27 immer weiter gehender Einfluß in der städtischen Verwaltung eingeräumt wurde, bis sie schließlich unter Friedrich Wilhelm J. die eigentlichen Leiter derselben geworden waren. Durch diese und andere Maßnahmen des Großen Kurfürsten wurden in vielen Städten die Verwaltung der Finanzen und andere Mißstände geordnet, jedoch konnte eine völlige Neuordnung des verrotteten Städte— wesens erst durch die straffe, zielbewußte Regierung Friedrich Wilhelms J. erreicht werden. Dieser Herrscher ging zunächst ganz systematisch damit vor, Stadt für Stadt durch besonders dazu eingesetzte Kommissionen auf ihre Ver— waltungstätigkeit untersuchen zu lassen, so daß alle Schäden aufgedeckt und die Grundlagen für eine Neuordnung gelegt werden konnten. Dies geschah sodann für jede Stadt besonders durch sogenannte rathäusliche Reglements. In ihnen wurde die gesamte Verwaltung neu geregelt: die Herrschaft der einzelnen Patrizierfamilien mit ihrem —X wesen wird aufgehoben; jetzt steht dem König die Bestätigung aller Magistratsmitglieder zu. Die wechselnden Ratsmittel werden beseitigt; die Anzahl der Magistratsmitglieder wird, schon allein zur Ersparung der Gehälter, fast überall herabgesetzt. Dazu ist der Magistrat jetzt staatlichen Beamten, eben jenen Steuerräten, untergeordnet, was seinen deutlichsten Ausdruck darin findet, daß der Steuerrat über alle Magi— stratsmitglieder Konduitenlisten zu führen hat, da es „bekannt genug ist, daß unter den vornehmen Magistrats- und Accisebedienten oft sehr —D — wissenmäßig angezeiget, entweder sich gewiß bessern oder selbst zur Ab⸗ setzung Anlaß geben würden!“ Das Resultat dieser Maßnahmen ist, daß die Magistrate an Stelle der früheren unabhängigen Machthaber jetzt eine Art königlicher Behörden geworden sind. Der Staat hat die Stadt⸗ verwaltung gewissermaßen in sich verschlungen. Im einzelnen: An der Spitze jeder größeren Stadt stehen gewöhnlich drei Bürgermeister: einer fuür die Polizei, einer für die Justiz, und einer für Finanzwesen und Wirtschaftsleben. Dazu kommen noch eine Anzahl von Ratsherren oder Senatoren und eine Anzahl anderer Beamter, wie Syndikus und Kämmerer. Außer den Einzelbeamten der Steuerräte, deren Stellung wir vielleicht der der heutigen Landräte vergleichen könnten, wurde die Staatsaufsicht in höheren Instanzen noch durch die Provinzialbehörden der Kriegs- und Domänenkammern und durch das Generaldirektorium, die Ministerialinstanz für innere Verwaltung und Finanzen, geführt. Am schärfsten griff die Reformtätigkeit des Königs auf dem Gebiete des Finanzwesens durch. Hier wird die freie Bewegung des Magistrats am meisten vernichtet und auf Schritt und Tritt wird er vom Staate bevormundet; staatliche Beamte setzen jeden städtischen Etat fest und entscheiden allein über die Notwendigkeit der Ausgaben und