67 — noch folgendes: Stein wünschte den Entwurf von den vielen ausländischen Wörtern gereinigt zu sehen. Für Repräsentant schlug er Stellvertreter »or. Es war ihm nicht gegenwärtig, daß er selber schon in der „Nassauer Denkschrift“ bereits eine andere, später angenommene Be— nennung gebraucht hatte: „Stadtverordneter“. Die übrigen Ver— deutschungen waren: „Stellvertreter“ (Suppleant), Stadtrat (Senator), Ältefster (Senior), gesetzlich (legal), Gemeinde (Kommune), Bezirk Distrikt), Ordnung (Konstitution). Von dem letzten Worte heißt es: ‚ein in älteren Zeiten sehr gebrauchter und passender Ausdruck“. So näherte sich denn das große Werk seiner Vollendung. Am 9. Oktober 1808 war alles so weit gediehen, daß die beiden genannten Staatsbehörden neben den Chefs anderer Zentralbehörden in der „General— konferenz“ zur Beratung der Städteordnung schreiten konnten. An— wesend waren: Stein, der den Vorsitz führte; die beiden (Minister und Kanzler) Schrötter; Scharnhorst und Lottum als Chefs der beiden Departements, in welche die „Militärkommission“ zerfiel; Altenstein, Klewiz, Schön und Sack als Räte des Generaldepartements; Friese vom Provinzialdepartement; der Geheime Legationsrat Lecoq als Ver— treter des Auswärtigen Departements; der Kammergerichtsrat Albrecht als Vertreter des Kabinetts. Welche Namen darunter! Jedoch fand das Seltsame statt, daß derjenige, dessen Worte am häufigsten gehört wurden Frey —, nicht zugegen war. Die Sitzung beginnt. Den einleitenden Vortrag hält Altenstein; der gestrenge Chef hat zur Eile gemahnt. Man tritt in die Diskussion ein. Nur um drei größere Differenzpunkte handelt es sich noch. Man einigt sich über sie. Schließlich kommt noch das Aufsichtsrecht des Staats zur Sprache. Es war zwar sowohl von Frey als auch während der Be— ratungen in zahlreichen Einzelfällen geltend gemacht, aber niemals grund— jätzlich formuliert. Stein drang darauf, daß dies geschehe. Die Aufsicht des Staates, erklärte er, sei nötig, damit nicht eine Menge kleiner Republiken entstehe; eine Aufsicht, die sich zu erstrecken habe auf die Ver— fassung und das Vermögen der Städte sowohl, wie auf ihre Polizei. Man pflichtet bei und schlägt vor, das Gesetz mit diesem Punkte in einem neuen voranzustellenden Titel zu eröffnen. Auch dies findet den Beifall der Versammlung. Das große Werk war zu Ende geführt. Jetzt blieb nur noch übrig, die Zustimmung des Monarchen ein— zuholen. Dies geschah durch den Immediatbericht vom 9. November, der zunächst von Schrötter als dem Dienstältesten und sodann von Stein gezeichnet wurde. Ein Teil daraus mag im folgenden Platz finden ˖ F Des Königs Majestät. —V—— Auf Annan der Altesten o dee ure megem * ng ene N esetzlichen Repräsentation, um an dem städtischen Gemeinwesen —D — — ad Art nehmen zu können. 2 ivorsitat 3* MIL. 2. — —— IJ