie streng
juristische Fragen, die zweckmäßig dem Juristenstande überlassen
werden; oder noch besser, daß es der Verteidigung gestattet ist,
gegen den Wahrspruch der Geschworenen das Urteil des Gerichtshofs
 anzurufen.
        <pb n="92" />
        IV. Probleme des Genossenschaftsrechts.

832.

Der Genossenschaftsbetrieb hat sich von jeher in zwei Haupt—
formen entwickelt, in der Gesellschaft und im Verein. In der
Gesellschaft handelt die Mehrheit durch verbundenes Vermögen,
im Verein handelt die Vereinspersönlichkeit mit ihrem eigenen
Vermögen, aber sie handelt in der Art, daß die Vereinsregierung
durch die Vereinsmitglieder stattfindet, und vielfach sind auch diese
Mitglieder an den Ergebnissen des Vereins beteiligt.
Während aber die Gesellschaftsmitglieder ein Miteigentum
am Vermögen der Gesellschaft haben, haben die Vereinsmitglieder
nicht ein Miteigenuum am Vermögen des Ganzen. Dies wäre
unmöglich, denn das Vermögen ist alleiniges Vermögen des
Vereins. Was sie haben, ist nur ein sog. Wertrecht an den
Ergebnissen dieses Vermögens, verbunden mit persönlichen Rechten
der Mitregierung und Mitverwaltung, welche man Organschafts—
rechte nennt, so daß hier zwei Berechtigungen, das Organschafts—
recht und das Wertrecht, zusammenkommen, und diese geben die
Möglichkeit, daß auf der einen Seite die Vereinsmitglieder das
Vermögen dem Verein überlassen, auf der andern Seite doch
auch an dem Verein und seinem Vermögen in vollem Maße be—
teiligt sind.
Beide Formen können auch weiter gebildet werden. Ein
Verein kann mit einem anderen Verein Verbindungen anknüpfen. Diese
Verbindungen können erstens Dienst- und Werkverträge darstellen,
so z. B. die Kartellverbindungen, so die Staatsverträge in ihrer
einfachen Form. Sodann kann aber zweitens ein Verein mit dem an—
deren Verein eine Gesellschaft gründen, so daß nicht bloß eine
Vereinigung mit Sonderinteressen, sondern eine Vereinigung mit
gesellschaftlichen Gesamtinteressen stattfindet. Es unterscheidet sich
diese Form von der ersten, wie überhaupt Werk- und Dienst—
verträge sich vom Gesellschaftsvertrag unterscheiden. Staatsrechtlich
        <pb n="93" />
        Gesamtverband und Bundesverein. 85

gehören hierher die Staatenbünde in jener entwickelteren Form,
in welcher sie durch gemeinsame Tätigkeit gemeinsame Ziele erstreben.
Vereine können sich aber auch in der Art zusammenschließen, daß
sie die Mitglieder eines dritten Vereins werden, der aus ihnen
besteht. Verbände öffentlichen Rechts in der Art, daß aus dem
Gesamtverband eine neue genossenschaftliche Einheit hervorgeht,
haben wir bereits in den Berufsgenossenschaften. Die einzelnen
Mitglieder der Berufsgenossenschaft sind nicht etwa bloß die Einzel⸗
geschäfte, sondern auch die Vereins- und Gesellschaftsgeschäfte, aber sie
verbinden sich in der Berufsgenossenschaft zu einer neuen Einheit,
zunächst allerdings nur zum Zwecke der Arbeiterversicherung, aber
schon haben sie ihrem Wirken weitere Ziele gesteckt, und nament⸗
lich können sie dadurch fruchtbar wirken, daß sie die Betriebe nach
ihrer Sicherheit und der Sorgfalt für die Arbeiter beaufsichtigen.
Auf dem Gebiete des Aktienvereins ist der Fall dann gegeben,
wenn eine Aktiengesellschaft Aktiengesellschaften als Aktionäre hat:
es ist die holding company des amerikanischen Rechts, über
deren Zulässigkeit in Deutschland allerdings gestritten wird. In
Amerika hat sie zu ungeheuren wirtschaftlichen Ergebnissen ge—
führt.

833.

Dieser Weg ist aber nicht der einzige, den die Zukunft wandeln
wird. Nicht diejenigen Gesamtvereine, deren Mitglieder wieder
Vereine sind, werden die größte Rolle spielen, sondern Gesamt—
vereine in der Art, daß die Mitglieder der Einzelvereine
zugleich Mitglieder des Gesamtvereins sind, so daß also der Gesamt—
verein und der Einzelverein aus denselben Mitgliedern gebildet
sind, und, solange diese Einzelvereine bestehen, werden sich auch
ihre Mitglieder zum Gesamtverein zusammenschließen. Es ist
ein Gedanke, der in dem Augenblick auftauchte, als es Bundes⸗
staaten gab, und der bei der Bildung des nordamerikanischen Frei—
staates eine so große Rolle spielte. Als dieses Element eintrat,
regte sich die Zunge auf der Weltenwage, und ein neues Ge—
wicht trat in die Weltgeschicke ein“ꝰ).
Die große Bedeutung dieser Gestaltung besteht darin, daß erst—

*) Auf diese Gestaltung im bürgerlichen Recht habe ich zuerst Lehrbuch
des Bürgerlichen Rechts J. S. 405 f. hingewiesen.
        <pb n="94" />
        36 IV. Probleme des Genossenschaftsrechts.

mals Einheit und Mannigfaltigkeit in einer Weise zur Vereinigung
gelangten, wie es sonst nicht möglich war!“) Es handelt sich
darum, daß auf der einen Seite Sonderinteressen gewahrt bleiben
und auf solche Weise Mitglieder sich in ihrem Sonderdasein wohl
fühlen, auf der anderen Seite aber alle Kreise zusammen sich zu
einem Ganzen schließen und so die großen Gesamtzwecke mit Ge⸗
walt umfassen.
Die Gesamtheit ist hier nicht aus den einzelnen Genossen—
schaften gebildet, sondern aus den Mitgliedern der einzelnen
Genossenschaften. Sie beruht daher auf einem ebenso engen An⸗
schluß wie die Einzelgenossenschaft und der Einzelverein. Bei
den Verbänden der vorigen Art können die Einzelvereine die
Auflösung des Ganzen beschließen, und die Interessen der Einzel—
individuen sind, so insbesondere auch ihre Gesamtinteressen, völlig in
das Belieben der Einzelkreise und der in ihnen tätigen Faktoren gestellt.
Beim Bundesstaat aber und beim Bundesverein können nur die
Einzelmitglieder zusammen die Auflösung beschließen, in der Weise,
wie auch die Auflösung eines Einzelvereins oder eines Einzel—
staates beschlossen werden könnte, und der Bundesverein oder
Bundesstaat als solcher steht daher ebenso fest wie der Einzelverein
oder Einzelstaat. Gewisse Einzelziele innerhalb des Gesamtvereins
können allerdings auch ohne solchen Bundesverein, auch auf dem Wege
des Einzelvereins, erreicht werden. Auch im Einzelverein lassen
sich Ortsgruppen bilden, denen allerdings keine Persönlichkeit
zusteht, deren Interessen aber in der Art gewahrt werden
können, daß die Mitglieder der fog. Ortsgruppen Sonderrechte
besitzen und als Sonderberechtigte über dem Belieben der
Gesamtmehrheit stehen. In einem solchen Falle bilden die
Ortsgruppen keine Sondervereine: sie haben kein eigenes Ver—
mögen; nur sind gewisse Mitglieder mit Sonderrechten aus—
gestattet, und diese Sonderrechte erstrecken sich auch auf das
Vereinsvermögen. Diese Gestaltung ist nicht ausgeschlossen,
allein sie bietet große juristische Schwierigkeiten, und namentlich
die Lösung von Streitigkeiten zwischen Ortsgruppe und Verein
scheitert oft an rechtlichen Hemmnissen. Eine gerichtliche oder

v) Treffend sagt Coo Kburu, Australian Federation (1901) p. 46 f.:
In federation lies tho safe middle course between dangerous
isolation and unwieldy empire. Federation consigns the précious
jewel of autonomy into joint safe keéping.
        <pb n="95" />
        Bundesverein und Sonderverein. 87

schiedsgerichtliche Erledigung derartiger Streitigkeiten ist an sich
möglich, aber nur mit großen Bedenken durchzuführen. Die
richtige Form ist vielmehr die Verbindung des allgemeinen
Vereins mit dem Sonderverein in der Gestalt des Bundesvereins,
wonach jeder Teilnehmer eines Sondervereins damit von selber
Mitglied des Bundesvereins ist, jeder daher doppelte Mitglieds—
rechte hat, im Sonderverein wie im Bundesverein, und zwei
Vermögensmassen, die des Sondervereins und die des Bundes⸗
vereins, neben einander bestehen. Hier haben die Sondervereine
in der Verfolgung ihrer örtlichen Interessen eine große Selb—
ständigkeit: es steht ihnen zu, über das örtliche Vermögen zu
schalten, eigene Organe aufzustellen und eigene Geschäfte zu führen.
Allerdings können sie in bezug auf gewisse Geschäfte von der
Zustimmung oder Genehmigung des Bundesvereins abhängig
sein; auf solche Weise lassen sich in den verschiedensten Wen—
dungen die allgemeinen Interessen mit den Sonderinteressen ver⸗
söhnen.
Etwaige Zusammenstöße in bezug auf die Zuständigkeit des
Sondervereins und Bundesvereins, namentlich in bezug auf das
Vermögen, lassen sich gerichtlich erledigen. Möglich ist auch,
daß dem Gesamtverein gestattet wird, seine Zuständigkeit zu er⸗
weitern und den Wirkungskreis der Sondervereine zu verringern;
soweit das nicht der Fall ist, kann der Bundesverein ebensowenig
in die Sondervereine eingreifen wie in die Berechtigung dritter
Personen, mit denen er etwa in Berührung kommt.

834

Die Form des Bundesvereins wird künftig auch der richtige
Ausdruck werden für die in unserem Festlande, vor allem in
Deutschland sich bildenden Kartelle. In Amerika haben sich die
Kartelle mehr und mehr in die Vereinsform geflüchtet, und sie
sind zu den Trusts übergegangen, indem die einzelnen Gewerbe
aufgelöst und alles zu einem großen Gesamtgewerbe vereinigt
wurde. Die Folge war, daß die einzelnen Unternehmungen mehr
und mehr ihre Einzelwesenheit verloren und alles einer großen
Schablonierung anheimfiel. Darum ist dieses Gebilde kaum die
richtige Form für die künftige Gestaltung unseres Kartellwesens;
denn in unseren Betrieben hat sich eine so große Mannigfaltig⸗
keit und eine so große Besonderung in der Stoff- und Wert-—
        <pb n="96" />
        38 IV. Probleme des Genossenschaftsrechts.

erzeugung entwickelt, daß ein volles Aufgehen der einzelnen Betriebe
in einem Gesamtbetrieb weder unseren Gewohnheiten noch auch
unseren Interessen entspräche. Wir wollen die Besonderungen in
unserem Gewerbebetrieb nicht missen: das wäre ein Aufgeben
unserer eigenen Natur und zu gleicher Zeit ein Aufgeben vieler
Vorteile, welche uns dieses System geboten hat. Und doch dürfen
wir auch nicht auf die großen Vorteile des Gesamtwirkens ver—
zichten: wir können es nicht, wollen wir nicht durch die ameri—
kanischen Kapitalkräfte vom Weltmarkte vertrieben werden; denn
der einzelne im Gewerbebetrieb kann nimmermehr im Ausland
die Rolle spielen wie eine ungeheure Gesamtheit mit ihrer ge—
waltigen Kapitalkraft.
Die Möglichkeit nun, beide großen Ziele mit einander zu
vereinigen, bietet unser Bundesverein. Nehmen wir an, daß die
großen Betriebe sich in Gestalt von Aktiengesellschaften oder in
ähnlichen Formen heranbilden, so ist die Möglichkeit gegeben, daß
diese Aktienvereine sich wiederum zu einem großen Gesamtaktien—
verein verbinden, in der Art, daß die Aktionäre der einzelnen
Vereine zugleich Aktionäre des Gesamtvereins sind. Hier nun ist
es möglich, daß auf der einen Seite die wichtigen gemeinsamen
Interessen von der Gesamtaktiengesellschaft besorgt werden, wäh—
rend die einzelnen Genossenschaften in ihrer Art verbleiben und
die Besonderheiten, auf denen großenteils die Bedeutung unserer
Arbeit beruht, fortbestehen. Der Bund bestimmt gewisse Normen
und überläßt es dem Wirken der einzelnen, innerhalb ihres Kreises
Neues zu gestalten.
Auf diese Weise wird der Vorteil des Gesamtbetriebes er⸗
zielt; eine ungeheure Menge von Einzelkosten wird erspart: der
Gesamtbetrieb kann über die Erde seine Netze spannen und kann
mit den großen Geldmächten des Auslandes in Wettbewerb treten.
Er kann die mächtige Reklame überall hinaussenden und kann in
aller Welt Zweigverbindungen gründen und damit den Handel des
Auslandes zu beherrschen suchen.
Die feste Verknüpfung liegt nun in der Bundesverknüpfung.
Sind bloß die einzelnen Betriebe zu einer Einheit zusammen,
dann werden leicht Zeiten der Krise kommen und die Gesamtheit
wird auseinanderfallen. Das ist aber nicht möglich, wenn die
Gesamtheit nicht aus den einzelnen Betrieben, sondern aus den
Mitgliedern besteht, welche selbst die einzelnen Betriebe bilden.
Dann ist die Gesamtheit so fest wie der Einzelbetrieb, und es
        <pb n="97" />
        Bundesverein und Trust.

89

wird insbesondere die ständige Nebenbuhlerschaft zwischen den
Hauptgeschäften und der verderbliche Einfluß des gegenseitigen
Neides und der Mißgunst, welcher sonst das Ganze bedroht, ge—
mildert werden.
Auf solche Weise können einige Gesamtverbände gebildet
werden, nach Art des Gewerbes und der Produktion. Die ver—
schiedenen Produktionsarten selber bedürfen eines so innigen Zu—
sammenhaltes nicht, für sie ist dann eine einfache Vereinsverbindung
möglich wie unter Staaten die Staatenverbindung. In dieser Art
haben wir auch im Gesellschaftsleben die großen Gedanken des
Staatenbundes und des Bundesstaates, ohne welche unsere politischen
Aufgaben sich nicht erfüllen ließen. Dabei besteht noch die große
Erleichterung, daß über dem Ganzen, sowohl über dem Vereins—
verbande als auch über dem Bundesverein, das staatliche Gesetz
schwebt, und wo sich Meinungsverschiedenheiten entwickeln, ist von
selbst eine Stelle geschaffen, welche die Streitigkeiten zum Aus—
trag bringt: das Gesetz kann die Regel geben, wie sich solche
Vereinigungen in Bundesstaats- und Staatenbundesweise bürger—
lichrechtlich gestalten; während auf dem Gebiete des Staatslebens
eine derartige höhere Instanz nicht vorhanden ist und man erst
in der neueren Zeit wirksame Mittel schafft, um auftauchende
Fragen auch im Falle dauernder Widersprüche zur Erledigung zu
bringen.

8 35.

So denke ich mir den künftigen Gewerbebetrieb in unserem
Lande, nicht in Gestalt der gleichmachenden amerikanischen Trusts,
sondern in Gestalt von Bundesvereinen und von daran sich an—
schließenden Sondervereinen, wobei den Bundesvereinen ebenso wie
den Sondervereinen ein bestimmter Kreis des Handelns gebührt
und auf solche Weise Sonder- und Gesamtinteressen gleichmäßig
zur Geltung kommen; denn die Sondervereine haben ihr selbstän—
diges Vermögen, ihre selbständige Verwaltung, ihr selbständiges
Einkommen, ihre satzungsmäßige Tätigkeit, ebenso aber auch der
Gesamtverein. Diese Zerspaltung der Tätigkeit in Gesamttätigkeit
und Sondertätigkeit ist weder eine Umatur, noch wird sie un—
lösliche Zusammenstöße mit sich führen: ebenso wie die deutschen
und amerikanischen Staaten sich wohl fühlen, auf der einen Seite
in ihrer Besonderheit, auf der andern Seite in ihrer Bundes—
angehörigkeit, ebenso wird sich die Sache auch hier gestalten; denn
        <pb n="98" />
        0 IV. Probleme des Genossenschaftsrechts.

das Zerspalten des Vermögens und der Tätigkeit ist hier nichts Will—
kürliches, sondern es beruht auf der Spaltung der Interessen.
Natürlich ist in allen diesen Gebilden eine lebhafte Bewe—
gung möglich; denn das Gesamtwollen auf der einen Seite und
das Einzelwollen auf der andern wird sich gegenseitig beeinflussen,
und bald wird das eine, bald das andere mehr zur Geltung
kommen. Solche Vereine streben bald mehr nach der Zusammen⸗
fassung, bald mehr nach der Besonderung. Möglich ist hierbei, daß
eine Reihe von Betrieben in einander übergehen, möglich ist
auch, daß eine Reihe von Betrieben die Besonderung aufgeben und
in den Betrieb des Gesamtvereins übernommen werden. Es wäre
dies etwas Ahnliches, wie Elsaß-Lothringen unmittelbares Reichsland
 ist und ebenso wie der Bezirk von Washington in Nordamerika
ein unmittelbares Bundesland darstellt. Ist dann einmal das Be—
dürfnis einer vollständigen Vereinigung gegeben, treten die
Besonderheiten zurück, dann kann natürlich auch eine volle Zen—
tralisterung entstehen. Wesentlich ist dabei, daß solche Gestaltungen
so lange dauern wie die in ihnen wirkenden Kräfte und daß,
wenn eine Anderung in den gegenseitigen Machtverhältnissen ein—
tritt, das Recht die Elastizität haben muß, derartigen Anderungen
nachzukommen; und das ist bei diesen Rechtsformen in vollem
Maße möglich.
        <pb n="99" />
        V. Probleme des Zivilprojesses.

8 36.

Erst in neuerer Zeit hat man über die Probleme des Zivil⸗
prozesses tiefer nachgedacht; denn länger als auf den übrigen
Rechtsgebieten hat im Zivilprozeß das Naturrecht seine Herrschaft
geübt, und zu einer geschichtlichen Betrachtung der Prozeßvorgänge
sind wir erst in unseren Tagen gereift. Die geschichtliche Dar—
stellung des Zivilprozesses hat erst begonnen; denn daß man früher
über römischen und deutschen Zivilprozeß gearbeitet hat, ist zwar
sehr erfreulich und in seiner Art fruchtbar gewesen, aber die leben⸗
dige Anknüpfung an unseren heutigen Zivilprozeß hatte man
nicht gefunden, und so war Geschichte und Gegenwart durch eine
schroffe Kluft getrennt. Wenn wir heutzutage Prozeßwissenschaft
treiben, so erkennen wir die geschichtliche Bedingtheit auch dieses
Rechtszweiges vollkommen an und müssen überall fragen, ob eine
Rechtsidee auch wirklich im vorhandenen Rechte ihre Verwirklichung
gefunden hat oder ob das Recht nicht von einem anderen, entgegen⸗
gesetzten Grundsatze ausgeht. Sodann haben wir erst in der
neueren Zeit einen Blick in die universelle Entwicklung des
Prozesses gewonnen, und erst diese ist uns förderlich, nicht aber
eine abgerissene Darstellung der Prozeßentwicklung einzelner Völker.
Zunächst ist sicher, daß der Zivilprozeß ein Ergebnis späterer
staatlicher Entwicklung ist, bei welchem einerseits das Häuptlingtum
 und andererseits die Religionsübung die größte Rolle gespielt
— DDDD00
dern Falle war die einer Friedenseinrichtung zur gütlichen Er—
ledigung von Streitigkeiten, die sonst der Gewalt der Fäuste
unterworfen waren, und zwar eine Erledigung unter Mitwirkung

*) Vgl. meine Einführung in die Rechtswissenschaft (2. Aufl.),
A
wissenschaft J. S. 68 f.
        <pb n="100" />
        92

V. Probleme des Zivilprozesses.

des Staates, welcher seine mitwirkende Tätigkeit in Feststellung
und in Vollstreckung äußerte.
Daß ursprünglich die Rechtsverwirklichung Selbsthilfe war,
ist durch die Beobachtung der Naturvölker und derjenigen
Kulturvölker, die einen älteren Zustand darstellen, so sicher dar—
getan worden, daß darüber kein Zweifel bestehen kann. Noch jetzt
finden wir überall bei den Naturvölkern die Rechtsverwirklichung
in der Art, daß, wer Recht zu haben glaubt, sich mit einer
Schar Genossen verbündet und den Gegner in irgend einer Weise
pfändet oder in Gefangenschaft setzt und so lange in Gefangenschaft
läßt, bis er ausgelöst wird. Wenn hierbei von gegnerischer Seite
die Schuld nicht anerkannt wird, so führt dies zu Repressalien;
und sind beide Teile kräftig genug, ihren Standpunkt festzuhalten,
so wird die Sache entweder zum gegenseitigen Familienkampf,
oder man zieht die Hilfe von Schiedsrichtern herbei und unter—
wirft sich diesen. Erst als sich die Idee entwickelte, daß die
Gottheit im Rechte walte, kam man zur Anrufung der Priester;
und als die Häuptlinge mit allen Mitteln ihre Macht mehren
wollten, war es ihnen willkommen, wenn der Schwache sie zu
Hilfe rief und er dem einen zu seinem Rechte verhalf und dem,
der durch unrichtige Selbsthilfe bedrängt war, Unterstützung und
Lösung bot. Daß auf solche Weise lange Zeit Selbsthilfe und
Staatshilfe neben einander bestanden, ist begreiflich; denn derartige
Einrichtungen ändern sich nicht, wie man einen Handschuh um—
stülpt: sondern erst nach langem Nebeneinanderwalten wird das
Alte verschwinden und das Neue zur unbedingten Herrschaft
gelangen.
Mit Eintritt des Staates entwickelte sich der Prozeß als
Friedenseinrichtung: während bisher die Verwirklichung des Rechts
in die Macht des einzelnen Privaten gelegt war und dies zu
ständigen Privatkämpfen führte, trat jetzt der allmächtige Staat
auf und verwirklichte das Recht ohne jeden Kampf oder in einer
solchen Weise, daß ein Widerstreben keine ernstliche Bedeutung
haben konnte; und da ferner der Staat an Stelle der mehr oder
minder willkürlichen Entscheidung der einzelnen Beteiligten die
Prüfung und Erledigung der Frage, wer Recht habe, übernahm,
so mußte natürlich nicht nur eine gerechtere Erledigung der Sache
erzielt werden, sondern auch die Anerkennung des so geschaffenen
richterlichen Rechts mußte immer allgemeiner werden, und das
Gefühl, daß, wenn Recht gesprochen wurde, auch wahres Recht
        <pb n="101" />
        Gottes- und Menschenbeweis.

93

gesprochen werde, mußte eine tiefe Befriedigung der Bevölkerung
herbeiführen. Auf diese Weise ist der Prozeß als Friedensein—
richtung entstanden und muß als Friedenseinrichtung vor allem
in Betracht gezogen werden.

837.

Von den früheren Zuständen unterscheidet sich der Prozeß
vor allem dadurch, daß der Staat seine Aufgabe erweitert hat.
Der Staat hat neben seinen anderen Aufgaben es übernommen,
die Rechtsverwirklichung auf dem Wege des Friedens zu vollziehen.
Geblieben ist noch der Kampf der Parteien, allein es ist
ein rechtlicher Kampf geworden. Schon in den Zeiten des Gottes⸗
streites wurde er von einem blinden Streite der Feinde zu einem
Kampfe mit göttlichen Mitteln. Auf die Anrufung der Gottheit
folgte die Unterwerfung unter die Allmacht der gottbeseelten
Natur; in Wasser und Feuer, in Gift und Wage, in den Zuckungen
der menschlichen oder tierischen Natur erkannte man das Walten
der Gottheit; aber auch im Zweikampf war es der göttliche Ein—
fluß, der dem Recht zum Siege verhalf. Nur scheinbar kam der
Mensch als Kämpfer in seiner Kraft und Geschicklichkeit zur Gel⸗
tung: es war die Gottheit, welche das Schicksal lenkte: dies war
das Denken jener Zeit.
Aus diesen religiösen Gebilden erwuchs der heutige Prozeß.
Was die Parteien im heutigen Prozesse tun, besteht darin, daß
sie ihre Grüunde und Gegengründe vorbringen und einander be⸗—
kämpfen. An Stelle des Gottesbeweises treten die menschlichen
Beweise, und das Gericht hat nun nicht bloß die Züge des
göttlichen Waltens zu erspähen und nicht bloß zu ergründen, in
welcher Weise sich die Gottheit im Prozesse äußert und nach
welcher Seite sich die Wage der göttlichen Entscheidung senkt,
sondern das Gericht hat die im Kampfe von Rede und Gegen⸗
rede, von Beweis und Gegenbeweis gebrachten Umstände ver⸗
nunftmäßig zu zergliedern; es hat zu prüfen, nach welcher
Seite hin das Gewicht menschlicher Gründe sich neigt; anstelle
der göttlichen Allwissenheit tritt die weltkluge Einsicht des ent⸗
scheidenden Richters.
Daraus geht hervor: der Prozeß ist und bleibt ein Kampf,
früher mit göttlichen, später mit menschlichen, aber natürlich stets
mit vergeistigten Mitteln, und das Gericht vollzieht, nachdem der
Kampf der Geister sich entwickelt hat, seine Tätigkeit.
        <pb n="102" />
        —

V. Probleme des Zivilprozesses.

838.

Das schließt nicht aus: 1. daß das Gericht in den Kampf
der Parteien einwirkt. Solches kam schon in den Zeiten des
Gottesrechts vor, denn das Gericht griff ein, um den richtigen
Vollzug der gottesrechtlichen Bestimmung zu gemwährleisten; 2. es
ist nicht ausgeschlossen, daß das Gericht außer dem, was dieser
Parteikampf zutage fördert, noch andere Umstände berücksichtigt,
die ihm bei der Entscheidung behilflich sein können. Auch beim
Bottesbeweis war eine sonstige Berücksichtigung des göttlichen
Waltens, außerhalb der Gottesprobe, nicht ausgeschlossen, schon
darum, weil man stets die Frage aufwerfen konnte, ob nicht die
Gottesprobe selbst durch unlauteren Zauber getrübt werde. Da—
her entspricht es auch der modernen Entwicklung vollkommen, daß
das Gericht nicht bloß die von den Parteien gebrachten Umftände
benutzt, sondern alle ihm bekannten Lebensverhältnisse zu Rate
zieht und aus alledem eine Entscheidung bildet, welche der Sach—
lage möglichst gemäß ist. Was man daher früher aus unrichtigen
Anschauungen heraus für die sog. Verhandlungsinarxime, d. h. dafür
daß der Richter nichts als das Vorbringen der Parteien berückfichtigen
dürfe, hat folgern wollen, ist vollständig verkehrt. Wenn das
Gericht in bestimmtem Umfange auf die von den Parteien vor—
gebrachten Beweismittel beschränkt ist, so kann dies nur vom Nütz⸗
lichkeitsstandpunkt aus mehr oder minder gerechtfertigt werden;
dem Standpunkt der Parteistellung und der Gerichtsaufgabe ist
es vielmehr ganz angemessen, daß das Gericht in der Bildung
seiner Ansicht einen möglichst weiten Spielraum hat.
2. Das Verhältnis zwischen Richtertätigkeit und Parteitätigkeit
ist nicht ein derartig inniges, daß die Richtertätigkeit mit der
Parteitätigkeit in stetem Gleichklange stünde. Die Richtertätigkeit
kann vielmehr die Parteitätigkeit überschreiten und Folgerungen
erzeugen, die über das Begehren der Parteien hinausgehen und
hinausgehen müssen. Zwar soll regelmäßig ein Urteil nur erfolgen,
wenn eine Klage erhoben ist, und das Urteil soll nur das eingeklagte
Verhältnis treffen, und auch dieses nur, soweit es sich unler den
Parteien entwickelt. Allein es gibt Fälle, wo das Urteil diesen
Kreis durchbricht. Insbesondere trifft das deutsche Recht ver—
schiedene Vorkehrungen, um die Entscheidung auch gegen Dritte
wirken zu lassen. Man zieht Dritte in den Prozeß hinein durch
Hauptintervention, durch Beiladung, durch öffentliche Aufforderung:
        <pb n="103" />
        Feststellung als Ziel des Prozesses. 95

überall ist hier die Entscheidung auch gegen Dritte maßgebend.
Noch mehr gilt dies im Verwaltungsprozeß, der zwar in seiner
Bildung dem Zivilprozeß gleichartig ist, bei dem aber gerade von der
Beiladung und zwar von Amtswegen ein ganz außerordentlicher
Gebrauch gemacht wird, zu dem Zwecke, um, wenn durch Partei—
klage eine Frage angeregt ist, zu bewirken, daß diese nicht nur
im Umkreis der Parteien, sondern allüberall, wo verwandte
Interessen sich regen, zur Erledigung kommt. Damit ist ein
neuer Beweis geführt, daß die Richtertätigkeit durchaus nicht von
der Parteitätigkeit in der Art abhängig ist, wie man es vielfach
will, sondern daß der Staat von sich aus dafür sorgen kann, daß
im Interesse des Friedens eine Erledigung streitiger Fragen in
weiterem Umfange stattfindet.

839.

Der Prozeß soll, wie bemerkt, daß Recht nicht nur verwirk—
lichen, sondern auch in einer das bürgerliche Recht bindenden
Weise feststellen. Er verfolgt also den Zweck, das Recht zu
finden, um es in die Tat umzusetzen. Dieser Zweck ist Zweck,
er ist ein Ideal; er wird nicht immer erreicht. Er kann schon
darum nicht immer erreicht werden, weil manche Rechtsvorgänge
auf so verwickelten und verborgenen tatsächlichen Verhältnissen
beruhen, daß dem Gericht die Mittel fehlen, sie zu entwirren,
oder weil die Parteien es an dem fehlen lassen, was nötig ist,
um dem Gericht den vollen tatsächlichen Rechtsstoff zu unter—
breiten. Wird das Ziel verfehlt, so muß die Friedensordnung
sich mit dem verfehlten Ergebnis zufrieden geben, und die Rechtsordnung
 muß der Friedensordnung weichen, denn die Friedens—
ordnung rührt an die Grundlagen des Staatslebens. Nur in
seltenen Fällen ist es gestattet, die rechtskräftige richterliche Ent—
scheidung zu durchbrechen. Daß aber die Entscheidung zugleich
um der Friedensordnung willen da ist, muß um so mehr hervor⸗
gehoben werden, als vielfach der Gedanke der Rechtsverwirklichung
ganz einseitig betont wird, als wäre er der einzige, der in Be—
tracht käme.
Was aber Ideal ist, kann nicht als Wirklichkeit gelten, und
jede Rechtskonstruktion ist verfehlt, welche das Ideal bei der
Kennzeichnung der Rechtseinrichtung als etwas Wirkliches an—
nimmt. Der Prozeß ist nicht Rechtsverwirklichung, er ist vielmehr
        <pb n="104" />
        96

V. Probleme des Zivilprozesses.

eine Parteitätigkeit mit hinzutretender Staatstätigkeit, welche die
Rechtsverwirklichung anstrebt, allein bei weitem nicht immer er⸗
reicht, und wer die offenbare Tatsache, daß vielleicht 309
der Entscheidungen dem wirklichen Sachverhalt nicht entsprechen,
unberücksichtigt lassen wollte, der würde den Regeln der Wissen—
schaft nicht entsprechen: denn diese muß sich auf Wirklichkeit auf⸗
bauen und die Institute in ihrem Sein und Werden, nicht nach
dem kennzeichnen, was sie sein könnten, wenn wir in einer anderen
Welt als in der Welt der Vergänglichkeit lebten. Dazu kommt,
daß neben der Rechtsverwirklichung die Friedensverwirklichung
steht und daß nicht selten die Rechtsordnung sich genötigt sieht,
ihre Institute so einzurichten, daß nach einiger Zeit eine Be—
ruhigung eintritt, auch auf Kosten der exakten Rechtsfindung, und
daß der Staat in bestimmten Verhältnissen Vergleich und Aus—
gleichung besonders begünstigt (Friedensgerichte).
Jeder Prozeß hat darum seine Gefahren; das wußten schon
die alten Deutschen. Allerdings in den Zeiten, wo noch die
streng rituelle Form lebte, waren die Gefahren weitaus größer
als heute, und die Entscheidungen hingen von vielen Zufällig—
keiten ab. Wir staunen, wenn wir den altdeutschen und nament⸗
lich den altfranzösischen Rechtsgang in Betracht ziehen und sehen,
wie oftmals der ganze Erfolg des Prozesses an einem Haar
hing, und dies nicht etwa im Interesse der Gerechtigkeit; denn
die alte Zeit strebte durchaus nicht unter allen Umständen da—
hin, ein gerechtes Ziel zu erreichen, sondern man gewann den
Prozeß wie man ein Spiel gewinnt. Heutzutage ist es anders;
die Gefahr ist geringer, aber sie besteht noch: sie besteht aber
meist nicht um der Form willen, sondern wegen der allgemeinen
Grenzen der menschlichen Erkenntnis. Der Prozeß kann noch
heute den Berechtigten um sein Recht, um sein Hab und Gut bringen.
Wer in einen Prozeß eintritt, der muß wissen, wie der Soldat,
der in den Krieg zieht, daß er sein Schicksal aufs Spiel setzt.
Es ist daher keine Rede davon, daß ein besonderer Rechts—
schutzanspruch zu gunsten desjenigen bestünde, der in der Sache
Recht hat. Ein jeder, ob er Recht oder Unrecht habe, steht vor
dem Gericht gleich, insofern, als das Gericht den Rechtsstoff zu
prüfen und danach gerecht zu entscheiden hat, und ein jeder hat
seine Parteipflichten, der Gerechte wie der Ungerechte. Dies gilt
im Prozeß wie im Vollstreckungsverfahren, nur daß im Voll⸗
streckungsverfahren nicht ein jeder auftreten kann, sondern nur
        <pb n="105" />
        Kein Rechtsschutzanspruch.

97

derjenige, der einen sogenannten vollstreckbaren Titel hat, d. h. sich
auf einen besonderen Vorgang berufen kann, welcher sein Recht
zu hoher Wahrscheinlichkeit bringt.
Es kann sich höchstens darum handeln, daß es ein allgemeines
Menschenrecht ist, einen Prozeß zu führen, ebenso wie es ein
allgemeines Menschenrecht ist, ein Testament zu machen. Alles
das ist Ausfluß des einen großen Persönlichkeitsrechts, aus dessen
Quelle so viele Befugnisse hervorgehen, es ist nicht Ausfluß der
besonderen Berechtigung, welche demjenigen zusteht, dem die Rechts—
ordnung Recht gibt.
Und wenn der Einzelne die Befugnis hat, Prozeßtätig—
keiten mit einem bestimmten Erfolge vorzunehmen, so ist dies
nur die Folge der aus der menschlichen Persönlichkeit hervor—
gehenden Befugnis, für die Verwirklichung seines Rechts tätig
zu sein.

8 40.

Was man, nicht vom prozessualen, sondern vom staats⸗
rechtlichen Standpunkt aus vorgebracht hat, um einen Rechtsanspruch
 desjenigen, dem ein bürgerliches Recht zusteht, auf Gerichts⸗
tätigkeit zu stützen, geht schließlich darauf hinaus, daß der Staat,
wie das Eigentum, so auch die Person zu berücksichtigen hat, und
alles, was man mit einem derartigen Rechtsanspruch hat aus⸗
drücken wollen, ist nichts anderes als Ausfluß des Rechts der
Persönlichkeit. Diese wird allerdings verletzt, wenn der Person
der gesetzliche Zutritt zu den Staatsanstalten nicht gewährt wird,
sie kann verletzt werden, wenn die Staatstätigkeit eine fehlerhafte
ist und der Fehler zu einer Verringerung in der Rechtsstellung
der Person oder des Vermögens führt.
Aber das Recht der Persönlichkeit läßt sich nicht in einen
Anspruch gegen den Staat auflösen: dieser Gedanke ist ebenso
unrichig wie der Gedanke, welcher das Eigentum in einen An—
spruch gegen jedermann zersplittert und zerfasert. Der Anspruchs—
begriff wird hier gegen seinen eigenen Sinn gebraucht, und er
wird zu Tode gehetzt wie Mazeppas Pferd; noch mehr, er schleift
damit das Perfönlichkeitsrecht zu Tode. Weder ein Anspruch auf
Rechtshilfe als Anspruch des Berechtigten oder als Anspruch eines
jeden Menschen, noch auch ein Anspruch auf Freisprechung von
Seiten dessen, der ungerecht angegriffen wird, läßt sich halten.
UNuG 128: Kohler, Rechtsprobleme. 7
        <pb n="106" />
        98 V. Probleme des Zivilprozesses.

Beides steht auf gleicher Stufe, wie wenn man etwa einen An—
spruch auf alle möglichen Staatstätigkeiten konstruieren wollte.
Denn was heißt Anspruch? Die Befugnis, eine Leistung
oder eine Unterlassung zu verlangen zur Herstellung (Verwirklichung
oder Sicherung) eines individuellen Rechtes. Von Anspruch kann
daher nur dann die Rede sein, wenn in der Person des Anspruchs⸗
gegners ein dem Recht widersprechender Zustand eingetreten ist,
der gehoben werden soll. Daher ist ein Anspruch gegeben, wenn
jemand im Eigentum verletzt wird, nicht aber, solange das Eigen⸗
tum unverletzt fortbesteht. Es ist ein Anspruch gegeben, wenn
der Beamte mich durch gesetzwidrige Entscheidung in meinem
Rechte gekränkt hat, nicht aber, wenn ich einfach bei dem Beamten
den Antrag auf eine bestimmte Tätigkeit sielle. Denn mein
Antrag ist dann einfach Ausfluß meiner Befugnis, als mensch⸗
liche Persönlichkeit zu wirken. Anzunehmen, daß ich einen
Anspruch gegen den Staat habe auf alle möglichen Tätigkeiten,
soweit es in meinem Interesse liegt, ist eine unrichtige
Anwendung des Anspruchsbegriffs und füͤhrt zu der verfehlten
Anschauung, als ob die Person am archimedischen Punkte
stüunde und den Staat damit beliebig in Bewegung setzen könnte.
Daß ein solcher Mißbrauch des Anspruchsbegriffs zur Steigerung
der Volksrechte beitragen könnte, wäre eine Vorstellung, die eben
sowenig auch nur eine Besprechung verdienen kann, wie die ent—
gegengesetzte Ansicht, welche annimmt, daß die Vertreter des
Persönlichkeitsrechts, welche dem Anspruchsbegriff eine andere Be—
deutung geben, starre Absolutisten und Sünder an der Freiheit
des Volkes seien.
Mit derartigen Mißverständnissen läßt sich überhaupt nicht
streiten. Was Anspruchsbegriff ist, hat mit der politischen Stellung
gar nichts zu tun, und umso weniger kann ein unrichtiger Ge⸗
brauch des Anspruchsbegriffs als ein Zeichen fortgeschrittener
Staatsauffassung gelten.
        <pb n="107" />
        VI. Probleme des Völkerrechts.

8 41.

Die neueren Fragen des Völkerrechts drehen sich hauptsäch—
lich um Krieg und Frieden, um ihre Behandlung in der Praxis
des Völkerverkehrs und um die Stellung, welche dem Kriege in
der Theorie des Völkerrechts zukommt.
Früher teilte man das Völkerrecht ein in ein Recht des
Krieges und des Friedens und widmete dem Kriege die reichliche
Hälfte der Darstellung; das kriegerische Verhältnis unter Völkern
galt als ebenso normal wie das Verhältnis des Friedens. War
man doch immer noch von den Reminiszenzen einer Zeit erfüllt,
in welcher ein jedes Volk nur für sich selbst sorgte und sich nur
gleichsam aus Freundlichkeit und aus mittelbarem Interesse mit
den anderen Völkern auf dem Stande gedeihlicher Verhältnisse hielt.
Das ist anders geworden. Der Krieg ist ein anormales
Verhältnis, ein Übel, das unter den sotanen Verhältnissen aller⸗
dings immer noch als notwendiges Übel erscheinen kann, das aber
in allen Fällen die Kennzeichnung des Außergewöhnlichen an
sich trägt.
Im übrigen könnte man fragen, ob wir den Krieg als ein
—
als ein Unrechtsverhältnis aufzufassen haben. Beides ist irrig:
der Krieg ist kein Verhältnis des Rechts: denn er wird nicht
durch die Grundsätze des Rechts geleitet und zur Entscheidung
gebracht, sondern das, was ihn entscheidet, ist die Macht, der sich
das Recht fügt, weil es sich ihr fügen muß, weil, wie im bürger⸗
lichen Rechte, so auch im öffentlichen gewisse tatsächliche Verhält⸗
nisse notwendig mit gewissen Rechtsfolgen verknüpft sind.
Der Krieg ist aber auch kein Unrechtsverhältnis, schon darum
nicht, weil man in sehr vielen Fällen den kriegführenden Teilen,
wenigstens einem derselben, keine Schuld zumessen kann und weil
        <pb n="108" />
        100 VI. Probleme des Völkerrechts.

die Folgen durchaus nicht von der Rechtsordnung als Unrechtsfolgen
 gestaltet sind. Der Krieg ist vielmehr eines jener Verhält—
nisse, welche weder dem Rechte noch dem Unrecht angehören, ein
Verhältnis tatsächlicher Art, welches aber mit Rechtsfolgen ver—
bunden ist, und zwar nicht nur wegen der Verknüpfung der tat⸗
sächlichen Verhältnisse, sondern auch deshalb, weil, sobald der
Krieg ausbricht, eine Reihe von Regeln gelten, sowohl unter den
kriegführenden Teilen als auch bezüglich der dritten (neutralen)
Staaten, die Regeln des Völkerrechts
Hält sich nun die Kriegführung in den Schranken des Völker—
rechts, so muß man sagen: die Anwendung der Mittel des
Krieges ist zwar nicht eine Rechtshandlung, aber auch keine Un⸗
rechtshandlung. Sie ist eine Außerung des kriegführenden Volkes,
die einen von der Rechtsordnung weder positiv, noch negativ be—
rührten Charakter hat, die man, wenn es nicht zu Zweideutigkeiten
führte, als „neutrale“ Handlung bezeichnen könnte
Daraus ergibt sich von selber: Solche Handlungen können,
so sehr fie verletzenden Charakter haben, nicht als Verbrechen
oder Vergehen betrachtet werden, wenn sie von einem völkerrecht⸗
lich anerkannten Staat und von denjenigen herrühren, die als
Organe des Staates tätig sind. Die Tötung im Kriege ist
nicht Mord, das Anzünden von Häusern keine Brandstiftung, und
die Organe des kriegführenden Staates können nicht wegen
Körperverletzung oder Freiheitsberaubung zur Verantwortung ge⸗
zogen werden.
Wenn daher solche Organe in die Macht des Feindes ge—
raten, so darf man ihnen alles dasjenige, was sie namens des
Staates geschädigt haben, in keiner Weise zur Last legen. Daraus
ergibt sich von selber die Verpflichtung, die Kriegsgefangenen gut
zu behandeln und hnen nicht das entgelten zu lassen, was sie
dem Lande an Schaden zugefügt haben. Von dieser Betrach—
tungsweise war eine frühere Zeit fern; man war noch nicht
zu der Auffassung gereift, daß die Tätigkeit des krieg—
führenden Staates, eben weil sie keine Widerrechtlichkeit ist,
alle diejenigen deckt, welche als Organe des Staates gehandelt
haben.
Die Organe des Staates aber, die im Kriege tätig sind,
werden als Kombattanten von der Bevölkerung ausgeschieden,
welche keine solche staatliche Legitimation hat.
Daraus sollte man den Schluß ziehen, daß nur Kombattan—⸗
        <pb n="109" />
        Landeskriegsrecht.

101

ten, wenn sie Kampftätigkeiten vornehmen, unter der rechtlichen
Deckung des Staates stehen, und alle diejenigen, welche nicht auf
solche Weise legitimiert sind, sich einfach als Mörder und Brand⸗
stifter behandeln lassen müßten.
Das ließ sich indes nicht vollkommen durchführen, und ge—
wisse Personen hat man, obgleich sie keine staatliche Legitimation
an sich tragen, doch wie Organe des Staates behandelt, indem
sie gleichsam als geschäftsführende Helfer dem Staate beistehen.
Man verlangte aber, daß sie äußerlich die den Kombattanten ent—
sprechenden Garantien bieten, insbesondere erkennbare Abzeichen an
sich tragen, unter einem geregelten Kommando stehen und die
Gebräuche des Krieges innehalten.
Derart ist die Stellung der kriegführenden Macht, wenn sie
die Gebote des Völkerrechts wahrt; diese aber beruhen auf drei
Grundgedanken: 1. Ist der Krieg auch unvermeidlich, so soll doch
das Kriegsübel auf das geringste beschränkt werden; nicht als ob
man dem Kriege Kraft und Nachdruck nehmen wollte: im Gegen⸗
teil, sofern es sich um die Mittel handelt, den Feind zu schwächen
und dadurch den Krieg zu Ende zu führen, seine Macht zu
brechen, gestattet man Unheilseinwirkungen der schlimmsten Art;
allein jede Unheilseinwirkung soll auf diesen Zweck beschränkt
sein: wenn irgend welche Zerstörungs- oder Beschädigungsarten
Leiden bereiten, die für die Kriegszwecke unnötig sind, so sind
sie den Bestrebungen des Völkerrechts zuwider. Man führt
nicht Krieg, um die Leute zu quälen, man tötet nicht, wenn, um
den Feind unfähig zu machen, die Verwundung genügt, man zer—
stört nicht, wo die Zerstörung nicht dazu beiträgt, die Stellung
des Feindes zu schwächen.
Aus diesen Grundgedanken sind die Regeln des modernen
dandkriegsrechts hervorgegangen, wie sie in der Haager Konferenz
vom Jahre 1899 festgestellt sind. Es ergibt sich daraus von
selber das Verbot solcher Geschosse, welche nur dazu beitragen, die
Verwundungen schlimmer zu machen, Qualen zu bereiten, oder den
Tod herbeizuführen, wo schon die einfache Verwundung den
Menschen kampfunfähig macht. Dahin gehört auch, daß, wenn
der Feind sich ergibt, man ihn nicht töten, sondern ihm Pardon
geben soll; und dahin gehört ferner, daß man die Kriegsgefangenen
nicht bedrücken und bedrängen darf, sondern sie nur zu dem
Zwecke festhält, um sie dem Kriege zu entziehen und dadurch den
Gegner zu schwächen. Man macht die Kriegsgefangenen nicht
        <pb n="110" />
        102

VI. Probleme des Völkerrechts.

mehr zu Knechten oder Sklaven, man hält sie nicht mehr zurück
zum Zwecke des Auskaufs; man entläßt sie nach Friedens—
schluß, nachdem man sie vorher so behandelt hat wie seine
eigenen Leute.
Ein zweiter Gedanke geht dahin: Die Führung des Krieges
kann bedeutend menschlicher werden, wenn man eine Reihe von
Einrichtungen aufrecht erhält, die, ohne daß die Energie des
Angriffs oder der Verteidigung gemindert wird, doch dazu bei—
tragen, die Begleiterscheinung des Krieges zu mildern. Von alten
Zeiten her hat sich der Brauch herausgestellt, daß auch im Kriege
gewisse Abmachungen stattfinden und Gelegenheiten geschaffen
werden, um zwischen den feindlichen Heeren durch Zwischenträger
zu vermitteln. Diese Zwischenträger sind schon bei den Natur—
völkern heilig und unverletzlich, und daraufhin hat man bis heut⸗
zutage den Satz aufgestellt, daß der Parlamentär und seine Be—
gleitung, der Mann mit der weißen Fahne, vom Feinde respektiert
werden muß.
Andere Bräuche, welche die Härten des Krieges mildern,
find die Entlassung von Kriegsgefangenen gegen Ehrenwort, sofern
man darauf bauen kann, daß dieses Ehrenwort gehalten wird und
die Leute die Freuden ihrer Heimat genießen, ohne dem Kriege
zu dienen und die Kriegsmacht ihres Staates zu mehren. Ein
anderer Grundsatz ist der, daß auch dem Feinde gewisfe Existenz⸗
bedingungen im Land belassen werden müssen, weil es nur fo
möglich ist, daß er seinerseits der Bevölkerung gegenüber humane
Rücksichten trägt. Darum ist die Anwendung von Gift im Kriege
unstatthaft. Man darf z. B. einem Feinde die Lebensmittel ab—
schneiden, aber es ist nicht gestattet, die Quellen zu vergiften,
oder ihm ansteckende Krankheiten ins Lager zu schicken. Würde
das geschehen, so würde eine jede Brutauͤtät gegenüber den Be—
wohnern des Landes sanktioniert werden; denn wenn man den
Truppen dieses zufügt, so werden sie mit gleichen Mitteln er—
widern, wo sie koͤnnen.
In allen diesen Beziehungen kennt das Völkerrecht keine
Vermittlung. Werden derartige Gebote verletzt, dann können
die schlimmsten Repressalien eintreten, und der Verletzte ist auch
seinerseits nicht an die üblichen Rücksichten gebunden. Der
Verletzer darf sich nicht auf sein berechtigtes Streben beziehen, den
Feind zu schwächen oder zu vernichten; denn dieses Bestreben
muß an allen solchen Einrichtungen Halt machen. Wo überall der—
        <pb n="111" />
        Ewiger Friede.

103

artige Grundpfeiler des Völkerrechts verletzt werden, da liegt das
Unrecht, und der Verletzende wird durch das Völkerrecht ge—
brandmarkt.
Ein dritter Gedanke ist der: jeder Staat, auch im Kriege,
hat den andern Staaten gegenüber volle Rechtsstellung; daher ist
das Verhältnis der Invasionsarmee zum Feindeslande eine Rechts-,
keine Willkürstellung. Dies erkannte man früher nicht an, weil
man nicht davon durchdrungen war, daß die Staaten Rechtssubjekte sind,
welche auch im Kriege innerhalb der Kriegszwecke sich zu respektieren
haben. Der obige Gedanke hat zur Folge: Leben und Eigentum
der Untertanen müssen, soweit mit den Kriegszwecken verträglich,
geschont werden; es dürfen der Bevölkerung keine unnötigen Leiden
zugefügt werden, und in der Erhebung von Abgaben und auch,
was die Kontributionen betrifft, muß eine gewisse gerechte Ver—
teilung stattfinden; sodann kann zwar das Eigentum des feindlichen
Staates in Besitz und Verwaltung genommen werden, aber auch
dies nur nach den Grundsätzen einer ordentlichen Staatsverwaltung
und in der Art, daß die Nutzungsquellen zwar benutzt, aber nicht
raubbaumäßig erschöpft werden dürfen, daß insbesondere auch die
Anstalten der Bildung, Kunst und Wissenschaft möglichst geschont
werden.

842

Die Idee des ewigen Friedens ist im Augenblick noch uto—
pisch. Allein es läßt sich nicht behaupten, daß sie der Menschheit
ständig und für alle Zeiten ein bloßes Ideal bleiben wird. Die
Mittel, die man seit einem Jahrhundert in Anwendung bringt,
durch Schiedssprüche völkerrechtliche Streitigkeiten zu begleichen,
spielen heutzutage eine sehr große Rolle. Es war insbesondere
ein großer Fortschritt, durch Aufstellung eines ständigen Schieds—
hofes (im Haag) und durch Vereinbarungen in Staatsverträgen
 der Idee schiedsgerichtlicher Entscheidung den Charakter
der Ausnahme zu entziehen, sowie durch Aufstellung eines be⸗
stimmt geordneten Verfahrens die Erledigung solcher Streitigkeiten
zu fördern.
Ein weiteres Hilfsmittel des Friedens liegt in dem Zu—
sammenschluß der Völker und ihrer Verbindung zur Pflege ge—
meinsamer Kulturinteressen: je inniger diese Verbindung ist, eine
um so größere Störung wird der Krieg herbeiführen, und um so
weniger werden sich die Staaten zu kriegerischen Angriffen ver—
        <pb n="112" />
        104 VI. Probleme des Völkerrechts.

stehen. Ein außerordentliches Mittel, den Ausbruch von Kriegen
zu verhindern, besteht darin, daß die Völker zu Bündnissen zu—
sammentreten und einander gewisse Rechte und Zustände zusichern;
sind wir einmal so weit, daß sämtliche Völker oder mindestens
die Völker unseres Erdteils eine feste Vereinigung mit gemein⸗
samen Behörden bilden, dann wird die Zeit nahe sein, in der
die kriegerischen Ausbruche verschwinden. Es verhält sich hier
wie seinerzeit, als die Blutrache erlosch, weil die Geschlechter
und Familien zu einem Staatsganzen zusammentraten uͤnd
der Entscheidung der Gerichte ihre Zwistigkeiten unterwarfen.
Das Mittelalter träumte von einem Kaisertum, dem es be—
schieden sei, die Streitigkeiten christlicher Völker zu begleichen.
Dieses Weltkaisertum ist erloschen, denn ihm fehlien gegenüber
der landesherrlichen Gewalt die Mittel, eine so hohe Idee durch—
zuführen. Aber eine ähnliche große Aufgabe steht den Völker—
vereinigungen bevor, wenn die Völker sich nicht mehr als Einzelne,
sondern als Mitglieder einer großen Völkergemeinschaft fühlen.
Was den Friedensbestrebungen noch am meisten entgegensteht,
ist folgendes: Ursachen des Krieges sind durchaus nicht immer
völkerrechtliche Verletzungen, sondern wirtschaftliche oder völker—
schaftliche Schwierigkeiten, in welche ein Volk durch die
gegenwärtige Lage der Dinge gebracht ist, und welche es nur da—
durch lösen zu können glaubt, daß der gegenwärtige Stand der
völkerrechtlichen Verhältnisse geändert wird. So wenn z. B. eine
zersprengte Nationalität sich einigen oder ein Volk, welches einen
regen Handelsdrang in sich fühlt, unter allen Umständen Küsten—
land haben will, um von da aus einen Seeverkehr zu betreiben,
oder wenn ein Land so zerstückelt ist, daß es notwendig einen
territorialen Anschluß der Stückteile erwerben zu müssen glaubt,
oder endlich, wenn ein Volk das andere zwar nicht völkerrechts
widrig, aber dadurch bedrängt, daß es durch wirtschaftliche
Maßnahmen das andere an der Entwicklung von Handel und Ge⸗
werbe zu verhindern sucht und ihm keine Gelegenheit zur Ent—
faltung seiner friedlichen Kräfte beläßt.
Es muß zugestanden werden, daß viele Kriege diesen Bestre—
bungen entstammt sind, und daß es Schwierigkeiten hat, derartige
Mißlichkeiten einer höheren Entscheidung zu unterwerfen, da diefe
Entscheidung nicht nach Rechtsgrundsätzen, sondern nach den Ge—
boten völkerschaftlicher Zweckmäßigkeit ausfallen müßte, und die
Interessen zweier Völker in solchen Fällen feindlich zusammen⸗
        <pb n="113" />
        Blick in die Zukunft. 105

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zustoßen pflegen. Allein auch hier ist die Möglichkeit nicht aus—
zeschlossen, daß sich allmählich gewisse Grundsätze der Ausgleichung
entwickeln und daß die Lösung solcher völkerschaftlichen Probleme
mehr oder minder kräftig übernommen wird. Wenn einmal auch
in dieser Beziehung im Laufe der Jahrhunderte die Bahn geebnet
ist, dann wird die Zeit des Weltfriedens ebenso herannahen, wie
die Zeit des staatlichen Friedens eingetreten ist, nachdem innerhalb
des Staates die allgemeine Gesetzgebung den Familien und Ge—
schlechtern die Möglichkeit gewährt hat, sich zu entfalten und
innerhalb gewisser Schranken ihren Mitgliedern die Gelegenheit
der eigenpersönlichen Entwicklung zu gestatten. Heutzutage ist nur
das eine wesentlich, dieses Problem scharf ins Auge zu fassen
und unter Berücksichtigung der geschichtlichen Erfahrung über die
Grundsätze solcher Ausgleichung nachzusinnen; und es ist nötig,
den Gedanken, daß auch hier dereinst der Friedensengel erscheinen
wird, nicht aufzugeben, sondern ihn mit Macht festzuhalten.
Wir können den Weltfrieden erst in Jahrhunderten er—
langen; allein wir müssen heutzutage dafür wirken, daß dieses
Geschenk des Himmels unseren Urenkeln zu teil wird. Es
hieße, an der Geschichte verzweifeln, wollte man die Probleme
bei Seite lassen, die sich erst in der fernen Zukunft lösen lassen.
Wer glaubt, wir müßten die Hände in den Schoß legen, wenn
das Ziel sich nicht morgen erreichen läßt, gleicht dem Natur—
menschen, der nicht sät, weil er nicht in einer Woche ernten kann.

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        <pb n="114" />
        Druck von B. G. Teubner in Leipzig.
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        — — — *
Aus Natu nd Geisteswelt
Sammlung wissenschaftlich⸗gemeinverständlicher
Darstellungen aus allen Gebieten des Wissens
in Bändchen von 130- 160 Seiten.
Jedes Bändchen ist in sich ab—
geschlossen und einzeln käuflich.
Die Sammlung „Aus Natur und Geisteswelt“ sucht ihre Aufgabe nicht in
der Vorführung einer Fülle von Lehrstoff und Lehrsätzen oder etwa gar
unerwiefenen Hypothesen, sondern darin, dem Leser Verständnis dafür zu
vermitteln, wie die moderne Wissenschaft es erreicht hat, über wichtige
Fragen von allgemeinstem Interesse Licht zu verbreiten. Sie will dem
Tinzelnen ermöglichen, wenigstens an einem Punkte sich über den engen
RKreis, in den ihn heute meist der Beruf einschließt, zu erheben, an einem
Punkte die Freiheit und Selbständigkeit des geistigen Lebens zu gewinnen.
In diesem Sinne bieten die einzelnen in sich abgeschlossenen Schriften gerade
dem ‚Caien“ auf dem betreffenden Gebiete in voller Anschaulichkeit und
lebendiger Frische eine gedrängte, aber anregende Übersicht.

Aberqalaube s. heilwissenschaft.
Abstammungslehre. Abstammungslehre und Darwinismus. Von
Prosessor Dr. R. hesse. 2. Huflage. Mit 37 Siguren im Text. (Nr. 39.)
Die Darstellung der großen Errungenschaft der biologischen Forschung des vorigen Jahrhunderts,
der Abstammungslehre, erörtert die zwei Fragen: „Was nötigt uns zur Annahme der Ab⸗
stammungslehre?“ und — die viel schwierigere — „wie geschah die Umwandlung der Tier⸗ und
welche die Abstammungslehre fordert?“ oder: „wie wird die Abstammung erklärt?“
Algebra s. Arithmetik.
Altoholismus. Der Alkoholismus, seine Wirkungen und seine Be—
kämpfuüng. herausgegeben vom Zentralverband zur Bekämpfung des
Alkoholismus. 3 Bändchen. Nr. 103. 104. 146.)
Die drei Bändchen sind ein kleines wissenschaftliches Kompendium der Alkoholfrage, ver⸗
faßt von den besten Kennern der mit ihr verbundenen sozialehngienischen und sozial⸗ethischen
Probleme. Sie enthalten eine Fülle von Matertal in übersichtlicher und schöner Darstellung
uͤnd sind unentbehrlich für alle, denen die Bekämpfung des Alkoholismus als eine der wichtigsten
und bedeutungsvollsten Aufgaben ernster, sittlicher üund sozialer Kulturarbeit am Herzen liegt.
Band J. Der Alkohol und das Kind. Die Hufgaben der Schule im Kampf gegen den Hlkoholismus.
 Der Alkoholismus und der Arbeiterstand. Alkoholismus und Armenpflege.
Band II. Altkoholismus und Nervosität. Alkohol und Geisteskrankheiten. Alloholismus und
Prostitution. Altohol und Verkehrswesen.
Band III. Alkohol und Seelenleben. Alkohol und Strafgesetz. Einrichtungen im Kampf gegen
den Alkohgl. Einwirkungen des Alkohols auf die inneren Organe. Alkohol als Nahrüunasmittel.
 ãulteste deutsche Mãßigkeitsbewegung.
Ameisen. Die Ameisen. Von Dr. Friedrich Knauer. Mit 61 Siguren.
Nr. 94.)
Faßt die Ergebnisse der so interessanten Forschungen über das Tun und Treiben einheimischer
und exotischer Ameisen, über die Pielgestaltigkeit der SFormen im Ameifenstaate, über die
Bautätigkeit, Brutpflege und ganze Hfonomtie der EUmeisen, über ihr Zusammenleben mit
anderen Tieren und mit Pflanzen, über die Sinnestätigkeit der Ameisen und über andere
intereffante Details aus dem Ameisenlehen zusammen.
        <pb n="116" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 26 Pfg.

Amerika (s. a. Schulwesen). Aus dem amerikanischen Wirtschaftsleben.
Von Prof. J. Caurence Laughlin. Mit9 graph. Darstellungen. Nr. 127.)
Ein Amerikaner behandelt für deutsche CLeser die Fragen, die augenblicklich im Vordergrunde
des öffentlichen Lebens in Amerika stehen, den Wettbewerb zwischen den Vereinigten Staaten
und Europa— Schutzzoll und Reziprozität in den Dereinigten Siaaten — Die äürbeiterfrage
in den Vereinigten Siaaten — Die amerikanische Trustfrage — Die Eisenbahnfrage in den
Vereinigten Staaten — Die Bankfrage in den Vereinigten Staaten — Die herrschenden volks—
wirtschaftlichen Ideen in den Vereinigten Staaten.

— — achicher der Vereinigten Staaten von Amerika. Von Dr. E. Daenell.
Nr. 147.
GHibt in großen Zügen eine übersichtliche Darstellung der geschichtlichen, kulturgeschichtlichen
und wirtschaftlichen Entwicklung der Vereinigten Staaten von den ersten Rolonisationsver—
suchen bis zur jüngsten Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der verschiedenen politischen,
wnograhtchen. sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die zur Zeit die Amerikaner be—
onders bewegen.

Anthropologie s. Mensch.

Arbeiterschutz. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung. Von weil. Pro⸗
fessor De. O. v. Swiedineck-Südenhorst. (Nr. 78.)
Das Buch bietet eine gedrängte Darftellung des gemeiniglich unter dem Titel „Arbeiter⸗
frage“ behandelten Stoffes; insbesondere treten die Fragen der Notwendigkeit, Sweckmäßig⸗
keit und der ökonomischen Begrenzung der einzelnen Schutzmaßnahmen und Versicherungs⸗
zinrichtungen in den Borbderarüund.

Arithmetik und Algebra (s. a. Mathematische Spiele) zum Selbst—
unterricht. Don Professor Dr. P. Crantz. J. Teil: Die Rechnungsarten.
Gleichungen ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Gleichungen
zweiten Grades. Mit 9 Siguren im Text. (Ar. 120.)
Will in leicht faßlicher und für das Selbststudium geeigneter Darstellung über die Anfangsgründe
 der Arithmetik und Algebra unterrichten ünd behandelt die sieben Kechnungsarten,
die Gleichungen ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten und die Gleichungen
zweiten Grades mit einer Unbekannten, wobei auch die CLogarithmen so ausführlich behandelt
sind, daß jemand an der Hhand des Buches sich auch vollständig mit dem Gebrauche der
Toarrithmentafeln vertraut machen kann.

Astronomie (s. a. Kalender; Mond; Weltall). Das astronomische Weltbild
im Wandel der Seit. Von Professor Dr. S. Oppenheim. Mit 24 Ab—
bildungen im Text. r. 110.)
vschildert den Kampf der beiden hauptsächlichsten „Weltbilder“, des die Erde und des die
sonne als Mittelpunkt betrachtenden, der einen bedeutungsvollen Abschnitt in der Kultur—
zeschichte der Menschheit bildet, wie er schon im Altertum bei den Griechen entstanden ist,
inderthalb Jahrtausende später zu Beginn der Neuzeit durch Kopernikus von neuem auf—
genommen wurde und da erst mit einem Siege des heliozentrischen Systems schloß.

Atome s. Moleküle.

Auge. Das Auge des Menschen und seine Gesundheitspflege. Von Privat—
dozent Dr. med. Georg Abelsdorff. Mit 15 Abb. im Text. Me. 149.)
schildert die Anatomie des menschlichen Auges sowie die Ceistungen des Gesichtsinnes, be—
onders soweit sie außer dem medizinischen ein allgemein wissenschaftliches oder ästhetisches
Interesse beanspruchen können, und behandelt die Gesundheitspflege (Hngiene) des Auges,
besonders Schädigungen, Erkrankungen und Verletzungen des Auges, Kurzsichtigkeit und er—
hebliche Augenkrankheiten, sowie die künstliche Beleuchtung.
        <pb n="117" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 M. 25 pfg.

Automobil. Das Automobil. Eine Einführung in Bau und Betrieb
des modernen Kraftwagens. Von Ing. Karl Blau. Mit 83 abb. Nr. 166.)
Bibt in gedrängter Darstellung und leichtfaßlicher Form einen anschaulichen Überblick über
das Gesamtgebiet des modernen Automobdilismus, so daß sich y der Nichttechniker mit den
ßrundprinzspien rasch vertraut machen kann, und behandelt das Benzinautomobil, das
Elektromobil und das Dampfautomobil nach thren Kräftquellen und sonstigen technischen
kinrichtungen, wie Zündung, Rühlung, Bremsen. Stundung, Bereifung usw.
Bautunst (s. a. Städtebilder). Deutsche Baukunst im Mittelalter. Von
Professor De. A. Matthaei. 2. Auflage. Mit Abbildungen im Terxt
und auf 2 Doppeltafeln. (NAr. 8.)
Der Verfasser will mit der Darstellung der Entwicklung der deutschen Baukunst des Mittel—
alters zugleich über das Wesen der Bäukunst als Kunst aufklären, indem er zeigt, wie sich im
Derlauf der Entwicklung die Kaumvorstellung klärt und vertieft, wie das fedhnische Können
wächst und die praktischen Aufgaben sich erweitern, wie die romanische Runst geschaffen und
zur Gotik weiter entwickelt wird.
Beethopen s. Musik.

Befruchtungsvorgang. Der Befruchtungsvorgang, sein Wesen und
seine Bedeutung. Von Dr. Ernst Teichmann. Mit 7 Abbildungen im
Tert und 4 Doppeltafeln. (r. 70.)
will die Ergebnisse der modernen Forschung, die sich mit dem Befruchtungsproblem
defaßt, darstellen. Ei und Samen, ihre Genese, ihre Reifung und ihre Vereinigung werden
dehandelt, im Chromatin die materielle Grundlage der Vererbung aufgezeigt und als die
Zedeutung des Befruchtungsvorgangs eine Mischung der Qualität zweier Indipiduen.

ßBeleuchtungsarten. die Beleuchtungsarten der Gegenwart. Von
Dr. phil. Wilhelm Brüsch. Mit 155 Abbildungen im Text. (NAr. 108.)
Bibt einen Überblick über ein gewaltiges Arbeitsfeld deutscher Technik und Wissenschaft,
indem die technischen und wissenschaftlichen Bedingungen für die Herstellung einer wirtschaft⸗
lichen Cichtquelle und die Methoden für die Beurteilung ihres wirklichen Wertes für den
herbraucher, die einzelnen Beleuchtungsarten sowohl hinsichtlich ihrer physikalischen und
hvemischen Grundlagen als auch ihrer Technik und Herstellung behandelt werden.

Bevelterunaslehre. Von Professor De. M. Baushofer. (r. 50)
Will in gedrängter Form das Wesentliche der Bevölkerungslehre geben über Ermittlung der
holtszahl, über Gliederung und Bewegung der Bevölkerung, Verhältnis der Bevölkerung zum
bemohnten BPoden und die Ziele der Bevölkerunaspolitik

Bibel (s. a. Jesus; Keligion). Der Tert des Reuen Lestaments nach seiner
geschichtlichen Eutwicklung. Von Dip.-Pfarrer R. Pott. Mit 8Tafeln. Nr. 134.)
will in die das allgemeine Interesse an der Textkritik bekundende Frage: „Ist der ursprüng⸗
liche Text des Nenen Testamentes überhaupt noch herzustellen ?“ durch die Erörterung der
Derschiedenheiten des Cuthertertes (des früheren, revidierten und durchgesehenen) und seines
Verhaͤltnisses zum heutigen (deutschen) „berichtigten“ Tert, einführen, den „ältesten Spuren
des Tertes“ nachgehen, eine Einführung in die Handschriften“ wie die „ültesten Übersetzungen“
deben und in Theorie und Praris“ zeigen. wie der Tert bherichtigat und rekonstruiert wird.

Bildungswesen (s. a. Schulwesen). Das deutsche Bildungswesen in seiner
geschichtlichen Entwickelung. Von Prof. Dr. Friedrich Paulsen. Nr. 100.)
Auf beschränktem Raum löst der Verfasser die schwierige Aufgabe, indem er das Bildungs—
wesen stets im Rahmen der allgemeinen Kulturbewegung darstellt, so daß die gesamte Kultür—
entwicklung unseres Polkes in der Darstellung seines Bildungswesens wie in einem verkleinerten
spiegelbild zur Erscheinung kommt. So wird aus dem Büchlein nicht nur für die Erkenntnis
der Herdandenheit. jondern auch für die Forderungen der Zukunft reiche Frucht erwachsen.
        <pb n="118" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mt. 25 Pfg

Biologie s. Abstammungslehre; Ameisen; Befruchtungsvorgang: Leben;
— D—
Botanik s. Obstbau; Pflanzen; Wald.
Buchwesen s. Illustrationskunst; Schriftwesen.
Buddha. Leben und Lehre des Buddha. Von Professor De. Richard Pischel.
Mit 1 Tafel. Nr. 109.
Bibt nach einer Übersicht über die Zustände Indiens zur Zeit des Buddha eine Dar—
stellung des CLebens des Buddha, seiner Stellung zu Staat und Rirche, seiner Lehrweise,
zowie seiner CLehre, seiner Ethik und der weiteren Entwicklung des Buddhismus.

Themie (s. a. haushalt; Metalle). CLuft, Wasser, Licht und Wärme.
eun Vorträge aus dem Gebiete der Experimental-Chemie, Von Professor
De. R. Blochmann. 2. Ruflage. Mit zahlreichen Abb. im Text. Mr. 5.)
Führt unter besonderer Berücksichtigung der alltäglichen Erscheinungen des praktischen Lebens
in das Verständnis der chemischen Erscheinungen ein und zeigt die draktische Bedeutung des⸗
elben für unser Wohlergehen.

Thristentum (s. a. Bibel; Jesus; Religion). Aus der Werdezeit des Christen⸗
tums. Studien und Charakteristiken. Von Prof. Dr. J. Geffcken. (Ur. 54.)
bibt durch eine Keihe von Bildern eine Vorstellung von der Stimmung im alten Christentum
 und von seiner inneren Kraft und verschafft so ein Verständnis für die ungeheure und
pielseitige welthistorische kultur- und religionsgeschichtliche Bewequng.
Dampf und Dampfmaschine. Von Professor Dr. R. Vater. Mit
14 Abbildungen. (Nr. 63.)
schildert die inneren Porgänge im Dampfkessel und namentlich im Zylinder der Dampf⸗
maschine, um so ein richtiges Derständnis des Wesens der Dampfmaschine und der in der
Dampfmaschine sich abspielenden Vorgänge zu ermöglichen.

Darwinismus s. Abstammungslehre.
Deutschland s. Kolonien:; Volksstämme: Wirtschaftsgeschichte.

Drama (s. a. Theater). Das deutsche Drama des neunzehnten Jahr⸗
hunderts. In seiner Entwicklung dargestellt von Professor Dr. G. Wit—
kowski. 2. Auflage. Mit einem Bildnis hebbels. (r. 51.)
sucht in erster Linie auf historischem Wege das Verständnis des Dramas der Gegenwart
anzubahnen und berüchsichtigt die drei Faktoren, deren jeweilige Beschaffenheit die Gestaltung
des Dramas bedinat: Kunsfanschauung, Schaufpieltunst und Pubtiütum.
Dürer. Albrecht Dürer. Von Dr. Rudolf Wustmann. Mit 33 4b⸗
bildungen im Text. (Ar. 97.)
Eine schlichte und knappe Erzählung des gewaltigen menschlichen und rünfstlerischen Ent⸗
wicklungsgaͤnges Albrecht Dürers und eine Darstellung seiner Kunst, in der nacheinander
eine Selbst- und Angehörigenbildniffe, die Zeichnungen zur Apokalypfe, die Darstellungen
on Mann und Weib, das Marlenteben, die Süftungsgemälde, die Radierungen von Kittertuüm,
Trauer und heiliagkeit sowie die wichtigsften Werte aus der Zeit der Keit⸗ een

Ehe und Eherecht. Von Professor De. Cudwig Wahrmund. (Nr. 115.)
schildert in gedrängter Fassung die historische Entwicklung des Ehebegriffes von den
arientalischen und klassischen Poltern an nach seiner natürlichen, sittlichen und rechtlichen
seite und untersucht das Derhältnis von Staat und Kirche auf dem Gebiete des Cherechtes,
behandelt darüber ogn aber auch alle jene Sragen über die rechtliche Stellung der Frau
und belonders der Mutter. die immer lebhafter die öffentliche Meinung beschäftigen.
        <pb n="119" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Ppfs.

Eisenbahnen (. a. Technik; Verkehrsentwicklung). Die Eisenbahnen, ihre
Enistehung und gegenwärtige Verbreitung. Von Professor Dr. S. hahn.
mit zahlreichen Abbildungen im Terxt und einer Doppeltafel. GUr. 71.
hach einem Rückblick auf die frühesten Zeiten des Eisenbahnbaues führt der Derfasser die
isenbahn im allgemeinen nach ihren Hauptmerkmalen vor. Der Bau des Bahnkörpers, der
Tunnel, die großzen Brückenbauten, sowie der Betrieb selbst werden besprochen, schließlich ein
Aberblick über die geographische Verbreitung der Eisenbahnen gegeben.

— — die technische Entwicklung der Cisenbahnen der Gegenwart. Von
Eisenbahnbau⸗ und Betriebsinspektor E. Biedermann. Mit zahlreichen
Abbildungen im Text. (NAr. 144.)
Nach einem geschichtlichen überblick über die Entwicklung der Eisenbahnen werden die wich⸗
igsten Gebiete der modernen Eisenbahntechnik behandelt, der Oberbau, Entwicklung und
Umfang der Spurbahnnetze in den verschiedenen Cändern, die Geschichte des Cokomotiven⸗
vesens bis zur Ausbildung der Hheißdampflokomotiven einerseits und des elektrischen Betriebes
ndererseils sowie der Sicherung des Betriebes durch Stellwerks- und Blockanlagen.
Eisenhüttenwesen. Das Cisenhüttenwesen. Erläutert in acht Vor—
frägen von Geh. Bergrat Professor Dr. h. Wedding. 2. Auflage. Mit
12 Figuren im Text. Ar. 20.)
schildert in gemeinfaßlicher Weise, wie Eisen, das unentbehrlichste Metall, erzeugt und in
seine Gebrauchsformen gebracht wird. Besonders wird der hochofenprozeß näch seinen
chemischen, physikalischen und geologischen Grundlagen geschildert, die Erzeugung der ver⸗
shiedenen Eisenarten und die dabei in Betracht kommenden Prozesse erörtert.

Elektrotechnik (s. a. Funkentelegraphie). Grundlagen der Elektrotechnik.
Don Dr. Rud. Blochmann. Mit zahlreichen Abb. im Text. Nr. 168)
Eine durch lehrreiche Abbildungen unterstützte Darstellung der elektrischen Erscheinungen, ihrer
hrundgesetze und ihrer Beziehungen zum Magnetismus, owie eine Einführung in das Ver⸗
anonis der zahlreichen praktischen Anwendungen der Elektrizität in den Maschinen zur
rafterzeügung, wie in der elektrischen Beleuchtung und in der Chemie.

Entdeckungen (s. a. Polarforschung). Das Zeitalter der Entdeckungen.
Don Professor Dr. S. Günther. 2. Uuflage. Mit einer Weltkarte. (Nr. 26.)
mit lebendiger Darstellungsweise sind hier die großen weltbewegenden Erei
en rprecee prroe Iudert von der — der aic
nialherrschaft un rten des Columbus an bis zu dem ösi
rnischen und holländischen Seefahrer. zu dem hhervortreten der franzoͤsischen.

Erde (. a. Mensch und Erde; Wirtschaftsgeschichte). Aus der Vorzeit
der Erde. Vorträge über allgemeine Geologie. Von Professor Dr. Fr. Frech.
mit 49 Abbildungen im Text und auf 5 Doppeltafeln. EIr. 61.)
Erörtert die interessantesten und praktisch wichtigsten Probleme der Geologie: die Tätigkeit
der Vultane, das Alima der vorzeit, Gebirgsbildung, Korallenriffe, Talbildung und Erosion,
Wildbaͤche und Wildbachverbauung.
Erfindungswesen s. Gewerbe.

Ernäãhrung (s. a. Alkoholismus; Haushalt; Kaffee; Säugling). Ernährung
und voiksnahrungsmittel. Sechs Vorträge von weil. ProfessorDr. Johannes
Frentzel. Mit 6 Abbildungen im Terxt und 2 Tafeln. (Ur. 19.)
Dibt einen Überblick über die gesamte Ernährungslehre. Durch Erörterung der grundlegenden
begriffe werden die Subereitung der Nahrung und der Verdauungsapparat besprochen und endlich
Fie herstellung der einzelnen Nahrungsmuttel, insbesondere auch der Konserven behandelt.
        <pb n="120" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1J Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.

Erziehung. (s. a. Jugendfürsorge; KUnabenhandarbeit; Pädagogik).
Moderne Erziehung in haus und Schule. Vorträge in der humboldt—
Akademie zu Berlin. Von J. Tews. (Nr. 159)
Betrachtet die Erziehung als Sache nicht eines einzelnen Berufes, sondern der gesamten
gegenwärtigen Generation, zeichnet scharf die Schattenseiten der niodernen Erziehüng und
zeigt Mittel und Wege für eine allseitige Durchdringung des Erziehungsproblems. In
diesem Sinne werden die wichtigsten Erziehungsfragen behandelt: Die sämilie und ihre
pädagogischen Mängel, der Lebensmorgen des modernen Kindes, Bureaukratie und Schema—
tismus, Persönlichkeitspädagogik, Sucht und Zuchtmittel, die religiösse Frage, gemeinsame
krziehung der Geschlechter, die Armen am Geiste, Erziehung der relferen Jugend usw.
Farben s. Licht.

Frauenarbeit. Die Frauenarbeit, ein Problem des Kapitalismus. Von
Privatdozent De. Robert Wilbrandt. (Ar. 106.)
Das Thema wird als ein brennendes Problem behandelt, das uns durch den Kapitalismus
aufgegeben worden ist, und behandelt von dem Verhältnis von Beruf und Mutterschast aus,
als dem zentralen Jrenren der ganzen Frage, die Ursachen der niedrigen Bezahlung der
weiblichen Arbeit, die daraus entstehenden Schwierigkeiten in der Konkurrenz der Frauen
mit den Männern, den Gegensatz von äirbeiterinnenschutz und Befreiung der weiblichen Arbeit.

Frauenbewegung. Die moderne SFrauenbewegung. Von Dr. Käthe
s5schirmacher. UNr. 67.)
Gibt einen Überblick über die Haupttatsachen der modernen Srauenbewegung in allen Ländern
und schildert eingehend die Bestrebungen der modernen Frau auf dem Gebiet der Bildung, der
—A

Frauenkrankheiten. Gesundheitslehre für Frauen. Von Privatdozent
Dr. R. Sticher. Mit 13 Abbildungen im Text. (NAr. 171.)
ine Gesundheitslehre für Frauen, die über die Anlage des weiblichen Organismus und
eine Pflege unterrichtet, zeigt, wie diese bereits im Kindesalter beginnen muͤß, welde Be—
deutung die allgemeine körperliche und geistige Hygiene insbesondere in der Seit der Ent—
e 8 um sich dann eingehend mit dem Beruf der Frau als Gattin und Mutter
zu beschaftigen.

Frauenleben. Deutsches Frauenleben im Wandel der Jahrhunderte.
bon Direktor Dr. Ed. Otto. Mit 25 Abbildungen. (Ar. 45.)
Hibt ein Bild des deutschen Frauenlebens von der Urzeit bis zum Beginn des 19. Jahr—
zunderts, von Denken und Fühlen, Stellung und Wirksamkeit der deutschen Frau, wie sie sich
im Wandel der Jahrhunderte darfjtellen.

Friedensbewegung (s. a. Recht). Die moderne Friedensbewegung. Von
Alfsred h. Fried. Mr. 157)
Entwickelt das Wesen und die Ziele der Friedensbewegung, gibt dann eine Darstellung der
schiedsgerichtsbarkteit in ihrer Entwicklung und gegenwärtigem Umfang mit besonderer
Berüdsichtigung der hohen Bedeutung der Haager Friedenskonferenz, beschäftigt sich hierauf mit
dem Abruͤstungsproblem und gibt zum Schluß einen eingehenden Überblick über die Geschichte
der Friedensbewegungen und eine chronologische Darstellung der für sie bedeutsamen Ereignisse.

Friedrich Sröbel. Sein Leben und sein Wirken. Von Adele von
Portugall. (Ir. 82.)
Lehrt die grundlegenden Gedanken der Methode Fröbels kennen und gibt einen Überblick
seiner wichtigsten Schriften mit Betonung aller jener Kernaussprüche, die treuen und oft ratlosen
Müttern aͤls Wegweiser in Kusuübung ihres hehrsten und heiligsten Berufes dienen können.
        <pb n="121" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 pfg.
Suntentelegraphie. Die Funkentelegraphie. Von Ober-⸗Postpraktikant
h. Thurn. Mit 50 Illustrationen. (Ur. 167.)
nach einer Übersicht über die elektrischen Porgänge bei der Funkentelegraphie und einer
eingehenden Darstellung des Systems Telefunken werden die für die verschiedenen Anwendungs⸗
gebiete ersorderlichen einzelnen Ronstruktionstypen vorgeführt, Echiffsstationen, Cand—⸗
alionen, Miülitarstationen und soiche für, den Cisenbahndienst), wobet nach dem neuesten
Stand von Wissenschaft und Technik in jüngster Zeit ausgeführte Anlagen beschrieben werden.
Danach wird der Einfluß der Funtentelegraphie auf Wirischaftsverkehr und das Wirt—
schaftsleben (im Handeis, und Kriegsseeverkehr, für den Heeresdienst, für den Wetterdienst
ufw.) sowie im Anschluß daran die Regelung der Funtentelegraphie im deutschen und
internationalen Verkehr erörtert.

Sürsorgewesen s. Jugendfürsorge.

Fürstentum. Deutsches Fürstentum und deutsches Verfassungswesen.
Don Professor De. C. Hubrich. Ar. 80.)
Der Verfasser zeigt in großen Umrissen den Weg, auf dem deutsches Fürstentum und deutsche
Volksfreiheit zu dem in der Gegenwart geltenden wechselseitigen Ausgleich gelangt sind, unter
bhesonderer Perücksichtigung der preußischen Verfassungsverhältnisse. Nach kürzerer Beleuchtung
der alteren Verfassungspartie schüdert der PDexfasser die Begründung des fürstlichen Ab so⸗
lutis mus und demgegenüber das Erwachen, Fortschreiten und Siegen des modernen Ron⸗
stitutionalismus.
Gasmaschinen s. Wärmekraftmaschinen.

Geisteskrankheiten. Von Anstaltsoberarzt Dr. Georg Ilberg. (Nr. 151.)
Erörtert das Wesen der Geisteskrankheiten und an eingehend, zur Darstellung gelangenden
Beispielen die wichtigsten Sormen geistiger Erkrankung, um so ihre Kenntnis Zu foͤrdern,
die richtige Beurteilung der Zeichen geistiger Erkrankung und damit eine rechtzeltige ver⸗
ssändnisvölle Behandlung derselben zu ermöalichen.

Geographie s. Entdeckungen; Japan; Kolonien; Mensch; Palästina;
Polarforschung; Städte; Volksstämme; Wirtschaftsleben.
Geologie s. Erde.

Germanen. Germanische Kultur in der Urzeit. Von Dr. G. Steinhausen.
Mmit 17 Abbildungen. (Ur. 75.)
Das Büchlein beruht auf eingehender Quellenforschung und gibt in fesselnder Darstellung
cinen überblick über germanisches Leben von der Urze bis zur Berührung der Germanen
mit der römischen Rultur.

Germanische Mythologie. Von Dr. Julius von Negelein. Nr. 95.)
Der Verfasser gibt ein Bild germanischen Glaubenslebens, indem er die Rußerungen religiösen
Tebens namenilich auch im Rultus und in den Gebräuchen des Aberglaubens aufsucht, sich
uͤberall bestrebt, das zugrunde liegende psychologische Motiv zu entdecken, die verwirrende
Fülle mythischer Tatsachen und eimelner Ramen aber demgegenüber zurücktreten läkt.

Geschichte (s. a. Amerika; Bildungswesen; Entdeckungen; Frauenleben;
Fürstentum; Germanen; Japan; Jesuiten; Ingenieurtechnik; Kalender;
Uriegswesen; Kultur; Kunfstgeschichte; CLiteraturgeschichte; Cuther; Münze)
Musitk; Palästina; Pompeji; Rom; Schulwesen; Städtewesen: Volksstämme;
Welthandel; Wirtschaftsgeschichte).
        <pb n="122" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 pfg.

Geschichte. Politische Hauptströmungen in Europa im 19. Jahrhundert.
Von Professor Dr. X. Th. Heigel. Etr. 129.)
Bietet eine knappe Darstellung der wichtigsten politischen Ereignisse vom Ausbruche der fran⸗
zösischen Revolution bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderis, womit eine Schilderung der
politischen Ideen Hand in hand geht uͤnd wobei ůberall Ursache und Solge, d. h. der mnere
zusammenhang der einzelnen Vorgange, dargelegt, auch Sinnesari und Taten weniastens der
einflußreichsten Persönlichkeiten gewürdigt werden.

—— von Luther zu Bismarck. 12 Charakterbilder aus deutscher
Geschichte. Von Professor Dr. Ottokar Weber. 2 Bändchen. (Ar. 123. 124.)
Ein knappes und doch eindrucksvolles Bild der natlonalen und kulturellen Entwickelung der
Heuzeit, das aus den vier Jahrhunderten je drei Persoönlichkeiten herausgreift, die bestimmend
eingegriffen haben in den Werdegang deutscher Geschichte. Der große Reformator, Regenten
großer und kleiner Staaten, Generale, Diplomaten kommen zu Wort. Was Viartin Luther
einst geträumt: ein nationales deutsches Raiserreich, unter Bismaré steht es begründa

— 1848. Sechs Vorträge von Professor Dr. Ottokar Weber. (Nr. 53.)
Bringt auf Grund des überreichen Materials in knapper Sorm eine Darstellung der wichtigen
Ereignisse des Jahres 1848, dieser nahezu über ganz Europa verbreileten groken Bewegung
in ihrer bis zur Gedenwart reichenden Wirtung

— Restauration und Revolution. Skizzen zur Entwicklungsgeschichte
der deutschen Cinheit. Von Professor Dr. Richard Shwemer. Mr. 37.)
— die Reaktion und die neue ära. Skizzen zur Entwickelungsgeschichte
der Gegenwart. Von Professor Dr. Richard Schwemer. (Ar. 101.)

— — Vom Bund zum Reich. Neue Skizzen zur Entwickelungsgeschichte der
deutschen Cinheit. Von Professor Dr. Richard Schwemer. EUr. 102.)
Die 3 Bändchen geben zusammen eine in Auffassung und Darstellung durchaus eigenartige
Geschichte des deütschen Volkes im 19. Jahrhundert. „Restauration und Revolution“ behandelt
das Teben und Streben des deutschen Volkes in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderis, von
dem ersten Aufleuchten des Gedankens des nationalen Staateg bis zu dem cee Sturze in
der Mitte des Jahrhunderts. Die Reattion und die neue ära“, deginnend it der Zeit der
Ermattung nach dem großen Hufschwung von 1848, stellt in den Mittelpunkt des Prinzen
von Preußen und Otto von Bismarcks Schaffen. „Dom Bund zum Reich“ zeigt uns Bismard
mit sicherer Hand die Grundlage des Reiches vorbereitend ünd dann immer entschiedener
allem Geschehenen das Gepräge seines Geistes verleihend.

Gesundheitslehre (. a. Alkoholismus; Ernährung; Frauenkrankheiten;
Geisteskrankheiten; Haushalt; heilwissenschaft; Krankenpflege; Leibes
übungen; Mensch; Nervensiystem; Säugling; Schulhygiene; Stimme; Tuber—
kulose). EAcht Vorträge aus der Gesundheitslehre. Von Professor Dr.
h. Buchner. 2. Huflage, besorgt von Prosessor Dr.“ M. Gruber. Mit
zahlreichen Abbildungen im Text. (Ar. 1.)
In klarer und überaus fesselnder Darstellung unterrichtet der Verfasser über die ußeren
CLebensbedingungen des Menschen, über das Verhältnis von Cuft, Cicht und Wärme“ zum
menschlichen Körper, über Kleidung und Wohnung, Bodenverhältnisse und Wasserversorguͤng,
Veeien erzeugenden Pilze und die Infektionskrankheiten. kurz über wichtige Fragden
er hygiene.

Gewerbe. Der gewerbliche Kechtsschutz in Deutschland. Von Patent—
anwalt B. Tolksdorf. Nr. 138.)
Nach einem allgemeinen Überblick über Entstehung und Entwicklung des gewerblichen KRechts—
schußes und einer Bestimmung der Begriffe Patent und Erfindung wird zunächst das deutsche
        <pb n="123" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 pfg.

Patentrecht behandelt, wobei der Sehensend des Patentes, der Patentberechtigte, das Ver—
fahren in Patentsachen, die Rechte und Pflichten des Patentinhabers, das Trlöschen des
Patentrechtes und die Verletzung und Anmaßung des Deie negen erörtert werden. Sodann
wird das Muster⸗ und Warenzeichenrecht dargestellt und dabei besonders Art und Gegenstand
der Muster, ihre Nachbildung, Eintragung, Schutzdauer und Löschung klargelegt. Ein weiterer
Abschnitt befaßt sich mit den internationalen Perträgen und dem Ausstellungsschutz. Zum
Schlusse wird noch die Stellung der Patentanwälte besprochen.

handfertigkeit s. Knabenhandarbeit.

handwerk. Das deutsche Handwerk in seiner kulturgeschichtlichen Entwick.
lung. Von Direktor Dr. Ed. Otto. 2. Aufl. Mit 27 Abb. quf s Tafeln. (Ar. 14.)
Eine Darstellung der Entwicklung des deutschen Handwerks bis in die neueste Zeit, der großen
Umwälzung aller wirtschaftlichen Verhältnifsse im Zeitalter der Eisenbahnen und Bampfmaschinen
 ünd der Handwerkerbewegungen des 19. Jahrhunderts, wie des älteren Handwertfslebens.
 seiner Sitten. Bräuche und dichtung.

Hhaus K. a. Kunst). Das deutsche Haus und sein Hausrat. Von Professor
Dr. Rudolf Meringer. Mit 106 Abbildungen,. darunter 85 von Profesfor
A. von Schroetter. (Nr. 116.)
Das Buch will das Interesse an dem deutschen Haus, wie es geworden ist, fördern; mit
zahlreichen künstlerischen Illustrationen ausgestattet, behandelt es dach dem „Herdhaus“ das
oberdeutsche Haus, fuͤhrt dann anschaulich die Einrichtung der für dieses chaärakieristischen
Stube, den Ofen, den Tisch, das Ckgerät vor und gibt einen Überblick über die Hertunff
von Baus und Hausrat.

— Kulturgeschichte des deutschen Bauernhauses. Von Regierungs-⸗
baumeister a. D. Chr. Ranck. Mit 70 Abbildungen. (Ur. 121.)
Teser in das haus des germanischen Candwirtes und zeigt dessen
dann dem Hause der standinavischen Bauern zu, um hierauf die
Bauernhauses während des Mittelalters darzustellen und mit einer
Form des deutschen Bauernhauses zu schlieken.

Hhaushalt (s. a. Uaffee). Die Naturwissenschaften im haushalt. Von
Dr. J. Bongardt. 2 Bändchen. (Nr. 125. 126.)
IJ. Teil: Wie sorgt die hausfrau für die Gesundheit der Familie? Mit 31 Abbildungen.
II. Teil: Wie sorgt die hausfrau für aute Nahrung? Mit 17 Abbildungen.
Selbst gebildete Hausfrauen können sich Fragen nicht beantworten wie die, weshalb sie z. B.
kondensterte Milch auch in der heißen Zeit in offenen Gefäßen aufbewahren können, a
sie hartem Wasser Soda ueten weshalb Obst im kupfernen Ressel nicht erkalten soll. Da
soll hier an der Hand einfacher Beispiele, unterstützt durch Experimente und Abbildungen,
das naturwissenschaftliche Denken der CLeserinnen so geschult werden, daß sie befähigt werden,
auch solche Fragen selbst zu beantwarten. die das Buch unberücksichtigt läßt.

— Chemie in Küche und haus. Von Professor Dr. G. Abel. Mit
Abbildungen im Text und einer mehrfarbigen Doppeltafel. (Mr. 76.)

Das Bändchen will Gelegenheit bieten, die in Küche und Haus täglich sich vollziehenden
chemischen und physikalischen Prozesse richtig zu beobachten und nutzbringend zu verwerten.
so wird Heizung und Beleuchtung, vor allem aber die Ernährung erörtert, werden tierische
und pflamliche Nahrungsmittel. Senußmittel und Getränke behandelt.

haydn s. Musik.
        <pb n="124" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk. geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.
heilwissenschaft (. a. Auge; Geisteskrankheiten; Gesundheitslehre; Kranken—
pflege; Säugling). Die moderne heilwissenschaft. Wesen u. Grenzen des ärztlichen
Wissens. Von De. C. Biernacki. Deuisch von Badearzt Dr.S. Ebel. (Ur. 26.)
Wwill in den Inhalt des ärztlichen Wissens und Uüönnens von einem allgemeineren Standpunkte
aus einführen, indem die geschichtliche Entwicklung der medizinischen Grundbegriffe, die
Teistungsfähigkeit und die Forischritte der modernen Deskhe die Beziehungen zwischen der
Diagnose und der Behandlung der Krankheit, sowie die Grenzen der modernen Diaanostif
behandelt werden.

Der Aberglaube in der Medizin und seine Gefahr für Gesundheit
und Leben. Von Professor Dr. D. von hansemann. (r! 83.)
behandelt alle menschlichen Verhältnisse, die in irgend einer Beziehung zu CLeben und Gesund⸗
heit stehen, besonders mit Rücksicht auf viele schädliche Aberglauben, die geeignet sind, Krant—
heiten zu fördern, die Gesundheit herabzuseen und auch in moralischer Beziehung zu schädigen.

herbarts Lehren und Leben. Von Pastor O. Slügel. (Nr. 164.)
herbarts CLehre zu kennen, ist für den Philosophen wie für den Pädagogen gleich wichtig.
Aber seine eigenartige Terminologie und Deduttionsweise erschwert das Einleben in seine
Hedankengefilde. Slügel übernimmt es mit musterhaftem Geschick, der Interprei des Meisters
X Nen Werdegang zu prüfen, seine Philosophie und Pädagogik gemeinverstandlich
darzuftellen.

hilfsschulwesen (s. a. Geisteskrankheiten; Jugendfürsorge). Vom Hilfs—
schulwesen. Von Rektor Dr. B. Maennel. Mr. 73)
Es wird in kurzen Zügen eine Theorie und Praxis der Hilfsschulpãdagogik gegeben. An hand
der porhandenen Literatur und auf Grund von Erfahrungen wird nicht allein zusammengestellt,
 was bereits geleistet worden ist, sondern auch hervorgehoben, was noch der Ent⸗
wicklung und Bearbeitung harrt.

Japan (sa. Kunst). Die Japaner und ihre wirtschaftliche Entwicklung.
Von Professor Dr. X. Rathgen. (IAr. 72.)
Vermag auf Grund eigener langjähriger Erfahrung ein wirkliches Versländnis der merkwürdigen
und für uns wirtschaftlich so wichtigen Erscheinung der fabelhaften Entwicklung Japans zu eroffnen.

Jesuiten. Die Jesuiten. Eine historische Stizze von Professor Dr.
h. Boehmer. (r. 49.)
Ein Büchlein nicht für oder gegen, sondern über die Jesuiten, also der Versuch einer
gerechten Würdigung des vielgenannten Ordens, das nicht nur von der sogenannten Jesuiten—
moral oder von der Ordensverfassung, sondern auch von der Jesuitenschule, von den Leistungen
des Ordens auf dem Gebiete der geistigen Kultur, von dem Jesuitenstaate usw. handelt.

Jesus (s. a Bibel; Christentum; Religion). Die Gleichnisse Jesu. Zugleich
Anleitung zu einem quellenmäßigen Verständnis der Saugelen. von“Lie!
Professok Dr. h. Weinel. 2. Auüflage. (r. 46.)
Mill gegenüber kirchlicher und nichtkirchlicher Allegorisierung der Gleichnisse Jesu mit ihrer
cichtigen, wörtlichen Auffassung betannt machen und verbindet damit eine Einführung in die
Arbeit der modernen Theologie

Jesus und seine Zeitgenossen. Von Pastor K. Bonhoff. (Ar. 89.)
Die ganze Herbheit und köftliche Frische des Volkskindes, die hinreißende Hochherzigkeit
und prophetische Überlegenheit des genialen Volksmannes, die reife Weisheit des Juͤnger⸗
bildners und die religidse Tiefe und Weite des Evangeliumverkünders von Nazareth wird
erit empfunden, wenn man ihn in seinem Verkehr mit den ihn umgebenden Menschengestalten,
Dolks, umd Parteigruppen zu versiehen sucht, wie es dieses Büchlein tun will.
        <pb n="125" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.

Jesus. Wahrheit und Dichtung im Leben Jesu. Von Pfarrer Dr. Paul
Mmehlhorn. Ur. 137.)
will zeigen, was von dem im Neuen Testament uns überlieferten Leben Jesu als wirklichen
Fatbestand festzuhalten, was als Sage oder Dichtung zu betrachten ist, durch Darlegung der
Srundsatze, nach denen die Scheidung des geschichtlich Glaubwürdigen und der es umrankenden
Phantastegebilde vorzunehmen ist und durch Vollziehung der so gekennzeichneten Art chemischer
Analyse an den wichtigsten Stoffen des „Cebens Jesu“.

Illustrationskunst. Die deutsche Illustration. Von Professor Dr. Rudolf
Aadutzsch. Mit 35 Abbildungen. EAr. 44.)
Behandelt ein besonders wichtiges und besonders lehrreiches Gebiet der RKunst und leistet zu⸗
zleich indem es an der Hand der Geschichte das Charatteristische der Illustration als Kunsjt
zu erforschen sucht, ein gut Stück „Uunsterziehung“.

Ingenieurtechnik. Schöpfungen der Ingenieurtechnik der Neuzeit.
Von Baurat Kurt Merckel. 2. Auflage. Mit 55 Abbildungen im Text
und auf Tafeln. Nr. 28.)
zührt eine Reihe hervorragender und interessanter Ingenieurbauten nach ihrer technischen
und wirtschaftlichen Bedeutung vor; die Gebirgsbahnen, die Bergbahnen, und als deren Vor⸗
läufer die bedeutenden Gebirgsstraßen der Schweiz und Tirols, die großen Eisenbahnverbin—
dungen in Asien, endlich die modernen KRanal⸗- und Hafenbauten.

— vpilder aus der Ingenieurtechnik. Von Baurat Kurt Merckel. Mit
43 Abbildungen im Text und auf einer Doppeltafel. Ar. 60.)
Zeigt in einer Schilderung der Ingenieurbauten der Babmonier und Assyrer, der Ingenieur⸗
technik der alten Ägnpter uünter vergleichsweiser Behandlung der modernen Irrigationsanlagen
daselbst, der Schöpfungen der antifen griechischen Ingenieure, des Städtebaues im Altertum
nd der römischen Wasserleitungsbauten die hohen Leistungen der Völker des Altertums.

Israel s. Religion.
Jugend⸗-Sürsorge. Von Direktor Dr. Joh. Petersen. 2 Bände.
Nr. 161. 162.)
Bßand!: Die öffentliche SFSürsorge für die hilfsbedürftige Jugend.
Band lU: Die öffentliche Sürsorge für die sittlich gefährdete und die ge—
werblich tätige Jugend.
Zrörtert alle das Sürsorgewesen betreffenden Fragen, deckt die ihm anhaftenden Mängel auf,
seigt zugleich aber auch die Mittel und Wege zu ihrer Beseitigung. Besonders eingehend
werden dehandelt in dem 1. Bändchen das Vormündschaftsrecht, die Säuglingssterblichkeit, die
sürsorge für uneheliche Kinder, die Gemeindewaisenpflege, die Vor⸗ und Nachteile der
ãnstalts⸗ und Familienpflege, in dem 2. Bändchen die gewerbliche Rusnutung der Kinder
und der Kinderschutz im Gewerbe, die Kriminalität der Jugend und die Zwanaserziehung,
die Fürsorgde für die schulentlassene Judgend.

affee, Tee, Kakao und die übrigen narkotischen Aufguß⸗
getränke (. a. Ernährung; Haushalt). Von Professor Dr. A. Wieler.
Mit 24 Abbildungen und T Karte. Nr. 132.)
tehandelt, durch zweckentsprechende Abbildungen unterstützt, Kaffee, Tee und Kakao ein⸗
gehender, Mate und Kola kürzer, in bezug auͤf die botanische Abstammung, die natürliche
berbreitung der Stammpflanzen, die Verbreitung ihrer Kultur, die Wachsftumsbedingungen
und die Külturmethoden, die Erntezeit und die Ernte, endlich die Gewinnung der fertigen
Ware,. wie der Welimarkt sile aufnimmt. aus dem gdeernteten Produkte.

takao s. Kaffee.
        <pb n="126" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1Mk. 25 pfg.
Ualender. Der Kalender. Von Professor Dr. w. F. wislicenus. Mr.b69.)
Erklärt die astronomischen Erscheinungen, die für unsere sZeitrechnung von Bedeutung sind,
und schildert die historische Entwicklung des Kalenderwesens vom römischen Kalender aus⸗
gehend, den Werdegang der christlichen Kalender bis auf die neuefte Zeit verfolgend, setzt
ihre Cinrichtungen auseinander und lehrt die Berechnung kalendaricher Angaben für Ver—⸗
gangenheit und Zukunft, sie durch zahlreiche Beispiele erläuternd.

ant (. a. Philosophie). Immanuel Kant; Darstellung und Würdigung.
Don Prafessor Dr. G. Külpe. Mit einem Bildnisse Kants. (Nr. 13569)
Kant hat durch seine grundlegenden Werke ein neues Fundament fur die Philosophie aller
Hölker und Zeiten geschaffen. Dieses in seiner Tragfählgkeit für moderne Ideen darzustellen,
hat sich der Verfasser zur Aufgabe gesteilt. Es ist ihm gelungen, den wirklichen Kant mit
historischer Treue zu schildern und doch auch zu beleuchten, dote die Nachwelt berufen ist,
hinauszustreben über die Anschauungen des gewaltigen Denkers, da auch er ein Rind seiner
Zeit ist und manche seiner Lehrmeinungen vergänglicher Art sein müssen,

KRinderpflege s. Säugling.
Knabenhandarbeit. Die Knabenhandarbeit in der heutigen Erziehung.
Don Seminardirektor Dr. Alw. Pabsi. Mit 21 Abbildungen im Text und
1 Titelbild. Or. 130)
Bibt einen Überblick über die Geschichte des Knabenhandarbeitsunterrichts, untersucht seine
ztellung im Lichte der modernen pädagogischen Strömungen und erhärtet seinen Wert als
Erziehungsmittel, erörtert sodann die Art des Betriebes in den verschiedenen Schulen und gibt
zum Schlusse eine vergleichende Darstellung der Systeme in den verschledenen andern.

olonien. Die deutschen Kolonien. Cand und Leute. Von Dr. Ad V
Heilborn. Mit zahlreichen Abbildungen und 2 Karten. (Nr. 98.)
Bringt auf engem Raume eine durch Abbildungen und Karten unterstützte, wissenschaftlich
genaue Schilderung der deutschen Kolonien, sowie eine einwandfrete Darftellung ihrer Völker
nach Nahrung und Kleidung, Haus und Gemeindeleben, Sitte und Recht, Glaube und Aber⸗
glaube, Arbeit und Vergnügen, Gewerbe und Handel, Waffen und Kampfesweise.

Kraftfahrzeuge s. Automobil.
ktrankenpflege. Vorträge gehalten von Chefarzt Dr. B. Ceick. (Nr. 152.)
Gibt zunächst einen überblick über Bau und Sunktion der inneren Organe des Rörpers und
deren hauptsächlichste Erkrankungen und erörtert dann die hiebei zu ergrelfenden Maßnahmen.
Besonders eingehend wird die Urankenpflege bei Infektionstramheiten sowie bei plötßlichen
Ungqlücksfällen und Erkrankungen behandelt

Kriegswesen. Vom Uriegswesen im 19. Jahrhundert. Zwanglose
Stizzen von Major O. von Sothen. Mit9 Übersichtskärtchen. (Nr. 59.)
In einzelnen Abschnitten wird insbesondere die Napoleonische und Moltkesche Kriegführung an
Beispielen (Jena⸗Königgrätz⸗Sedan) dargesteilt und durch Kartenstizzen erläutert. Daͤmit
perbunden sind kurze Schilderungen der preußischen Armee von 1806 und nach den Befreiungs⸗
pieger owie nach der Reorganisation von 1860, endlich des deutschen heeres von i876 is
zur Jetztzeit.

— der Seekrieg. Seine geschichtliche Entwicklung vom Zeitalter der Ent⸗
deckungen bis zur Gegenwart. Don Rurt SFreiherr von Maltzahn,
Vize⸗Admiral a. D. (N. 99.)
Der Verf. bringt den Seekrieg als Kriegsmittel wie als Mittel der Politit zur Darstellung.
indem er zunächst die Entwicklung der Kriegsflotte und der Seetriegsmittel schildert und
dann die heutigen Weltwirtschaftsstaaten und den Seekrieg behandelt, wobel, er besonders
das Abhängigkeitsverhältnis, in dem unsere Weltwirtschaftsstaaten kommerziell und politisch
zu den Verkehrswegen der See stehen, darstellt.
        <pb n="127" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 pfg.

Kultur (s. a. Germanen; Geschichte; griech. Städtebilder). Die Anfänge
der menschlichen Kultur. Von Professor Dr. Cudwig Stein. (Ur. 93.)
Behandelt in der Überzeugung, daß die Kulturprobleme der Gegenwart sich uns nur durdh
einen tieferen Einblick in ihren Werdegang erschließen, Natur und Kultur, den vorgeschichtlichen
Menschen, die Anfänge der Arbeitstellung, die Anfänge der KRassenbildung, ferner die Anfänge
der wirtschaftlichen, intellektuellen, moralischen und sozialen Rultur.

Kunst (. a. Baukunst; Dürer; Städtebilder; Illustrationskunst; Kembrandt;
Schriftwesen). Bau und Leben der bildenden Kunst. Von Direktor Dr.
Theodor Volbehr. Mit 44 Abbildungen. (Nr. 68.)
führt von einem neuen Standpunkte aus in das Verständnis des Wesens der blldenden Kunst
in, erörtert die Grundlagen der menschlichen Gestaltungskraft und zeigt, wie das künstlerische
Interesse sich allmählich weitere und immer weitere Stoffgebiete erobert.

— Kunstpflege in Haus und heimat. Von Superintendent R.Bürkner.
Mmit 14 Abbildungen. UVr. 77.)
A Überzeugung, daß zu einem vollen Menschensein und Volkstum die
Pflege des Schönen unabweisbar gehört, die Augen zum rechten Sehen öffnen lehren und die
zanze Lebensführung, Kleidung und Häuslichkeit ästhetisch gestalten, um so auch zur Er—
enntnis dessen zu führen. was an Heimatkunst und Heimatschätz zu hegen ist, und auf diesem
großen Gebiete persönlichen und alldemeinen äslthetischen Lebens ein präktischer Ratgeber sein.

— die aostasiatische Kunst und ihre Einwirkung auf Curopa. Von
Direttor Dr. R.Graul. Mit 49 Abb. im Text und auf M Doppeltafel. (Nr. 87.)
Bringt die bedeutungsvolle Einwirkung der japanischen und chinesischen Kunst auf die
europäische zur Darstellung unter Mitteilung eines reichen Bildermaterials, den Einfluß
Thinas auf die Entwicklung der zum Rokoko drängenden freien Richtungen in der dekorativen
unst des 18. Jahrhunderts wie den auf die Enkwicklung des 19. Jahrhunderts. Der Ver—
faffer weist auf die Beziehungen der Malerei und Sarbendruckkunst Japans zum Impressio⸗
rismus der modernen eurdopäischen Runst hin.

Ceben. Die Erscheinungen des Lebens. Grundprobleme der modernen Bio—
logie. Von Privatdozent Dr. h. Miehe. Mit 46 Figuren im Text. (Nr. 130.)
Versucht eine umfassende Totalansicht des organischen Lebens zu geben, indem nach einer
Erörterung der spekulativen Vorstellungen über das Leben und einer Beschreibung des Proto—
plasmas und der Zelle die hauptsächlichsten Keußerungen des Lebens behandelt werden, als
kEntwicklung, Ernährung, Atmung, das Sinnesleben, die Sortpflanzung, der Tod, die Variazilität
 und im Anschluß daran die Theorien über Entstehung und Entwicklung der Lebewelt,
sowie die mannigfachen Beziehungen der Lebewesen untereinander.

Ceibesübungen. Die Leibesübungen und ihre Bedeutung für die Ge—
undheit. Von Professor Dr. R. Sander. 2. Huflage. Mit 19 Abb. Mr. 13.)
will darüber aufklären, weshalb und unter welchen Umständen die Ceibeslibungen segensreich
wirken, indem es ihr Wesen, andererseits die in Betracht kommenden Organe bespricht;
zrörtert besonders die Wechselbeziehungen zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, die
errren der Srauen, die Bedeusung des Sportes und die Gefabren der sportlichen
ertreibungen.

Cicht (s. a. Beleuchtungsarten; Chemie). Das Licht und die Farben. Sechs
Porlesungen, gehalten im Volkshochschulverein München. Von Professor Der.
C. Graetz. 2. HAuflage. Mit 116 Abbildungen. NAr. 17.)
Führt, von den einfachsten optischen Erscheinungen ausgehend, zur tieferen Einsicht in dia
Hatur des Lichtes und der Sarben, behandelt, ausgehend von der scheinbar geradlinigen
Rusbreitung, Zurückwerfung und Brechung des Lichtes. das Wesen der Farben. die Beuqunqserscheinungen
 und die Photographie.

Citeraturgeschichte s. Drama; Schiller; Theater; Volkslied.
        <pb n="128" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mek., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 265 pfg.

Cuther (. a. Geschichte). Cuther im Lichte der neueren Sorschung. Ein
kritischer Bericht. Von Professor Dr. H. Boehmer. (Nr. 113.)
Hersucht durch sorgfältige historische Untersuchung eine erschöpfende Darstellung von Cuthers
Teben und Wirken zu geben, die Persönithten des Reformators aus ihrer Zeit heraus zu
erfassen, ihre Schwächen und Stärken beleuchtend zu einem wahrheitsgetreuen Bilde zu
Jelangen. und gibt so nicht nur ein pfjchologisches Portrat, sondern bietet zugleich ein
interessantes Stück KAulturgeschichte.
mädchenschule (s. a. Bildungswesen; Schulwesen). Die höhere Mädchen⸗
schule in Deutschland. Von Gberlehrerin m. Martin. Mr. 65.)
Zietet aus berufenster Feder eine Darftellung der Fiele, der historischen Entwicklung, der
zeutigen Gestalt und der Zukunftsaufgaben der höheren Mädcheigchulen

Mathematische Spiele (. a. Arithhmetit). Von Dr. w. Ahrens. Er. 170.)
sucht in das Verständnis all der Spiele, die „ungleich voll von Nachdenken“ vergnũgen, weil
man bei ihnen rechnet, ohne Voraussetzung irgend welcher mathematischer Kenntniffe einzu—
führen und so ihren Keiz für Nachdenkliche erheblich zu erhöhen. So werden umer Beigabe
don einfachen, das Mitarbeiten des Tesers belebenden Sragen Wettspringen, Boß⸗Puzzle,
solitär⸗ oder Einstedlerspiel, Wanderungsspiele, Dyadische Spiele, der Baauenaudier, Nmim.
der Rösfelsprung und die Maägischen Quadrate behanden

mecresforschung. Meeresforschung und Meeresleben. Von Dr.
H. Janson. 2. Auflage. Mit 41 Figuren. Mr. 30.)
schildert kurz und lebendig die Sortschrute der modernen Meeresuntersuchung auf
zeographischem, ————— und biologischem Gebiete, die Derteilung von Wasser
und CLand auf der Erde, die Tiefen des Meeres, die physikalischen und chemischeñ Verhältnisse
des Meerwassers, endlich die wichtigsten Oraanismen des Meeres, die Pflanzen und ckiere.

Mensch (. a. Auge; Kultur; Stimme). Der Mensch. Sechs Vorlesungen a. d.
Bebiete der Anthropologie. Von Dr. . heilborn. mit zahlr. Abb. (Nr. 62.)
stellt die Cehren der „Wissenschaft aller Wissenschaften“ streng fachlich und doch durchaus
ꝛolkstümlich dar: das Wissen vom Ursprung des Menschen, die Entwicklungsgeschichte des
Individuunis, die künstlerische Betrachtung der Proportionen des menschlichen Körpers und die
itreng wissenschaftlichen Meßmethoden Schädelmessung uff.), behandelt ferner die Menschen⸗
rassen, die rassenanatomischen Verschiedenheiten. den Tertiärmenichen.

—2Bau und Tätigkeit des menschlichen Kösrpers. Von Privatdozent
Dr. h. Sachs. 2. Aufläge. Mit 37 Abbildungen. (Ar. 32.)
Stellt eine Reihe schematischer Abbildungen dar, erläutert die Einrichtung und die Tätigkeit
der einzelnen Organe des Körpers und zeigt dabei vor allem, wie diese einzelnen Organe
in, ihrer Cätigkeit aufeinander einwirken, mieinander zusa mmenhängen und den mensch⸗
lichen Körper zu einem einheitlichen Ganzen, zu einem wohlgeordneten Staate machen.

Die Seele des Menschen. Von Prof. Dr. J. Rehmke. 2.Aufl. (Nr. 36.)
Behandelt, von der Tatsache gusgehend, daß der Mensch eine Seele habe, die ebenso gewiß
set wie die andere, daß der KRörper Line Gestait habe. das Seelenwesen und das Seclenteben
und erörtert, unter Abwehr der materialistischen uͤnd halbmaterialistischen Anschauungen, von
dem Standpunkt aus, daß die Seele Unkörperliches Immaterielles sei, nicht etwa eine Be—
timmtheit des menschlichen Einzelwesens, auch nicht eine Wirkung oder eine „Funtktion⸗ des
Behirns, die verschiedenen Tätiakeitsãußerungen des als Seele Tannen

— 5 Die fünf Sinne des Menschen. Von Professor Dr. Jos. Clem.
Areibig. Mit 30 Abbildungen im Text. 2. Ruflage. Nr. 27)
beantwortet die Fragen über die Bedeutung, Anzahl, Benennung und Leistungen der Sinne
in gemeinfaßlicher Weife, indem das Organ und seine Funktionsweise, dann die ais Reiz
virkenden äußeren Ursachen und zuletzt der Inhalt, die Stärte, das räumliche und zeitliche
mertkmal der Empfindungen besprochen werden.
        <pb n="129" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1Mk. 26 Pfg.

mensch und Erde. Mensch und Erde. Stizzen von den Wechsel—
beziehungen zwischen beiden. Von Prof. Dr. A. Kirchhoff, 2.Aufl. ——
Zeigt, wie die Ländernatur auf den Menschen und seine KNultur einwirkt, durch Schilderungen
algemeiner und besonderer Art, über Steppen⸗ und Wüstenvölker, über dte Entstehung von
Nalionen, wie Deutschland und China u. a. m.

— und Tier. Der Kampf zwischen Mensch und Tier. Von Professor
Dr. Karl Eckstein. Mit 31 Abbildungen im Text. EIr. 18.)
Der hohe wirtschaftliche Bedeutung beanspruchende Kampf erfährt eine eingehende, ebenso
interessante wie lehrreiche Darstellung; besonders werden die Kampfmittel beider Gegner
geschildert: Schußwaffen, Fallen, Gifte, oder auch besondere Wirtschaftsmethoden, dort spitzige
ralie, scharfer Zahn, furchtbares Gift, List und Gewandtheit. der Schutzfärbung und An—
passungsfähigkeit nicht zu vergessen.

Mmenschenleben. Aufgaben und Siele des Menschenlebens. Von Dr.
J. Unoĩd. 2. Auflage. Iir. 12.)
ßeantwortet die Frage: Gibt es keine bindenden Regeln des menschlichen Handelns? in zu⸗
versicstlich bejahender, zugleich wohl begründeter Weise und entwirft die Grundzüge einer
wissenschaftlich haltbaren ünd für eine nationale Erziehung brauchbaren Lebensanschauung
und Tebensoroͤnung.

Metalle. Die Metalle. Von Professor Dr. K. Scheid. Mit 16 Abb. (Ar. 20.)
Behandelt die für Kulturleben und Industrie wichtigen Metalle, schildert die mutmaßliche
Zildung der Erze, die Gewinnung der Metalle aus den Erzen, das Hüttenwesen mit seinen
derschicdenen Systemen, die Fundorte der Metalle, ihre Eigenschaften und reß unter An⸗
gabe ihiftorischer, kulturgeschichtlicher und statistischer Daten, sowie die Verarbeitung der Metalle.
Mmeteorologie s. Wetter.

mitrostop (. a. Optik; Tierwelt). Das Mikroskop, seine Optik, Geschichte
und Anwendung, gemeinverständlich dargestellt. Von Dr. W. Scheffer. Mit
—AV
Nach nern der optischen Fonruten und Wirkung des Mikroskops, und Darstellung
der historischen Tutwicklung wird eine neenne der modernsten Mikrostoptypen, Hilfs⸗
apparate und Instrumente gegeben, endlich gezeigt, wie die mikroskopische Untersuchung die
Tinsicht in Naturvorgänge vertieft.

Mmoletüũle. Moleküle — Atome — Weltäther. Von Professor Dr. G. Mie.
2.Auflage. Mit 27 Figuren im, Text. Ir. 58.)
ztellt die phnysikalische Atomlehre als die kurze, logische Zusammenfafsung einer großzen
Menge physitalischer Tatsachen unter einem Begriffe dar, die ausführlich und nach Möglich—
eil ass einzelne Experimente geschildert werden.

mond (s. a. Weltall. Der Mond, Von Professor Dr. J. Franz. Mit
31 Abbildungen im Text und auf 2 Doppeltafeln. Nr. 90.)
Hibt die Ergebmisse der neueren Mondforschung wieder, erörtert die Mondbewegung und Mond⸗
bahn, bespricht den Einfluß des Mondes auf die Erde und behandelt die Sragen der Ober⸗
fläͤchendedingungen des Mmondes und die charalteristischen Mondgebilde 8 zusammen⸗
gefaßt in Peobachtungen eines Mondbewohners“, endlich die Bewohnbarkeit des Mondes.
Mozart s. Musik.
münze. Die Münze als historisches Denkmal sowie ihre Bedeutung im
Kechts⸗ und Wirtschaftsleben. Von Dr. A. Luschin v. Ebengreuth. Mit
53 Abbildungen im Text. (Ur. 91.)
Zeigt, wie Münzen als geschichtliche Überbleibsel der Vergangenheit zur Aufhellung der wirt⸗
ichaftlichen Zustäände und der Kechtseinrichtungen früherer Zeiten dienen, die verschiedenen
Arten von Münzen, ihre äußeren und inneren Merkmale sowie ihre ens werden in
historischer Ewidlung dargelegt und im Anschluß daran Münzsammlern beherzigenswerte
Winke gegeben.
        <pb n="130" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk. geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.

musit. Einführung in das Wesen der Musik. Von Professor C. R. Bennig.
Mr. 119.)
Die hier gegebene ãsthetit der Tonkunst untersucht das Wesen des Tones als eines Runst⸗
materials; sie vhe die Natur der Darstellungsmittel und untersucht die Objekte der Dar⸗
jtellung, indem sie klarlegt, welche Ideen im musifalischen Kunstwerte gemäß der Natur des Ton⸗
ue und der Darstellungsmittel in dealer Geftaltung zur Darstellung gebracht
werden können.

Geschichte der Musik. Von Dr. Sriedrich Spiro. (Nr. 143.)
Sibt in großen Zügen eine Äübersichtliche ãußerst lebendig gehaltene Darstellung von der
Entwicklung der Musik vom Altertum bis Zir Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der
suhrenden Persönlichteiten und der großen Strömungen und unter strenger Ausscheidung alles
essen, was für die Entwicklung der Mufik ohne Bedeutung van

X 7 handn, Mozart, Beethoven. Mit vier Bildnissen auf Tafeln.
Von Professor De. C.KRrebs. (AAr. 02.)
Eine Darstellung des Entwicklungsganges und der Bedeutung eines jeden der drei großen
Komponisten für die Musikgeschiaste. Sie gibt mit wenigen, aber, schaͤrfen Strichen ein Bild
ber menschlichen Persönlichkeit und des künstlerischen Wesens der drei heroen mit Hervorhebung
dessen, was ein seder aus seiner Zeit geschöpft und was er aus eianen hinzugebracht hat

Muttersprache. Entstehung und Entwicklung unserer Muttersprache.
Von Professor Dr. Wilhelm Uhl. Mit vielen Abbildungen im Text und
auf Tafeln, sowie mit 1 Rarte. (Nr. 84.)
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der sprachlich⸗wissenschaftlich lautphyslologischen wie
der philologisch⸗germanistischen Forschung, die Ursprung und Organ, Bau und Büdung, anderer⸗
seits die Bauptwerioden der Emwidtiung unferer Viulersprache zur Darsitellung brinat.

Mythologie s. Germanen.
Nahrungsmittel s. Alkoholismus; Chemie; Ernährung; Haushalt; Kaffee.
Nationalökonomie s. Arbeiterschutz; Bevölkerungslehre; Soziale Be—
wegungen; Frauenbewegung; Schiffahrt; Welthandel, Wirtfschaftaleben.

Naturlehre. Die Grundbegriffe der modernen Naturlehre. Von Professor
Dr. Selix Auerbach. 2. äuflage. Mit 79 Figuren im Text. Nr. 40.)
Eine zusammenhängende, für jeden Gebildeten verständliche Entwicklung der in der modernen
Naturlehre eine allgemeine und exakte Rolle spielenden Begriffe Raum und hewegung Kraft
und Masse und die allgemeinen Tigenschaften der Materie, Arbeit. Energie und ntropie.

Naturwissenschaften s. Abstammungslehre; Ameisen; Astronomie; Befruch⸗
tungsvorgang; Chemie; Erde; Haushalt; Licht; Meeresforschung; Mensch;
Moleküle; Naturlehre; Obstbau; Pflanzen; Plantton; Religion; Strahlen;
Tierleben; Wald: Weltall: Wetter.

Nervensnstem. Vom Nervensystem, seinem Bau und seiner Bedeutung
se Leib und Seele im gesunden und kranken Zustande. Von profefso
x. R.Sander. Mit 27 Siguren im Text. MAr. 48.)
Erörtert die Bedeutung der nervösen Vorgänge für den RKörper, die Geistestätigkeit und das
Seelenleben und sucht klarzulegen, unter weldjen Bedingungen Störungen der nervösen Vor—
gänge auftreten. wie sie zu beseitigen und zu bermeiden iind—
        <pb n="131" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 M. 25 pfg.
Obstbau. Der Obstbau. Von Dr. Ernst Vodes. Mit 13 Abbildungen
im Text. Ur. 107.)
will über die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen des Obstbaues, sowie seine
Naturgeschichte und große volkswirtschaftliche Bedeutung ünterrichten. Die Geschichte des
Dofibaues, das Leben des Obstbaumes, Obstbaumpflege und Obstbaumschutz, die wissenschaft⸗
liche Obsfunde. die ästhetitk des Obstbaues gelangen zur Behandlung.

—VWGFOß00——
M. von Rohr. Mit 84 Abbildungen im Text. (Ar. 88.)
Gibt eine elementare Darstellung der optischen Instrumente nach modernen Anschauungen.
wobei weder das Ultramikrostop noch die neuen FRpparate zur Mikrophotographie mit
ultraviolettem Cicht (monochromate), weder die Prismen⸗ noch die Sielfernrohre, weder
die prosettionsapparate noch die stereostopischen Entfernunäsmesser und der Stereo—
komparator fehlen.
Ostasßien s. Runst.

pädagogit (s. a. Bildungswesen; Erziehung; Fröbel; Herbart; Hilfsschul—
wesen; Jugendfürsorge; Knabenhandarbeit; Mädchenschule; Schulwesen).
Allgemeine Paädagogit. Von Professor Dr. Th. Ziegler. 2. Rufl. Ar. 33)
Behandelt die großen Fragen der Volkserziehung in praktischer, gllgemeinverständlicher Weise
und in sittlich⸗ sozialem Geiste. Die Zwecke und Motive der Erziehung, das Erziehungsgeschäft
selbst. dessen Ordanifation werden erörtert, die verschiedenen Schulgattungen dargeitellt.

Palästina. Palästina und seine Geschichte. Sechs Vorträge von Professor
hr. H. Freiherr von Soden. 2. Uuflage. Mit 2 Karten und 1 Plan
von Jerusalem und 6 Ansichten des Heiligen CLandes. EIr. 6.)
Ein Bid, nicht nur des Landes selbst, sondern auch alles dessen, was aus ihm hervor⸗ oder
uber es hingegangen ist im Laufe der Jahrhunderte — ein wechselvolles, farbenreiches Bild.
in dessen Veriauf die Patriarchen Isräels und die Kreuzfahrer, David und Christus. die
alten Assyrer und die Scharen Mohammeds einander ablösen.
Patentrecht s. Gewerbe.
pflanzen (.a. Obstbau; Plankton; Tierleben). Unsere wichtigsten Kultur—
pfianzen. Gie Getreidegräser., Sechs PDorträge aus der Pflanzenkunde.
hon professor Dr. RK. Giesenbagen. Mit 38 Fiauren im Tert. 2. Auf—
lage. Ur. 10.)
Behandelt die Getreidepflanzen und ihren Anbau nach botanischen wie kulturgeschichtlichen Ge—
sichtspuntten. damit zuqleich in anschaulichster Form allgemeine botanische Kenntnisse vermittelnd.

— vermehrung und Sexualität bei den Pflanzen. Von Privat—
dozent Dr. Ernst Küster. Mit 38 Abbildungen im Text. (Nr. 112.)
Gibt eine kurze Üüberficht über die wichtigsten Formen der vegetativen Vermehrung und
beschäftigt sich eingehend mit der Sexualität der Pflanzen, deren überraschend vielfache und
maͤnnigfaltige Kußerungen, ihre große Verbreitung im uere und ihre in allen
imesheiten erkennbare üÜher muna mit der Serüalität der Tiere aur Darftellung delangen.

Philosophie (. a. Ruddha; herbart; Kant; Menschenleben; Schopenhauer;
iweltanschauung; Weltproblem). Die Philosophie der Gegenwart in Deutsch—
land. Eine Charakteristik ihrer Hauptrichtunaen. Von Professor Dr. O. Rülpe—
3. Auflage. Nr. 41.)
Schildert die vier Hauptrichtungen der deutschen Philosophie der Gegenwart, den Positivis⸗
mus, Materialismus, Naturalismus und Idealismus, nicht nur im allgemeinen, sondern auch
deg eingehendere Würdigung einzelner typischer Vertreter wie Mach und Dührina, Baeckeel.
Nnießsche. Fechner. CLotze. mBartmann und Wundt.
        <pb n="132" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 pPfg.

Philosophie. Einführung in die Philosophie. Sechs Vorträge von
HProfessor Raoul Richter. Mr. 156.)
Zietet eine gemeinverständliche Darstellung der philosophischen Hauptprobleme und der
Kichtung ihrer Lösung, insbesondere des Erkenntnisproblems und ninimt' dabel zu den Stand⸗
punkten des Materialismus, Sptritualismus, Theismus und Pantheismus Stellung, um zum
schlusse die religionss und moralphilosophischen Fragen zu beleuchten.
Pijnsit s. Licht; Mikroskop; Moleküle:; Naturlehre; Optik; Strahlen.

Plankton. Das Süßwasser-Plankton. Einführung in die freischwebende
Organismenwelt unserer Teiche, Flüsse und Seebecken. Von Dr. Otto
sacharias. Mit 49 Abbildungen. (Ur. 156.)
Sibt eine Anleitung zur Kenntnis der interessantesten Planktonorganismen, jener mikro—⸗
kopisch kleinen und für die Eristenz der höheren Cebewesen und für die Naturgeschichte der
Zewässer so wichtigen Tiere und Pftanzen. Die wichtigsten Formen werden vorgeführt und
die merkwürdigen Tebensverhältnuse und bedinqungen dieser unfichtbaren Welt einfach und
doch vielseitig erörtert.

Polarforschung. Ddie Polarforschung. Geschichte der Entdeckungsreisen
zum Nord⸗ und Südpol von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Von
Professor De. Kurt hassert. Mit 6 Karten auf 2 Tafeln. (Nr. 38.)
Das in der neuen Auflage bis auf die Gegenwart fortgeführte und im einzelnen nicht
unerheblich umgestaltete Buch faßt in gedrängtem Üüberblick die Hhauptergebnisse der Nors
und Südpolarforschung zusammen. Nach gemeinverständlicher Crörterung der Ziele arktischer
und antarktischer Forschung werden die Polarretsen selbst von den ällesten Zeiten bis zur
Gegenwart geschildert unler besonderer Berücklichtigung der topographischen Ergebnuͤ se.
Pompeii, eine hellenistische Stadt in Italien. Von Hofrat Professor Dr.
Fr.v. Duhn. Mit 62 Abbildungen. (Nr. 114.)
Sucht, durch zahlreiche Abbildungen unterstützt, an dem besonders greifbaren Beispiel Pompesis
die Übertragung der griechischen Kultur und Kunst nach Italien, ihr Werden zur Weltkultur
und Weltkunst verständlich zu machen, wobei die hauptphafen der Entwicklüng Pompeélis,
immer im Hinblick auf die gestaltende Bedeutung, die gerade der hellenismus sür die Aus⸗
bildung der Stadt, ihrer Cebens⸗ und Kunstformen gehabt hat, zur Darstellung gelangen.
Post. Das Postwesen, seine Entwickelung und Bedeutung. Von Postrat
J. Bruns. Mr. 165.)
schildert immer unter besonderer Berüchsichtigung der geschichtlichen Entwicklung die Post
as Staatsverkehrsanstalt, ihre gepaen und ihren Wirkungskreis, das Tarif⸗- und Ge—
bührenwesen, die Beförderungsmittel. den Betriebsdienst, den Weltvostberein, sowie die deutsche
Poft im In⸗ und Ausland.

pinchologie s. Mensch; Nervensystem; Seele.
Kecht (. a. Gewerbe). Moderne Kechtsprobleme. Von Professor Josef
ohler. Er. 128.
e v einem oheieenden Abschniste über Rechtsphilosophte die wichtigsten und
interessantesten Probleme der modernen Kechtsprüfung, insbesondere die des Strafrechts, des
Strafprozesses, des Genossenschaftsrechts, des Zivilprozesses und des Völkerrechtes.

Religion (. a. Buddha; Christentum; Germanen; Jesuiten; Jesus; Cuther).
Die Grundzüge der israelitischen Keligionsgeschichte. Von Profeffor Dr. Sr.
Giesebrecht. (Nr. 52.)
Schildert, wie Israels Religion entsteht, wie ste die nationale Schale sprengt, um in den
Propheten die Ansätze einer Menschheilsreligkon auszubilden. wie auch diese neue Religion
sich verpuppt in die Formen eines Priesterstants.
        <pb n="133" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.
Religion. Religion und Vaturwissenschaft in Kampf und Frieden. Ein
geschichtlicher Rückblick von Dr. A. Pfannkuche. (Nr. 141.)
Will durch geschichtliche Darstellung der Beziehungen beider Gebiete eine vorurteilsfreie Be—
urteilung des heiß umstrittenen Problems ermöglichen. Ausgehend von der ursprünglichen
Einheit von Religion und Naturerkennen in den Naturreltigionen schildert der Verfasser das
Entstehen der Naturwissenschaft in Griechenland und der Keligion in Israel, um dann zu
zeigen, wie aus der Verschwisterung beider jene ergreifenden Konflikte erwachsen, die sich
besonders an die Namen von Kopernikus und Darwiñ knüpfen.
-Die religiösen Strömungen der Gegenwart. Von Superintendent
D. A. h. Braasch. Nr. 66.)
Will die gegenwärtige religiöse Lage nach ihren bedeutsamen Seiten hin darlegen und ihr
geschichtlicses Verständnis vermitteln; die markanten Persönlichkeiten und Richtungen, die durch
wissenschaftliche Und wirtschaftliche Entwicklung gestellten Probleme, wie die Ergebnisse der
Forschung, der Ultramontanismus wie die christliche Liebestätigkeit gelangen zur Behandlung.

A D
bild und 49 Textabbildungen. (Ar. 158.)
Eine durch zahlreiche Abbildungen unterstützte lebensvolle Schilderung des menschlichen und
künstlerischen Entwickelungsganges Kembrandts. Zur Darstellung gelangen so seine persön⸗
lichen Schicksale bis 1642, die Frühzeit, die Zeit bis zu Sastias Tode, die Nachtwache,
Rembrandts Verhältnis zur Bibel, die Kadierungen, Urkundliches über die Zeit nach 1642
die Periode des farbigen Helldunkels, die Gemälde nach der Nachtwache und die Spätzeit.
Beigefügt sind die beiden ältesften Blographien Rembrandts.

Rom. Die ständischen und sozialen Kämpfe in der römischen Republik.
Von Privatdozent Dr. Ceo Bloch. UIr. 22.*
Behandelt die Sozialgeschichte Roms, soweit sie mit Rücksicht auf die die Gegenwart bewegenden
Fragen von allgemesnem Interesse ist. Insbesondere gelangen die durch die Großmachtstellung
Koms bedingte Entstehung neuer sozialer Unterschiede, die Herrschaft des Amtsadels und des
Kapitals, auf der anderen Seite einees großstädtischen Proletariats zur Darstellung, die ein
Ausblick auf die Lösung der Parteitkämpfe durch die Monarchie beschließt.

Säãugling. Der Säugling, seine Ernährung und seine Pflege. Von Dr.
Walther Kaupe. Mit 17 Textabbildungen. (Nr. 154)
will der jungen Mutter oder Pflegerin in allen Fragen, mit denen sie sich im Interesse des
kleinen Erdenbürgers beschäftigen müssen, den nötigen Rat erteilen. HAußer der allgemeinen
geistigen und körperlichen Pflege des Kindchens wird besonders die natürliche und künstliche
Trnährung behandelt und für alle diese Fälle zugleich praktische Anleitung gegeben.
Schiffahrt. Deutsche Schiffahrt und Schiffahrtspolitik der Gegenwart.
Von Professor Dr. . Thieß. Nr. 169.)
Vverfasser will weiteren Krelsen eine genaue Kenntnis unserer Schiffahrt erschließen, indem
er in leicht faßlicher und doch erschöpfender Darstellung einen allgemeinen Überblick über
das gesamte deutsche Schiffswesen gibt mit besonderer Berücksichtigung seiner geschichtlichen
Entwicklung und seiner großen volkswirtschaftlichen Bedeutunqg.

Schiller. Von Professor Dr. Th. Siegler. Mit dem Bildnis Schillers
von Kügelgen in Heliogravüre. (r. 74.)
Gedacht als eine Einführung in das Verständnis von Schillers Werdegang und Werken,
behandelt das Büchlein vor allem die Dramen Schillers und sein Ceben, ebenso aber auch
einzelne seiner Iyrischen Gedichte und die historischen und die philosophischen Studien als ein
wichtiges Glied in der Rette seiner Entwicklung.
        <pb n="134" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.

Schopenhauer. Seine Persönlichkeit, seine Lehre, seine Bedeutung. Sechs
Vorträge von Oberlehrer h. Richert. Mit dem Bildnis Schopen—
hauers. (Nr. 81.)
uͤnterrichtet über Schoöpenhauer in seinem Werden, seinen Werken und seinem Fortwirken, in
einer historischen Bedingtheit und seiner bleibenden Bedeutung, indem es eine gründliche
Einführung in die Schriften Schopenhauers und zugleich einen zusammenfassenden Überblick
lüber das Ganze seines philosophischen Systems gibt.

Schriftwesen. Schrift- und Buchwesen in alter und neuer Seit. Von
Professor De. O. Weise. 2. Auflage. Mit 37 Abbildungen. (Ar. 4.)
Verfolgt durch mehr als vier Jahrtausende Schrift⸗-, Brief⸗ und Seitungswesen. Buchhandel
und Bibliotheken.

Schulhugiene. Von Privatdozent Dr. Ceo Burgerstein. Mit einem
Bildnis und 33 Figuren im Text. (Ar. 96.)
Bietet eine auf den Forschungen und Erfahrungen in den verschiedensten Kulturländern beruhende
Darstellung, die ebenso die hygiene des Unterrichts und Schullebens wie jene des Hauses,
die im ZSüsammenhang mit der Schule stehenden modernen materiellen
richtungen, endlich die hugienische Unterweisung der Jugend, die Hyugiene des Lehrers
und die Schularztfrage behändelt.

Schulwesen (s. a. Bildungswesen; Fröbel; Hilfsschulwesen; Mädchenschule;
Pädagogit). Geschichte des deutschen Schulwesens. Von Oberrealschuldirektor
Dr. K Knabe. Ur. 85.)
Stellt die Entwicklung des deutschen Schulwesens in seinen Jaun werteden dar und bringt
so Anfänge des deutschen Schulwesens, Schoölastik, Hhumanismus, Reformatton, Gegenreformation,
neue Bildungsziele, Pietismus, Philanthropismus, HRufllärung, Prinzip der
allseitigen KAusbildung vermittels einer Anstalt, Teilung der Arbeit und den nationalen
humanismus der Gegenwart zur Darstellung.
— — sSchulkämpfe der Gegenwart. Vorträge zum KRampf um die
Volksschule in Preußen, gehalten in der humboldt⸗kademie in Berlin.
vVon J. Tews. Mr. 111.
kKnapp und doch umfassend stellt der Verfasser die Probleme dar, um die es sich bei der
Keorganisation der Volksschule handelt, deren Stellung zu Stagt und Kirche, deren Abhängig-⸗
keit von Zeitgeist und Zeitbedürfnissen, deren Wichtigkeit für die Herausgestaltung einer
volksfreundlichen Gesamtkultur scharf beleuchtet werden.

— Vvolksschule und LCehrerbildung der Vereinigten Staaten in ihren
hervortretenden Sügen. Reiseeindrücke. Von Direktor Dr. Franz Uuypers.
Mit 48 Abbildungen im Text und einem Titelbild. (Nr. 150.)
Schildert anschaulich das Schulwesen vom Kindergarten bis zur Hochschule, überall das
Wesentliche der amerikanischen Erziehungsweise (die stete iee zum Ceben, das Wecken
des Betätigungstriebes, das Hindrängen auf praktische Perwertung uüsw.) hervorhebend und
unter dem Gesichtspunite der Beobachtungen an unserer schulentlassenen Jugend in den Sort⸗
hildungsschulen zum Vergleich mit der heimischen Unterrichtsweise anregend.

Seekrieg s. Kriegswesen.
Seele s. Mensch.
Sinnesleben s. Mensch.

Soziale Bewegungen (s. a. Arbeiterschutz; Frauenbewegung). Soziale
Bewegungen und Theorien bis zur modernen Arbeiterbewegung. Von
Professor De. G. Maier. 3. HAuflage. (Ar. 2.)
In einer enwen Betrachtung, die mit den eeeen Kulturvölkern beginnt,
werden an den zwei großen wirtschaftlichen Schriften Platos die Wirtschaft der Griechen.
        <pb n="135" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mt., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfgs.

an der Gracchischen Bewegung die der Römer beleuchtet, ferner die Utopie des Thomas Morus,
andererseilis der Bauernkrieg behandelt, die Bestrebungen Colberts und das Merkantilsnstem,
die Phystokraten und die ersten wissenschaftlichen Staafswirtschaftslehrer gewürdigt und, über
die Tulstehung des Sozialismus und die Anfänge der neueren Hhandels-, Soll- und Verkehrs⸗
politit aufgetlärt.
Spiele s. Mathematik.
Sprache s. Muttersprache; Stimme.
Staädtewesen. Die Städte. Geographisch betrachtet. Von Professor
Dr. Kurt hassert. Mit 21 Abbildungen. (Nr. 163.)
Behandelt als Versuch einer allgemeinen Geographie der Städte einen der wichtigsten Ab⸗
schnitte der Stiedlungskunde, erörtert dte Ursache des Entstehens, Wachsens und Vergehens
der Städte, charakterisiert ihre ” und Verkehrs⸗Bedeutung als Grundlage der
Sroßstadbildung und schildert das Städiebild als geographische Erscheinung.

— —- deutsche Städte und Bürger im Mittelalter. Von Oberlehrer Dr.
B. heil. 2. Auflage. Mit zahlreichen Abbildungen im Terxt und auf
1 Doppeltafel. (Ur. 43.)
Stellt die geschichtliche Entwickiung dar, schildert die wirtschaftlichen, sozialen und staatsrecht⸗
lichen Verhältnisse und gibt ein zusammenfassendes Bild von der äußeren Ersicheinung und
dem inneren Fehen der deutschen Städte.

— hHistorische Städtebilder aus Holland und Niederdeutschland. Vorträge
gehalten bei der Oberschulbehörde in Hamburg. Von Regierungs-Baumeister
Albert Erbe. Mit 59 Abbildungen. Mr. 117.)
will dem als 3 wachsenden Kunsterständnisses zu begrüßenden Sinn für die Reize der
alten malerischen Städtebilder durch eine mit Abbilduüngen reich unterstützte Schilderung der
so eigenartigen und vielfachen Herrlichkeit Alt-⸗Hollands wie Niederdeutschlands, ferner Danzigs,
kübeds, Bremens und Ramburgs nicht nur vom rein künstlerischen, sondern auch vom kultür⸗
geschichtlichen Standvunkt aus entgegenkommen.

— KRulturbilder aus griechischen Städten. Von Oberlehrer Dr. Erich
Ziebarth. Mit 22 Abbildungen im Text und 1 Tafel. (Ur. 131.)
Ssucht ein anschauliches Bild zu entwerfen von dem KAussehen einer altgriechischen Stadt und
bon dem stadtischen Teben in ihr, auf Grund der Ausgraͤhungen und der, inschriftlichen Denk⸗
maͤler; die altgriechischen Bergstädte e, Pergamon, Priene, Milet, der Tempel von Dioyma
veden deschldere Stadtpläne und Abbildungen suchen die einzelnen Städtebilder zu erläutern.

Stereostop (. a. Optih). Das Stereoskop und seine Anwendungen. Von
Professor Th. hartwig. Mit 40 Abbildungen im Tert und 10 stereostopischen
 Tafeln. Nr. 136.)
ßehandelt die verschiedenen Erscheinungen und praktischen Anwendungen der Stereostopie, ins⸗
hesoͤndere die stereostopischen himmelsphotographien, die stereostopische Darstellung mikro—
stopischer Objekte, das Stereostop als Meßinstrument und die Bedeutung und Anwendung des
Slereotomparators, insbesondere in bezug auf photoarammetrische Messungen. Beiqeaeben
sind 19 stereoskopische Tafeln.

Stimme, die menschliche, und ihre Hygiene. Sieben volkstümliche Vor—⸗
lesungen. Von Professor De. P. Gerber. Mit 20 Abbildungen. (Nr. 136.)
hach den notwendigsten Erörterungen über das Zustandekommen und über die Natur der
Tone wird der Kehltopf des Menschen, sein Bau, seine Derrichtungen und seine Funttion als
musikalisches Instrument behandelt; dann werden die Gesang⸗- und die Sprechstimme, ihre
Ausblidung ihre Sehler und Erkrankungen, sowie deren Verhütung und Behandlung, ins—
besondere Erkältungskrankheiten, die profensionelle Stimmschwäche, der Elkoholeinfluß und
hie Abhärtuna erörtert.
        <pb n="136" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.

Strahlen (s. a. Licht). Sichtbare und unsichtbare Strahlen. Von Professor
Dr. R.Börnstein und Professor Dr. W. Marckwald. Müät 82 Abb. Nr. 64.)
Schildert die verschiedenen Arten der Strahlen, darunter die Kathoden⸗ und Röntgenstrahlen,
die Hertzschen Wellen, die Strahlungen der radioaktiven Körper (Uran und Kadium) nach ihrer
Entstehung und Wirkungsweise, unter Darstellung der charakteristischen Vorgänge der Strahlung.

Sũßzwasser⸗Plankton s. Plankton.

Technik (s. a. Automobil; Beleuchtungsarten; Dampf; Eisenbahnen; Eisen⸗
hüttenwesen; Elektrotechnik; Funkentelegraphie; Ingenieurtechnik; Metalle;
Mikroskop; Post; Rechtsschutz; Stereoskop; Wärmekraftmaschinen). Am
sausenden Webstuhl der Zeit. Übersicht über die Wirkungen der Ent—
wicklung der Naturwissenschaften und der Technik auf das gefamte Kultur—
leben. Von Geh. Regierungsrat Professor Dr. W. Caunhardt. 2. Auf⸗
lage. Mit 16 Abbildungen im Text und auf 5 Tafeln. (Nr. 23.)
Ein geistreicher Rückblick aquf die Entwicklung der Naturwissenschaften und der Technik, der
die Weltwunder unserer Zeit verdankt werden.

Tee s. Kaffee.
Telegraphie s. FSunkentelegraphie.
Theater (s. a. Drama). Das Theater. Sein Wesen, seine Geschichte, seine
Meister. Von Professor Dr. K. Borinsti. Mit 8 Bildnissen. (Ar. 11.)
Begreift das Drama als ein Selbstgericht des Menschentums und charakterisiert die größten
Dramatiker der Weltliteratur bei aller Knappheit liebevoll und geistvoll, wobei es die
dramatischen Meister der Völker und Zeiten tunlichst selbst reden läßt.
Theologie s. Bibel; Christentum; Jesus; Palästina; Religion.

Tierleben (s. a. Ameise; Mensch und Tier; Plankton). Die Beziehungen
der Tiere zueinander und zur Pflanzenwelt. Von Professor Dr. M. KUrae—
pelin. Er. 79.)
Stellt in großen Zügen eine 5ülle wechselseitiger Beziehungen der Organismen zueinander
dar. Familienleben uünd Staatenbildung der Tiere, wie die interessanten Beziehungen der Tiere
und Pflanzen zueinander werden geschildert.

— Tierkunde. Eine Einführung in die Zoologie. Von Privatdozent
Dr. Kurt hennings. Mit 34 Abbildungen. (Nr. 142.)
will die Einheitlichkeit des gesamten Tierreiches zum Ausdruck bringen, Bewegung und Emp—
findung, Stoffwechsel und Fortpflanzung als die charakterisierenden Cigenschaften aller Tiere
darstellen und sodann die Tätigkeit des Tierleibes aus seinem Bau verständlich machen, wobei
der Schwerpunkt der Darstellung auf die Lebensweise der Tiere gelegt ist. So werden nach
einem Vergleich der dret Naturreiche die Bestandteile des tierischen Körpers behandelt, sodann
ein Überblick über die steben großen Kreise des Tierreiches gegeben, ferner Bewegung und
Bewegungsorgane, HAufenthaltsort, Bewußtsein und Empfindung, Nervensystem und Sinnes—
organe, Stoffwechsel, Fortpflanzung und Entwicklung eroörtert.

— —.S5wiegestalt der Geschlechter in der Tierwelt (Dimorphismus). Von
Dr. Friedrich Knauer. Mit 37 Abbildungen. (Ar. 148.
Zeigt, von der ungeschlechtlichen Fortpflanzung zahlreicher niederster Tiere ausgehend, wie
sich aus diesem Hermaphroditismus allmählich die Zweigeschlechtigkeit herausgebildet hat und
sich bei verschiedenen Tierarten zu auffälligstem geschlechtlichem Äimorphismuüs entwiceelt, an
interessanten Sällen solcher Herschiedenheit zwischen Männchen und Weibchen, wobei vielfach
die Brutpflege in der Tierwelt und das Verhalten der Männchen zu derselben erörtert wird
        <pb n="137" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 265 pfg.

Tierleben. Die Tierwelt des Mikroskops (die Urtiere). Von Privat—
dozent Dr. Richard Goldschmidt. Mit'39 Abbildungen. (NUr. 160.)
Bietet nach dem Grundsatz, daß die Kenntnis des Cinfachen grundlegend zum Verständnis des
Komplizierten ist, eine einführende Darstellung des Lebens und des Paues der Urtiere, dieses
mikrostopisch kleinen, formenreichen, unendlich zahlreichen Geschlechtes der Tierwelt und stelst
nicht nur eine anregende und durch Abbildungen instruktive Cektüre dar, en vermag
namentlich auch zu eigener Beobachtung der wichtigen und interessanten Tatsachen vom Bau
und aus dem Leben der Urtiere anzuregen.

CLebensbedingungen und Verbreitung der Tiere. Von Professor
Dre. Otto Maas. Mit Karten und Abbildungen. Ar. 139.)
Cehrt das Verhältnis der Tierwelt zur Gesamtheit des Cebens auf der Erde verständnisvoll
ahnen, zeigt die Tierwelt als einen Teil des oͤrganischen Erdganzen, die Abhängigteit der
Herbreitung des Tieres nicht nur vor dessen Lebensbedingungen, sondern auch von der Erd—
geschichte, serner von Nahrung, Temperatur, Cicht, Cuft, Seuchtigkeit und Vegetation, wie
von dem Eingreifen des Menschen und betrachtet ais Ergebnis an der Hand von Karten die
geographische Einteilung der Tierwelt auf der Erde nach besonderen Gebieten.

Tuberkulose. Die Tuberkulose, ihr Wesen, ihre Verbreitung, Ursache, Ver—
hütung und heilung. Für die Gebildeten aller Stiände gemeinfaßlich dargestellt
von Oberstabsarzt De. W. Schumburg. Mit! Tafel und 8 Figuren im Text.
MAr. 47.)
Schildert nach einem Üüberblick über die Verbreitung der Tuberkulose das Wesen derselben,
beschäftigt sich eingehend mit dem Tuberkelbazillus, bespricht die Maßnahmen, durch die man
ihn von sich fernhalten kann, und erörtert die Fragen der Heilung der Tuberkulose, vor allem
die hygienisch-diätetische Behandlung in Sanatorien und Cungenheilstätten.

Turnen s. Leibesübungen.

Verfassung (. a. Fürstentum). Grundzüge der Verfassung des Deutschen
Reiches. Sechs Vorträge von Professor Dr. C. Coening. 2. Aufl. (Ur. 34.)
Beabsichtigt in gemeinverständlicher Sprache in das Verfassungsrecht des Deutschen Reiches
einzuführen, soweit dies für jeden Deuischen erforderlich ist, und durch Aufweisung des Zu—
sammenhanges sowie durch geschichtliche Kückblicke und Vergleiche den richtigen Standpuntt
für das Verständnis des geltenden Kechtes zu gewinnen.

Derkehrsentwicklung (s. a. Automobil; Eisenbahnen; Funkentelegraphie;
Post; Technik). Verkehrsentwicklung in Deutschland. 1800-1900. Borträge
über Deutschlands Cisenbahnen und Binnenwasserstraßen, ihre Entwicklung
und Verwaltung, sowie ihre Bedeutung für die heutige Volkswirtschaft voñ
Professor Dr. W. Cotz. 2. Auflage. (Ar. 16.)
Gibt nach einer kurzen Übersicht über die Hauptfortschritte in den Verkehrsmitteln und deren
wirtschaftliche Wirküngen eine Geschichte des Eisenbahnwesens, schüldert den heutigen Stand
der Eisenbahnverfassung, das Güter⸗ und das Personentariswesen, die Keformversuche und die
Reformfrage, serner die Bedeutung der Binnenwasserstrahen und endlich die Wirkungen der
modernen Verkehrsmittel.

Versicherung (s. g. Arbeiterschutzs. Grundzüge des Versicherungswesens.
Von Professor Dr. A. Manes. (r. 106.)
tehandelt sowohl die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben, die Entwicklung der Ver⸗
sicherung, die Organisation ihrer Unternehmungsformen, den Geschaftsgang eines Versicherungs⸗
betriebs, die Versicherungspolitik. das Versicherungsveriragsrecht und die Verficherungswissenschaft,
 als die einzelnen Zweige der Versicherung, wie Cebensversicherung, Unfallversicherung,
Haftpflichtversicherung. Transportversicherung, Feuerversicherung, Hagelversicherung, Vieh⸗
versicherung, kleinere Versicherungszweige, Ruckversicherung.
        <pb n="138" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 pfg.

voltslied. Das deutsche Volkslied. Über Wesen und Werden des
deutschen Volksgesanges. Von PDrivatdozent Dr. J. W. Bruinier.
2. Auflage. Nr. 7.)
Handelt in schwungvoller Darstellung vom Wesen und Werden des deutschen Volksgesanges,
unterrichtet über die deutsche Polksliederpflege in der Gegenwart, über Wesen und Ursprung
des deutschen Volksgesanges. Skod und Spielmann. Geschichte und Mär, CLeben und CLiebe.

Volktsschule s. Schulwesen.

Vvoltsstämme. Ddie deutschen Volksstämme und Landschaften. Von
Professor Dr. O. Weise. 3. RÄuflage. Mit 29 Abbildungen im Text und
auf 15 Tafeln. (Nr. 16.)
schildert, durch eine gute stuswahl von Städte- Landschafts- und anderen Bildern unterstützt,
die Eigenart der deuütschen Gaue und Stämme, die charakteristischen Cigentümlichkeiten der
Tandschaft, den Einfluß auf das Temperament und die geistige Anlage der Menschen, die
Teistungen hervorragender Männer, Sitten und Gebräuche, Sagen und Märchen, Besonder⸗
heiten in der Sprache und Bauseinrichtung u. a. m.

voltswirtschaftslehre s. Amerika; Arbeiterschutz; Bevölkerungslehre;
Frauenbewegung; Japan; Soziale Bewegungen; Verkehrsentwicklung; Ver—
sicherung: Wirtschaftsgeschichte.

Wald. Der deutsche Wald. Von Professor De. Hans hHausrath. Mit
15 Textabbildungen und 2 Karten. (Ar. 153.)
schildert unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung die Cebens-⸗
bedingungen und den Zustand unseres deutschen Waldes, die Herwendung seiner Erzeugnisse,
owie seine günstige Einwirkung auf Klima, Fruchtbarkeit, ichezhe und Gesundheit des
Candes und erörtert n Schlusse die Pflege des Waldes und die Aufgaben seiner Eigen—
tümer. ein Büchlein also für ieden Waldfreund.
Warenzeichenrecht s. Gewerbe.
Wärme s. Chemie.

wärmekraftmaschinen (s. a. Dampf). Einführung in die Theorie und
den Bau der neueren Wärmekraftmaschinen (Gasmaschinen). Von Professor
Dr. Richard Vater. 2. Auflage. Mit 34 Abbildungen. (Ar. 21.)
will Interesse und Verständnis für die immer wichtiger werdenden Gas⸗- Petroleum⸗- und
Benzinmaschinen erwecken. Nach einem einleitenden Abschnitte folgt eine kurze Besprechung
der verschiedenen Betriebsmittel, wie CLeuchtgas, Kraftgas usw., der Viertakt⸗ und Zweitakt—
wirkung, woran sich dann das Wichtigste über die Bauarten der Gas- Benzin⸗, Petroleum—
und Spiritusmaschinen somie eine Darftellung des Wärmemotors Patent Diesel auschliekt.

Neuere Fortschritte auf dem Gebiete der Wärmekraftmaschinen. Von
Professor Dr. Richard Pater. Mit 48 Abbildungen. (Nr. 86.)
Dhne den Streit, ob Cokomobile oder Sauggasmaschine“, Dampfturbine oder
GBroßgasmaschine“, entscheiden zu wollen, behandelt Herfasser die einzelnen Maschinen—
gattungen mit Rücksicht auf ihre Vorteile und Hachteile, wobei im zweiten Teil der Versuch
unternommen ist, eine möglichst einfache und leichtverständliche Einführung in die Theorie
und den Bau der Dampfturbine zu geben.

Waßsßer s. Chemie.
        <pb n="139" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg.

weltall (J. a. Astronomie). Der Bau des Weltalls. Von Professor
Dr. J. chelner. ZaAuflade. Mit 24 Fiquren im Tert und auf einer Tafel.
Mr. 24.
Hiellt nach einer Einführung in die wirklichen Verhältnisse von Raum und Zeit im Weltall
dar, wie das Weltall, von der Erde aus erscheint, eroͤrtert den inneren Bau des Weltalls,
d.h. die Struttur der selbständigen Himmelstorder und schlieklich die SFrage über die äukere
Komtitution der Fixfternwelt.

weltanschauung (. a. Kant; Menschenleben; Philosophie; Weltproblem).
Die Weltanschauungen der großen Philosophen der Neuzeit. Von Professor
Dr. C. Buffe. 2. uflage. Eir. 56.)
will mit den bedeutendsten Erscheinungen der neueren Philosophie bekannt machen; die Be⸗
schräntung auf die Darstellung der großen flassischen Systeme ermöglicht es, die beherrschen⸗
den und charakteristischen Grundgedanken eines jeden scharf herauszuarbeiten und so ein
moͤglichst klares Gesamibild der in ihm enthaltenen Welianschauung zu entwerfen.

weltäther s. Moleküle.

welthandel. Geschichte des Welthandels. Von Oberlehrer Dr. Marx
Georg Schmidt. (r. 118.)
ine zusammenfassende übersicht der Entwickelung des Handels führt von dem Eltertum an
sber das mittelaiter, in dem Koustantinopel,. seit den Kreuzzügen Italien und Deutschland
den wellvertehr beherrschen, zur Neuzeit, die nut der Ruffindung des Seewegs nach Indien
ind der Entdectung Amerikas beginnt und bis zur Gegenwart, in der auch der deutsche
snann nach dem alten Hansawort „Mein Seld ist die Welt“ den ganzen Erdball erobert.

weltproblem (s. a. Philosophie; Weltanschauung). Das Weltproblem
bon positivistischem Standpunkte aus. Von Privatdozent Dr. J. Petzoldt.
Mr. 133.)
zucht die Geschichte des Nachdenkens über die Welt als eine sinnvolle Geschichte von Irrtümern
psychologisch derständlich zu machen im Dienste der von Schuppe, Mach und Avenarius ver⸗
etenen“ nschauung, daß es keine Welt an sich, sondern nur eine Welt für uns gibt. Ihre
lemente sind nicht Atome oder sonstige absolute Existenzen, sondern Farben⸗, Ton⸗, Druck⸗
haum-zZeit- usw. Empfindungen. Trotzdem aber sind die Dinge nicht bloß subjektiv, nicht
bloß Bewußtseins erscheinungen, pielmeht müssen die aus jenen Empfindungen zusammen⸗
gesetzten Pestandteile unserer Umgebung sortexistierend gedacht werden, auch wenn wir sie
Aicht mehr wahrnehmen.

wetter. Wind und Wetter. Fünf Vorträge über die Grundlagen und
wichtigeren Aufgaben der Meteorologie. Von Professor Dr. Leonh. Weber.
Mmit Siguren im Tert und 3 Tafeln. Ar. 55.)
zchildert die historischen Wurzeln der Meteorologie, ihre physikalischen Grundlagen und ihre
Bedeutung im gesamten Gebiete des wissens, erörtert die hauptsächlichsten Aufgaben, die dem
Jdusuũbenden Mmeteoroiogen obliegen. wie die vraktische Anwendung in der Wettervorhersage.

AE Geographie; Hand⸗
werk; Japan; Rom; Soziale Bewegungen; Verkehrsentwicklung). Die Ent⸗
wicklung des deutschen Wirtschaftslebens im 19. Jahrhundert. Von Professor
hr Pohle. Er. 57)
Hibt in gedrängter Form einen Üüberblick über die gewaltige Umwälzung, die die deutsche
—V—— die Umgestaltung der Candwirtschaft;
die Cage von Handwerk und Hausindustrie; die Entstehung der Großindustrie mit ihren Be—
gleiterscheinungen; Kartellbewegung und Arbeitersrage: die Umgestaltung des Verkehrswesens
ind Ne Wandlungen auf dem öeblete des Handels.
        <pb n="140" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1 Mk. 25 Pfg

Wirtschaftsgeschichte. Deutsches Wirtschaftsleben. Auf geographis— cher
Grundlage geschildert von Prof. Dr. Chr. Gruber. Mit 4 Rarten. Nr. 42)

Beabsichtigt, ein gründliches Verständnis für den sieghaften Aufschwung unseres wirtschaft⸗
lichen CLebens seit der Wiederaufrichtung des Keichs herbeizuführen und darzulegen, inwieweit
sich Produktion und Verkehrsbewegung auf die natürlichen Gelegenheiten, die geographischen
Vorzüge unseres Vaterlandes stühen können und in ihnen sicher peramert liegnn.

Wirtschaftliche Erdkunde. Von Professor Dr. Chr. Gruber. (Nr. 122.

Will die ursprünglichen Zusammenhänge zwischen der natürlichen Ausstattung der einzelnen
Länder und der wirtschaftlichen Kraftäußerung ihrer Bewohner klar machen und das ver—
ständnis für die wahre Machtstellung der einzelnen Völker und Staaten eröffnen. Das Welt—
meer als Hochstraße des Weltwirtschaftsverkehrs und als Quelle der Voͤlkergröße, — die
Candmassen als Schauplatz alles Uulturlebens und der Weltproduttion, — Turopa nach seiner
wirtschafts geographischen Veranlagung und Bedeutung, — die einzelnen Kulturstaaten nach
ihrer wirtschaftlichen Entfaltung viele geistreiche Gegenüberstelsungen) all dies wird in
anschaulicher und großzügiger Weise vorgeführt.

Soologie s. Ameisen; Tierleben.

Üübersicht nach den Autoren.

Abel, Chemie in Küche und Haus.
Abelsdorff, Das Huge.
Ahrens, Mathematische Spiele.
aAlkoholismus, der, seine Wirkungen
und seine Bekämpfung. 3 Bände.
Auerbach, Die Grundbegriffe der mo—
dernen Naturlehre.
Biedermann, die technische Entwickl. der
Eisenbahnen der Gegenwart.
Blernacki, Die moderne Heilwissenschaft.
Blau, Das Automobil.
Bloch, Die ständischen u. —— KRämpfe.
Blochmann, Luft, Wasser, kicht u. Wärme.
⁊GSGrundlagen der Elektrotechnik.
boehmer, Jesutten.
Boehmer, kuther im Lichte der neueren
Forschungen.
Bongardt, Die Naturwissenschaften im
Hhaushalt. 2 Bändchen.
Bonhoff, Jesus und seine Zeitgenossen.
Boriusti, Das Theater.
Börnstein und Marckwald, Sichtbare
und unsichtbare Strahlen.
Braasch, Religiöse Strömungen.
Bruinier,. Das deutsche Boltslied.

Brüsch, Die Beleuchtungsarten der
Gegenwart.
Buchner, s Vortrãge a. d. Gesundheitslehre.
Bu J erstein, Sqqulhygiene.
Bürknex, Kunstpflege in Haus u. Heimat.
Busse, Weltanschauung. d. gr. Philosoph.
Lrantßz, EArithmetik und Algebra.
Daenell, Geschichte der Ver. Staaten
von Amerika.
v. Duhn, Pompeji.
Eckste ͤn, Der Kampf zwischen Mensch
umd Tier.
Erhe, Hist. Städtebilder aus Holland und
Niederdeutschland.
Flügel, Herbarts Lehren und CLeben.
Sranz, Der Mond.
rech, Aus der Vorzeit der Erde.
Frentzel, Ernähr. u. boltsnahrungsmittel.
Erted, Die moderne Friedensbewegung.
Geffcken, A. d. Werdegzeit d. Christentums.
Berber, Die menschliche Stimme.
Giesebrecht,. Die Grundzüge der
israelitischen Religionsgeschichte.
Blesenhagen, Unsere wichtigsten Tultur—
pflanzen
        <pb n="141" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1Mk. 25 Pfg.

Goldschmidt, Die Tierwelt d. Mikrostops.
Gr a CLicht und Sarben.
Graul, Ostasiatische KUunst.
Gruber, Deutsches Wirtschaftsleben.
Gruber, Wirtschaftliche Erdkunde.
Günther, Das Zeitalter der Entdeckungen.
hahn, Die Eisenbahnen.
v. hansemann, Der Aberglaube in der
Medizin.
Hhartwig, Das Stereostop.
hassert, Die ugeonen
haffert, Die deutschen Städte.
haushofer, Bevölkerungslehre.
hausrath. Der deutsche Wald.
Heigel, politische Hauptströmungen in
Europa im 19. Jahrh.
Heit, D.Städte u. Bürger im Mittelalter.
Heilborn, Die deutschen Kolonien. (Cand
und
Hheilborn, Der Mensch.
hennig, Einführung in das Wesen
der Musik.
BHheunings, Tierkunde. Eine Einführung
in die Zoologie.
Besse, Abstammungslehre u. Darwinismus.
hubrich, Deutsches Sürstentum und
deutsches Verfassungswesen.
Janson, Meeresforschung ü. Meeresleben.
Ilberg, Geisteskraukheiten.
Raupée, Der Säugling.
Rautzsch, Die deutsche Illustration.
Uirchhoff, mensch und Erde.
Unabe, Geschichte d. deutsch. Schulwesens.
Anauer, 3wiegestalt der Geschlechter in
der Tierwelt.
Rnauer, Die Ameisen.
Kohler, Moderne Rechtsprobleme.
Uraepelin, Die Beziehungen der Tiere
zueinander.
Urebs, haydn, Mozart, Beethopen.
Rreibig, Die fünf' Sinne des Menschen.
Külpe, die Philosophie der Gegenwart.
Külpe, Immanuel Kant. J
uüfter, Vermehrung und Sexualität bei
den Pflanzen.
Uunpers, volksschule und CLehrerbildung
der Ver. Staaten.
Caughiin, Aus dem amerikantschen
Wirtschaftsleben.
Caunhardt, Am sausenden Webstuhl
der Zeit.
Leick, Krankenpflege.
CLoening, Grundzůge der VDerfassung des
Deutschen Reiches.
Cotz, Verkehrsentwcklg. i. Dtichl. 1800 1900.
Cuschin von Ebengreuth, Die Münze.
Maas, Lebensbedingungen der Tiere.
Maier, Soziale Bewegungen u. Theorien.
von Maltzahn, Der eg
Manes, G6rundzüge d. Versicherungswes.

Maennel, vom Hilfsschulwesen.
m ar tin, Hie höh. Mädchenschule in Dtschld.
matthaei, Deutsche Baukunsti. Mittelalt.
mehlhorn, Wahrheit und Dichtung im
Leben Jesu.
merckel, Bilder aus der Ingenieurtechnik.
merckel, Schöpfungen der Ingenieur⸗
technik der Neuzeit.
meringer, Das deutsche Haus und sein
Hausrat.
mie, Moleküle — Atome — Weltäther.
mMiehe, Die Erscheinungen des Lebens.
pon Negelein, Germ. Mythologie.
Dppenheim, das astronomische Weltbild
 im Wandel der Zeit.
Otto, Das deutsche Handwerk.
Otto, Deutsches Frauenleben.
Pabst, Die Unabenhandarbeit.
Paulsen, Dgs deutsche Bildungswesen.
Peferfen, öffentliche Fürsorge für die
hilfsbedürftige Jugend.
eßoldt, Das Weltproblem.
fannkuche, Keligion u. Naturwissensch.
hischel, Leben und Lehre des Budohg.
Ppohle, Entwicklung des deutschen Wirt⸗
schaftslebens im 19. Jahrhundert.
von Portugall, Sriedrich Fröbel.
Pott, Der Text des Neuen Testaments
nach seiner geschichtl. Entwicklung.
Ranck, Kulturgeschichte des deutschen
Bauernhauses
Rathgen, Die Japaner.
Kehmeke, Die Seele des Menschen.
Keukauf, Die Pflanzenwelt d. Mikroskops.
Kichert, Schopenhauer.
Richter, Cinführung in die Philosophie.
on Rohr, Optische Instrumente.
zachs, Bau und Tätigkeit des menschlichen
Kkörpers.
schef * r, Das mikroskop.
zcheid, Die Metalle.
zcheiner, Der Bau des Weltalls.
zchirmacher, Die mod. Frauenbewegung.
zchmidt, Gesch. des Welthandels.
zchubring, Kembrandt.
zchumburg, Ddie Tuberkulose.
chwemer, Kestauration und Revolution.
zIchwem er, Die Reaktion u. die neue Ara.
zIchwemer, Vom Bund zum KReich.
von Soden, Palästina.
on Sothen, D. Kriegswesen i. 19. Jahrh.
zpiro, KGeschichte der Musik.
Sein, Die Anfänge der menschl. Kultur.
Steinhausen, Germanische Kultur in der
Urzeit.
zticher, EineGesundheitslehre für Frauen.
Telchmann, Der Befruchtungsvorgang.
Tews, Schulkämpfe der Gegenwart.
Tews, Mod. Erziehung in haus u. Schule.
Thieß, Deutsche Schiffahrt.
        <pb n="142" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1Mk., geschmackvoll gebunden 1Mk. 25 Pfg.

Thurn, die SFunkentelegraphie,
Toltsdorf, Sewerblicher Kechtsschutz in
Deutschland.
Uhl, Entsteh. u. Entwickl. uns. Mutterspr.
Unold, Aufgab.u. Ziele d. Menschenlebens.
Dater, Theorie u. Bau der neueren Wärmekraftmaschinen.
 — Die neueren Fort⸗
jchritte auf dem Gebiete der Wärmeitraftmaschinen.·
 Dampf u. Dampfmaschine.
Doges, Der Obstbau.
PDo behr, Bau u. Lebend. bildenden AUunst.
Wahrmund, Ehe und Cherecht.
Peber, Wind und Wetter.
PWeber, Von Luther zu Bismarck. 2 Bdch.
Pedding, Eisenhüttenwesen.
Weinel, die GSleichnisse Jefu.

Weise, Schrift- und Buchwesen in alter
und neuer Zeit.
Weise, Die d. Volksstämme u. Landschaft.
Wieler, Kaffee, Tee, Kakao und die
übrigen narkotischen Aufgußgetränke.
Wilbrändt, Die Frauenarbeit.
Wislicenus, Der Kalender.
Witkowski, Das d. PDramad. XIX. Jahrh.
Wustmann, Albrecht Dürer.
Zacharias, Süßwasserplankton.
Zander, Nexvensystem. — Leibesübungen.
ziebarth, Kulturbilder aus griechischen
Städten.
Ziegler, Allgem. Pädagogit. — Schiller.
v. Zwiedined⸗-Südenhörst, Arbeiter
schutz und Arbeiterversicherung.

Es werden folgen:

Alt, Physik der Kälte.
Anselmino, Das Wasser.
Arndt, Deutschlands Stellung in der
Weltwirtschaft.
Auhagen, Egrarpolitische Zeitfragen.
zackhaus, Die Milch.
Zardeleben, Die menschliche Anatomie.
3arinck, Erforschung und künstliche her—
stellung der Stoffe des Pflanzen- und
Tierreichs.
Bendirx, Geldmarkt.
Bbitterauf, Die franz. Revolution.
— Napoleon und seine Zeit.
- Sriedrich der Große.
Bock, Zeitmesser.
zöckel, Die deutsche Volkssage.
Börnstein, Wärmelehre.
brandenburger, Deutschland u. Polen
in ihren geschichtlichen Beziehungen.
Braun, Ethik.
buchgewerbe und die Kultur. (Dor⸗
traͤge von: Focke, Hermelink, Kautzsch,
Wäntig, Witkowskti und Wuttke.)
BZuchka, Geschichte der Chemie.
Bbuhl, Rultur des Islams.
TLgasen, Deutsche Candwirtschaft.
Lohn, Fuührende Denter.
Tornils, Einführung in das Studium
der Theologie.
dähnhardt, Das märchen.
Dippe Die Hygiene des taͤglichen Lebens.
Ddoren, Die ine und die Entwickelung
der deutschen Seemacht.
Eckert, Kolonialpolitit.
Endell, Städtebau.
feßler, Die neueren Fortschritte der
Chirurgie.
Fitzner, Allgemeine Völkerkunde

Franke, Geschichte des deutschen Gefühls.
Sried, Internationales Ceben der Gegen⸗
wart.
Sriedrich, Die wirtschaftlichen Verhält⸗
nisse Astens.
Fritz. Das moderne Volksbildungswesen.
baehde, Das Theater.
ßaupp, Kinderpjychologie.
Befften, Grundzüge des Völkerrechts.
sßisevius, Die pflanzen.
Braul, Die Entwickelung der deutschen
Malerei im 10. Jahrhuͤndert.
Butzeit, Die Bakserien
h aendke, Die deutsche Kunst im täglichen
Leben.
ha guen in, Hauptströmungen der fran⸗
zZöfischen Literatur.
⸗. Halle, Truste und Kartelle.
qeinrici, Recht und Rechtspflege in
Deutschland.
hellwig, Verbrechen und Aberglaube.
densel, Rousseau.
zoffmann, die europäischen Sprachen.
Jacob, Einleitung in das Studium der
Geschichte.
Jaeschte, Dante.
JIhering, Wasserkraftmaschinen.
Jixiczet, Geschichte der engl. Dichtung.
Iftel, Die musikalische Romantit in
Deutschland.
-Das Kunstwerk Wagners.
RNahle, Ibsen, Björnson und ihre Zeit⸗
genossen.
Kautzsch, Die Krebskrankheit.
Uirn, Die sittlichen Cebensanschauungen
der Gegenwari.
Anabe, Das deutsche Schulwesen der
Gegenwart.
        <pb n="143" />
        Aus Natur und Geisteswelt.
Jedes Bändchen geheftet 1 Mk., geschmackvoll gebunden 1Mk. 25 Pfs.

Köhler, Aufklärung.
Kruümm, Das Drama.
Kühne, Geschichte der Freiheitskriege.
sümmel, Photochemie.
Tampert, Welt der Organismen.
Tandauer, Talmud.
Candsberg, Biologie.
kangenbeck, Englands Weltmacht.
dehann Mystit.
Sdie tierische Form in Beziehung zur
Cebensweise der Tiere.
Cehmann-haupt. die babnslonische
Uultur.
— Schliemanns Ausgrabungen.
Cehner, Römische Kultur in Deutschland.
Teser, Börse und Börsengeschäfte.
Couts, Liszt und Berlioz.
Tyon, Einsührung in die deutsche Sprach⸗
und Literatur⸗Forschung.
maas, die geistige Entwickelung des
Kindes.
mMarcuse, Prattische Himmelskunde.
Matt u i, Die deutsche Baukunst vom
15. Jahrhundert bis vhr Gegenwart.
Man, Besteinsbildende Tiere.
m anuer, Geschichte des westeuropäischen
Beamtentums.
menger, Grundzuge der üsthetik.
meyer, Der Krieg im Zeitalter des
Verkehrs.
— das Ueue Testament.
meyer, R. M. Neuzeitliche Meister der
Weltliteratur.
Mielke, Das deutsche Dorf.
m * die deutschen Erwerbsgesell⸗
aften.
Mmorgenroth, Die Statistik.
Most, Die Boden- und Wohnungsfrage.
müller, Mmethoden der Physiologie.
PDie chemische Industrie.
müll Amerikanische technische
Hochschulen.
Nakorp, Pestalozzi—
Reurath, Antike Wirtschuftsgeschichte.
D hr, Staat und Kirche im Mittelalter.
v ppenheim, Die Probleme der neueren
stronomie.
Peter, Die Planeten.
ppinder, Einführung in das Studium
der Runstgeschichte.
psfchel, Die Luͤftschiffahrt.
8 ojé, morphologie der Pflanzen.
eihm, Deutsche Volksfeste und Volkssitten.
Reutauf, Ddie pflanzenwelt des Mi—⸗
krostops.
Richert, Einleitung in das Studium der
Philosophie.
Riecmann, Geschichte des deutschen
Romans.
Riersch. Die Grundlagen der Tonkunst.

Rosin, hierz, Blutgefäße, Blut und deren
Erkrankungen.
Sallwürk, Einleitung in die wissen⸗
schaftliche Pädagogik.
Salomon, die Fe und kulturelle
Entwickelung KRußlands.
Saenger, das englische Kulturleben der
Gegenwart.
Scata, Die Entwickelung des grie⸗
chischen Polkes.
zcheibe, Die Minerale.
5cheler, Erkenntnislehre.
5chmidi, Bedeutung der Seemacht in der
neueren Geschichte.
zchöne, Politische Geographie.
zqhulz. ntite Wirtschaft, Technik und
Kultur.
z chwarz, Allgemeine Finanzverwaltung.
zleger, Her moderne Begriff der Nation.
— Shakespeare.
zormnisen, die russische Literatur des
19. Jahrhunderts.
zpiro, ntites Ceben im Liede,
zeindorf, Kultur des alten gyptens.
zteinmann, Die Eiszeit und der ur—⸗
geschichtliche Mensch.
z toͤder, Die Srau und die moderne
Kultur.
Strauß, Mietrecht.
Thieß, Zeitungswesen.
Tihjumöb, die völtker der Balkanhalbinsel.
Tobler, Rolonialbotanik.
Troeltsch, Cinführung in die Arbeiter⸗
frage.
Tromner, Suggestion und Hypnotismus.
Trüper, die Charakterfehler im Kindes⸗
und Jugendalter.
überschaer, Die deutsche Zollpolitit.
Unger, Das Buch und seine Herstellung.
bater, Maschinenkunde.
derworn, Mechanik des Geisteslebens.
Nischer, Paulus.
dogit, Deutsches Pogelleben.
⸗pollers, Weltreligionen.
Palzel, Geschichte der deutschen Romantik.
weber, Probleme der großindustriellen
Entwickelung.
Weinftetn, Entstehung der Welt und
der Erde.
wendscher, Goethes Welt⸗ und Lebens⸗
anschauung.
wenischer, Geschichte und Kritik des
Materialismus.
Wernicke, Ansteckende Volkskrankheiten.
Wiedenfeld, Verkehrswesen.
SDie Seehafen des Weltverkehrs.
wobbermin, Wesen und Wahrheit der
Religion.
zur Straßen, Seelenleben der Tiere.

v.
        <pb n="144" />
        Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin.
Aus deutscher Wissenschaft u. Kunst.

Die Sammlung soll dazu dienen, alle, die bestrebt sind, ihre Bildung zu er—
weitern, in die Lektüre wissenschastlicher Werke einzuführen. Aus geistes⸗
wissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, religiösen und philosophischen Werken
wird eine Auslese getroffen, die geeignet ist, in die wichtigsten Fragen auf
den einzelnen Gebieten einzuführen, den Weg zu den Quellen zu weisen und
zugleich die Kunstformen der Darstellung in Musterbeispielen zu zeigen. Die
Erläuterungen räumen unter Beiseitelassen unnötiger Gelehrsamkeit und auf
das knappste Maß beschränkt, nur solche Schwierigkeiten aus dem Wege, die
eine unbefangene und rasche Aufnahme der Lektuüre verhindern. Zunächst
erschienen folgende Bändchen:
Zur Geschichte der deutschen Citeratur. Proben literar⸗historischer
Darstellung für Schule und haus ausgewählt und erläutert von dr.
R. Wessely. geb. M. 1.20.
Inhalt: Vogt, Der heliand. Uhland, Walther von der Vogelweide. v. Treitschke, Die neue
Titeratur. Gervinus, Tessing. Hettner Herder. 2333 — Goethe und Schiller. Beller⸗
mann, Schillers Don Carlos. Brahm, Kleists hermannsschlacht. Scherer, Grillparzer. Mamne,
Mörike als Lyriker. Schmidt, Gustav Freytag.
Zur Runst. Ausgewählte Stücke moderner Prosa zur Uunstbetrachtung und
zum Kunstgenuß herausgegeben von Dr. Iil. Spanier. Mit Einleitung,
Anmerkungen und Bilderanhang. geb. M. 1.20.
Inhalt: Avenarius, Kunstgenuß und helfendes Wort. Apenarius, Rethel; Der Tod als Freund.
o. Seidlitz, Deutsche n Springer, Albrecht Dürers Phantasiekunst: Ritter, Tod und Teufel.
— Malerische Auffassungen und Ieet des Mittelalters und der Rengissance. Hirth,
as Natürliche in der Kunst. Lichtwark, Rembrandt: Der blinde Tobias. Lichtwark, kem⸗
brandts Haus. Surtwängler, Medusa. Urlichs, Die agrpn, Bürtner, Gotische Schmud⸗
ov Borrmann. Andreas Schlüter. Banersdorfer, sur Charakteristit Michelangelos
ahersdorfer, uͤber Runst. MAphorismen.) Wölfflin, Die Teppichkartons Raffaͤels: Dder
wunderbare Sischzug. Justt, Velazquez: Die Whe von Breda. Zchuge-Naumbura Vom
ßauernhaus. Gürlitt, Sachlicher Stil im Gewerde. Gurlitt, was vin die Hellmalerei?
Zrinckmann, Meißner Porzellan. Floercke, ECtwas über Bödlin. Thoma, Ensprache an die
sreunde bei Gelegenheit seines 60. Geburtstages.

Zur Geschichte. Proben von Darstellungen aus der deutschen Geschichte für
Schule und haus ausgewählt und erläutert von Dr. W. Scheel. geb. mi1. 20.
— Mommsen, Kelten und Germanen vor Cäsar. Brunner, Kriegswesen und Gefolg⸗
schaft. Srentag, Karl der Große. v. Giesebrecht, Gründung des Deuütschen Keichs durch
einrich J. v. Kugler, Der Kreuzzug Kaiser Friedrichs T.v. velow, die Stadtverwaltung in
hrer Beziehung zü handel und Sewerbe, Schäfer, die Hhanse. Lamprecht, Entwicklung der
ritterlichen — p. Treitschke, Cuther und die deutsche Natton. v. Kanke, die —
der Reformation und der Religionskriege. Schiller, Die e bei Cützen. Dropysen. Fehrbellin.
Friederich, Blücher und, Gneisenau. v. Moltte, Schlacht vei Pionville — ars ig Tour
(16. August). Marcks, Kaiser Wilhelm J Anhänge.

Zur Erdkunde. Proben erdkundlicher Darstellung für Schule und Hhaus
ausgewählt und erläutert von Dr. F. Lampe. geb. M. 1.20.
Inhalt: v. Humboldt, Üüber die Wasserfälle des Orinoko bei Atures und Maypures. Ritter,
flus der Einleitung zur „Erdkunde im Derhältnis zur Natur und zur Geschichte des Menschen
oder allgemeine vergleichende Geographie“. Peschel, Der Zeitraum der großen Entdeckungen.
Bbarth, Keise in Adamaua, Entdeckung des Benus. v. Richthofen, Aus China. v. Drugalsti, die
deutsche Suüdpolarexpedition. Kirchhosff. Das MNeer im Leben der völkec KRatzel, Deutschlands
— und Raum. Partsch, Das niederrheinische Gebirge, seine Täler und seine Tieflandbucht.
p. d. Steinen, Jägertum, Feldbau und Steinzeilkultur der Indianer am Schingu. Geschichtlich⸗
biographische Aumertungen. Ertlärung geologischer Fachausdrüce.
        <pb n="145" />
        Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin.

25 I
Zur Einführung in die Philosophie der Gegenwart.
5 2. Auflage. Ge⸗
O Acht Borträge von Prof. Dr. A. Riehl. Zapiiege Se—
in Leinwand gebunden AM. 3. 60. v J80——
„Wir gestehen, daß uns selten die Cektüre eines Buches so viel geistigen Genuß bereitet
hat, als die des vorliegenden. Der Verfasser hat es meisterhaft verstanden, die vielfach als
ädußerst langweilig und irocken verschriene Disziplin nicht nur interessant und fesselnd darzustellen,
sondern es ist ihm auch gelungen, recht klar und allgemein verständlich zu schreiben, so daß
jeder Gebildete getrost nach dem Buche greifen kann.“ (Ceipziger Lehrerzeitung.)
„Von den üblichen Einleitungen in die Philosophie unterscheidet sich Riehls Buch nicht
bloß durch die Form der freien Rede, sondern auch durch seine ganze methodische Auffassung
und Anlage, die wir nur als eine höchst glückliche bezeichnen können. Nichts von eigenem
System, nichts von langatmigen logischen, psychologischen oder gelehrten historischen Ent—
wicklungen, sondern eine lebendig anregende und doch nicht oberflächliche, vielmehr in das
Inie der Philosophie führende Bettachtungsweise. .. Wir möchten somit das philo—
ophische Interesse... mit Nachdruck auf Riehls Schrift hinweisen. (Monaisschr. f. höh. Schulen.)

rbeit und Rhythmus. Von Prof. Dr. Karl Bücher.
Dritte, stark vermehrte Auflage. Geheftet A 7. —, in Ceinwand gebunden A. 8. —
„.Die übrige Gemeinde allgemein Gebildeter, welche nicht bloß diese oder jene
Einzelheit der in der Bücherschen Arbeit enthaltenen wissenschaftlichen Errungenschaften interessiert,
sondern die sich für die Gesfamtheit des selbständigen und weitgreifenden über—
blicks über den vielverschlungenen Zusammenhaäng von Arbeit und Rhythmus
aufrichtig freuen darf, wird meines Erachtens dem bewährten Forscher auch dafuͤr be—
sonders dankbar sein, daß er ihr einen wertpollen Beitrag zu einer CLehre geliefert hat, welche
die edelsten Genusse in unserm armen Menschenleben vermiitelt, nämlich zur Lehre von der
denkenden Beobachtung nicht bloß welterschütternder Ereignisse, fsondern
auch alltäglicher, auf Schritt und Tritt uns begegnender Geschehnifse.“
(G. v. Maxyr in der Beilage 3. Aligem. Zig.)

r * 7 *
nmelsbild und Weltanschauung im Wandel der Zeiten.
2 Autoristerte UÜbersetzung von K. Bloch. Zweite
)on Prof. CTroels⸗Cund. Auflage. In Leinwand gebunden M. 5. -
gue Es ist eine wahre Lust, diesem kundigen und geistreichen Führer auf dem langen,
aber nie ermüdenden Wege zu folgen, den er uns durch Asien, Afrika und Europa, durch Alter—
tum und Mittelalter bis herab in die Neuzeit führt. ..Es ist ein Werk aus einem Guß, in
großen Zügen und ohne alle Aleinlichkeit geschrieben. ... Wir möchten dem schönen, inhaltreichen
und anregenden Buche einen recht großen Leserkreis nicht nur unter den zunftigen Selehrien,
sondern auch unter den gebildeten Kaien wünschen. Deun es ist nicht nur eine geschichtliche,
denh. der Vergangenheit angehörige Frage, die darin erörtert wird, sondern auch eine soiche,
die jedem Denkenden, auf den Fingern brennt. Und nicht immer wird uͤber solche Dinge so
kundig und so frei, so leidenschaftlos und doch mit solcher Wärme gesprochen und geschrieben,
wie es hier geschiebt. . ..“ (W. Nest le in den Neuen Jahrbüchern für das klassische Altertum.
* * *
as Erlebnis und die Dichtung. Lessing, Goethe,
J * 2 7
Novpalis, Hölderlin. I3 3 Wilhelm dilfhey. 2Rwpetz
in CLeinwand gebunden Me5. 600. —— —
Dieses tiefe und schöne Buch gewährt einen starken Reiz, Diltheys feinfühlig
wägende und leitende Hand das künstlerische Fazit so außerordentlicher Phaͤnomene im unmittel—
baren Anschluß an die knappe, großlinige Darstellung ihres Wesens und Lebens ziehen zu
sehen. Hier, das fühlt man auf Schrut und Tritt, liegt auch wahrhaft inneres Erlebnis eines
Mannes zugrunde, dessen eigene Geistesbeschaffenheit ihn zum nachschöpferischen Eindringen
in die Welt unserer Dichter und Denker geradezu bestimmen mußte. .Was diesen auf einen
Lebenszeitraum von 40 Jahren verteilten — man wendet hier das Wort fast instinktiv an —
klassischen Auffätzen ein ganz besonders edles Gepräge gibt, das ist der goldene Schimmer
Vihet Jugendfrische, der sie verklaͤrt, die lauiere Verehrung unferer hoͤchsten üterarisch—
ünstlerischen Kulturwerke, der den Ausdruck äberall durchzittert. Hhier schreibt Ehrfurcht und
zwar lebendige Ehrfurcht, die sich den Geistern und ibrem Werk in liebendem Erkenntnisdrange
hingibt und weiß, warum sie es tut.“ (Das literarische Echo.)
        <pb n="146" />
        2 * * *
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin.
e hellenische Kultur. Dargestellt von Fritz Baum—
garten. Franz Poland, Richard Wagner. mwu dtzer
2 Karten und gegen 400 Abbildungen im Cext und auf 2 Doppeltafeln. Geheftet M10.
im Ceinwand gebunden M. 12. — —
„Ein Buch, das, ohne mit Gelehrsamkeit zu prahlen, die wissenschaftliche Tüchtigkeit der
Verfaffer bezeugt. Überall sind auch, bel der Behandlung der Kunst wie der des Schrifttums
und der politischen Verhältnisse, die neuesten Funde eingehend berücksichtigt. Die Darsiellung
ist meist knapp, aber inhaltreich, verständlich und gefällig. Trefflich ist gleich der kurze Abschniti
über Sprache imd Religion in der Einleitung. Ganz meisterhaft scheint mir die Behandlung der
Aunst. Nirgends bloße Redensarten, selten Urteise, die für den Leser in der Luft schweben,
weil ihm die Anschauungen fehlen. Was zu fagen ist, wird meist an get gewãhlte Beispiele
angeknüpft. Neben der äußerlichen Geschichte der KRunst kommt, auch die Stilentwicklung zu
vollem Kecht. Das staatliche Leben, besonders in Äthen, wird in allen seinen Betaätigungen
anschaulich und doch nicht zu ausführlich vorgeführt Vergleiche mit späteren Verhäsltniffen
erleichtern oft das Verständnis. Die Schilderung des geistigen Lebens hebt besonders die ge⸗
waltigeren Persönlichkeiten hervor, begnugt sich aber nicht mit bloßen Tatsachen und Urteilen,
sondern hee soweit tunlich, auch Proben an oder gibt Inhaltsangaben der überlieferten
Werke, die auch dem mit der griechischen Literatur unbekanmen Leser ein Verständnis für die
Bedeutung dieser Geisteshelden eröffnen.“ (Cehrproben und Lehrgänge. 1906.)
Seine geograph. u. kulturelle Sigenart. Mit 9 Figuren
7 — as Mittelmeergebiet. im —8 —8 Anstchten und 10 Karten auf ——*
Don Professor Dr. A. Philippson. Seh. A keinmand
„ Das vorliegende Werk eignet sich vorzüglich, um einem weiten Kreise allgemein
Gebildeter eine Vorstellung von dem zu geben, was Geographie heute ist, namentlich aber der
stetig wachsenden Zahl der Besucher des Mittelmeergebietes ein neferes Verständnis für das,
was sie sehen, zu erschließen. Jeder sollte sich das Buch als Ergaͤnzung seines Reisehandbuchs
mitnehmen, und die Bibliotheken unserer Rundreifedampfer sollten es in mehreren Exemplaren
enthalten. .. Aluch dem Zistoriker, dem Kulturhistoriker, dem Soziologen bringt das Buch
bedeutenden Gewinn.... die Bilder sind vorzüglich gewählt und gut ausgeführt, die Karten
sehr klare Veranschaulichungen des Textes.“ (Deutsche Citeraturzeitung.

Acht Vor⸗
ie Renaissance in Florenz und Rom. 3 Prof.
Dr. K. Brandi. 2. Au. Geh. A 5.—, in einnn geb. M 6.-—
 D Gedrungen⸗
heit, Schönheit und, Kürze des AÄusdrucks, die klassisch i. Gerade was das größere Publikum
zrlangen will und soll, kann es daraus gewinnen, ohne doch mit oberflächlichem Halbkennen
iberladen zu werden. Den tiefer Dringenden gibt das schöne Werk den Genuß einer nochmaligen,
urzen, knappen Zusammenfassung; als habe man lange in einer fernen, großartigen Welt
zelebt, ganz von hrem Sein und, Wesen erfüllt, müsse nun Abschied nehmen ünd sehe sie noch
inmal mit einem Schlage vor sich, groß, kühn, farbenreich und nahe und ins Gedächtnis
anwandelbar eingegraben, indes man sich wieder der eigenen Zeit zuwendet und
(Die Nation.

* 2 J *
ie Entwicklung des deutschen Städtewesens. Von
1. Band. Entwicklungsgeschichte der deutschen Stadte⸗
Hugo Preuß. verfassung. 8 A ßze in Leinwand geb. M. 6.-Das
 vorliegende Werk stellt sich als erstes die Aufgabe einer zusammenfassenden Be⸗
trachtung des deutschen Städiewesens in entwicklungsgeschichtlichem Zusammenhange seiner
Hrganisation und feiner Funktionen. Der erste, geschichtliche Band betrachtet so die deutsche
VDerfassungsgeschichte, die sonst vom Standpunkte der Entwicklung des Reiches oder der Terri⸗
torialstaaten aus behandelt wird, unter dem Gesichtspunkte der bürgerlichen Entwicklung mitr
dem Exgebnis, daß der ungelöste Gegensatz zwischen dem urbanen Verfassungsprinzip der
freien Genossenschaft und dem agrarischen Organisationsprinzip des herrschaftlichen Verbandes
alle Jahrhunderte der deutschen Entwicklung durchzieht.
So darf auch schon dieser ere Band — ein zweiter wird die Probleme der stadtischen
Derfassung und Verwaltung unterfuchen, die sich aus der neuesten Entwickinng namentlich der
zrotzstaͤdtischen Agglomeraslonen mit unabweislicher Notwendigkeit ergeben — aktnelles In⸗
leresse beanspruchen und von keinem ungelesen bleiben, der irgendwie an der Entwicklung
unserer inneren Zustände praktisch oder idrell beteilist in.
        <pb n="147" />
        Verlag von B. G. Teubhner in Leipzig und Borlin.

18

*

CKLVNMG UNI

EBRABISGEGEBEN VON PmRoF. PAUL HINMEBEnG

In 4 Teilen. Lex.S. Jeder Teil zerfüllt in einzelne inhaltlieh vollstundig
 in sieh abgeschlossene u. einzoln Küufliche Binde (Ahteilungen).

Pie Kultur der Gegenwart soll eine sygstematisch aufgesbaute, geschiehtlieh
 begründete Géêsamtdarstellung unserer heutigen, Kultur darbieten,
indem sie die Pundamentalergebnisse der einzelnen Kulturgesbiete nach
ihrer Bedeutung für dis gestnte Kultur der Gegenwart und für deren
Wéeiteérontwicklung in grobon Zügen zur Darstellung bringt. Das Work
vereinigt eins Zabl ersster Namen aus allen Gebieton der Wissenschaft
and Praxis und bietet Darstellungen der einzgelnen Gebiete joweils aus
der FPedex des danu Berusenssten in gemeinverstündlicher, künstlerisch
gewühlter Sprache auf nappstom Naume.

Toil J: Die gelsteswissenschaftlichen Kulturgehiete. J. Hälfte.
Beligion und Philosophie, Literatur, Masik und Kunst mit vorangehender
Binleitung zu dem CGebamtwerk.
Abt. 1. Dis AUgomeinen Grundlagen der
Kultur dor Qegenwart.
Abt. 2. Auftsaben und Mothode der Geigteuviant
 asohafton.
Suborchristliché Religionen,
Die christHehe Roligion mit LNinollub
 der israelit. ud. Rolĩgion.
gem. Goschichto der Philosophis.
Systomutisohe Philosophio.
Dis orientalischen Literaturon.
Die griechisehe und lateinische
ftesratur und SuGracho.

Abt. 9. Die ottenrophisohen Litoraturen
und dis alawischen Sprachen
Abt. 10. Die deutacho Litésratur und Spraeche.
Allgemsinoe Jateraturwisgenschaft.
Abt. 11. Dis romanische und englischs LiterAtur
 und BSprache.
Abt. 12. Pie Musik.
Abt. 18. Dis oarientalisehs Kunet. Dis suro-*
 phisens Kunst des Altortums.
Abt. 14. Dio europainehe Kumst des Mittolultors
 und der Nanzeit. Alemvins
Kunstwissenaehaft.
Teil II: Die geisteswissenschaftlichen Kulturgehiete. 2. Häffte.
Staut und Gesellschatt. Kecht und Wirtschaft.
——
Abt. ?2. Allgemélno Verfagsanungs-uud Vorwaltungsgesehichts.

Abt. 3. Staat vuud Gegellaohaft des Orienta.
Abt. a. Staat und Gosolluohuft Buropas im
Altortum und Mittelaltor.
Abt. B. Staut und Geosellssehatt Muropas und
Amerikos in dapr Nonzeoit

Teil IIT. Die naturwissenschaftliehen Kulturgehiete, Mathematik.
Anorgunitsehe und organisehe Naturwisgenachafton. Moeclizin
Teil IV. Die ftechnischen
tbechnik, industriello Technik.
Verkebrstochnik

ulturgebioto, Bautochnic Maschinen-Landwirtschaftliets
 Technik. Handels- und
        <pb n="148" />
        Verlag von B. G. Teuhner in Leipzig und Böerlin.

Proheheft und Snezial Prospelkcte uber die eincelnen Ab-Aœ…
 àclulJ 2l- rRhç c .6EAä biteilungen (mit Auszug
aus dem Vorwort des Herausgebers, der Inhaltsubersicht des Gesombwoerkes,
 dem Autoren-Verzeichnis und mit Probestüeken aus dem
Worke) werden auf Wunsch umsonst u. postfrei vom Verlag versandt.

Von Teil Iund I sind erschienen;
Teil I, Abt. 1: Die allgemeinen Grundfagen der kKultur der Gegenwart.
Inhaut: Das Wesen dor Kulfur: W. LéxisS. — Das moderue Rildungswegen: FPr. Pauleon.
— Die wichtigston Bildungsmittel. A. Schulen und Hochschulon. Das Volkeschulwesen;
G. Sehöppa, Das heöohers Knabengsennlwesen: A. Matthias. Das höhero Mädehenichulwesen:
 H. Gaudig. Das Pach- und FKortbildungaschulwesen: G. Kerschensteiner
Dise geistes wissentehaftliens Hochselulausbhildung: Fr. Paulsen. Die naturwissensgohaft.
liehs Hochssthulausbildung: W. v. Dyek. B. Musoeon. Kunst- und Kunstgesworbo-Musßen:
L. Pallat. Naturwissensehaftlich-technigehs Muscen: K. Kraepelin. O. Ausstellungen.
Kunst· uncd Kunstgewerbhe-Autstollungen: J. Leassiag. Naturwigsonschaftlieh-technische
Ausatellungen: O. N. Witt. D. Dio Musik: G. GESIGot. E. Das Theater: P. Sehlenther
F. Das Zoitungswesen: K. PBhoher. G. Das Bueh: R. Pléötsohmann. H. Dio Bibliothoken:
 F. MIIKau. — Dio Organisation der Wissenschaft: V. Dieta [XVu. 671 8.]
i806. Prols geh. At. 16.-, in Léinwand geb. A. 18.-Teil
 I. Abt. 8, 1: Die orlentalischen Religionen. TBhlt: Dis Antange der Be-Ugiop
 und dis Roligson der primitivon Volker: Dd. Lohmannu. — Die äögyptisehe Religlon
Ermuan. — Die atiatischen Religionen: Die babylonisch-assyrisehe RUgion: O Bezold
- PDie indische Religion: H. OIdeuberg. — Die iranisehe ReUügion: H. OIdenberg. —
Die Religion dos Iiams: J. Goldzihoer. — Der Lamaismus: A Grnws de—l. — PDie
———
mus: K. Florenz, b) Uer Buddhismus: H. Haas. IVIILu. 267 8.1 1906. Prois geh
A. 7.-, in Leinwand gob. A. 9. -
Teil I, Abpt. 4: Die christliche Religion mit Einschlubß der israelitiseh-jücdisehen
ßeligion. Tnhalt: Die israelitisch-tdische Reigion: J. Welrhausen. — Die Religion
Jossu uud dis Anfünge des Christentums bis 2um XNichonum (325): A. Jalieher. — Kirehoe
und Staat bhis Tur Gründung dor Staatskireho: A. Harnaek. — Griechisch-orthodoxes
Ohrisstentum und Kirche in Mittélalter und Nenzoit: N. Bonwotsob. — Ohristautum vuud
Kirche Westeuropas im Mittolaltor: K. Mullar. — Kathotisches Christentum uud Kirehe
in dor Nouzeit: V. X. Punk. Protestantisches Christentum und Kirehs in der Nouzeit:
F. Trooltsen. — Wesen der Beligion und der Religionswissenschaft: N. Troeltsoh. —
Oblristlieh-katholisoho Dogmatik: J. Pohle. — Christlich- kathalische EUhik: J. Maus
baoh. — Ohristlieh-Katholische praktische Theologio: G. Kriog. — Christlioh-protestantisons
 Dogmatik: W. Horrmanun. — Ohristlieh-protestantische PEthik: R. Sseborg. —
Ohristlioh-protosstantitehs praktisons Thsologis: W. Pabor. — Die Zuknnftsaufgnben dor
Roligion uvd dio Roligionswissensehaft: H. J. HOlItamaun. sxtu. 752 8.) 19060 Preis
goh. Al IßB. - im Liw geb M 183. -— Aveh in S Halftteön: 1. Geschiente der ohrist
Hehon Religion. geh. Al. 9. 69, gob. M. I1.- 2. Sytematiseh-christliehe Theolozis geh
A. 6. 60, geb. Al 8S. -
Toil IJ. Abt. 63: Allgemelne Geschlohte der Philosophie. Tuhalt: Die Anfänge der
Philosophis und dis Philosophio der primitsvon Volkor: W. Wunädt. — Die qrientalische
Philogophie des Altertums, Nittolalters undd dor Neunmoit. Ldisohe Philosophio: H.
DAldenberg. — Sewmitisebe Philosoppis: J. Goldaziher — Chinesische Phisosophie
W. Grube. — Jupanische Philosophie: Jnouyo. — Die europhische Philosophis: Altertum:
 U. v. Arnim. Mittelalter: Cl. Bacumkor. Neuceit: V. windelband
fea 26 Bogen.J Prois goh. ea. A. B.. in Loinv. gob. oa. M. 10.
Teil J. Aht. G: Systematische Philosonphie. 12BRB0äQ: Das Wosen der Philosophis:
VF. DiIthI y. — Logik und Ersenntnistheorio: A. Räohl. — Metaphysik: W. Wunät. —
Naturphilosophis: W. Osstwald. — Paycehologis: H. DEbinghaus. — Phisonophie der
Geschiehto: R. Buok on. — FEthik: Fr. BMIBSM. — Padagogik: W. Manen. — Asthetik
Th. Lippa. — Die Sukunftasaufgaben der Philosophis: Pr Paulsen. [VII u. 432 8.)
1907 Prois geh. A. I10. —, in Lesmwand eb MAci?—
        <pb n="149" />
        vorlag von B. s. rTeubner in Leipziꝗg und Berlin.

Teil I, Abt. 7: Die orlentalischen Literaturen. 11M4ννÂ Die Antange der Laitetatuxr
 und dio Litoratur der primitivon Volker: B. Sohmidt. — Die gyptische Läteratur:
à. Rran. — Dio babylonisch-ausyrische Literatur: O. Bsrold. — Die ieraelitische
Literatux: VEB. GuUnkel. — Die aramaissche Literatur: Ph. NAldeke. — Die 4thiopiache
liteoratar: Vh. N oldeko. — Dio arabisehe Literatur: M. J. de Goeso. — Die indiaoho
Literatur: R. PiIsSchel. — Die altporsische Litsratux: K. Geldneor. — Die mittolpersiache
Literatur: P. Horn. — Die noupersiseho Literatur: P. Hor. — Die turkitehe Literatur:
P. Horn. — Die armenische Literatur: F. N. FInok. — Die goorgisohe Lite«ratur: V. N
Fineox. — Die chinosische Literutur: W. Gru be. — Die japanische Titeratur: K. FlIorone.
IX u. 418 8.) 1806. Prois geh. M. 10. -, in Leinwand gob. Al. 12. —
Toil J, Abt. 8: Die griechische und lateinische Literatur und Sprache,
In DAIBI: T. Die griochißsehe Literatur und Sprachs. Die griechische Täteratur des Altertums:
 U v. Wilamowitz-Mosellendortft. — Die griechische Literatur don Mittolaltora:
 K. Rrumhaeor. — Die grieehische Sprache: J. Waekernagel. — II. Die
laleinisehe Literatur und Spracho. Die 6mische Literatur des Altertume: Fr. Loo. —
Die lateinische Literatur im Ubhergang vom Altertum zum Mittelalter: B. Norde n. — Die
iatoinischo Spracho: FP. BKutsronh. 8. Auflage. VIII u. 494 8.) 1807. Preis geh. M. 10.--in
 Leinwand geb. Ac. 12, —
Teil J, Abt. 9: Die osteuropaisohen Literaturen und die slawischen Sprachen.
TDAIt: Die russisoho Litoratur: A. Weaselovaky. — Die polnische Literatur: A
BRFUGKDBBGF. — Dio bohmische Literatur: J. Iaché-Die stdslawisechen Literaturen
M. MurKo. — Die slawischen Bprachen: V. v. Jagib. — Die neugriochisebe Literatur
O. Thumb. — Die ungurischo Literatur; Pr. RiIoul. — Die sinnisene Litoratur: R. N
Setala. — Die esthnische Läteratur: CG. Snits. — Die Utauische Literutur: A Benean
perger — Dis lettisehe Literatar: Bd. Woltor. ses 24 Bogon,]
Toil I. Abt. 10: Die romanisehe Literatur und Sprache. IBMAIt: Die oeltische
Litexratur: HIIL Zim mor, Staru u. Meyer. — Die romanische Litsratur: H. Morf. —
Die rompnischon Sprachen: W. Moyer-Lübke. [O. d. Pr.]
Teil p II. Abt. b: Staat und Gesellschaft Europas und Amerikas in der Neuzeit.
 Vertatesor: Fr. v. Bosgold, B. Gothein, R. Koser, B. Maroka, Th. Sehie
manu. sea. 30 Bogen.] Prois gen. ea. MA. 10. —, in Leinwand gob. oa. Al 12. —
Teil II, Abt. 8: Systematisehe Rechtswissenscohaft. 141Hha It: Wenen äoa Reonten
und der Roehtswissensehatt: R. Stammler. — Die einzehren Teilgebiots: Privatrocht
Burgerlehes Recht: R. Sohm. — Handels- und Wochseolreeht: K. Gareia. — Vor—
nicherungsrecht: V. REhrenberg. — Iuternationales Privatrocht: L. v. Bar. — 2iprozebrecht:
 L. v. Feoursfert. — Strafrecht und Strafprozebrecht: F. v. LISat. — Kirchen
rocht: V. Kahl. - Staatsrocht: P. Laband. — Verwaltungareeht. Justiæ und Verwaltung
B. Anschutz. — Polizei- und Kulturpflege;: V. Boervatzik. — Volkerreécht: B. *
Martitæ. — Die Zukunftsaufgahen des Rochtos und der Rechtswinsonsehaft: R. Stammler
X. LX u. 5336 8.3 1906. Preis gob. A. 14. —, in Leipwund gob AMAc 16 —

6. Teuhnere

Aldemoinet

2taloq

gibt eino roich illustrierte, dureb ausführliche Ibaltsangaben, Proben
Besprochungen eingehend über jedes einzelno Werk unterrichtende Übersicht
 aller derjonigen Veröffentlichungen des Verlagos, die von algemeinem
Intereste für die woitesten Kreise der Gebildeten vind. Der Kaculog liegi
in folgenden Abteilungen vor, die jedom Interesgenten und spezioll den
Kuufern der Bündechen „Aus Natur und Geisteswelte auf Wünsch um—
zonst u. postfrei vom Verlage B. . Teubner in Leipzig übersandt werden
Allgemelnos (Sammolworke. Zeitschriften, euere fromdo bitoraturen und Spraohen
Bisdungswesen). bäãndoer⸗ und vũlkerkundo.
Classisohss Altertum (IAtoratur, Spracho, Volkawirtschaft. Aandel und Gewöorbe.
Mythologie, Roligion, Kunst, Geschiohto, forthiidungsssohulwesen.
Reeht und Wirtschaft). ⸗. Padagogik.
Roligion. Philosophis. 10. Mathematik. Aaturwlssensohafton.
eschiohte. Kulturgesohliohte. Kunst. Tobhnik.
Deutsohe Spraohse und Literatur. vollssstãändigs Auspuubo.
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        A„—»AELAAAXVLLLZ AE——— ——Aà

— dlb Unn
206809436928
        <pb n="151" />
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      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
