Schlußprotokoll.

37

c) Il est entendu que les
dispositions de l'article 2 ne
porfent aucune atteinte à la
législation de chacun des
pays contractants, en ce
qui concerne la procédure
suivie devant les tribunaux
et la compétence de ces
tribunaux, ainsi que l'élection
 de domicile ou la
constitution d'un mandataire
 requises par les lois
sur les brevets, les modèles
Vutilité les marques, ete.

c) Es besteht Einverständ—
nis, daß die Bestimmungen
des Artikels 2 die Gesetz—
zebung der vertragschließen⸗
den Länder in Betreff des
Verfahrens vor den Ge—
richten und der Zuständigkeit
dieser Gerichte ebenso wie
hinfichtlich der Wahl eines
Wohnsitzes oder Bestellung
eines VBevollmächtigten, so—
fern dies durch die Gesetze
über Patente, Gebrauchsmuster,
 Marken usw. ge—
fordert wird, in keiner Weise
berührt.

E.) Pnunlt a ist eine Wiederholung des Punktes 2 des früheren
Schlußprotokolls mit dem Zusatze, daß sich der Ausdruck „Patente“
owohl auf Verfahrens- als auch auf Produktenpatente bezieht.
Durch Punkteb soll die Bestimmung des Artikels 2, welche die
Unionsangehörigen in dem Lande, wo der Schutz angestrebt wird,
von der Verpflichtung eines Wohnsitzes und einer Niederlassung befreit,
als authentische Interpretation festgestellt werden, um die Auslegung
auszuschließen, als ob diese Befreiung fur die Zeit vor dem Inkraft—
treten des neuen Vertrages keine Geltung gehabt hätte.

Ad art. 4.
II est entendu que,
lorsqu'un dessin ou modèle
industriel aura été déposé
dans un pays en vertu d'un
droit de priorite base sur
le dépôt d'un modèle d'utilité,
 le délai de prioritè ne
sera que celui que l'article
 44 fixé pour les dessins
 et modèôles industriels.

Zu Art. 4.
Es besteht Enverständnis,
daß, wenn in einem Lande
zin gewerbliches Muster oder
Modell gestützt auf ein auf
die Hinterlegung eines Ge—
brauchsmusters gegründe!es
Prioritätsrecht hin erlegt
wird, die Prioritätsfrist nuͤr
diejenige sein wird, die der
Artikel 4 für gewerbliche
Muster und Moͤdelle be—
stimmt hat.

(E.) Dieser Punkt soll den Fall regeln, daß in einem Unions—
lande ein gewerbliches Muster oder Modell unter Inanspruchnahme
einer Priorität hinterlegt wird, die sich auf die Hinterlegung eines