39 Alle diese Wahrnehmungen haben die Gesichtspunkte zu der Bearbeitung der neuen Städteordnung gegeben... In Absicht der Ausführung der entworfenen Städteordnung scheint uns nicht ratsam, die dadurch bezweckte neue Einrichtung sofort bei deren Publikation gleich⸗ zeitig in sämmtlichen Städten einzuführen. Wir halten vielmehr für angemessener, daß solches zuerst in einigen großen Städten, und hiernächst nach den Umständen weiter geschieht. Es ist die Einleitung getroffen, daß mit dem 1. Januar 1809 in Königsberg und Elbing die neue Einrichtung ihren Anfang nehmen könne. Bei Ew. Königlichen Majestät tragen wir daher allergehorsamst darauf an: Die angeschlossene neue Städte-Ordnung huldreichst zu vollziehen und uns bei Zurückfertigung derselben zu deren Publikation und Ausführung in der beabsichtigten Art, allergnädigst zu autorisiren. Königsberg den 9. November 1808. Schrötter. Stein. Der König willigte am 19. November 1808 in folgender Kabinetts— order ein: Meine lieben Staatsminister Freiherr von Schrötter und Freiherr von Stein! Der Wunsch der hiesigen Bürgerschaft nach einer gesetzlichen Repräsentation und einer Teilnahme am städtischen Gemeinwesen ist gewiß allgemein. Beides wird auch den Bürgersinn und Gemeingeist beleben. Gerne habe ich daher die mir von Euch am Oten des Monats vorgelegte hierbei zurückgehende Städteordnung sogleich für sämtliche Städte Meiner Monarchie vollzogen ohne deshalb noch weitere Rück— fragen nötig zu finden; genehmige ich auch, daß die Ausführung geschehe und damit sogleich in den großen Städten der Anfang gemacht und sodann fortgefahren werde. Ihr der Staatsminister Freiherr von Schrötter werdet für das Königreich Preußen und Ihr der Staatsminister Freiherr vom Stein durch die Immediatcommission in Berlin für die übrigen Provinzen wegen der sogleich vorzunehmenden Publication das Nötige verfügen. Ich bin euer wohl affektionirter König. Königsberg den 19ten November 1808. Friedrich Wilhelm. An die Staatsminister Freiherrn von Schrötter und Freiherrn von Stein hierselbst. Dasselbe Datum bekam auch die vom Könige vollzogene Städte— ordnung unter dem Titel: „Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie mit dazu gehöriger Instruktion, Behuf der Geschäftsführung der Stadtverordneten bei ihren ordnungsmäßigen Versamm— lungen“, Königsberg 19. November 1808 (gegengezeichnet von Schroetter und Stein); Gesetzsammlung S. 324ff. Als Zeichen, wie der arme Staat damals rechnete und mit welchen Einzel— fragen man sich an leitender Stelle befassen mußte, sei noch erwähnt, daß Stein in einem Schreiben an den Minister Schrötter seine Meinung über die Kosten des Abdrucks der neuen Städteordnung äußert: Der Druck soll auf Königl. Kosten ver— anlaßt und der Verkauf einem Buchhändler gegen Provision überlassen werden; durch den Verkauf würden die Kosten wohl wieder einkommen. Übrigens hatten die Königsberger Buchdrucker — ein Zeichen des damaligen Zustandes der Gewerbe — einen Zeitraum von drei Wochen verlangt, um das auf sechs Bogen berechnete Gesetz einige Tausend mal abzudrucken, weil man nur für einen Bogen Schrift hatte.