alte Gerechtsame und Gewalten: der Ursprung der Städte und ihre Entwickelung hatten es mit sich gebracht, daß jede ursprünglich unter einer Oberherrschaft stand. Einige von ihnen lagen auf Reichsboden und hatten demnach den König zum unmittelbaren Gebieter, andere waren bischöflich, die große Masse stand als sogenannte Landesstädte unter Fuͤrsten. Diese ihre grundbesitzenden Oberherren sahen natürlich bald scheel auf den neuen Emporkömmling. Nicht allein Neid und Hochmut schürten diesen Haß — sie erlitten auch große Beeinträchtigungen; viele von ihren Hörigen flüchteten in den sicheren Schutz städtischer Mauern und entzogen sich so der Untertänigkeit ihrer Herren. Die Städte suchten sehr bald unter immer wachsendem Erfolge die ihnen lästigen Fesseln der Oberherrschaft abzustreifen. Die Inhaber der alten wohlerworbenen Gerechtsame wollten aber natürlich ihre Rechte dem neuen Geschlechte nicht ohne weiteres preisgeben. Keineswegs hat in diesem Kampfe gegen die alten Gewalten das Recht immer bei den Städten gelegen, die in dem Streben nach Selbständigkeit jedes Mittel benutzten, um die einzwängenden Gerechtsame ihrer Herren abzustreifen. Besonders groß wurde die Gefahr für den Fürsten, wenn sich mehrere Bürgerschaften zu Schutz und Trutz verbündeten und ihre so schon stattliche Kraft vereinten. So umfaßte das erste dieser Bündnisse der ichon 1254 entstandene Rheinische Städtebund allein gegen siebzig Städte. Feindschaft genug bekamen so die Städte auf ihrem Lebenslauf, aber sie konnten sie getrost tragen: ihr Reichtum, der sie eben jetzt in den Zeiten beginnender Geldwirtschaft den Fürsten gleichstellte, der starke Mauerkranz, dazu ihre wohlversorgte kriegerische Rüstung gaben ihnen starkes Selbstbewußtsein. Außer ihrer eigenen Kraft aber gereichten den Städten die Schwäche und der schließliche Sturz des Kaisertums und die einreißende Ver— wirrung im Reiche zum Nutzen — so sehr auch die Bürger durch die Störung des Handels und der Ordnung belästigt wurden. Etwa um die Wende des 13. und 14. Jahrhunderts waren diese kriegerischen und sozialen Wirren, das Durcheinander feindlicher Kräfte in der Standes- bildung, wie es mit dem Verfall der früher herrschenden Klassen des Adels und des Klerus eintrat, bis zu einem gewissen Grade abgeschlossen. Die Stadte waren jetzt als neue Macht in die Geschichte eingetreten, — in strotzender Jugendfrische. Das Bürgertum hatte sich zunächst der territorialen Fuͤrstengewalt gegenüber weit überlegen gezeigt. Die Reichsstädte — in der Blütezeit etwa 60 an der Zahl — waren ebenso wie die fuͤrstlichen Gebiete jetzt selbst Territorien mit voller Landeshoheit über ihr Gebiet; jede bemühte sich, das umliegende Land moͤglichst in eigenen Besitz zu nehmen. Das größte Gebiet hatte spaͤter Nürnberg mit über 20 Quadratmeilen. Aber auch die bischöflichen und landesherrlichen Städte standen, namentlich im Norden, ähnlich