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Schiffseigner schadlos halten können!). Auch kann
sich der von einer Hülfsperson Verletzte niemals auf
eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit berufen, um
den stärkeren Schutz des 8 278 gegenüber dem des
8 831 B.G.B. zu geniessen, Hier besteht die Verbindlichkeit
 des Geschäftsherrn nur dem Staate gegenüber,
 der Verletzte hat zwar die Vorteile davon, ist
aber nicht Vertragsgegner.

8 5.

Wir haben bisher von Handlungen der Hülfsperson
 bei bestehenden Schuldverhältnissen gesprochen;
 es fragt sich nun: wie gestaltet sich die
Haftung des Geschäftsherrn, wenn die schädigende
Handlung schon bei Eingehung der Verbindlichkeiten
erfolet?

Bei Abschluss eines Kaufvertrages zum Beispiel,
wird der Käufer von dem im Namen des Verkäufers
auftretenden Gehülfen desselben betrogen; erst nach
Ablauf der Anfechtungsfrist ($ 124 B. G. B.) verlangt
er Schadenersatz,
Durch den Ablauf der Frist ist der Vertrag end-1)

 Besser wie im ersten Falle, aber weniger sicher wie im
zweiten, wäre der Gast gestellt, wenn das Diner im Speisewagen
einer preussischen Eisenbahn stattgefunden hätte, denn die
Eisenbahn hätte sich durch den Nuchweis „einer Schuld: des
Beschädigten oder eines unabwendbaren äusseren Zufalles“ befreien
 können ($ 25 des pr. Ges. vom 3. November 18838 ii. V.
m. Art. 105 E.G. B. G.B.). Dass übrigens der im Beispiel erwähnte
 Schaden „bei der Beförderung auf der Bahn“ im Sinne
dieses Gesetzes entstanden ist, dürfte nicht zweifelhaft sein,
weil derselbe durch einen Angestellten der Bahn verursacht
worden ist.