5 gann. In diesem Boden ruht die andere Wurzel unserer heutigen groß⸗ städtischen Entwickelung. Weiter folgt das bedeutungsvolle Gesetz vom 14. September 1811, das die Bauernbefreiung in Preußen vollendete, indem es auch den Bauern der Rittergüter freies Eigentum verlieh, wie es den Bauern auf den königlichen Domänen schon verliehen war. So können z. B. allein in der Mark Brandenburg zu den bisherigen 3148 freien bäuerlichen Familien noch 78000 Familien gutsherrliche Bauern — bisher das geborene Gesinde der Edelhöfe — fortan zu gleichem, echtem Eigentum kommen. Noch unter demselben Datum erging das Edikt zur Beförderung der Landeskultur, das jedem Grundbesitzer das Recht gab, sein Gut durch Verkauf zu verkleinern oder durch Ankauf zu vergrößern. Es sollte hierdurch den sogenannten kleinen Leuten die Möglichkeit gegeben werden, ein Eigentum zu erwerben oder nach Kräften zu vermehren. Eine lange Reihe grundstürzender Reformen, die die bisherige Ge— bundenheit des wirtschaftlichen Lebens vollständig aufhebt. Und diese gesamte innere Neugestaltung in einer Zeit, wo immer wieder schwere äußere Krisen das Dasein des Staates in Frage stellen. Wahrlich diese Männer glaubten an die Zukunft ihres Staates! — Wir haben nunmehr einen Überblick über die lange Reihe der Reformgesetze gewonnen, von denen wir jedoch nur die wichtigsten nam— haft gemacht haben. Herrliches war geleistet. Freiwillig war von der Krone dem Volke gegeben, was in Frankreich nur eine Revolution hatte zustande bringen können. Ohne in die öde Gleichmacherei der fran— zösischen Revolution zu versinken, war eine lebensvolle, staatsbürgerliche Freiheitlichkeit geschaffen. Freilich oft war man seiner Zeit vorausgeeilt und hatte so in allen Ständen der Bevölkerung vielfach mit dem erbittertsten Widerstande zu kämpfen gehabt. Es galt oft die heftige Gegnerschaft, ja geradezu den Haß des altpreußischen Adels und Beamtentums, die die unerhörten Neuerungen kaum fassen konnten und auch an eigener Macht erheblich einbüßten, zu besiegen. Die unerschrockenen Reformer haben sich nicht beirren lassen. Noch ein Wort über den Unterschied der beiden Minister in ihrer Reformtätigkeit: Steins Bestrebungen sind in der Hauptsache stets auf die Reform der Verwaltung und ihrer Organisation gerichtet gewesen; er wollte eine Neuordnung der Zentral- und Provinzialbehörden; er — für das platte Land, überall immer mit dem Grundgedanken, daß das Staatsbürgertum sich selbsttätig an allen Zweigen der Kommunal- und Staatsverwaltung beteiligen sollte. Die Bedeutung Hardenbergs liegt mehr auf dem Gebiete der Reform der Wirtschaftsgesetzgebung; er führte das Freihandelssystem durch, indem er für Gewerbefreiheit, Teilbarkeit des Grundbesitzes, freie Disposition bezüglich der Waldungen, sowie für