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einzelne Andeutungen Y. So ift es erElärlich genug, daß die in der Ybilos
fophie der Sefchichte bereits fraditionelle Formel über die » unmittelbare
Naivetät« des Mittelalters, insbefondere auch die Unfhauung über einen
vegetativen Lebensproceß jenes Zeitalters binfichtlich aller die wirthfchaftlichen
Verhältniffe angehenden Dafeinsbedingungen allgemein gemacht hat. Und
doch feheint jene NMaivetät gerade an diefer Stelle fchon durch die eine ge:
[Hichtliche Thatfache wie unmöglich gemacht, daß fich durch alle mittelalter:
lichen Jahrhunderte hindurch communiftifche Cheoreme wie Berfuche zu einer
communiftifchen Praris hindurchziehen, deren fich die Kirche des Mittelalters
vie die ftaatlihe Sefellfhaft zu erwehren hat ?). Wie wäre e$ nur mög:
lich, daß fich gegenüber ganz fcharf ausgeprägten Angriffen auf die wirth-(Haftlihen
 Grundbedingungen der Sefellfchaft biefe felbft in der »unmittelbaren
 NMaivetät« fort und fort hätte erhatten Finnen! Doch e8$ wird eben
die gefchichtliche Forfhung felbft hier die möglichen Erträgniffe zu gewinnen
haben 3%. Mur verlange man fie auch bei den Schriftftellern der mittel:
alterlihen Zeiten nicht in einer Form nachgeriefen zu fehen, welche fich
gerade als eine Eigenthümlichkeit eben erft der neueften Zeit eingeftellt hat.
Wenn das vereinzelte und verfireute Material gefammelt und geordnet fein
wird, dann werden auch die zu Grunde liegenden allgemeinften Sedanken, die
NMichtung, der Fortfchritt wie die geographifche Verbreitung derfelben genügen:
der feftzuftellen fein. Zu dem Urtheil, daß die volfsmwirthfchaftliche Theorie
in den Zeiten zwifchen den altelaffilchen Völkern und den Völkern der neuen
Beit überhaupt »gerubt« habe, rwhrden wir ung erft dann berechtigt halten
dürfen, wenn die Schollen auf den weiten Latifundien des mittelalterlichen
Bodens fo oftmals umgemwendet und verarbeitet wären, wie e8 in dem ztwergs
wirthfhaftlichen Anbau der altelafjifhen Sefchichtsfelder längft der Fall ift;
während hier das Zufammenlegen der Grundftücke wünfchenswerthere Erträg:
niffe Kefert, ft dorten die Gütertheilung nöthig. Gerade für manche Beit:
zäume des Mittelalters wird endlich nicht unerheblich fein, da weniaftens

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So hat I. Schön (Neue Unterfuchung der Nationalskonomie und der natürlien
 VBolkswirthfhaftsordnung. Stuttgart 1835 im Y.) auf die voltswirth:
ihaftlihen Anfichten des Thomas von Xauino (im breizehnter Sahrhundert)
aufmerffam gemacht, .
Val. weiter unten die Ausführung über die aefchichtliche MWandelung in der
Xuffaffung des Privateigenthums.
As ein erftes SErgebnif meiner eigenen Studien auf biefem Felde liegen be:
reits die Nachweife aus den kaufendmal verarbeiteten Werken eines Schrift:
ftellers aus der Zeit des Uebergangs des Mittelalters in die neue Zeit vor.
Siehe meinen Yuffaß: MNiccolo Machiavelli als volksmwirthfchaftlicher
Schriftfieller, in der Tübinger Zeitichrift für die gefammte Staatswiffen:
ichaft. 1852. Heft 2.