Die Haftung des Rheders und des Schiftseigners
für den von der Schiffsbesatzung einem Dritten
schuldhafterweise zugefügten Schaden im Vergleich
zur Haftung aus den SS 278, 831 B.G.B.

Dissertation

zur Erlangung der juristischen Doktorwürde

der Juristenfakultät zu Rostock

vorgyelegt von

Harry ‚David

Referendar.,

Bonn,
Carl Georgi, Universitäts-Buchdruckerei und Verlag.
1904