70 So war nun das Werk völlig abgeschlossen, die Bahn für das Auf— streben der Städte war jetzt frei; mochten sie nun zeigen, was sie leisten konnten. Diese Städteordnung ist das populärste unter Steins Re— formen geworden und kein Beiname ist ihm häufiger gegeben als der des Städteerbauers. Eine kühne Tat: das arme, halb zertrümmerte Preußen war ganz Deutschland, war Europa weit vorausgeeilt. Das hohe Verdienst der Urheber der Städteordnung tritt um so.be— wunderungswürdiger hervor, wenn wir sehen, daß sie nirgends in Europa ein Vorbild fanden. Was hatte sonst in jener Zeit die Staatskunst auf dem Gebiete der Städteverfassungen geleistet? In Deutschland hatte Bayern wenige Wochen vor dem Erscheinen der Preußischen Staͤdte— ordnung (am 24. September 1808) in Anlehnung an franzöfische Stadt— verfassungsgrundsätze, die Verwaltung des Gemeindevermögens aller seiner Städte von mehr als 5000 Seelen an Regierungsbeamte überantwortet, die von dem Ministerium des Innern ernannt wurden. Und im gerühmten Lande der Freiheit, in Frankreich, war man schon zur Zeit der Republik den freien Kommunen nicht hold, man nannte sie „Schlupfwinkel der Royalisten, die Herde des Widerstandes gegen die alldurchdringende Kraft der Freiheit“; die Direktorialverfassung warf alle Selbständigkeit der Gemeinden zu Boden und die letzten Stöße hat dann noch Napoleon als Konsul und als Kaiser gegen die Staͤdtefreiheit ge⸗ führt: Gemeindevermögen ist Staatsvermögen; jede Gemeinde — Stadt und Land ist völlig gleichgestellt — hat ihren auf 5 Jahre angestellten Maire, der jederzeit suspendiert werden kann; er wird beaufsichtigt durch den Unterpräfekten der Bezirksverwaltung, der seinerseits wieder mit strenger Verantwortlichkeit unter der Kontrolle des Präfekten der Departe— mentsverwaltung und des Ministers steht. Keine der drei Behörden darf aus den Gemeinden selber hervorgehen. Als beratendes Organ steht dem Maire zwar ein Gemeinderat zur Seite, aber auch dieser ist staatlich ernannt und jederzeit absetzbar: das französische Munizipal— präfektensystem. Erst Gesetze aus den Jahren 1881 und 1837 haben größere Freiheit gegeben. Und in Rußland? In Rußland hatte Kaiser Paul alle Städte in seinem Reiche, die ihm nicht gefielen. aufgehoben. und sie Marktflecken zu nennen befohlen. — Wir haben oben gesagt, daß Stein der intellektuelle Urheber der Städteordnung gewesen sei. Damit ist aber seine Bedeutung für das Zustandekommen des Werkes bei weitem nicht erschöpft. Mochte Frey noch so großen Anteil an der Ausgestaltung der einzelnen Bestimmungen haben, ohne Steins kraftvolle Persönlichkeit hätte das Werk nicht so zu Ende geführt werden können, wie es geschehen ist. Wenn wir die Einzel⸗ beratungen lesen, so merken wir erst, welche erhebliche Gefahr den großen Ideen der Selbstverwaltung immer wieder von seiten der mitwirkenden