— 62 der Repräsentanten soll in geheimer Abstimmung erfolgen, damit der Einfluß der Reichen und Mächtigen gehemmt wird. Vor allem soll die Justiz von der Verwaltung getrennt und auf diese Weise die Städte aus ihrer Abhängigkeit von ersterer befreit werden. Ebenso muß aber auch die Herrschaft des Militärs, und die Bevormundung durch die Regierungen (KKammern) von den Städten genommen werden. Sehr scharf wird von Frey die Versorgung des Militärs mit städtischen Ämtern bekämpft; hier findet er bittere Worte. Er befürwortet ferner eine leichtere Gewährung des Bürgerrechts. Dies waren die Grundsätze Freys, die für die Reform der städtischen Verfassung maßgebend sein sollten. Doch hören wir nun ihn selbst. Wir teilen im folgenden (nach Oncken) aus Freys „Vorschlägen zur Organisierung der Munizipalverfassungen“ mehrere Stücke mit. Zunächst beginnt Frey in dem 74 Nummern umfassenden Aufsatz mit einer klaren und zutreffenden Schilderung der Übelstäͤnde, die im städtischen Ver⸗ waltungswesen herrschten und knüpft daran die Andeutung der oben kurz zusammengefaßten Grundsätze, nach denen ihnen abgeholfen werden sollte. Das Gutachten fängt gleich mit folgenden schönen Worten an: „Zutrauen veredelt den Menschen, ewige Vormundschaft hemmt sein Reifen, Anteil an den öffentlichen Angelegenheiten gibi politische Wichtigkeit, und jemehr diese an Umfang gewinnt, wächst das Interesse für Gemeinwohl und der Reiz zur öffentlichen Tätigkeit, welche den Geist der Nation erhebt, zur Er—⸗ werbung gemeinnütziger Kenntnisse, ja selbst eines unbescholtenen Rufes anfeuert und dadurch den Egoismus und die Frivolität zügelt. Im preußischen Staat ist beinahe seit einem Jahrhundert die Autokratie der städtischen Gemeinen absichtlich niedergedrückt, die Verwaltung mit Ausschließung aller bürgerlichen Mitwirkung fremden Invaliden, juristischen Routiniers und Schreibern übergeben worden und diese Verfassung hat auf völlige Tötung des so schätzenswerten Bürgersinnes hin⸗ gewirkt. Nur in den großen Städten findet sich wiewohl auch nur ein bloßer Schatten von Repräsentation durch die Zünfte vor, in welchen aber ein erbärmlicher Geist der Einseitigkeit, des Zwiespaltes und des Eigennutzes herrschend ist. Die traurigen Folgen davon, Mangel an Gemeingeist, Geringschätzung des Bürgers und das gesunkene Ansehen der Registraturen sind nicht mit einem Federstrich wieder zu tilgen; aber dennoch ist es jetzt oder nie Zeit, eine Reform zu beginnen, deren Früchte erst für die folgenden Generationen reifen können“ Diese Anschauungen stimmten mit dem überein, was viele der höchsten Beamten des preußischen Staats damals dachten. Ein schönes Zeichen ihres Vertrauens auf die sittliche Kraft des Volkes. Oncken sagt hier— über: „Etwas Rührendes liegt in diesem zuversichtlichen Glauben an die veredelnde Kraft des Zutrauens, mit welchem die Staatsgewalt sich an die Selbsthilfe und den gesunden Sinn des Bürgers wenden soll und gerade dieser Glaube ist's, der dem Bureaukraten und dem Demagogen gleich ferne liegt, denn beide sind tyrannisch aus Mißtrauen, nur daß der letztere das hinter freisinnigen Redensarten versteckt, an die er selbft nicht glaubt. Jetzt oder nie! rief es in diesem patriotischen Beamten—