12

Production, die Haltung der Staatsgewalt in Öfonomifchen Fragen ut, f. to.
augeinanderfeßte, um fo bereitwilliger als aUgemeingiltige, überall anmendbare
 Wahrheit aufgenommen, al$ man fih der Unerkennung jener Feinbheit,
Schärfe und Klarheit der auf das empirifche Leben zurückgeführten Beweis:
führung nicht entfdlagen Eonnte, auch die Zuftände und Entwielungsbahnen
Großbritanniens längft als nachahmungstolrdige Mufter in der Öffentlichen
Meinung und insbefondere für die wiffenfchaftliche Doctrin der das Staats:
Jeben behandelnden Disciplinen galten. Für Udam S mith felbft mar
die Hingabe an den theoretifchen Abfolutigmus eine natürliche Folge einmal
ber von jener Zeit überhaupt aufgenommenen Anfchauung über die natio:
nalen Gemeintwvefen, in denen er nur durch die Landesgrenzen zwar gefchies
dene, unter verfhiedenen Mechtsverhältniffen Lebende, Übrigens aber ganz
gleiche, fummarifche Aggregate allgemein menfchlicher Individuen erfannte,
fodann aber vielleicht mehr noch des Umftandes, daß das fundamentale Ges
biet für feine Unterfudhungen die menfchliche Arbeit abgab, in welcher
am Tleichteften die Beachtung des Melativen, Sefchichtlichen, Concreten ent:
gebt 1) und eine allgemeingiltige Srundlage abfoluter Ergebniffe gegeben
feheint; ift doch noch zur Stunde der an die nationale Verfchiedenheit diefes
SFactors der Gütererzgeugung fich anfchließenden Begründung einer dem Ab.
folutismus der Theorie gegenüberzuftellenden YAuffaffung am mwenigften Mech:
nung getragen. Aber auch die Bedeutung, weiche die Verfchiedenheit des
Raumes und der Zeit auch für die Löfung voltswirthfchaftlicher Aufgaben
hat, ward nur fehr allmalig herausgeftellt, indem felbft die bemerkenswerthe:
ften Gegner des dam Smith fich theils für die NMefultate ihrer Unter:
fuchungen demfelden Glauben hingaben und gleichfalls ihre Aufgabe in die
Yuffuchung des abfolut Richtigen und Siltigen legten, theil8 nach einer
ausdrücklich hervorgehobenen Berwerfung jenes Krrthums denfelben fofort
wieder unter anderer Form und in einer nur mobificirten Yuffaffung ver:
theidigten,
So trat Udam Müller 2), welcher die öfonomifchen Zuftände und
Normen des Mittelalters, wie. er eich bachte und wie e8 freilich gefchicht:
lich nicht dagerwefen war, zurücführen wollte 3), allerdinas infofern dem

*) Sinen feinen Beleg flehe auch unten {n der Note über die Einleitung
und das erfte Capitel der Inquiry.
Bergl. insbefondere die »Slemente der Staatskunfk.« Berlin 1809, 3 Bbde,,
und die »Verfuche einer neuen Theorie des Geldes mit befonderer Rückficht
auf Sroßbr.ttanien«. Leipzig und Altenburg 1816.
BVBerfuche u f. mw. Vorrede S. 4: Die Gegenwart (mit ihren politifhen Ber:
cütt ingen u. f. w.) war bloßer Swirchenzuftand, Nebergang aus einem Zu
ftande in den anderen, oder vielmehr wie fi) nunmehr ausgewiefen hat:
»Nebergang der natürlichen aber bewußtlofen Sfonomifchen Weisheit der MNMäter

&amp;