49 Erinnern wir uns, noch lag das französische Heer in Festungen und großen Lagern über das Land verteilt; noch war nur der Strich zwischen der Memel und der Weichsel geräumt, die Reformen konnten erst an einer einzigen Provinz, Ostpreußen, verwirklicht werden. Stein äußerte sich in dem soeben genannten Schreiben über seine Absichten folgendermaßen: Hat man sich überzeugt, daß das Verdrängen der Nation von jeder Teilnahme an der Verwaltung öffentlicher Angelegenheit den Gemeingeist erstickt, und daß dessen Stelle eine Verwaltung durch besoldete Behörden nicht ersetzt, so muß eine Ande⸗ rung in der Verfassung erfolgen. Das zudringliche Eingreifen der Staatsbehörden in Privat- und Gemeindeangelegenheiten muß aufhören, und dessen Stelle nimmt die Tätigkeit des Bürgers ein, der nicht in Formen und Papier lebt, sondern kräftig „andelt, weil ihn seine Verhältnisse in das wirkliche Leben hinrufen und zur Teil— nahme an dem Gewirre der menschlichen Angelegenheiten nötigen. Man muß be— müht sein, die ganze Masse in der Nation vorhandener Kräfte auf die Besorgung hrer Angelegenheiten zu lenken, denn sie ist mit ihrer Lage und ihren Bedürfnissen am besten bekannt, und auf diese Art nimmt die Verwaltung eine dieser Lage gemäße Richtung und kommt in Übereinstimmung mit dem Zustand der Kultur her Nation. Es wird die Gesetzgebung einer Nation mangelhaft bleiben, wenn sie sich allein aus den Ansichten der Geschäftsleute oder der Gelehrten bildet. Die ersieren sind mit Besorgung des Einzelnen so sehr überladen, daß sie die Übersicht des Ganzen verlieren, und so sehr an das Erlernte, Positive gewöhnt, daß sie allem Fortschreiten abgeneigt sind! Die letzteren sind vom wirklichen Geschäftsleben zu sehr entfernt, um etwas Nützliches leisten zu können. Hat eine Nation sich über den Zustand der Sinnlichkeit erhoben, hat sie sich eine bedeutende Masse von Kennt⸗— nissen erworben, genießt sie einen mäßigen Grad von Denkfreiheit, so richtet sie hre Aufmerksamkeit auf ihre eigenen National- und Kommumnalangelegenheiten. Rüumt man ihr nur eine Teilnahme daran ein, so zeigen sich die wohltätigsten Äußerungen der Vaterlandsliebe und des Gemeingeistes; verweigert man ihr alles Mitwirken, so entsteht Mißmut und Unwille, der entweder auf mannigfaltige schäd⸗ liche Art ausbricht oder durch gewaltsame, den Geist lühmende Maßregeln unter— drückt werden muß. Die arbeitenden und die mittleren Stände der bürgerlichen Besellschaft werden alsdann verunedelt, indem ihre Tätigkeit ausschließend auf Er— werb und Genuß geleitet wird, die oberen Stände sinken in der öffentlichen Achtung durch Genußliebe und Müßiggang oder wirken nachteilig durch wilden, unverständigen Tadel der Regierung. Die spekulativen Wissenschaften erhalten einen usurpierten Wert, das Gemeinnützige wird vernachlässigt, und das Sonderbare, Unverständliche zieht die Aufmerksamkeit des menschlichen Geistes an sich, der sich einem müßigen Hinbrüten überläßt, statt zu einem kräftigen Handeln zu schreiten. In solchem Geiste begannen dann die einzelnen Reformarbeiten. Allein hat Stein diese Gesetze nicht alle gemacht. Er konnte Vorarbeiten benutzen und traf unter den höheren Beamten tüchtige Gehilfen, wie vor allen zunächst den trefflichen Provinzialminister Freiherrn von Schrötter und den begabtesten unter dessen Räten, Theodor von Schoen. Aber der Führer war und blieb er. Das erste Gesetzgebungswerk war das berühmte Edikt vom d. Oktober 1807, über Grundeigentum und Aufhebung der Gutsunter—⸗ tänigkeit: